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ThemaAusgangsbeschränkungen und Feuerwehrs - war: Coronavirus in Deutschland30 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 865001
Datum06.12.2020 08:195357 x gelesen
Muss man jetzt in Passau Angst haben wenn man zum Einsatz geht?

Zitat:"
Das Verlassen der im Landkreis Passau gelegenen Wohnung ist jeweils in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr nur bei Vorliegen der folgenden triftigen Gründe erlaubt:
Ausübung beruflicher Tätigkeiten
Inanspruchnahme von medizinischen und veterinärmedizinischen Versorgungsleistungen
Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe
Besuch des Ehegatten, des Lebenspartners, von Verwandten in gerader Linie, von Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen)
Teilnahme an nach § 6 der 9. BayIfSMV erlaubten Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften
Begleitung Sterbender
Begleitung und Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Besorgungen für diesen Personenkreis
Versorgung von Tieren
Abholung mitnahmefähiger Speisen und Getränke aus Gastronomiebetrieben
erlaubte Jagdausübung
Sport und Bewegung an der frischen Luft alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstand
Die triftigen Gründe umfassen auch insoweit notwendige Wegstrecken sowie die Rückkehr in die eigene Wohnung von bis 20:00 Uhr erlaubten Tätigkeiten und Verrichtungen.

Unter was fällt nun das Mitglied der FF?

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwj-ota257jtAhUCDuwKHXo0BfsQFjABegQIAxAC&url=http%3A%2F%2Fwww.passau.de%2FDox.aspx%3Fdocid%3D6a08b6e5-657f-4c95-958c-b921aa6b0127&usg=AOvVaw2p0-RtqM0JAk0E3LkqssZ3

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg865002
Datum06.12.2020 08:363143 x gelesen
Guten Morgen

Geschrieben von Alexander H.

Unter was fällt nun das Mitglied der FF?

Das habe ich mich bei den Allgemeinverfügungen hier von " Mannhein " oder " Ludwigshafen " und " Speyer " auch gefragt.

Ich würde mich auf als FF-Angehöriger im Alarmfall auf diesen triftigen Grund beziehen:

" Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind, "



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 865004
Datum06.12.2020 09:232994 x gelesen
Dieser Passus steht aber so nicht in der Passauer Allgemeinverfügung.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg865006
Datum06.12.2020 09:332950 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Alexander H.

Dieser Passus steht aber so nicht in der Passauer Allgemeinverfügung.

Das ist wahr, da müßte vieleicht mal die Stadtbrandinspektion bei der Verwaltung nachhaken ?!
Das Problem betrifft ja nicht nur die FF sondern auch andere HiOrgs wie beispielsweise BRK oder THW.
Wie ist das in anderen Orten mit Ausgangsbeschränkungen geregelt ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW865013
Datum06.12.2020 11:52   3153 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Muss man jetzt in Passau Angst haben wenn man zum Einsatz geht?

Da wir einer Hoheitliche Pflichtaufgabe erfüllen sind wir hier nicht betroffen.
und nein
du brauchst auch unter PA keinen Mundschutz tragen obwohl du gerade das Feuer in einem Objekt löscht in dem das tragen vom MNS Pflicht ist.



...also manchmal

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen865014
Datum06.12.2020 11:562805 x gelesen
Hallo,

in der zitierten zugrundeliegenden Verordnung steht aber einleitend:
"Triftige Gründe im Sinne von Ziff. 1.1 sind insbesondere:"
d.h. die zitierte Ausführung ist nicht abschließend.
Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayFwG ist daher als triftiger Grund duchaus nicht ausgeschlossen ...
Ferner lässt sich im Zweifelsfall auch noch eine Analogie zu "beruflicher Tätigkeit" herleiten ...

Gruß
Gerhard

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AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern865031
Datum06.12.2020 17:512741 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Bernhard D.Das Problem betrifft ja nicht nur die FF sondern auch andere HiOrgs wie beispielsweise BRK oder THW.
Letztere kein Problem. Bei uns wurden Bescheinigungen ausgestellt, die von der Ausgangsbeschränkung befreien.
Gilt nicht nur für unmittelbaren Einsatz.
Zusätzlich Bescheinigung Zivile Arbeitgeber, Bescheinigung Gesundheitsamt und außerdem kennt man sich.

Gruß
Dirk

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg865032
Datum06.12.2020 17:582703 x gelesen
hallo,

ich denke das sollte so wie mit den Strafzetteln ablaufen:

- Ordnungsamt stellt Strafzettel aus (z.B. falsch Parken)
- Feuerwehrangehöriger sagt das der im Einsatz war
- Ordnungsamt prüft und zieht Bussgeldbescheid zurück

jetzt

- Ordnungsamt stellt Bussgeld- bzw. Ordnungsgeldbescheid aus ( wg. Verstoss gegen Corona-Auflagen)
- Feuerwehrangehöriger sagt das der im Einsatz war
- Ordnungsamt prüft und zieht zurück

Ich sehe da kein Problem. Gerade bei Strukturen mit Freiwilligen Feuewehren bleiben den Behörden da nichts Anderes übrig.

Der GMV sagt einem auch das die sinnvollen Auflagen in solchen speziellen Fällen automatisch ausgesetzt werden müssen.

Ich würde den Aufwand mit Bescheinigungen nicht unbedingt machen.

Hab ja auch keine Bescheinigung dabei die verhindert das ich beim Falschparken hinterm Gerätehaus keine Strafzettel bekomme.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMich8ael8 R.8, Bergisch Gladbach / HA Köln / NRW865033
Datum06.12.2020 18:382603 x gelesen
Kommt wohl auf die größe der Kommune an,
im zweifel kennt der SB vom ORdnungsamt die FA persönlich und stellt das ein bevor da irgendwer noch bemüht werden muss.
In der Stadt läuft das dann wohl auf Anfrage an Amt 37 und Bestätigung FA XY war am xx.yy. im Einsatz,
Verfahren eingestellt.

Bei mir hat mein AG bereits im Frühjahr eine Bescheinigung erstellt,
da unsere Mitarbeiter aus verschiedenen Kommunen kommen ist das auch sinnvoller.

Letztlich könnte man auch einen Dienstausweis dafür nutzen ;-)

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg865035
Datum06.12.2020 18:582564 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Jürgen M.

Ich würde den Aufwand mit Bescheinigungen nicht unbedingt machen.

So unnützt finde ich eine Bescheinigung oder Dienstausweis nicht. Sollte ich bei Alarm auf den Weg zum FW-Haus von der Polizei bzw. den Ordnungsbehörden angehalten werden, dann erst mit denen herumstreitendiskutieren müssen ( könnte ja jeder sagen dass er zum Fw-Einsatz muß !), vielleicht Personalien aufnehmen lassen; Rückfragen uvm., das kann Zeit kosten.
Da sehe ich das Vorzeigen einer Bescheinung/Dienstausweis als einfacher an.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorStef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern865036
Datum06.12.2020 19:282643 x gelesen
Grüß Dich,

das sind sogenannte Regelbeispiele (triftige Gründe sind INSBESONDERE). Die Aufzählung ist also nicht abschließend. Es ist ganz normal, dass hier nur die weniger klaren Gründe angeführt werden. Die Erfüllung gesetzlicher Pflichten, die Rettung von Menschenleben usw. sind m.E. aus sich heraus eindeutig als triftige Gründe zu erkennen. Dass hier nur Regelbeispiele genannt werden ist absolut normal. Es ist schlicht und einfach nicht möglich alle Eventualitäten aufzuzählen. Klar könnte man jetzt sagen die Feuerwehr ist doch wichtig, die muss man unbedingt aufzählen, aber das ist so klar, dass man es eben nicht muss. Das würde ja dem Prinzip Regelbeispiele widersprechen, wenn ich jetzt jeden eindeutigen Grund auch noch aufführe.

Gerade für den Weg zum Einsatz wird hier i.d.R. auch keine Bescheinigung oder Dienstausweis erforderlich sein. Mag hilfreich sein, aber unbedingt erforderlich nicht. Wenn die Sirene geht hört das auch die Polizei, beim Stillen Alarm zeigt man halt die SMS oder den Melder vor. Aus dem Dokument geht ja nur hervor, dass man Mitglied bei der Einheit ist, nicht dass man gerade zum Einsatz fährt aus dem Melder schon. Das wird man genau so regeln müssen wie bisher, wenn man auf dem Weg zum Einsatz in eine Verkehrskontrolle fährt. Ich hab hier vollstes Vertrauen, dass unsere Polizei das vor Ort schnell und richtig entscheidet.

Es wird hier in aller Regel auch nicht wie beim Blitzer erst ein Ticket kommen und dann eingestellt. Ich bin mir sicher, dass in nahezu allen Fällen die Situation vor Ort geklärt werden kann.

Lg

Stefan

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW865037
Datum06.12.2020 19:372479 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.das kann Zeit kosten.

und die meisten Einsätze dürften sich nach Aufnahme der Personalien eh erledigt haben.
Die meisten von uns haben ja irgendwas von der FW dabei, sei es der Melder oder div. Schildchen im PKW bis hin zum Dienstausweis. Wenn der Ordnungsbeauftragte trotzdem meint seinen Dienst ....vollumfänglich auszuführen
würde dann einfach mal mit einer Anzeige wg § 323c 2 reagieren.
Klar kommt nix bei rum, aber rumsprechen wird sich das auf jeden Fall.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorPaul8 B.8, Hungen / Hessen865040
Datum06.12.2020 20:292553 x gelesen
N'Abend,

Geschrieben von Bernhard D.Sollte ich bei Alarm auf den Weg zum FW-Haus von der Polizei da muss man sich aber ernsthaft die Frage stellen, wie wahrscheinlich ist das denn ?
Denke, wir haben andere Baustellen, als uns um Bescheinigungen für Parkberechtigungen , extra-Bescheinigungen zusätzlich zum Dienstausweis (wer hab den eigentlich mal gebraucht ?) oder so zu kümmern.


Viele Grüße Paul

alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW865043
Datum07.12.2020 01:232521 x gelesen
Geschrieben von Paul B.wie wahrscheinlich ist das denn ?

In Verbindung mit einer Ausgangssperre? Zumindest Wahrscheinlich
Aber auch der Sprint aus der MNS-Belegten Fußgängerzone wäre für mich als Brillenträger in der kalten Jahreszeit eher ein Blindflug mit der Option regelkonform faktisch blind vor die Wand zu laufen, denn mit Maske ist die Brille komplett beschlagen und ohne ...sehe ich zumindest noch wo ich gegen knalle ;)
Ergo würde ich den MNS abnehmen und ein im Laufweg stehender Kontrolleur würde und müsste mich selbstverständlich zur Rede stellen.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg865149
Datum11.12.2020 23:142846 x gelesen
Baden-Württemberg erlässt landesweite Ausgangsbeschränkungen

Aufgrund der sich extrem verschärfenden pandemischen Lage hat das Kabinett heute weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu zählen vor allem Ausgangsbeschränkungen, die ab dem 12. Dezember in Kraft treten.

Baden-Württemberg.de

hallo,

in BaWü ist für Feuerwehrs & Co die Sache geklärt:

Landesweite Ausgangsbeschränkungen

Eine der Sofortmaßnahmen ist eine landesweite Ausgangsbeschränkung, mit dem Ziel, das öffentliche Leben weiter runterzufahren.

Ab Samstag, 12. Dezember 2020 ist daher der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in der Zeit von 20 bis 5 Uhr nur aus triftigen Gründen erlaubt.

Diese triftigen Gründe sind insbesondere:

Ausübung beruflicher Tätigkeiten einschließlich der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst. ...


Stand: 12.12.2020

So wie ich das interpretiere:

- Einsätze: ja

- Übungen nach 20 Uhr: nein

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern865150
Datum12.12.2020 00:432610 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Jürgen M.- Übungen nach 20 Uhr: nein
Grundsätzlich richtig. Überungsdienst dürfte seit langen auch bei vielen eingestellt sein.
Aber ganz pauschal würde ich das nicht sehen.
Wenn sich das Kind Ausbildung nennt, um die Einsatzbereitschaft zu erhalten oder zu erreichen, dann kann eine Übung/Ausbildung zwingend notwendig sein. Oder wenn man eine Lage durch eine Ausbildung vorbereitet.
Es dürfte im Eigeninteresse liegen die Veranstaltungen auf ein minimum zu reduzieren.

Gruß
Dirk

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AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 865151
Datum12.12.2020 06:142474 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.- Übungen nach 20 Uhr: nein

Woraus interpretierst du hier das vor 20 Uhr Übungen erlaubt sind?

Weiter unten ist aufgeführt, das die Beschränkungen auch tagsüber gelten, mit div. Lockerungen der Beschränkung.

Zitat:"Auch tagsüber wird es ab dem 12. Dezember Ausgangsbeschränkungen geben. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist in der Zeit von 5 bis 20 Uhr ebenfalls nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu den oben genannten Gründen für die Nachtstunden, die auch am Tag gelten, kommen hinzu:

-Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit - Angehörigen des eigenen Haushalts.
- Erledigung von Einkäufen.
- Ansammlungen und private Veranstaltungen im privaten Raum mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Mehr Informationen zu den Kontaktbeschränkungen finden Sie in unserem FAQ.
- Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung (CoronaVO) wie die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien
- Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
- Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz."

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg865152
Datum12.12.2020 08:072422 x gelesen
Guten Morgen


Zu Feuerwehrübungen allgemein in BaWü:

-> IM-BaWü" Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung "

[...]
Was ist mit Übungen etwa bei der Freiwilligen Feuerwehr?

Oberstes Ziel ist der Erhalt der Einsatzfähigkeit der Feuerwehren und weiteren Hilfsorganisationen. Infektionsketten innerhalb der Organisationen müssen daher unbedingt vermieden werden.

Das Innenministerium hat Hinweise zum Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetrieb an die Organisationen versandt, die zeigen, wie der der Dienstbetrieb auch während der Corona-Pandemie eingeschränkt stattfinden kann. Zum 2. November greifen auch bei den Feuerwehren und Hilfsorganisationen weitergehende Schutzmaßnahmen: Bereiche wie Jugendgruppen und Proben der Feuerwehrmusik, die für die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft nicht unbedingt notwendig sind, sollen ausgesetzt werden.

Auch der Übungs- und Ausbildungsdienst der Einsatzabteilungen muss auf das dringend notwendige Minimum reduziert werden. Dringend notwendig sind etwa beispielsweise Pflichtunterweisungen, Einweisung in neue Fahrzeug- oder Gerätetechnik sowie sicherheitsrelevante Geräteüberprüfungen. Soweit solche Übungen und Ausbildungen stattfinden, müssen die in den Hinweisen veröffentlichten Schutzmaßnahmen vollständig eingehalten werden. [...]



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg865154
Datum12.12.2020 08:342323 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Alexander H.Woraus interpretierst du hier das vor 20 Uhr Übungen erlaubt sind?

Du hast recht. Das mit den Übungen hatte ich nicht auf dem Radar.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMark8us 8M., Oberriexingen / 865156
Datum12.12.2020 11:572206 x gelesen
Da hast du Recht Bernhard,
das steht nich in den Allgemeinen FAQ zur Verordnung. Ist allerdings auch schon ein paar Tage alt und die gesamte Situation hat sich aus meiner Sicht extrem verändert. Ein Ausgangsverbot ist ein wirklich massiver Einschitt in Deutschland und das bedeutet schon etwas.

Daher denke ich es macht für uns als FW langsam Sinn darüber nachzudenken, ob der "Erhalt der Einsatzbereitschaft" so extrem wichtig ist um das Risiko einzugehen. Wir haben selber ein Problem mit der Betriebsfähigkeit der Aggregate bei langer Standzeit, ich denke jedoch nicht, dass die Kameraden ihr Handwerk in diesen Wochen vergessen werden. Weiterhin sehe ich uns als Organisation auch in einer gewisse Vorbildfunktion.

Die Devise der Regierung ist massiv Kontakte zu vermeiden, der Freiraum wird eingeschränkt und Menschen dürfen ihren Beruf/Gewerbe nicht mehr ausüben. In dieser Relation ist ein Übungsbetrieb nicht mehr vertretbar und macht für mich auch keinen Sinn.

Selbstverständlich ist es jeder Wehr überlassen selbständig zu entscheiden. Das ist auch gut so und ich möchte das auch nicht in Frage stellen!

Persönliche Meinung: Wir werden bei uns den Übungsbetrieb weiterhin einstellen und ab Mitte Januar einen gelegentlichen Notbetrieb der Aggregate (max 2 Personen) einplanen. Ich finde das nicht schlimm. Für mich ist es ein wertvoller Beitrag für die Gemeinschaft und Gesundheit unserer Mitbürger. Und dafür sind wir dauch auch irgendwie da ;-)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW865159
Datum12.12.2020 14:482212 x gelesen
Geschrieben von Markus M. Wir haben selber ein Problem mit der Betriebsfähigkeit der Aggregate bei langer Standzeit

Wenn eine kleine Gruppe unter den gültigen Schutzmaßnahmen hier tätig wird sehe ich das 1:1 als zwingend notwendige Arbeit an.

Geschrieben von Markus M.ich denke jedoch nicht, dass die Kameraden ihr Handwerk in diesen Wochen vergessen werden
Mittlerweile würde ich hier von Monaten sprechen und ja,
ich sehe mittlerweile ..."Anlaufschwierigkeiten" mangels Praxis.
Es läuft anfangs nicht mehr so flüssig wie bekannt, auf den Zahnrädern hat sich leichter Flugrost gebildet der erstmal ablaufen muß, je jünger die Kameraden dabei sind je länger dauert es bis sie wieder geschmeidig mitlaufen.

Nein ich halte es NOCH nicht für bedenklich
Allerdings sehe ich uns an einem Punkt wo wir uns Gedanken über die Zukunft machen sollten, denn vom Flugrost im Getriebe bis zum Blockieren des selbigen dauert es meistens nicht mehr lange.

Was tun? Keine Ahnung
Klasse wäre es wenn bei uns die Schutzimpfung ...in 6Mon. durch wäre, dann könnten wir wieder normal üben.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen865162
Datum12.12.2020 20:511940 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.ich sehe mittlerweile ..."Anlaufschwierigkeiten" mangels Praxis.
Es läuft anfangs nicht mehr so flüssig wie bekannt, auf den Zahnrädern hat sich leichter Flugrost gebildet der erstmal ablaufen muß, je jünger die Kameraden dabei sind je länger dauert es bis sie wieder geschmeidig mitlaufen.

Nein ich halte es NOCH nicht für bedenklich
Allerdings sehe ich uns an einem Punkt wo wir uns Gedanken über die Zukunft machen sollten, denn vom Flugrost im Getriebe bis zum Blockieren des selbigen dauert es meistens nicht mehr lange.

Was tun? Keine Ahnung
Klasse wäre es wenn bei uns die Schutzimpfung ...in 6Mon. durch wäre, dann könnten wir wieder normal üben.


Ich sehe die Probleme noch ganz woanders:
Wo kriegen wir in diesen Zeiten den Nachwuchs her und wie bilden wir den aus? JF ist zu, wenn neue Mitglieder vor der Tür stehen ist die auch zu. Können wir die auf Zeiten nach Corona vertrösten? Kommen die dann wieder? Diejenigen, die kurz vor Corona gekommen sind, können wir nicht ausbilden. Lehrgänge auf Landkreis / Landesebene laufen auch nicht, bleiben die trotzdem? Mit den Atemschutzübungen kommen wir nicht hinterher, von AGT-Lehrgängen sprechen wir mal gar nicht erst gar nicht.
Wenn sich das wirklich noch bis Ostern hinzieht, sehe ich schon schwarz.

Heinrich

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AutorJuli8a S8., Schramberg / BW865163
Datum12.12.2020 21:451897 x gelesen
Das wird sich noch viel länger hinziehen wie Ostern. Selbst wenn noch in diesem Monat die ersten Impfungen kommen, wird es sehr schwierig werden, die angepeilten Zahlen zu erreichen.
Alleine schon weil das Personal dazu fehlt.
Für 15 Millionen Impfungen werden 150 Tage benötigt, wenn jeden Tag die veranschlagten 100 000 Impfungen durchgeführt werden. Das sind 30 Wochen bei einer 5-Tage-Woche. Bis einmal alle dran waren, können locker 2 Jahre eingeplant werden. Dazu kommt noch, dass bei einigen Impfstoffen 2 mal geimpft werden muss. Somit kann das ganze noch länger dauern.

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AutorLenn8art8 F.8, Passau / Bayern865165
Datum12.12.2020 22:262122 x gelesen
An dieser Stelle sei noch darauf hingewiesen, dass die Stadt Passau kreisfrei ist, die oben verlinkte Stadtbrandinspektion ist nicht für den Landkreis Passau zuständig.

Hier geht es zur Regelung der Stadt Passau: https://achtung.passau.de/index.php?c=99999

Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Aktuelle Regelungen im Stadtgebiet Passau
Veröffentlicht am 10.12.2020
(...)
Demnach gilt u. a. Folgendes:
1. Allgemeine Ausgangsbeschränkungen:
Es gilt eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist untersagt, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor. Solche triftigen Gründe sind beispielsweise:
- die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten
(...)

(Hervorhebung durch mich)

Das dürfte auch freiwilligen Feuerwehrdienst abdecken.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg865168
Datum13.12.2020 10:271983 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Heinrich B.

JF ist zu, wenn neue Mitglieder vor der Tür stehen ist die auch zu. Können wir die auf Zeiten nach Corona vertrösten? Kommen die dann wieder

Das wird man sehen? Für 2020 wird jedenfalls ein negativen Knick in der Mitgliederentwicklung der Jugendfeuerwehren sein. Und wenn der JF-Dienst irgendwann mal wieder richtig läuft, kommen dann auch ale bisherigen JF-Angehörigen wieder ?
Wichtig ist daher Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen zu erhalten, bez. Onlineübungen etc. sind ja die JFs kreativ. Viele JF-Betreuer halten auch jetzt mit der Überbringung von Nikolaus/Weihnachtspräsenden so weit es geht auch persönlichen Kontakt zu den JF-lern.


Lehrgänge auf Landkreis / Landesebene laufen auch nicht, bleiben die trotzdem?

Zumindest für hier kann ich sagen, dass die vier Leute die ihre TM-1 Ausbildung im März begonnen und dann nach Unterbrechung im Oktober beendet haben sich bis jetzt weiterhin bei der FF z.B. bei Einsätzen sehen lassen. Schwieriger ist es die TM-2 Ausbildung am Standort durchzuführen, die ruht erst mal und zieht eine Zeitverzögerung bez. weitergehender Ausbildung -wie z.B. SprFu und AGT- hinter sich her.


Lehrgänge auf Landkreis / Landesebene laufen auch nicht,

Das kommt das ganze bisher praktizierte Ausbildungsprozedere durcheinander; in unserem Unterkreis war es bisher üblich, an den Wochenenden vor Ostern die TM-1 Ausbildung, danach die SprFu und AGT-Ausbildung und im Spätjahr die TF-Ausbildung durchzuführen; der TF-Lehrgang für 2020 entfiel und für 2021 werden verschiedene Ausbildungskonzepte je nach der Covid-19-Pandemielage überlegt.

Da wird die Zukunft spannend werden; wenn ich auch nicht so schwarz sehe !


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg865169
Datum13.12.2020 10:302134 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Thomas M.

Mittlerweile würde ich hier von Monaten sprechen und ja,
ich sehe mittlerweile ..."Anlaufschwierigkeiten" mangels Praxis.



Ja, in einigen Bereichen kann man schon Ausbildungsdefizite beobachten. Da muß man versuchen im Bereich des Möglichen/Erlaubten gegenzusteuern.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

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AutorThom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg865204
Datum15.12.2020 09:571284 x gelesen
Übrigens TF im Oktober und TM im Frühjahr eine ganz schlechte Idee (sage ich als "Anmelder" für meine Abteilung).

Denn im Frühjahr kommt "Do isch Abi, hab ich koi Zeit". Im Spätjahr hingegen ist normalerweise noch ein Stück Ende der Semesterferien, da könnten die "Gammler" dann easy mit Ende Sommerferien bis Studienbeginn den TM machen.

Aber vorzuschlagen, das zu drehen (denn es ist _eigentlich_ "gehopft wie gesprungen") ist irgendwie den Leuten zu progressiv. In den festgefahrenen Strukturen muss alles mit dem Kalenderjahr "beginnen" ;-)

dieser Beitrag ist keine offizielle Kommunikation der FF Ubstadt-Weiher

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AutorThom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg865205
Datum15.12.2020 10:001221 x gelesen
Geschrieben von Thomas Middeke

du brauchst auch unter PA keinen Mundschutz tragen obwohl du gerade das Feuer in einem Objekt löscht in dem das tragen vom MNS Pflicht ist.

Aber was ist mit all denen die im Innenangriff aufgrund Rang keine PA benötigen, wie Gruppenführer, Zugführer, Einsatzleiter? *SCNR*

dieser Beitrag ist keine offizielle Kommunikation der FF Ubstadt-Weiher

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg865207
Datum15.12.2020 10:031233 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Thomas H.

In den festgefahrenen Strukturen muss alles mit dem Kalenderjahr "beginnen" ;-)

Klar; machen wir halt schon fast 40 Jahren so.
Aber vielleicht bringen die ganzen Umstände bez. der Covid-19-Pandemie auch im Rahmen der FW-Ausbildung neue Strukturen ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

NB.: Wie siehts diesbezüglich und überhaupt mit der Überarbeitung der FwDV-2 aus ?

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg865217
Datum15.12.2020 17:031221 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Bernhard D.

Schwieriger ist es die TM-2 Ausbildung am Standort durchzuführen, die ruht erst mal


Wobei es FW-Angehörige gibt, die meinen, dass die Durchführung der TM-2 Ausbildung nach LZK-TM-2-BaWü als " Dringend notwendig " anzusehen wäre ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW865232
Datum16.12.2020 09:201082 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D." Dringend notwendig "

Gut möglich
Wenn bei dünner Personaldecke (zB Tagesverfügbarkeit) vielversprechende Anwärter in der Ausbildung fest stecken hat kann es durch aus Sinn machen diese zügig in den Einsatzdienst zu bekommen.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg865236
Datum16.12.2020 10:101201 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Thomas M.

Wenn bei dünner Personaldecke (zB Tagesverfügbarkeit) vielversprechende Anwärter in der Ausbildung fest stecken hat kann es durch aus Sinn machen diese zügig in den Einsatzdienst zu bekommen.

Einsatzdienst dürfen in BaWü nach der "VwV-FW-Ausb. ", Ziff. 2.1.1:

" Die fachlichen Voraussetzungen für die Einsatztätigkeit werden durch die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang Truppmannausbildung Teil 1 erworben. "

auch FW-Leute nach Absolvierung des TM-1 Lehrganges machen.

Auch für die Absolvierung der SprFu- und AGT-Ausbildung reicht die TM-1-Ausbildung.
Die TM-2 Ausbildung braucht man erst zum Besuch weiterführender Lehrgänge wie z.B. Truppführer, Maschinist oder dann Gruppenführer.
Ob sich dadurch die TM-2 Ausbildung als " Dringend notwendig " rechtfertigen läßt ( evtl. zuwenig GF oder Maschinisten am Ort )?
Die Ausbildungsinhalte ließen sich schon in Kleingruppen vermitteln.
Ich würde mich jedenfalls bei der Feuerwehraufsicht ( KBM ) rückversichern.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg866581
Datum08.02.2021 12:57948 x gelesen
Guten Tag

Für BaWü hat sich das ab Donnerstag erledigt:


-> SWR " Verwaltungsgerichtshof hebt nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg auf "

[...] Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg mit Wirkung ab Donnerstag aufgehoben. [...]

Gabs es bez. der Thematik "Ausgangbeschränkungen und Feuerwehrs" irgendwo überhaupt Probleme ?



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin866586
Datum08.02.2021 14:45   865 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Für BaWü hat sich das ab Donnerstag erledigt:


Vorläufig ja, aber wirklich erledigt hat es sich natürlich nicht. Überhaupt nicht.



Deutschland ist es nicht gelungen, den R-Wert unter 0,9 zu bringen. Das bedeutet: Dieses Land ist hilflos gegenüber der Mutation, deren Wirken in Portugal jetzt einige Bundeswehrsoldaten besichtigen dürfen. Sobald sie sich hierzulande durchsetzt, liegt der R-Wert bei 1,2, ohne daß wir irgendetwas geändert hätten.

Mangels hinreichend vieler Gensequenzierungen kann man für Deutschland nicht wirklich abschätzen, wie groß die Verbreitung der Mutationen ist, aber mit beträchtlicher Wahrscheinlichkeit verliert Deutschland das Rennen gegen das Virus genau jetzt. Vielleicht auch erst in ein paar Wochen, aber wir verlieren.

Wir können uns weder rechtzeitig aus der Lage herausimpfen, noch können wir uns in den Frühling retten. Wenn wir jetzt bei unter 1000 Neuinfektionen pro Tag wären, was ich eigentlich gehofft hatte, dann gäbe es vielleicht eine Chance, sich in den Frühling zu retten.


Also wird die Zahl der Toten auf über hunderttausend steigen, und wir bekommen wirtschaftliche Folgen in einer Größenordnung, die wir bisher vermeiden konnten. Denn aus dem Drecksloch, in das wir uns gerade hineinkarren, da kommen wir nicht mehr raus, ohne das ganze Land runterzufahren.




Hans-Joachim

"I remain confident that the current depredations of the digital revolution will pass, just as those of the telegraph, radio and broadcast television did. What tugs at my mind after seeing a mob of enthusiastic ignoramuses sack the Capitol, though, is whether that sophistication will come quickly enough when outlets have the means to cater to every unhealthy craving of their consumers."
- Christopher W. Stirewalt, Fox News, Juli 2010 bis Januar 2021 -

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 29.01.2020 08:16 Jürg7en 7M., Weinstadt Coronavirus in Deutschland
 06.12.2020 08:19 Alex7and7er 7H., Burgheim
 06.12.2020 08:36 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 06.12.2020 09:23 Alex7and7er 7H., Burgheim
 06.12.2020 09:33 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 06.12.2020 17:51 Dirk7 S.7, Lindau
 06.12.2020 17:58 Jürg7en 7M., Weinstadt
 06.12.2020 18:38 Mich7ael7 R.7, Bergisch Gladbach / HA Köln
 06.12.2020 18:58 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 06.12.2020 19:37 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 06.12.2020 20:29 Paul7 B.7, Hungen
 07.12.2020 01:23 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 11.12.2020 23:14 Jürg7en 7M., Weinstadt
 12.12.2020 00:43 Dirk7 S.7, Lindau
 12.12.2020 06:14 Alex7and7er 7H., Burgheim
 12.12.2020 08:34 Jürg7en 7M., Weinstadt
 12.12.2020 08:07 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 12.12.2020 11:57 Mark7us 7M., Oberriexingen
 12.12.2020 14:48 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 12.12.2020 20:51 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 12.12.2020 21:45 Juli7a S7., Schramberg
 13.12.2020 10:27 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 15.12.2020 09:57 Thom7as 7H., Ubstadt-Weiher
 15.12.2020 10:03 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 15.12.2020 17:03 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 16.12.2020 09:20 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 16.12.2020 10:10 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 13.12.2020 10:30 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 06.12.2020 11:52 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
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 15.12.2020 10:00 Thom7as 7H., Ubstadt-Weiher
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