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Thema | Ausgangsbeschränkungen und Feuerwehrs - war: Coronavirus in Deutschland | 30 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 865001 | |||
Datum | 06.12.2020 08:19 | 5357 x gelesen | |||
Muss man jetzt in Passau Angst haben wenn man zum Einsatz geht? Zitat:" Das Verlassen der im Landkreis Passau gelegenen Wohnung ist jeweils in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr nur bei Vorliegen der folgenden triftigen Gründe erlaubt: Ausübung beruflicher Tätigkeiten Inanspruchnahme von medizinischen und veterinärmedizinischen Versorgungsleistungen Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe Besuch des Ehegatten, des Lebenspartners, von Verwandten in gerader Linie, von Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) Teilnahme an nach § 6 der 9. BayIfSMV erlaubten Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften Begleitung Sterbender Begleitung und Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Besorgungen für diesen Personenkreis Versorgung von Tieren Abholung mitnahmefähiger Speisen und Getränke aus Gastronomiebetrieben erlaubte Jagdausübung Sport und Bewegung an der frischen Luft alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstand Die triftigen Gründe umfassen auch insoweit notwendige Wegstrecken sowie die Rückkehr in die eigene Wohnung von bis 20:00 Uhr erlaubten Tätigkeiten und Verrichtungen. Unter was fällt nun das Mitglied der FF? https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwj-ota257jtAhUCDuwKHXo0BfsQFjABegQIAxAC&url=http%3A%2F%2Fwww.passau.de%2FDox.aspx%3Fdocid%3D6a08b6e5-657f-4c95-958c-b921aa6b0127&usg=AOvVaw2p0-RtqM0JAk0E3LkqssZ3 | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 865002 | |||
Datum | 06.12.2020 08:36 | 3143 x gelesen | |||
Guten Morgen Geschrieben von Alexander H. Unter was fällt nun das Mitglied der FF? Das habe ich mich bei den Allgemeinverfügungen hier von " Mannhein " oder " Ludwigshafen " und " Speyer " auch gefragt. Ich würde mich auf als FF-Angehöriger im Alarmfall auf diesen triftigen Grund beziehen: " Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind, " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 865004 | |||
Datum | 06.12.2020 09:23 | 2994 x gelesen | |||
Dieser Passus steht aber so nicht in der Passauer Allgemeinverfügung. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 865006 | |||
Datum | 06.12.2020 09:33 | 2950 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Alexander H. Dieser Passus steht aber so nicht in der Passauer Allgemeinverfügung. Das ist wahr, da müßte vieleicht mal die Stadtbrandinspektion bei der Verwaltung nachhaken ?! Das Problem betrifft ja nicht nur die FF sondern auch andere HiOrgs wie beispielsweise BRK oder THW. Wie ist das in anderen Orten mit Ausgangsbeschränkungen geregelt ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 865013 | |||
Datum | 06.12.2020 11:52 | 3153 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Muss man jetzt in Passau Angst haben wenn man zum Einsatz geht? Da wir einer Hoheitliche Pflichtaufgabe erfüllen sind wir hier nicht betroffen. und nein du brauchst auch unter PA keinen Mundschutz tragen obwohl du gerade das Feuer in einem Objekt löscht in dem das tragen vom MNS Pflicht ist. ...also manchmal "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 865014 | |||
Datum | 06.12.2020 11:56 | 2805 x gelesen | |||
Hallo, in der zitierten zugrundeliegenden Verordnung steht aber einleitend: "Triftige Gründe im Sinne von Ziff. 1.1 sind insbesondere:" d.h. die zitierte Ausführung ist nicht abschließend. Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayFwG ist daher als triftiger Grund duchaus nicht ausgeschlossen ... Ferner lässt sich im Zweifelsfall auch noch eine Analogie zu "beruflicher Tätigkeit" herleiten ... Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 865031 | |||
Datum | 06.12.2020 17:51 | 2741 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Bernhard D. Das Problem betrifft ja nicht nur die FF sondern auch andere HiOrgs wie beispielsweise BRK oder THW. Letztere kein Problem. Bei uns wurden Bescheinigungen ausgestellt, die von der Ausgangsbeschränkung befreien. Gilt nicht nur für unmittelbaren Einsatz. Zusätzlich Bescheinigung Zivile Arbeitgeber, Bescheinigung Gesundheitsamt und außerdem kennt man sich. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 865032 | |||
Datum | 06.12.2020 17:58 | 2703 x gelesen | |||
hallo, ich denke das sollte so wie mit den Strafzetteln ablaufen: - Ordnungsamt stellt Strafzettel aus (z.B. falsch Parken) - Feuerwehrangehöriger sagt das der im Einsatz war - Ordnungsamt prüft und zieht Bussgeldbescheid zurück jetzt - Ordnungsamt stellt Bussgeld- bzw. Ordnungsgeldbescheid aus ( wg. Verstoss gegen Corona-Auflagen) - Feuerwehrangehöriger sagt das der im Einsatz war - Ordnungsamt prüft und zieht zurück Ich sehe da kein Problem. Gerade bei Strukturen mit Freiwilligen Feuewehren bleiben den Behörden da nichts Anderes übrig. Der GMV sagt einem auch das die sinnvollen Auflagen in solchen speziellen Fällen automatisch ausgesetzt werden müssen. Ich würde den Aufwand mit Bescheinigungen nicht unbedingt machen. Hab ja auch keine Bescheinigung dabei die verhindert das ich beim Falschparken hinterm Gerätehaus keine Strafzettel bekomme. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, Bergisch Gladbach / HA Köln / NRW | 865033 | |||
Datum | 06.12.2020 18:38 | 2603 x gelesen | |||
Kommt wohl auf die größe der Kommune an, im zweifel kennt der SB vom ORdnungsamt die FA persönlich und stellt das ein bevor da irgendwer noch bemüht werden muss. In der Stadt läuft das dann wohl auf Anfrage an Amt 37 und Bestätigung FA XY war am xx.yy. im Einsatz, Verfahren eingestellt. Bei mir hat mein AG bereits im Frühjahr eine Bescheinigung erstellt, da unsere Mitarbeiter aus verschiedenen Kommunen kommen ist das auch sinnvoller. Letztlich könnte man auch einen Dienstausweis dafür nutzen ;-) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 865035 | |||
Datum | 06.12.2020 18:58 | 2564 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Jürgen M. Ich würde den Aufwand mit Bescheinigungen nicht unbedingt machen. So unnützt finde ich eine Bescheinigung oder Dienstausweis nicht. Sollte ich bei Alarm auf den Weg zum FW-Haus von der Polizei bzw. den Ordnungsbehörden angehalten werden, dann erst mit denen herum Da sehe ich das Vorzeigen einer Bescheinung/Dienstausweis als einfacher an. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Stef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern | 865036 | |||
Datum | 06.12.2020 19:28 | 2643 x gelesen | |||
Grüß Dich, das sind sogenannte Regelbeispiele (triftige Gründe sind INSBESONDERE). Die Aufzählung ist also nicht abschließend. Es ist ganz normal, dass hier nur die weniger klaren Gründe angeführt werden. Die Erfüllung gesetzlicher Pflichten, die Rettung von Menschenleben usw. sind m.E. aus sich heraus eindeutig als triftige Gründe zu erkennen. Dass hier nur Regelbeispiele genannt werden ist absolut normal. Es ist schlicht und einfach nicht möglich alle Eventualitäten aufzuzählen. Klar könnte man jetzt sagen die Feuerwehr ist doch wichtig, die muss man unbedingt aufzählen, aber das ist so klar, dass man es eben nicht muss. Das würde ja dem Prinzip Regelbeispiele widersprechen, wenn ich jetzt jeden eindeutigen Grund auch noch aufführe. Gerade für den Weg zum Einsatz wird hier i.d.R. auch keine Bescheinigung oder Dienstausweis erforderlich sein. Mag hilfreich sein, aber unbedingt erforderlich nicht. Wenn die Sirene geht hört das auch die Polizei, beim Stillen Alarm zeigt man halt die SMS oder den Melder vor. Aus dem Dokument geht ja nur hervor, dass man Mitglied bei der Einheit ist, nicht dass man gerade zum Einsatz fährt aus dem Melder schon. Das wird man genau so regeln müssen wie bisher, wenn man auf dem Weg zum Einsatz in eine Verkehrskontrolle fährt. Ich hab hier vollstes Vertrauen, dass unsere Polizei das vor Ort schnell und richtig entscheidet. Es wird hier in aller Regel auch nicht wie beim Blitzer erst ein Ticket kommen und dann eingestellt. Ich bin mir sicher, dass in nahezu allen Fällen die Situation vor Ort geklärt werden kann. Lg Stefan | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 865037 | |||
Datum | 06.12.2020 19:37 | 2479 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.das kann Zeit kosten. und die meisten Einsätze dürften sich nach Aufnahme der Personalien eh erledigt haben. Die meisten von uns haben ja irgendwas von der FW dabei, sei es der Melder oder div. Schildchen im PKW bis hin zum Dienstausweis. Wenn der Ordnungsbeauftragte trotzdem meint seinen Dienst ....vollumfänglich auszuführen würde dann einfach mal mit einer Anzeige wg § 323c 2 reagieren. Klar kommt nix bei rum, aber rumsprechen wird sich das auf jeden Fall. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Hungen / Hessen | 865040 | |||
Datum | 06.12.2020 20:29 | 2553 x gelesen | |||
N'Abend, Geschrieben von Bernhard D. Sollte ich bei Alarm auf den Weg zum FW-Haus von der Polizeida muss man sich aber ernsthaft die Frage stellen, wie wahrscheinlich ist das denn ? Denke, wir haben andere Baustellen, als uns um Bescheinigungen für Parkberechtigungen , extra-Bescheinigungen zusätzlich zum Dienstausweis (wer hab den eigentlich mal gebraucht ?) oder so zu kümmern. Viele Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 865043 | |||
Datum | 07.12.2020 01:23 | 2521 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul B.wie wahrscheinlich ist das denn ? In Verbindung mit einer Ausgangssperre? Zumindest Wahrscheinlich Aber auch der Sprint aus der MNS-Belegten Fußgängerzone wäre für mich als Brillenträger in der kalten Jahreszeit eher ein Blindflug mit der Option regelkonform faktisch blind vor die Wand zu laufen, denn mit Maske ist die Brille komplett beschlagen und ohne ...sehe ich zumindest noch wo ich gegen knalle ;) Ergo würde ich den MNS abnehmen und ein im Laufweg stehender Kontrolleur würde und müsste mich selbstverständlich zur Rede stellen. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 865149 | |||
Datum | 11.12.2020 23:14 | 2846 x gelesen | |||
in BaWü ist für Feuerwehrs & Co die Sache geklärt: Landesweite Ausgangsbeschränkungen Stand: 12.12.2020 So wie ich das interpretiere: - Einsätze: ja - Übungen nach 20 Uhr: nein MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 865150 | |||
Datum | 12.12.2020 00:43 | 2610 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M. - Übungen nach 20 Uhr: nein Grundsätzlich richtig. Überungsdienst dürfte seit langen auch bei vielen eingestellt sein. Aber ganz pauschal würde ich das nicht sehen. Wenn sich das Kind Ausbildung nennt, um die Einsatzbereitschaft zu erhalten oder zu erreichen, dann kann eine Übung/Ausbildung zwingend notwendig sein. Oder wenn man eine Lage durch eine Ausbildung vorbereitet. Es dürfte im Eigeninteresse liegen die Veranstaltungen auf ein minimum zu reduzieren. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 865151 | |||
Datum | 12.12.2020 06:14 | 2474 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.- Übungen nach 20 Uhr: nein Woraus interpretierst du hier das vor 20 Uhr Übungen erlaubt sind? Weiter unten ist aufgeführt, das die Beschränkungen auch tagsüber gelten, mit div. Lockerungen der Beschränkung. Zitat:"Auch tagsüber wird es ab dem 12. Dezember Ausgangsbeschränkungen geben. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist in der Zeit von 5 bis 20 Uhr ebenfalls nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu den oben genannten Gründen für die Nachtstunden, die auch am Tag gelten, kommen hinzu: -Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit - Angehörigen des eigenen Haushalts. - Erledigung von Einkäufen. - Ansammlungen und private Veranstaltungen im privaten Raum mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Mehr Informationen zu den Kontaktbeschränkungen finden Sie in unserem FAQ. - Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung (CoronaVO) wie die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien - Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts - Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz." | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 865152 | |||
Datum | 12.12.2020 08:07 | 2422 x gelesen | |||
Guten Morgen Zu Feuerwehrübungen allgemein in BaWü: -> IM-BaWü" Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung " [...] Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 865154 | |||
Datum | 12.12.2020 08:34 | 2323 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Alexander H. Woraus interpretierst du hier das vor 20 Uhr Übungen erlaubt sind? Du hast recht. Das mit den Übungen hatte ich nicht auf dem Radar. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Oberriexingen / | 865156 | |||
Datum | 12.12.2020 11:57 | 2206 x gelesen | |||
Da hast du Recht Bernhard, das steht nich in den Allgemeinen FAQ zur Verordnung. Ist allerdings auch schon ein paar Tage alt und die gesamte Situation hat sich aus meiner Sicht extrem verändert. Ein Ausgangsverbot ist ein wirklich massiver Einschitt in Deutschland und das bedeutet schon etwas. Daher denke ich es macht für uns als FW langsam Sinn darüber nachzudenken, ob der "Erhalt der Einsatzbereitschaft" so extrem wichtig ist um das Risiko einzugehen. Wir haben selber ein Problem mit der Betriebsfähigkeit der Aggregate bei langer Standzeit, ich denke jedoch nicht, dass die Kameraden ihr Handwerk in diesen Wochen vergessen werden. Weiterhin sehe ich uns als Organisation auch in einer gewisse Vorbildfunktion. Die Devise der Regierung ist massiv Kontakte zu vermeiden, der Freiraum wird eingeschränkt und Menschen dürfen ihren Beruf/Gewerbe nicht mehr ausüben. In dieser Relation ist ein Übungsbetrieb nicht mehr vertretbar und macht für mich auch keinen Sinn. Selbstverständlich ist es jeder Wehr überlassen selbständig zu entscheiden. Das ist auch gut so und ich möchte das auch nicht in Frage stellen! Persönliche Meinung: Wir werden bei uns den Übungsbetrieb weiterhin einstellen und ab Mitte Januar einen gelegentlichen Notbetrieb der Aggregate (max 2 Personen) einplanen. Ich finde das nicht schlimm. Für mich ist es ein wertvoller Beitrag für die Gemeinschaft und Gesundheit unserer Mitbürger. Und dafür sind wir dauch auch irgendwie da ;-) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 865159 | |||
Datum | 12.12.2020 14:48 | 2212 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus M.Wir haben selber ein Problem mit der Betriebsfähigkeit der Aggregate bei langer Standzeit Wenn eine kleine Gruppe unter den gültigen Schutzmaßnahmen hier tätig wird sehe ich das 1:1 als zwingend notwendige Arbeit an. Geschrieben von Markus M. ich denke jedoch nicht, dass die Kameraden ihr Handwerk in diesen Wochen vergessen werden Mittlerweile würde ich hier von Monaten sprechen und ja, ich sehe mittlerweile ..."Anlaufschwierigkeiten" mangels Praxis. Es läuft anfangs nicht mehr so flüssig wie bekannt, auf den Zahnrädern hat sich leichter Flugrost gebildet der erstmal ablaufen muß, je jünger die Kameraden dabei sind je länger dauert es bis sie wieder geschmeidig mitlaufen. Nein ich halte es NOCH nicht für bedenklich Allerdings sehe ich uns an einem Punkt wo wir uns Gedanken über die Zukunft machen sollten, denn vom Flugrost im Getriebe bis zum Blockieren des selbigen dauert es meistens nicht mehr lange. Was tun? Keine Ahnung Klasse wäre es wenn bei uns die Schutzimpfung ...in 6Mon. durch wäre, dann könnten wir wieder normal üben. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 865162 | |||
Datum | 12.12.2020 20:51 | 1940 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.ich sehe mittlerweile ..."Anlaufschwierigkeiten" mangels Praxis. Ich sehe die Probleme noch ganz woanders: Wo kriegen wir in diesen Zeiten den Nachwuchs her und wie bilden wir den aus? JF ist zu, wenn neue Mitglieder vor der Tür stehen ist die auch zu. Können wir die auf Zeiten nach Corona vertrösten? Kommen die dann wieder? Diejenigen, die kurz vor Corona gekommen sind, können wir nicht ausbilden. Lehrgänge auf Landkreis / Landesebene laufen auch nicht, bleiben die trotzdem? Mit den Atemschutzübungen kommen wir nicht hinterher, von AGT-Lehrgängen sprechen wir mal gar nicht erst gar nicht. Wenn sich das wirklich noch bis Ostern hinzieht, sehe ich schon schwarz. Heinrich | |||||
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Autor | Juli8a S8., Schramberg / BW | 865163 | |||
Datum | 12.12.2020 21:45 | 1897 x gelesen | |||
Das wird sich noch viel länger hinziehen wie Ostern. Selbst wenn noch in diesem Monat die ersten Impfungen kommen, wird es sehr schwierig werden, die angepeilten Zahlen zu erreichen. Alleine schon weil das Personal dazu fehlt. Für 15 Millionen Impfungen werden 150 Tage benötigt, wenn jeden Tag die veranschlagten 100 000 Impfungen durchgeführt werden. Das sind 30 Wochen bei einer 5-Tage-Woche. Bis einmal alle dran waren, können locker 2 Jahre eingeplant werden. Dazu kommt noch, dass bei einigen Impfstoffen 2 mal geimpft werden muss. Somit kann das ganze noch länger dauern. | |||||
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Autor | Lenn8art8 F.8, Passau / Bayern | 865165 | |||
Datum | 12.12.2020 22:26 | 2122 x gelesen | |||
An dieser Stelle sei noch darauf hingewiesen, dass die Stadt Passau kreisfrei ist, die oben verlinkte Stadtbrandinspektion ist nicht für den Landkreis Passau zuständig. Hier geht es zur Regelung der Stadt Passau: https://achtung.passau.de/index.php?c=99999 Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Hervorhebung durch mich) Das dürfte auch freiwilligen Feuerwehrdienst abdecken. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 865168 | |||
Datum | 13.12.2020 10:27 | 1983 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Heinrich B. JF ist zu, wenn neue Mitglieder vor der Tür stehen ist die auch zu. Können wir die auf Zeiten nach Corona vertrösten? Kommen die dann wieder Das wird man sehen? Für 2020 wird jedenfalls ein negativen Knick in der Mitgliederentwicklung der Jugendfeuerwehren sein. Und wenn der JF-Dienst irgendwann mal wieder richtig läuft, kommen dann auch ale bisherigen JF-Angehörigen wieder ? Wichtig ist daher Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen zu erhalten, bez. Onlineübungen etc. sind ja die JFs kreativ. Viele JF-Betreuer halten auch jetzt mit der Überbringung von Nikolaus/Weihnachtspräsenden so weit es geht auch persönlichen Kontakt zu den JF-lern. Lehrgänge auf Landkreis / Landesebene laufen auch nicht, bleiben die trotzdem? Zumindest für hier kann ich sagen, dass die vier Leute die ihre TM-1 Ausbildung im März begonnen und dann nach Unterbrechung im Oktober beendet haben sich bis jetzt weiterhin bei der FF z.B. bei Einsätzen sehen lassen. Schwieriger ist es die TM-2 Ausbildung am Standort durchzuführen, die ruht erst mal und zieht eine Zeitverzögerung bez. weitergehender Ausbildung -wie z.B. SprFu und AGT- hinter sich her. Lehrgänge auf Landkreis / Landesebene laufen auch nicht, Das kommt das ganze bisher praktizierte Ausbildungsprozedere durcheinander; in unserem Unterkreis war es bisher üblich, an den Wochenenden vor Ostern die TM-1 Ausbildung, danach die SprFu und AGT-Ausbildung und im Spätjahr die TF-Ausbildung durchzuführen; der TF-Lehrgang für 2020 entfiel und für 2021 werden verschiedene Ausbildungskonzepte je nach der Covid-19-Pandemielage überlegt. Da wird die Zukunft spannend werden; wenn ich auch nicht so schwarz sehe ! Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 865169 | |||
Datum | 13.12.2020 10:30 | 2134 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Thomas M. Mittlerweile würde ich hier von Monaten sprechen und ja, Ja, in einigen Bereichen kann man schon Ausbildungsdefizite beobachten. Da muß man versuchen im Bereich des Möglichen/Erlaubten gegenzusteuern. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg | 865204 | |||
Datum | 15.12.2020 09:57 | 1284 x gelesen | |||
Übrigens TF im Oktober und TM im Frühjahr eine ganz schlechte Idee (sage ich als "Anmelder" für meine Abteilung). Denn im Frühjahr kommt "Do isch Abi, hab ich koi Zeit". Im Spätjahr hingegen ist normalerweise noch ein Stück Ende der Semesterferien, da könnten die "Gammler" dann easy mit Ende Sommerferien bis Studienbeginn den TM machen. Aber vorzuschlagen, das zu drehen (denn es ist _eigentlich_ "gehopft wie gesprungen") ist irgendwie den Leuten zu progressiv. In den festgefahrenen Strukturen muss alles mit dem Kalenderjahr "beginnen" ;-) dieser Beitrag ist keine offizielle Kommunikation der FF Ubstadt-Weiher | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg | 865205 | |||
Datum | 15.12.2020 10:00 | 1221 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Middeke du brauchst auch unter PA keinen Mundschutz tragen obwohl du gerade das Feuer in einem Objekt löscht in dem das tragen vom MNS Pflicht ist. Aber was ist mit all denen die im Innenangriff aufgrund Rang keine PA benötigen, wie Gruppenführer, Zugführer, Einsatzleiter? *SCNR* dieser Beitrag ist keine offizielle Kommunikation der FF Ubstadt-Weiher | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 865207 | |||
Datum | 15.12.2020 10:03 | 1233 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Thomas H. In den festgefahrenen Strukturen muss alles mit dem Kalenderjahr "beginnen" ;-) Klar; machen wir halt schon fast 40 Jahren so. Aber vielleicht bringen die ganzen Umstände bez. der Covid-19-Pandemie auch im Rahmen der FW-Ausbildung neue Strukturen ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard NB.: Wie siehts diesbezüglich und überhaupt mit der Überarbeitung der FwDV-2 aus ? " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 865217 | |||
Datum | 15.12.2020 17:03 | 1221 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Bernhard D. Schwieriger ist es die TM-2 Ausbildung am Standort durchzuführen, die ruht erst mal Wobei es FW-Angehörige gibt, die meinen, dass die Durchführung der TM-2 Ausbildung nach LZK-TM-2-BaWü als " Dringend notwendig " anzusehen wäre ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 865232 | |||
Datum | 16.12.2020 09:20 | 1082 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D." Dringend notwendig " Gut möglich Wenn bei dünner Personaldecke (zB Tagesverfügbarkeit) vielversprechende Anwärter in der Ausbildung fest stecken hat kann es durch aus Sinn machen diese zügig in den Einsatzdienst zu bekommen. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 865236 | |||
Datum | 16.12.2020 10:10 | 1201 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Thomas M. Wenn bei dünner Personaldecke (zB Tagesverfügbarkeit) vielversprechende Anwärter in der Ausbildung fest stecken hat kann es durch aus Sinn machen diese zügig in den Einsatzdienst zu bekommen. Einsatzdienst dürfen in BaWü nach der "VwV-FW-Ausb. ", Ziff. 2.1.1: " Die fachlichen Voraussetzungen für die Einsatztätigkeit werden durch die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang Truppmannausbildung Teil 1 erworben. " auch FW-Leute nach Absolvierung des TM-1 Lehrganges machen. Auch für die Absolvierung der SprFu- und AGT-Ausbildung reicht die TM-1-Ausbildung. Die TM-2 Ausbildung braucht man erst zum Besuch weiterführender Lehrgänge wie z.B. Truppführer, Maschinist oder dann Gruppenführer. Ob sich dadurch die TM-2 Ausbildung als " Dringend notwendig " rechtfertigen läßt ( evtl. zuwenig GF oder Maschinisten am Ort )? Die Ausbildungsinhalte ließen sich schon in Kleingruppen vermitteln. Ich würde mich jedenfalls bei der Feuerwehraufsicht ( KBM ) rückversichern. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 866581 | |||
Datum | 08.02.2021 12:57 | 948 x gelesen | |||
Guten Tag Für BaWü hat sich das ab Donnerstag erledigt: -> SWR " Verwaltungsgerichtshof hebt nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg auf " [...] Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg mit Wirkung ab Donnerstag aufgehoben. [...] Gabs es bez. der Thematik "Ausgangbeschränkungen und Feuerwehrs" irgendwo überhaupt Probleme ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 866586 | |||
Datum | 08.02.2021 14:45 | 865 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Für BaWü hat sich das ab Donnerstag erledigt: Vorläufig ja, aber wirklich erledigt hat es sich natürlich nicht. Überhaupt nicht. Deutschland ist es nicht gelungen, den R-Wert unter 0,9 zu bringen. Das bedeutet: Dieses Land ist hilflos gegenüber der Mutation, deren Wirken in Portugal jetzt einige Bundeswehrsoldaten besichtigen dürfen. Sobald sie sich hierzulande durchsetzt, liegt der R-Wert bei 1,2, ohne daß wir irgendetwas geändert hätten. Mangels hinreichend vieler Gensequenzierungen kann man für Deutschland nicht wirklich abschätzen, wie groß die Verbreitung der Mutationen ist, aber mit beträchtlicher Wahrscheinlichkeit verliert Deutschland das Rennen gegen das Virus genau jetzt. Vielleicht auch erst in ein paar Wochen, aber wir verlieren. Wir können uns weder rechtzeitig aus der Lage herausimpfen, noch können wir uns in den Frühling retten. Wenn wir jetzt bei unter 1000 Neuinfektionen pro Tag wären, was ich eigentlich gehofft hatte, dann gäbe es vielleicht eine Chance, sich in den Frühling zu retten. Also wird die Zahl der Toten auf über hunderttausend steigen, und wir bekommen wirtschaftliche Folgen in einer Größenordnung, die wir bisher vermeiden konnten. Denn aus dem Drecksloch, in das wir uns gerade hineinkarren, da kommen wir nicht mehr raus, ohne das ganze Land runterzufahren. Hans-Joachim "I remain confident that the current depredations of the digital revolution will pass, just as those of the telegraph, radio and broadcast television did. What tugs at my mind after seeing a mob of enthusiastic ignoramuses sack the Capitol, though, is whether that sophistication will come quickly enough when outlets have the means to cater to every unhealthy craving of their consumers." - Christopher W. Stirewalt, Fox News, Juli 2010 bis Januar 2021 - | |||||
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