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Thema | Fremd-Nutzung Zufahrt / Platz vor Feuerwehrhaus - war: Feuerwehrgerätehaus in ... | 33 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Thom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz | 868540 | |||
Datum | 10.04.2021 10:59 | 7207 x gelesen | |||
Hallo, es brodelt mal wieder um einen Feuerwehrgerätehausneubau. Die Verbandsgemeinde ist für die Feuerwehren in RLP zuständig. Die Ortsgemeinde hat aber bei Bauanträgen (allgemein) ein Mitspracherecht... Das man einen Neubau braucht ist unstrittig. Hintergründe Entscheidung Ortsgemeinderat Hoffentlich findet man schnell eine Lösung. Viele Grüße Thomas | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 868541 | |||
Datum | 10.04.2021 11:13 | 3691 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas M. Die Ortsgemeinde hat aber bei Bauanträgen (allgemein) ein Mitspracherecht... Das Mitspracherecht der Ortsgemeinde beschränkt sich aber in Form eines Vetos rein auf die Erschließung. Für mehr ist die Ortsgemeinde nicht zuständig, insbesondere wenn die VG bereits Besitzer des Grundstücks ist. Die Ortsgemeinde kann zwar bedenken äußern, hat aber lediglich ein Recht, den Bau aufgrund nicht sichergestellter Erschließung des Grundstücks (Straße, Wasser, Abwasser) abzulehnen. Wenn auf dem Grundstück schon eine Schule steht, Abwasser- und Wasseranschlüsse für das Grundstück prinzipiell da sind, besteht da eigentlich keine Möglichkeit, den Bau zu blockieren. Immer wieder schön finde ich die Argumente, die man dagegen sucht, wie im Bericht der Schulleiterin. Die Schüler sind durch die Baumaßnahme abgelenkt. Ok, dann darf also an und um bzw, im Blickfeld von Schulen ab sofort nirgends mehr irgendwas gebaut werden. Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln. Und die Gefahr beim Ausrücken der Feuerwehr. Da dürfte die Gefahr durch die vielen Eltern, die jedes Kind einzeln mit dem Auto zur Schule fahren, ungleich größer sein. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 868543 | |||
Datum | 10.04.2021 12:41 | 3431 x gelesen | |||
zur Orientierung: mal unabhängig von der Schulproblematik: ist schon komisch das Gerätehaus ganz hinten über eine Stichstrasse zu erschliessen. Wie machen die das dann mit dem Begegnungsverkehr zwischen ausrückenden Feuerwehrfahrzeugen und den Einsatzkräften die zum Gerätehaus fahren? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz | 868545 | |||
Datum | 10.04.2021 13:31 | 3266 x gelesen | |||
Vermutlich ist das "Gerätehaus ganz hinten" im Ort ein Thema, wurde ja von der Schulleiterin auch genannt. Optimal ist das nicht, auch wenn man die Stichstrasse breit genug baut, damit es im Begegnungsverkehr keine Probleme gibt. Kreuzungen zwischen Einsatzkräften und ausrückenden Fahrzeugen vor dem Gerätehaus kann man ja durch entsprechend gelegenem Parkplatz und Zugang zum Gebäude (Umkleide) vermeiden. Viele Grüße Thomas | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 868554 | |||
Datum | 10.04.2021 18:06 | 3069 x gelesen | |||
Es gibt fast keine asozialeren (sorry finde keinen passenden Ausdruck und meine das im Sinne von ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer, Fußgänger, Anlieger und Verkehrsregeln) Autofahrer als Muttis und Auch Vaties die ihren Spross bis kurz vor die Klasse fahren müssen. Ein Gerätehaus in direkter Nähe zu einer Schule halte ich für eine Strafe für die Feuerwehr und bringt nur Ärger. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz | 868556 | |||
Datum | 10.04.2021 18:22 | 3027 x gelesen | |||
Momentan ist man ja auch in der Nähe der Schule und bis jetzt gab es laut Aussage der Schulleiterin keine Probleme. Ich glaube das durchaus. Allerdings liegt das Gerätehaus "vor" der Schule. Die Feuerwehr Birlenbach hat ca. 30 Einsätze im Jahr. Das Gerätehaus der Wehr in der ich tätig bin liegt auch direkt neben der Grundschule. In 30 Jahren hatten wir noch kein Problem, aber wir fahren auch nur 10 bis 15 Einsätze im Jahr. Ich kenne noch mehrere solche Kombinationen Nähe Schule/Kindergarten. Aber alles Wehren mit eher geringen Einsatzzahlen und keine "BF-Wache". ;-) Viele Grüße Thomas | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 868557 | |||
Datum | 10.04.2021 18:54 | 2866 x gelesen | |||
Ich habe zwei Kinder (9 und 11) und mein Arbeitsplatz liegt direkt an einer weiterführenden Schule. Meine Aussage ist sicher plakativ und verallgemeinert und eine kleine Grundschule auf dem Dorf ist da anders zu bewerten als eine große Schule in der Stadt. Aber meine Erfahrungen mit einigen Helikoptereltern sagen mir, dass das Kind immer bis direkt vor den Eingang gefahren werden muss, dass Einfahrten von Anliegern in der Zeit von 7.30-8.00 Uhr und dann nach Schulschluss grundsätzlich Parkplätze sind, dass Verkehrsregeln vor Schulen in der Zeit von 7.30-8.00 Uhr und nach Schulschluss lediglich Empfehlungen sind und dass Hinweise auf Halteverbote, Feuerwehrzufahrten oder dass man eingeparkt wurde und man doch bitte Platz machen sollte als Angriff und Kriegserklärung gesehen wird. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz | 868558 | |||
Datum | 10.04.2021 19:07 | 2809 x gelesen | |||
Ja solche Leute gibt es leider auch, möchte ich garnicht in Abrede stellen. | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 868559 | |||
Datum | 10.04.2021 20:04 | 2837 x gelesen | |||
Was ich nicht verstehe, Land ab, Land auf werden neue Feuerwehrhäuser auf der grünen Wiese aus Lärmschutz u.ä. Gründen gebaut. Und hier muß das Haus mitten in die Bebauung gequetscht werden? Heinrich | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz | 868560 | |||
Datum | 10.04.2021 20:32 | 2855 x gelesen | |||
Der Grund ist maximal spekulativ. Ich schätze weil Bauland seitens (Verbands)Gemeinde dort vorhanden. Oder der Standort als nicht schlecht angesehen wird. Aber dafür bin ich zu weit weg um dies zu beurteilen. Viele Grüße Thomas | |||||
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Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 868562 | |||
Datum | 10.04.2021 23:12 | 2848 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.ist schon komisch das Gerätehaus ganz hinten über eine Stichstrasse zu erschliessen. Wie machen die das dann mit dem Begegnungsverkehr zwischen ausrückenden Feuerwehrfahrzeugen und den Einsatzkräften die zum Gerätehaus fahren? Das sehe ich ehrlich deutlich größer als die Schule da.... Begegnungsverkehr ist da dann auf der Ecke überhaupt nicht möglich.... Warum man z.B. einen Teil vom Parkplatz des Freibads nordwestlich nimmt. Hier wäre nach Satelitenbild sogar eine getrennte An- und Abfahrt komplett möglich..... | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 868564 | |||
Datum | 11.04.2021 08:46 | 2525 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Heinrich B. Was ich nicht verstehe, Land ab, Land auf werden neue Feuerwehrhäuser auf der grünen Wiese aus Lärmschutz u.ä. Gründen gebaut. Und hier muß das Haus mitten in die Bebauung gequetscht werden? Was ich nicht verstehe: Warum muss ein Feuerwehrhaus einer kleinen Dorffeuerwehr "aus Lärmschutzgründen" außerhalb gebaut werden? Der Lärm einer Schule dürfte um ein vielfaches größer sein als der einer kleinen Feuerwehr. Ach ich vergaß, könnte ja sein, dass ein oder zwei der handvoll Einsätze mal in der Nacht sind und da durchaus mal ein Nachbar wach werden könnte. Ich kenn da auch so einen Fall. Da hatte jemand Jahrzehntelang einen freien Bauplatz neben einem Spielplatz, wohnte an anderer Stelle im Ort, kannte also auch die Örtlichkeit genau. Dann dort neu gebaut und danach über den Lärm vom Spielplatz beschwert... Gruß, Michael | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 868565 | |||
Datum | 11.04.2021 09:47 | 2575 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Heinrich B. Land ab, Land auf werden neue Feuerwehrhäuser auf der grünen Wiese aus Lärmschutz u.ä. Gründen gebaut. Siehe hierzu nur mal beispielsweise diese und diese* Diskussionen um FW-Häuserneubauten. Und hier muß das Haus mitten in die Bebauung gequetscht werden? Dafür gibts auch gute Gründe ( muß allerdings nicht umbedingt in eine weniger geeignete Ecke gequetscht werden). Gruß aus der Kurpfalz Bernhard * Der Fall nimmt mittlerweile europäische Dimensionen an. " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Birkenfeld / Rheinland-Pfalz | 868569 | |||
Datum | 11.04.2021 13:28 | 2404 x gelesen | |||
Hallo euch allen, Nun das scheint aber wohl in vielen Gemeinden so zu sein, unser Bauplatz /die schon fast fertige neue Wache liegt genau neben einem Kindergarten , und an der Ausfahrt sind die Parkplatze der Eltern...bin mal gespannt wie das im Realen wird im Alarmfall . Leider wird es wohl noch dauern bis die Wache endlich fertig wird, Grundsätzlich ist es aber so ist das eben wenn die Gemeinde noch Bauland hat und es für geeignet hält und wenig "Grüne Wiese " vorhanden ist quasi im Gemeindegebiet ,das man das dann eben so hinnimmt. Ich gebe hier ausschließlich mein Private Meinung wieder ..... | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 868576 | |||
Datum | 11.04.2021 16:32 | 2320 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich B.Was ich nicht verstehe, Land ab, Land auf werden neue Feuerwehrhäuser auf der grünen Wiese aus Lärmschutz u.ä. Gründen gebaut. Und hier muß das Haus mitten in die Bebauung gequetscht werden? Vielleicht denkt einfach jemand an den Brandschutzbedarfsplan und die entsprechenden Ausrückezeiten? Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg | 868585 | |||
Datum | 12.04.2021 08:38 | 2249 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich B.Und hier muß das Haus mitten in die Bebauung gequetscht werden? Wenn die Infrastruktur passt und das Grundstück groß genug ist, spricht ja nichts dagegen. Die FF Diez-Birlenbach/Fachingen verfügt über vier Fahrzeuge (MTF, MZF, TSF, GW-G 1) und irgendwas um die 30 Mitglieder. Wenn ich mir nun mal das Ganze in Maps anschaue, stelle ich mir die Frage, wie will ich auf der Fläche ein Gerätehaus für diese Ausrüstung und diese Mitgliederzahl errichten plus Parkflächen plus evtl. Übungsfläche ? Dazu kommt noch der Begegnungsverkehr Einsatzfahrzeuge vs. anrückende Kräfte. Für mich sieht es als Außenstehender so aus, dass man halt ein Grundstück in Gemeindebesitz hat, das man nun für einen Neubau verwenden will, egal ob sinnig oder nicht. Beste Grüße aus dem Kraichgau Sebastian Stadler ------------------------------------- Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin. | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 868586 | |||
Datum | 12.04.2021 08:57 | 2327 x gelesen | |||
Nachdem unsere Gemeinde durch Zusammenschluss von mehreren Dörfern gewachsen war und die Feuerwehren zusammengelegt wurden, wurden neue Räume für Fahrzeuge und Gerät quasi auf der grünen Wiese mehr oder weniger mittig zwischen den Dörfern an einem landwirtschaftlichen Betrieb angemietet. Dort steht keine Schule, kein Kindergarten, trotzdem ist es mir schon passiert, dass ich mit dem TSF-W mit angeschalteten blauen Lampen hinter einem Fahrzeug gestanden habe und nicht aus dem Gerätehaus heraus kam. Der Platz ist nämlich so weit weg von jeder Zivilisation, dass gefühlt jede Fahrschule aus der benachbarten 200.000-Einwohner-Stadt Rostock bei uns Wende- und Parkübungen macht. Einen Fahrschüler kann ein Einsatzufahrzeug so aus dem Konzept bringen, dass das Fahrschulfahrzeug mehrere Male trotz Eingreifens des Fahrlehrers wieder abgewürgt wird. Das ist genauso unschön, wie ein Helikopter-Elternteil (von denen konnte ich an unserer Schule gerade wieder viele bewundern), nur dass die Diskussionen ausbleiben. Das Bauen auf der grünen Wiese schützt also nicht vor Missbrauch der Freiflächen der Feuerwehr. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 868587 | |||
Datum | 12.04.2021 12:18 | 2086 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Stefan R. Das Bauen auf der grünen Wiese schützt also nicht vor Missbrauch der Freiflächen der Feuerwehr. Da hilft nur ein Verbotsschild und konsequentes anzeigen bei Nutzung der Fläche durch unberechtigte Personen. Für Argumente sind heute nur wenige Menschen zu haben. Erst wenn es an den Geldbeutel geht setzt bei vielen der Verstand ein. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 868593 | |||
Datum | 12.04.2021 14:10 | 2024 x gelesen | |||
Das Verbotsschild steht da. Wie man es missachtet, wird dem Fahrschüler durch den Lehrer mit dem Hinweis "Da mal auf den Hof fahren und vor dem mittleren Tor anhalten" (oder so ähnlich), beigebracht. Leider wollen wir es uns gerade mit den Fahrlehrern nicht verscherzen, schließlich müssen unsere Jungs auch immer mal wieder zur Ausbildung Führerschein Klasse C. Es hilft nur die Argumentation. | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 868595 | |||
Datum | 12.04.2021 15:09 | 1983 x gelesen | |||
Die bekommen doch Geld für die Ausbildung. Wieso dann verscherzen? Die sollten es sich nicht mit der Gemeindeverwaltung verscherzen von denen sie Fahrschüler bekommt. Und der Hinweis auf wiederholtes und vorsätzliches, verbotswidriges Verhalten mit der Meldung an die Für die Fahrlehrer zuständige Behörde (Thema Zuverlässigkeit) sollte wirken. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 868597 | |||
Datum | 12.04.2021 15:34 | 2263 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel G.Die sollten es sich nicht mit der Gemeindeverwaltung verscherzen von denen sie Fahrschüler bekommt. Und der Hinweis auf wiederholtes und vorsätzliches, verbotswidriges Verhalten mit der Meldung an die Für die Fahrlehrer zuständige Behörde (Thema Zuverlässigkeit) sollte wirken. Ich würde hier auch eher vorsichtig agieren. Ausgangspunkt war ein Fahrschüler, der sich mit seinem Fahrschulauto zunächst im Wendemanöver vor der Fahrzeughalle befand, und dieses dann offenbar mehrfach abwürgte, als urplötzlich ein (hornloses?) blaulichterndes Feuerwehrfahrzeug diesen Vorplatz überqueren wollte. Wenn man damit begründet nun Meldungen wegen fehlender Zuverlässigkeit des Fahrlehrers an die für Fahrlehrer zuständige Behörde meldet, könnte das dazu führen, dass sich die Fahrlehrer totlachen, und dann können die auch keine Feuerwehrmenschen mehr ausbilden. Und wenn die Kommune bald für teuer Geld einige Kerkerbauten hochziehen muss, um alle boshaft auf Feuerwehrgaragenvorplätzen wendenden Feuerwehrgaragenvorplatzmissbraucher angemessen wegzusperren, könnten sich die dadurch entstehenden Finanzlücken auch noch bei der Ausstattung der Wehr negativ auswirken. Also: lieber mal etwas vorsichtiger agieren! "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 868599 | |||
Datum | 12.04.2021 18:44 | 1834 x gelesen | |||
Die Rede war von öfters bis ständig, kommen Fahrschulen aus Rostock und üben abseits der Zivilisation Parken und Wenden. Bei 1-2 x im Jahr sicher nicht das Problem, aber bei 3-4 x die Woche sieht das anders aus. Das mit der Zuverlässigkeit meinte ich als die wohl letzte Eskalationsstufe. Hier wäre natürlich erst das persönliche Gespräch mit den Fahrschulen zu suchen, bei denen das nicht fruchtet ein nettes Schreiben vom Ordnungsamt mit der Höflichen Bitte das zu unterlassen, wenns nix hilft dann ein Knöllchen von Amt, wer es dann als Fahrlehrer nicht versteht, an dessen Zuverlässigkeit würde ich persönlich zweifeln. Ich könnte mir vorstellen, dass es in Rostock mehrere Fahrschulen gibt, wenn man sich es mit einer oder zwei verscherzt, dürfte das sicher zu verkraften sein. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 868600 | |||
Datum | 12.04.2021 18:50 | 1881 x gelesen | |||
Hi all, ich finde es eigentlich sehr befremdlich, wie hier versucht wird, Dinge zu rechtfertigen, die nicht zu rechtfertigen sind. Ein Fahrlehrer missachtet ein Verkehrszeichen und bringt seinem Schüler bei, das kann man ja mal machen oder so ähnlich. Eine Ahndung soll nicht erfolgen, weil sonst eine Ausbildung nicht mehr gegeben sein könnte.... Kannste nicht erfinden so etwas, gibt es nur bei uns in Deutschland....... Gruß aus Kochel, wo es den ganzen Tag schnon wieder schneit....grmpf ;-) In Treue fest! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 868604 | |||
Datum | 12.04.2021 22:28 | 1856 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus G.Kannste nicht erfinden so etwas, gibt es nur bei uns in Deutschland.......Ja. Dass man auf so einem Feuerwehrgerätehausvorplatz ein Wendeverbot einrichtet, weil da massenhaft Fahrschulübungen stattfinden, bei denen es einmal zum meinetwegen mehrmaligen Abwürgen des Fahrschulwagens bei plötzlich auftretender Einsatzausfahrt (alleine das muss man mir mal vormachen) gekommen ist, ich glaub sowas hat wirklich Seltenheitswert. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 868607 | |||
Datum | 13.04.2021 08:04 | 1771 x gelesen | |||
Also ich bin ja schon ein paar 10 Jahre aus der Fahrschule raus, aber bei mir war das auftreten von Blaulich zumindest in der ersten Zeit ein grund für den Fahrlehrer einzugreifen. Er fuhr dann den Wagen soweit aus dem Weg. Wird das nicht mehr so gemacht? | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 868608 | |||
Datum | 13.04.2021 10:22 | 1736 x gelesen | |||
Alles nette Vorschläge, aber ob es hilft? Unsere Ordnungsbehörde ist beim Amt Warnow-West in Kritzmow eingerichtet. Für alle, die so gerne Kartenausschnitte zusammensuchen, wird das bestimmt eine nette Aufgabe sein. Ich fahre auf Schleichwegen 15 Minuten da hin, durch die Stadt oder über die Autobahn kann man auch mal 20 Minuten benötigen. Entsprechend oft ist das Ordnungsamt im Ort. Sollte man eine Fahrschule vor dem Gerätehaus sehen kann man ja anrufen, dann sitzt - bis einer vom O-Amt da ist - bereits ein anderer Fahrschüler im Auto und kurvt durch das überübernächste Dorf. Es gibt mehr als zwei/drei Fahrschulen in Rostock, die großen besuchen uns auch immer (ja, genau, weil der Platz so schön groß ist und da mit viel Anstrengung durch jeden Fahrschüler Wenden und rückwärts vor dem Tor einparken nahezu beulen- und verletzungsfrei durchgeübt werden kann). Und genau die sind es, die auch die großen Führerscheine anbieten. Natürlich ist es nur eine Dorffeuerwehr mit sehr überschaubaren Einsatzzahlen, aber es geht m.E. ums Prinzip. Wer das so lernt, bleibt auch vor BF-Feuerwachen in einer beliebigen Großstadt stehen, um seine Kinder im Hort abzugeben. Die Fahrlehrer reagieren gelassen, wenn man sie anspricht, meist mit den Worten "Ist doch nichts los hier." In dem Einzelfall war aber etwas los, hätte ich das Horn genommen, wäre die Fahrschülerin wahrscheinlich aus dem Auto gefallen und der Fahrlehrer hätte den Wagen bewegen können. So hat sie weiter seine Bemühungen topediert, den Weg schnell frei zu machen. Vielleicht kam es mir auch nur deshalb so lange vor, weil im Einsatz die Uhren ja manchmal anders gehen, und am Ende war es gar nicht so schlimm. Den Aufriss von Anzeige usw. hätte man vielleicht machen können, wenn es sich um den Erstangreifer gehandelt hätte. Beim TSF-W handelte es sich aber nur um ein nachrückendes Fahrzeug. Wenn wirklich mal ein Leben am Vorfall hängen sollte, sieht es vielleicht mal anders aus. Ich würde ungern darauf warten, aber vielleicht erlebe ich es auch nicht mehr, weil die Konstellation Fahrschule und Einsatz bei uns wahrscheinlich sehr selten ist. Ich denke, genug des Off-Topic, schließlich geht es um Birlenbach und nicht Papendorf. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 868610 | |||
Datum | 13.04.2021 14:00 | 1738 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Sebastian K. Also: lieber mal etwas vorsichtiger agieren! Also alles einfach so dulden? Heute die Fahrschule aus dem Ort, morgen die Fahrschule aus dem Nachbarort? Egal, denn was ich Hänschen erlaube, das muss ich Gretel dann auch erlauben. Sonst hat das ein Geschmäckle. Unternimmt man nichts, nimmt das irgendwann Auswirkungen an die man so auch nicht nur im Ansatz gedacht hat. Beispiele von hier: Bei einer Tanzveranstaltung waren sämtlich Parkplätze um unser FGH (Feuerwehrgrundstück) belegt! Die betreffenden Fahrer wurden über Durchsage bei der Veranstaltung gebeten ihre Fahrzeuge zu entfernen, was nach einigem Murren und Drohen seitens der PKW-Fahrer dann auch schleppend passierte. Entgangen ist dabei, es ließ ein leicht alkoholisierter Fahrer sein Fahrzeug stehen. Sehr löblich, denn besoffen fährt man nicht. Bei der Übung am folgenden Morgen parkte ein FA hinter dem Fahrzeug des alkoholisierten Fahrers. Er dachte das Fahrzeug gehört einem aus der Mannschaft die zur Übung angetreten ist. Falsch gedacht! Nach der Übung stand die Polizei im FGH. Der Fahrer des am Vorabend abgestellten PKW wollte sein Fahrzeug abholen, kam aber nicht weit da er eingeparkt war, es war auch kein FA mehr am FGH da die Übung an einem Objekt im Ort stattgefunden hat. Er hatte die Polizei angerufen und wollte sogar eine Anzeige wegen Nötigung gegen den FA erstatten. Der FA kam hier mit einem blauen Auge davon. Glück gehabt, denn das Fahrzeug des FA hätte auch abgeschleppt werden können (laut Polizei). Unser FGH liegt an einer Straße mit etwas Steigung. In einem Winter vor ein paar Jahren parkten auch hier die Anwohner der Straße um das FGH weil sie den Berg nicht hochkamen. Keine Chance im Einsatz hier noch was für die FA zu finden. Außerdem wurde der Hausmüll der Anwohner auf dem Gelände der Feuerwehr abgestellt, da kein Müllauto den Berg hochwollte. Das nahm erschreckende Ausmaße an. Erst die allgemeine "Drohung" sämtliche Fahrzeuge ohne Rücksicht auf die Besitzer und ohne Vorwarnung abschleppen zu lassen, sowie die "Drohung" bei weitere Müllablagerung Anzeige gegen Unbekannt wegen illegaler Müllentsorgung zu stellen brachten Abhilfe! Argumente und Gespräche im Vorfeld brachten genau "0". Heute hängen bei uns Warnschilder mit dem eindeutigen Hinweis das abgeschleppt wird. Dank der letzten milden Winter hat sich auch keine Müllsammelstelle mehr gebildet. Aber immer noch tauch in unseren Mülltonne Müll auf, dessen Herkunft sich keiner erklären kann. Ich glaube die Zeiten in denen man sich als Feuerwehr fast alles hat gefallen lassen müssen sollten doch vorbei sein. 1. Mit den Leuten sprechen 2. Leute warnen 3. Härtere Maßnahmen Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 868611 | |||
Datum | 13.04.2021 14:16 | 1418 x gelesen | |||
Dann läuft da was schief in der Verwaltung. Wenn das ein Dauerzustand ist, sollte die Behörde mal ihren A... hoch bekommen und was tun. Die können auch tätig werden, wenn durch den Leiter der Feuerwehr ein Schreiben kommt in dem festgehalten ist, wer, wann und wo unberechtigt auf dem Gelände war, am besten noch mit Foto. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 868612 | |||
Datum | 13.04.2021 14:34 | 1411 x gelesen | |||
Aufgabe eines Fahrlehrers ist es dem Fahrschüler das ordnungsgemäße und rechtlich richtiges Verhalten im öffentlichen Verkehrsraum beizubringen. Dazu zählt auch das richtige Verhalten im Bereich von Feuerwehrgerätehäusern (ersetze Feuerwehrgerätehaus durch Feuerwehrstellflächen, Rettungszufahrten, Krankenhäusern, usw.). Wenn der Fahrschüler nun gezeigt bekommt dass es in Ordnung ist dort zu agieren wie ich will nur weil niemand da ist, frei nach dem Motto wo kein Kläger da kein Richter, ist das keine gute Ausbildung. Und wenn das zur Regel wird, zweifle ich schon an der Eignung des Fahrlehrers. Was passiert einem Jäger oder Sportschützen der sich regelmäßig zu Rechtsverstößen hinreißen lässt? Er verliert seine Zuverlässigkeit. Was ist mit einem Ausbilder im Feuerwehrdienst der regelmäßig lehrt, dass Verstöße gegen eine FwDV/UVV/Brandschutzgesetz ok sind? Willst du das so hinnehmen Und den weiter als Ausbilder Dienst tun lassen? Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 868613 | |||
Datum | 13.04.2021 15:23 | 1353 x gelesen | |||
Deinen Fall mit dem zugeparkten PKW kann man als gutes Beispiel für das Freihalten der (Park-) Plätze an Feuerwehrhäusern nehmen, auch wenn kein Einsatz vorliegt. Das Gerätehaus meiner Wehr liegt (noch) in direkter Nachbarschaft von den zwei großen Discountern (der mit A und der mit L). Des weiteren ist dort noch ein Supermarkt und ein Getränkecenter angesiedelt. Da die Parkmöglichkeiten bei Aldi und Lidl etwas eng sind, kann es passieren, dass LKWs des nahen Gewerbegebietes mal kurz auf dem Gelände der Feuerwehr parkenden damit der Fahrer auf dem kürzesten Weg einkaufen kann (durch konsequentes Ansprechen des Ordnungsamtes kommt das nur noch selten vor und die Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge war meist möglich). Aber gehen wir mal von einem parkenden LKW am Donnerstag um 19.30 Uhr aus. Ladenschluss im Saarland ist um 20.00 Uhr. Um 19.35 Uhr kommt ein Alarm und der LKW parkt immer noch auf dem Feuerwehrgelände. Ich komme als Feuerwehrangehöriger zum Einsatz. Parke ich den LKW zu mit der Gefahr, dass ich eine Anzeige wegen Nötigung erhalte? Ok da muss dann der Vorsatz nachgewiesen werden. Oder parke ich unberechtigter Weise auf dem Gelände des neben an liegenden Discounters, mit der Gefahr, dass die mir ein Knöllchen schreiben, was ich wohl auch von der Gemeinde erstattet bekomme, aber nach 20.00 Uhr schließt die Schranke des Aldiparkplatzes und mein Auto ist erstmal festgesetzt. Grundsätzlich alles Sachen die sich regeln lassen, aber warum soll ich noch zusätzliche Freizeit für Ärger und Schreiben investieren (Anzeige wegen Nötigung, Anschreiben an Gemeinde wegen Erstattung des Knöllchens, meine Frau beauftragen mich am nächsten Tag zum Aldi zu fahren um mein Auto zu holen und wir beide kommen deswegen zu spät zur Arbeit. Zu einem geordneten Einsatzbetrieb gehört auch, dass die Verwaltung dafür sorgt, dass ein ordentliches An- und Abfahren und Parken möglich ist. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 868614 | |||
Datum | 13.04.2021 15:31 | 1678 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.Egal, denn was ich Hänschen erlaube, das muss ich Gretel dann auch erlauben.Ja, das mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz haben tatsächlich viele Leute nicht richtig verstanden. Es geht um diesen einen Platz, um diesen Wendevorgang, und dessen Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr. Nicht um Feuerwehr, Feuerwehr über alles. Geschrieben von Stefan R. hätte ich das Horn genommen,Tja, was lernen Fahrschüler in den Fahrschulen wohl zu Feuerwehrfahrzeugen ohne Horn? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 881779 | |||
Datum | 06.02.2023 22:23 | 854 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Heinrich B. neue Feuerwehrhäuser auf der grünen Wiese aus Lärmschutz u.ä. Gründen gebaut. Zu Lärmschutz und Feuerwehrhaus auch: -> SWR " Tübinger Feuerwehrwand " Oberbürgermeister Boris Palmer aus Tübingen ist unzufrieden mit der neuen Lärmschutzwand. Diese wurde neben dem Feuerwehrhaus im Tübinger Ortsteil Lustnau errichtet. Ob die Holz-Mauer wirklich effektiv und sinnvoll zum Lärmschutz beiträgt ist fragwürdig. Denn sie sollte nicht die Anwohner vor dem Lärm der Straße schützen, sondern vor den Geräuschen, die bei einem Feuerwehreinsatz entstehen jenseits der Straße. Doch das Baurecht hat es so vorgesehen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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