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Thema | Amtsanmaßung: Mit Feuerwehr-Jacke unterwegs | 12 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 865691 | |||
Datum | 09.01.2021 11:14 | 6765 x gelesen | |||
in Plettenberg:Mit einer Einsatzjacke der Frankfurter Feuerwehr lieferte ein Fahrer einer polnischen Spedition am Donnerstag Ware bei einer Firma in Plettenberg ab. Ein Zeuge informierte die Polizei. Die Polizeibeamten schrieben eine Anzeige wegen Amtsanmaßung gegen den 37-Jährigen. Auf Veranlassung der Frankfurter Feuerwehr stellte die Polizei die Jacke sicher. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 865693 | |||
Datum | 09.01.2021 12:17 | 4539 x gelesen | |||
Ne "Einsatzjacke"? Amtsanmaßung? Bitte Rubrik ändern in Jux + Tollerei. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 865696 | |||
Datum | 09.01.2021 12:39 | 4080 x gelesen | |||
Ups... da muss ich ja aufpassen, dass mich der Chiemsee nicht verklagt... Im Ernst, was hat er sich da angemaßt? Die Frage ist doch eher, wie kommt er zu der Jacke? Wenn, dann wären doch die Hoheitsabzeichen das Problem und nicht die Jacke per se? Wie kann die Feuerwehr die Beschlagnahme fordern/anordnen? - Ist die Jacke gestohlen, dann ja (aber dann ist die Amtsanmaßung schon sehr weit hergeholt) - Die Jacke ist eine Fälschung des geschützten Frankfurter Modells, wie kann es dann zu einer Amtsanmaßung kommen? - Ist die Jacke echt und legal erworben, dann könnte man doch höchsten die Entfernung der Hoheitszeichen fordern. Insgesamt alles etwas komisch... Tomy | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 865698 | |||
Datum | 09.01.2021 12:53 | 4295 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sebastian K. Ne "Einsatzjacke"? Amtsanmaßung? Bitte Rubrik ändern in Jux + Tollerei. jein wenn es eine Jacke wäre wo nur "FEUERWEHR" draufsteht dann wäre das Tragen dieser Feuerwehr-Jacke kein Problem. Wenn aber der Name der Feuerwehr ( = Gemeindename ) und ev. sogar noch ein Wappen drauf ist dann kommt es schon in die Richtung "Amtsanmaßung". Wobei ich der Ansicht bin das man die Umstände dazu würdigen muss. Wenn jemand so eine Jacke mit der Aufschrift "Feuerwehr Frankfurt" ein LKW belädt dürfte man das juristisch anders bewerten als wenn jemand mit der selben Jacke als Feuerwehrmann auftritt und z.B. Anweisungen an Personen gibt oder Zutritt mit dem Verweis auf die Feuerwehr fordert. Ich kann mir gut vorstellen das in dem Plettenberger Fall das juristisch glimpflich ausgeht. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Stef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern | 865703 | |||
Datum | 09.01.2021 14:14 ![]() | 3981 x gelesen | |||
Grüß Euch zusammen, nachdem der ein oder andere den § 132 StGB hier kritisch sieht: Ja, ich würde den beim reinen Tragen der Jacke, ohne zusätzliche Handlung auch kritisch sehen. Hier kann aber schon das klingeln an der Haustür und Einlassbegehren ausreichen. Allerdings glaube ich, dass hier einfach eine kleine Ungenauigkeit in der Presseberichterstattung vorliegt. Der Schutzbereich des § 132 StGB wurde durch den § 132a StGB "Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen" ergänzt. Hier reicht die "Verwendung im sozialen Verkehr" (laut Kommentar Fischer), es ist also nicht einmal Öffentlichkeit erforderlich. Es reicht wenn bei einem Dritten der Eindruck entstehen KANN (ob er tatsächlich entsteht ist unerheblich!), der Träger sei der Inhaber der durch die Uniform symbolisierten Funktion. Die Jacke muss auch keine Hoheitsabzeichen oder ähnliches haben (hat die Schutzkleidung ja häufig nicht mehr). Es reicht das Tragen der originalen Uniform/Amtskleidung oder einer Uniform, die zum Verwechseln ähnlich ist. Ich denke, dass diese Vorschrift hier gemeint ist. Laut Kommentar Fischer reicht hier ein einzelnes Bekleidungsstück nicht (also nur die Jacke) aus, wenn aus, wenn der Gesamteindruck die Verwechslung mit einer Uniform ausschließt. Ich sag jetzt mal original Jacke der BF Frankfurt + Arbeitsstiefel + Hose, die halbwegs passend aussieht würde für einen Strafbefehl in meinen Augen reichen. Möglich ist natürlich auch eine Einstellung nach §153 StPO, wegen Geringfügigkeit und vielleicht beim völlig unbescholtenen Bürger wahrscheinlich. Wenn aber eine Vorahndung besteht halte ich einen Strafbefehl oder eine Verurteilung (in Bayern) für wahrscheinlicher. lg Stefan | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz | 865705 | |||
Datum | 09.01.2021 16:40 | 3786 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Ne "Einsatzjacke"? Amtsanmaßung? Bitte Rubrik ändern in Jux + Tollerei. Das hier war irgendwie mein erster Gedanke dazu.;-) Kurioser Fall, warum ruft jemand die Polizei weil ein Auslieferungsfahrer eine Feuerwehrjacke trägt (wahrscheinlich mit Hoheitsabzeichen)? Hat er den Fahrer darauf angesprochen? Ich vermute mal wegen polnischer Spedition... Viele Grüße Thomas | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 865713 | |||
Datum | 09.01.2021 22:05 | 3034 x gelesen | |||
Damit könnte man hier bei uns die Hälfte aller Faschingsnarren aus dem Verkehr ziehen.... | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 865720 | |||
Datum | 10.01.2021 13:14 | 2613 x gelesen | |||
Bei mir in Trier stand vor ein paar Jahren mal ein Elektro-Service-,Techniker aus dem Saarland der die Offizielle Uniform(Hose, Hemd, Pullover)der dortigen Wehr (80 km entfernt) mit Emblem und Dienstgrad trug. Erstmal auf so nen Geanken zu kommen(fällt wohl unter die selbe Kategorie welche mit dem FME aus Bayern über die Interschutz laufen) Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 865723 | |||
Datum | 10.01.2021 14:13 | 2371 x gelesen | |||
Geschrieben von Neumann T.Damit könnte man hier bei uns die Hälfte aller Faschingsnarren aus dem Verkehr ziehen.... Und ich denke da gerade an die ganzen getarnten Angler, die da am Kanal sitzen. alles Verbrecher....... | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 865725 | |||
Datum | 10.01.2021 15:18 | 2443 x gelesen | |||
Hallo! Ich bezweifele stark das man hier §132 StGB anwenden kann. Mit viel gutem Willen eher den §132a, Abs. 4. Aber mal laut "Jehova" gerufen, wenn man sich darüber aufregt, warum werden dann "Amtsabzeichen", Dienst- und Einsatzuniformen an jeden verkauft der nicht schnell genug auf dem Baum ist? 20 Minuten bei eBay, ein paar Minuten Feuerwehrflohmarkt und kurz beim Feuerwehrbedarfshändler meines Vertrauens und ich kann mich als Oberbrandrat der Feuerwehr Köln verkleiden. Fast jede Feuerwehr verschickt auf Wunsch auch Abzeichen an Sammler. Hier fragt auch keiner nach ob da ein ehrlicher Sammler oder irgendein "Dunkelmann" hinter der Anfrage steckt. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Klau8s P8., Heinsberg / NRW | 865727 | |||
Datum | 10.01.2021 19:37 | 2363 x gelesen | |||
hallo und einen schönen guten Abend, Geschrieben von Jürgen M.
Naja ... da ging es wohl um eine (ausgediente?) Einsatzjacke... mir fallen da so Drückerkolonnenn ein, die in kompletten Rettungsdienstklamotten die Klingeln polierten und versuchten, Spenden in Form von Daueraufträgen für irgendwelche HiOrg´s einzusammeln - Diese Typen waren doch wesentlich grenzwertiger.... mit den besten Grüßen Klaus jedes Ding hat 3 Seiten ... Eine, Die Du siehst ... Eine, die Ich sehe... sowie Eine, die wir Beide nicht sehen .... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 867076 | |||
Datum | 20.02.2021 22:21 | 1423 x gelesen | |||
hallo, hier wird das Thema anders angegangen:
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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