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ThemaAufwandsentschädigungen - Übungsleiterpauschalen - Steuerfreibeträge ab 20214 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP865337
Datum21.12.2020 08:222924 x gelesen
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 ändert sich etwas fürs Ehrenamt, der ein oder andere hier wird betroffen sein:
- Übungsleiterfreibetrag steigt von 2.400 auf 3.000 EUR
- Ehrenamtspauschale steigt von 720 auf 840 EUR

Auch für Fördervereine tut sich was:
Kleinere gemeinnützige Vereine und andere steuerbegünstigte Organisationen erhalten mehr Zeit, um ihre Mittel zu verwenden: Für Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von weniger als 45.000 Euro gelten die strengen Maßstäbe der zeitnahen Mittelverwendung nicht mehr. Sie können damit die erhaltenen Mittel auch über die für größere Organisationen weitergeltende Zweijahresgrenze für ihre Satzungszwecke einsetzen. Das gibt ihnen mehr Spielraum und entlastet sie.

Gemeinnützige Körperschaften dürfen künftig auch arbeitsteilig zusammenwirken und sich damit gemeinsam, besser und effizienter für ihre steuerbegünstigten Zwecke einsetzen. Bisher scheiterten solche Kooperationen am Grundsatz der sogenannten Unmittelbarkeit, wonach die Organisation ihre Zwecke grundsätzlich selbst zu verwirklichen hat. Künftig kann beispielsweise eine steuerbegünstigte Körperschaft, die ein Krankenhaus betreibt, einen zum Zweckbetrieb gehörenden Wäschereibetrieb auf eine Tochtergesellschaft ausgliedern, ohne damit den Status der Gemeinnützigkeit zu riskieren.

Steuerbegünstigte Körperschaften durften schon immer ihre Mittel zumindest teilweise auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften weiterreichen. In der Praxis war dies jedoch streitanfällig. Die nunmehr vereinheitlichte Regelung zur Mittelweitergabe sorgt nun dafür, dass mit einer einzigen zentralen Vorschrift Rechtssicherheit geschaffen wird.

Die Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird von 35.000 Euro auf 45.000 Euro jährlich erhöht. Das entlastet vor allem kleinere Vereine von steuerrechtlichen Verpflichtungen, da bei Einnahmen bis zu dieser Höhe die Geschäftsbetriebe nicht der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegen.


"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW865346
Datum21.12.2020 15:101746 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Mit dem Jahressteuergesetz 2020 ändert sich etwas fürs Ehrenamt, der ein oder andere hier wird betroffen sein:
- Übungsleiterfreibetrag steigt von 2.400 auf 3.000 EUR
- Ehrenamtspauschale steigt von 720 auf 840 EUR

Auch für Fördervereine tut sich was:


danke für die Hinweise...

Ich finde das ein durchaus interessantes und wichtiges Thema... ggf. sollte einer aus der Zunft der steuerberatenden Berufe mit Mitgliedschaft/Kenntnissen zur Feuerwehr dazu mal eine Abhandlung schreiben und veröffentlichen...?

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland865347
Datum21.12.2020 15:441692 x gelesen
Das Rad muss nicht neu erfunden werden:

Klick mich

Die geänderten Pauschalen stehen da noch nicht drin, sollte aber kein Problem sein die 2 Zahlen selbst zu ändern.

Gruß Daniel

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AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern867409
Datum03.03.2021 21:441134 x gelesen
Hallo
Geschrieben von Ulrich C.Ich finde das ein durchaus interessantes und wichtiges Thema...
wichtig ja. aber die Pauschalen sind ja ganz nett. Aber profitiert das Ehrenamt in der Fläche davon?
Meiner Meinung sind das Brosamen mehr nicht. Und dienen nur dazu sich das Prädikat wir Förderung das Ehrenamt an die Brust zu heften. Und die Politik glaubt selber an das Märchen.

In der Regel betrifft das bei vielen Einsatzorganisationen nur Führungskräfte/Funktionsträger, welche für den Dienst ein Zuwendung/Aufwandsentschädigung bekommen.
Die Mehrheit der Ehrenamtlichen hat nichts davon. Bei einige der Kats Organisation ist es üblich, dass Teile der PSA oder Dienstkleidung selbst beschafft wird.
Wer versucht diese Kosten als Werbungskosten abzusetzen wird in der Regel darauf hingewiesen, dass diese Ausgaben nicht der Erwerbstätigkeit zugeordnet werden können und das Hobby wäre. Jetzt kann man mit Spendenquittung etc. spielen...

Man könnte sich darüber unterhalten ob es einen unterschied zwischen Kaninchenzüchterverein und z.B. Feuerwehrdienst geben muss.
Eine Argumentation wäre, dass man beim mehr oder weniger freiwilligen Dienst in einer KatS Organisation eine Pflichtaufgabe übernimmt und man dafür einen Ausgleich erwarten könnte.

Mein Vorschlag/Vision wäre anteilig nach Anzahl der Dienstjahren einen Ausgleich in Form von Rentenanwartschaften zu schaffen. Wer neben seinem Erwerbsleben seine Freizeit auf der Wache verbracht hat, hat es meiner Meinung verdient früher in Rente zu gehen oder eine Aufstockung der Rente zu erhalten. (Ersatzdienst wird bei der Rente im Gegensatz zum Wehrdienst oder Zivildienst z.B. nicht berücksichtigt.)
Bisher gibt es in der Politik keine derartigen Überlegungen. Trotzdem nimmt man derartige Vorschläge durchaus auf. Je zahlreicher und fundierter diese Vorschläge an die Parteien/Abgeordneten herangetragen werden, desto höher ist die Chance, dass Vorschläge Einzug in den politischen Diskurs gelangen.
Ähnliche Vorschläge (nicht Rente) haben in einigen Länder zu einer gezielten Förderung von KatS Angehörigen geführt.
Ähnliches sollte auf Bundesebene mit entsprechender Lobbyarbeit möglich sein.

Um Klar zu Stellen. Es geht nicht darum durch Einsatzdienst oder Dienstjahre zu schieben um seine Rente aufzubessern.
Aber eine Gesellschaftliche Anerkennung in Form einer Rente wäre eine echte Anerkennung. Und vor allem für einen Zeitraum, wo es für den einen oder andern hilfreich wäre.

Gruß
Dirk

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 24.02.2018 21:10 Stef7fen7 W.7, Elmstein Aufwandsentschädigungen - Übungsleiterpauschalen - Steuerfreibeträge: Feuerwehr & e.V.
 21.12.2020 08:22 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 21.12.2020 15:10 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 21.12.2020 15:44 Dani7el 7G., Überherrn
 03.03.2021 21:44 Dirk7 S.7, Lindau
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