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ThemaScheinwerfer auf Kabinen-Dach nach vorne10 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorDarr8e H8., hamburg / Hamburg865742
Datum11.01.2021 11:005204 x gelesen
Moin,
bei vielen Auslieferungen nahezu aller Hersteller sieht man immer öfter 2 zusätzliche kleine Scheinwerfer auf Kabinen-Dach mit fester Abstrahlrichtung nach vorne.
Fragen dazu :
Sind die immer nur ausschließlich zur schnellen Ausleuchtung der EST nach vorne, oder aber auch Gebrauch als Zusatz-Scheinwerfer während der Fahrt zugelassen?
Sind das dann Halogen-Scheinwerfer, oder aber z.B. LED, oder noch anderes?

Wer kann mir da Bezugs-Quellen bzw. gängige Hersteller nennen, bzw. auch nur die "offizielle Bezeichnung", für google-Suche?

Mit herzlichem Dank und Grüßen
Hansi

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW865745
Datum11.01.2021 11:093435 x gelesen
Ich würde nach Arbeitsscheinwerfer googeln und die auch als anbauen.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorJens8 G.8, Oldb. / Nds.865746
Datum11.01.2021 13:282870 x gelesen
Hallo,

da das in der Regel ausschließlich Arbeitsscheinwerfer sind, werden die Scheinwerfer nur zur Ausleuchtung des Arbeitsbereichs/der Einsatzstelle eingesetzt.
Zulassung dann nur als Arbeitsscheinwerfer mit entsprechender Schaltmöglichkeit im Stand. Wobei es da solche und solche Aufbauer und Prüfer gibt...

Neu verbaute Scheinwerfer dürften alle LED sein, mittlerweile sind die besser und auch haltbar. Ich würde Markenhersteller wie Hella oder Nordic-Lights empfehlen, die eine "Sicherheitsschaltung" gegen zu hohe Temperaturen der Platinen/Leuchtmittel haben.
Ebenso bei zwei Scheinwerfern auf dem Dach eine Kombination aus Nahfeld- und Weitfeldbeleuchtung mit je einem Scheinwerfer.

Von Hella gab/gibt es eine nette Online-Simulation "Eliver" bei der man die verschiedenen Ausleuchtungsfelder vergleichen kann.


Viele Grüße
Jens

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW865747
Datum11.01.2021 14:562610 x gelesen
Arbeitsscheinwerfer, brauchen keine Zulassung oder Genehmigung (im Gegenteil wird häufig die Ansicht vertreten, genehmigte Scheinwerfer dürften nicht als Arbeitsscheinwerfer verwendet werden).

Für die Schaltung gilt eigentlich nur, dass sie unabhängig von der restlichen Beleuchtung sein muss. Eine deutliche Kennzeichnung wird empfohlen.

Verwendung nur zur Beleuchtung von Arbeitsstellen; während der (langsamen) Fahrt also nur, wenn die zum Arbeitsvorgang gehört. Also z. B. bei der Ölspurbeseitigung. Wichtig ist, dass durch die Verwendung keine anderen Verkehrsteilnehmer geblendet werden dürfen.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz865748
Datum11.01.2021 15:242518 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henning K.Arbeitsscheinwerfer, brauchen keine Zulassung oder Genehmigung (im Gegenteil wird häufig die Ansicht vertreten, genehmigte Scheinwerfer dürften nicht als Arbeitsscheinwerfer verwendet werden).

Na dann weiß ich jetzt auch, warum man da vorne diese Scheinwerfer braucht. Das Abblendlicht müsste man demnach ja ausschalten...

Gruß,
Michael

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW865749
Datum11.01.2021 17:492367 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Na dann weiß ich jetzt auch, warum man da vorne diese Scheinwerfer braucht. Das Abblendlicht müsste man demnach ja ausschalten...

Als ich den Satz geschrieben hatte beschlich mich schon die Befürchtung, er würde missverstanden werden ;-)

Natürlich darf man auch mit typgenehmigter Beleuchtung im Rahmen ihrer Montage- und Betriebsvorschriften Arbeitsstellen beleuchten. Damit wird die aber nicht zu Arbeitsscheinwerfern im Sinne des §52(7) StVZO....



Im Übrigen muss ich mich noch in einem weiteren Punkt etwas konkreter ausdrücken:

Nach §49a StVZO dürfen nach vorne wirkende Arbeitsscheinwerfer nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung (ugs.: "Standlicht") einschaltbar sein; ausgenommen davon sind nur lof Zug- und Arbeitsmaschinen und Kfz von Bundes-, Landes- und Militärpolizei sowie des BKA und der Zollfahndung. Was interessanterweise nicht identisch ist mit dem Kreis der Berechtigten für die Ausrüstung mit Tarnleuchten. (klingt spannend, ist es aber eigentlich nicht...)

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AutorMark8us 8W., Linkenheim-Hochstetten / Baden-Württemberg865757
Datum12.01.2021 08:231937 x gelesen
Bei unserem neuen Fahrzeug sind die beiden vorderen Scheinwerfer ein Teil der Umfeldbeleuchtung die man separat einschalten muss. Sobald das Fahrzeug eine gewisse Geschwindigkeit fährt geht die komplette Umfeldbeleuchtung selbsständig aus.

"Es gibt zwei Dinge, die unendlich sind: das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir da nicht so sicher." Albert Einstein

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW865765
Datum12.01.2021 22:451388 x gelesen
Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Umfeldbeleuchtung um Arbeitsscheinwerfer.

Die Abschaltung beim Lösen der Feststellbremse oder bei Überschreitung einer bestimmten Geschwindigkeit wird gerne gemacht, ist aber straßenverkehrsrechtlich nicht vorgeschrieben (es mag sein, dass die nach "Feuerwehr-Recht" in dem einen oder anderen Land auf die eine oder andere Weise gefordert wird).

Problematisch sehe ich allerdings das automatische Wiedereinschalten, wenn das Fahrzeug nach dem Anfahren wieder anhält oder die Feststellbremse wieder eingelegt wird. Dann geht u.U. an jeder roten Ampel die Umfeldbeleuchtung an, und das ist nun weder zulässig noch wünschenswert.

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AutorMark8us 8W., Linkenheim-Hochstetten / Baden-Württemberg865770
Datum13.01.2021 07:341418 x gelesen
Bei unserem Fahrzeug muss man sie immer wieder separat einschalten, auch wenn man nur ein kleines Stück gefahren ist.

"Es gibt zwei Dinge, die unendlich sind: das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir da nicht so sicher." Albert Einstein

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AutorPhil8ip 8R., Ebhausen / BaWü865780
Datum14.01.2021 00:031129 x gelesen
Das sind Arbeitsscheinwerfer gängig sind Modelle von Hella die als "Nah" Scheinwerfer ausgelegt sind also eine Breite Streuung haben.

Sind wie alle anderen Arbeitsscheinwerfer ums Fahrzeug herum eigentlich nur im Stand zugelassen und müssen sich spätestens bei 10km/h abschalten.

Meine Beiträge Spiegeln einzig und alleine meine Persönliche Meinung wieder. Sie stellen keine Kommunikation einer Feuerwehr oder meines Arbeitgebers dar.

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 11.01.2021 11:00 Darr7e H7., hamburg
 11.01.2021 11:09 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 11.01.2021 13:28 Jens7 G.7, Oldb.
 11.01.2021 14:56 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 11.01.2021 15:24 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 11.01.2021 17:49 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 12.01.2021 08:23 Mark7us 7W., Linkenheim-Hochstetten
 12.01.2021 22:45 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 13.01.2021 07:34 Mark7us 7W., Linkenheim-Hochstetten
 14.01.2021 00:03 Phil7ip 7R., Ebhausen
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