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Thema | Berlin: Bezirk verhindert Brandschutz in Rigaer 94 | 63 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 862458 | |||
Datum | 29.09.2020 17:11 | 11530 x gelesen | |||
... Der Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt, hat die Durchsetzung von Brandschutzmaßnahmen in dem teilweise von Linksradikalen besetzten Haus in der Rigaer Straße 94 verhindert. Per Weisung ging der Grünen-Politiker dagegen vor, dass schwere Türen und andere Baumaßnahmen der linksextreme Szene in dem Haus in Berlin-Friedrichshain beseitigt wurden. Das berichteten das ARD-Politikmagazin Kontraste und der Sender RBB. Schmidt und der Bezirk sprachen am Dienstag von einer "Ermessensentscheidung", deren Ziel es sei, "eine Störung des öffentlichen Friedens im Nordkiez von Friedrichshain zu vermeiden". ... oha :-() ich möchte mir nicht ausmalen was wäre wenn es dort mal brennen würde. Mit Einem bin ich mir aber sicher: Die Feuerwehr wäre da dann der Buhmann :-( MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Kirchseeon / Bayern | 862473 | |||
Datum | 29.09.2020 23:46 | 5153 x gelesen | |||
Guten Abend, dieser Film eines jungen Mannes, der später Regierungssprecher wurde ist wahrscheinlich vielen hier bekannt. An der verlinkten Stelle werden noch ganz andere Probleme für die FW in solchen Objekten angesprochen. Dit is Berlin, wa! Mit vier Saugschleich! | |||||
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Autor | Mart8in 8B., Nürnberg / Bayern | 862475 | |||
Datum | 30.09.2020 07:43 | 4765 x gelesen | |||
Es war gestern ein Bericht vom RBB "Kontraste" zu sehen. Sehr interessant. Thema Brandschutz/Feuerwehr wurde ebenfalls erwähnt. Hauptsächlich ging es um den Senat/Bundestag, den Eigentümer und die Szene. Rigaer/Liebigstr. scheinen Niemandsland zu sein. Wenn es dort richtig brennen sollte, viel Spaß....! Vermutlich ist die Feuerwehr schuld, wen es Tote gibt. Die "Sicherungsmaßnahmen" der Bewohner sind heftig. Meiner Meinung nach ist das politisch gewollt. Die Räumung der Rigaer Str. ist für Anfang Okt. geplant. Das wird sicher durch die Medien gehen. Alles meine private Meinung usw. | |||||
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Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 862479 | |||
Datum | 30.09.2020 08:48 | 4581 x gelesen | |||
Ich sag mal ganz gemein - das wäre vielleicht die einfachste Problemlösung. Warme Sanierung. Die Politik wäre aus dem Schneider, der Eigentümer ebenso und das Thema wäre für RRG elegant vom Tisch. P.S. Ich will hier niemand zu etwas ungesetzlichem wie Brandstiftung aufrufen oder das gut heißen. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Dani8el 8W., Immenstedt / S-H | 862481 | |||
Datum | 30.09.2020 09:20 | 4534 x gelesen | |||
Hallo, kurze Frage als nicht Berliner, ist das der selbe Baustadtrat, der auch das Objekt mit dem Geldautomaten im Hauseingang in seinem Bezirk hat? Gruß Daniel | |||||
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Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 862483 | |||
Datum | 30.09.2020 09:33 | 4625 x gelesen | |||
Das ist ein "politisches Projekt" über das ganz Viele die hand halten. Das wird auf Senatsebene "gefördert" und ist auch bundesweit ein "Vorzeigeprojekt" von Links/Grün". Also große Politik, die nicht mehr auf Bezirksebene spielt. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 862520 | |||
Datum | 01.10.2020 00:08 | 4256 x gelesen | |||
dazu ein akuteller TV-Beitrag in "Kontraste": MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 862592 | |||
Datum | 02.10.2020 00:28 | 4477 x gelesen | |||
Geschrieben von Wolfgang K.Das ist ein "politisches Projekt" über das ganz Viele die hand halten. Das wird auf Senatsebene "gefördert" und ist auch bundesweit ein "Vorzeigeprojekt" von Links/Grün". Also große Politik, die nicht mehr auf Bezirksebene spielt. Eine Mehrheit der Berliner steht Besetzungen wohlwollend/verständnisvoll gegenüber, die Leerstand zum Zwecke der Spekulation verhindern sollen. Dies nur, um alle Deine Vorurteile gegenüber Berlinern zu bestätigen, die dafür nicht notwendigerweise links oder grün sein müssen. Wesentlich dazu beigetragen hat die Entdeckung, daß Kaufpreise von Häusern in vielen Fällen überhaupt keinen wirtschaftlichen Betrieb zulassen, wenn die kaufende Briefkastengesellschaft 1) ihr Geld aus legalen Quellen eingesammelt hat. 2) einen Betrieb nach Recht und Gesetz beabsichtigt. Also kurz und knapp: Wir bevorzugen die Kleinkriminalität gegenüber der Großkriminalität. Viele Berliner würden vielleicht gar keine Kriminalität bevorzugen, aber das Angebot liegt nicht auf dem Teller. Hans-Joachim "Zu allen Zeiten zogen Prozessionen von Lustigen durch die Straßen und riefen, dass die Pestilenz gar keine Kraft habe, wenn man es nur wirklich wolle." Thomas Fischer | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 862595 | |||
Datum | 02.10.2020 07:55 | 4144 x gelesen | |||
Ich sehe das ganz pragmatisch. Als Feuerwehr treten wir an um zu helfen. Wenn die Betroffenen nicht wollen, dass ihnen im Notfall geholfen wird, dann eben nicht. Das sind hier keine hilflosen, verwirrten Personen, die ihre Lage/Zustand nicht überblicken können. Das sind Leute die die ganz bewusst mit Vorsatz tun. Als Zugführer / Einsatzleiter bin ich auch an vorderster Stell für die Sicherheit meiner mannschaft verantwortlich. Genauso wie ich meien Leute zurückziehe wenn irgendweine Gefahr durch bewaffnete Täter bestehen würde... (wobei dass hier ja auch zurifft). Wer ein Haus in so einem gefährlichen Zustand noch unzugänglich für Rettungsdienste macht, muss dann mit den Konsequenzen im Ernstfall leben. So einfach ist das! ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Mart8in 8B., Nürnberg / Bayern | 862596 | |||
Datum | 02.10.2020 08:24 | 3934 x gelesen | |||
Im Beitrag von Kontraste wurde eine Anweisung der Polizei bekannt, Straftäter Rigaer/Liebigstr. i. d. R. nicht in die Häuser zu verfolgen. Wenn's da brennen sollte, wird das leider anders aussehen. Das ganze Ding ist politisch. Da kann sich die Feuerwehr nicht darauf berufen, nicht tätig geworden zu sein, weil zu gefährlich. Außer den Hausbesetzern würde es doch zu heiß werden und sie würden Hilfe zulassen. Warten wir den ersten Räumungsversuch ab. Alles meine private Meinung usw. | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 862602 | |||
Datum | 02.10.2020 09:32 | 3947 x gelesen | |||
Nicht tätig werden meine ich ausdrücklich nicht. Die Feuerwehr fährt natürlich an. Wartet aber im Bereitstellungraum, ob sie tätig werden kann ohne Gefährdung durch Extremisten und Straftäter. Von "außen Wasser spritzen" aus sicher Position sollte möglich sein. Einen Innenangriff in mit Fallen präparierten Häusern kann ich meinen Einsatzkäften nicht zumuten und würde ich auch nicht anordnen. Sprungretter vor dem Haus aufstellen sollte auch möglich sein, wenn die Einsatzkäfte nicht angegriffen werden. Das war's dann aber auch. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Tim 8K., Berlin / Berlin | 862619 | |||
Datum | 02.10.2020 14:40 | 3845 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L.Wer ein Haus in so einem gefährlichen Zustand noch unzugänglich für Rettungsdienste macht, muss dann mit den Konsequenzen im Ernstfall leben. So einfach ist das! Genau das ist aus Sicht der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr ein ziemliches Problem: die Abgrenzung auf ein Haus - die funktioniert nämlich so nicht. In den Nachbarhäusern wohnen Familien, Ältere, Gutbetuchte - eine Menge Leute, die mit der Liebig 34 oder der Rigaer 94 nichts zu tun haben. Die Einsätze dort sind insbesondere in Situationen wie vor Räumungsversuchen oder bei Razzien davon gekennzeichnet, dass über die Dächer, Wohnungen von Sympathisanten und Hinterhöfe eine Reihe von Objekten involviert werden können. In einem vermeintlich sicheren Haus trifft man dann mitunter auf Personen oder Vorrichtungen, die nicht die Feuerwehr als Ziel haben, aber vielleicht auch nicht bei der Art der Uniform unterscheiden können. Erschwerend hinzu kommt: der Widerstand dezentralisiert sich und wird damit nicht kalkulierbar. Bewährte Regel: Eigensicherung, Eigensicherung, Eigensicherung... und Maßnahmen in der Einsatzvorbereitung. Mein Beitrag, meine Meinung. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 862622 | |||
Datum | 02.10.2020 16:29 | 3765 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Hans-Joachim Z. Also kurz und knapp: Wir bevorzugen die Kleinkriminalität gegenüber der Großkriminalität. Aber auch nur so lange man nicht selbst betroffen ist? Angriffe auf Polizisten, Rettungsdienst und Feuerwehr sind dann schon OK wenn es gegen die "Großkriminalität" geht? Merkwürdige Einstellung. Geschrieben von Hans-Joachim Z. Eine Mehrheit der Berliner steht Besetzungen wohlwollend/verständnisvoll gegenüber, die Leerstand zum Zwecke der Spekulation verhindern sollen. "....die Leerstand zum Zwecke der Spekulation verhindern sollen." Ok, soweit so gut. Aber rechtfertig das sich fremdes Eigentum anzueignen? Ist hier nicht eher die Politik gefragt dem einen Riegel vorzuschieben? Aber scheinbar ist dies nicht gewollt. Noch sind die Hausbesetzungen ungefährlich weil noch keiner der "Spekulanten" auf den Einfall gekommen ist den Fall Boris, Igor oder Vladimir (ex Speznaz) zu übergeben, damit diese mit den Besetzern das ganze bei einem Glas Vodka ausdiskutieren. Denn wirkliche finanzielle Schäden entstehen ja nicht weil die Stadt wohlwollend Entschädigungen zahlt. Im übrigen finde ich die Unterscheidung "Gute Kriminalität / Böse Kriminalität" mit dem allgemeinen Verständnis von Rechtstaat nicht vereinbar. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 862623 | |||
Datum | 02.10.2020 16:42 | 3644 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Martin B. Warten wir den ersten Räumungsversuch ab. Da wird das passieren was fast immer passiert. Riesen Polizeiaufgebot, Presse, Randale, verletzte Polizisten, verletzte Hausbesetzer, Polizei zieht sich zurück, Politiker sprechen je nach Richtung von unnötiger Polizeigewalt oder von Gewalt gegen Einsatzkräft. Außer Spesen nichts gewesen. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 862633 | |||
Datum | 02.10.2020 20:58 | 3710 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.Im übrigen finde ich die Unterscheidung "Gute Kriminalität / Böse Kriminalität" mit dem allgemeinen Verständnis von Rechtstaat nicht vereinbar. Ich auch nicht. Ist das wirklich nicht klar geworden? Hans-Joachim "Zu allen Zeiten zogen Prozessionen von Lustigen durch die Straßen und riefen, dass die Pestilenz gar keine Kraft habe, wenn man es nur wirklich wolle." Thomas Fischer | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 862636 | |||
Datum | 02.10.2020 23:52 | 4367 x gelesen | |||
Hallo, Wo ist hier das Problem? Die Gebäude haben beiderseits Gebäudeabschlusswände bzw. unbebauten Bereich, die werden geschützt/gehalten, und was dazwischen liegt brennt halt raus. Das halten einer feuerwiderstandsfähigen Abschnittstrennung aus einem sicheren Bereich heraus ist eigentlich nichts neues. Die Zeiten, in der ganze Stadtviertel abbrennen, sind (hoffentlich) auch in Berlin vorbei. Die Bewohner nutzen zur Eigenrettung im Brandfall die übliche Erschließung ihrer Geschosse (i.d.R. die Treppe), da sollten sie sich schon auskennen. Ist das nicht mehr möglich gibt es sicher Fenster als anleiterbare Stellen, dort können sich alle, die gerne gerettet werden wollen, für die Feuerwehr bemerkbar machen, die einen nach dem anderen dann vom Fenster / Balkon pflückt. Und wenn der Bewohnerhintern erst mal Blasen wirft, dann lässt man sich ausnahmsweise auch gerne mal von einem Staatsorgan mit Uniform retten. Gefällt dem Bewohner die Farbe der Uniform nicht und er will sich nicht retten lassen, dann kann er ersatzweise auch springen. Wenn man sich selbst die Treppe als Rettungsweg demontiert oder mit Fallen spickt, dann ist das maximale Dummheit und die Zahl der Rettungswegsaboteure reguliert sich im Brandfall halt einfach selbst. Wo hier die (über das baurechtlich zulässige Maß hinausgehende) Gefahr für Leben und Gesundheit (wohlgemerkt: der Bewohner!) liegen soll, hab ich bisher noch nicht entdecken können, da lassen weder die hochinformierten und fingerzeigenden Politiker aller Couleur die Katze ausm Sack noch können die Enthüllungsjournalisten ein Deckmäntelchen heben. Und die Gefahr für Leben und Gesundheut der Feuerwehrleute? So lange es in Berlin Armaturen zur Wasserabgabe mit geeigneter Wurfweite gibt und das Haus Öffnungen hat, hält man Abstand und dann passiert einem nix, das funktioniert bei Corona und im Brandfall. Du bist hier der Berliner, welches Gesetz zwingt denn den Berliner Feuerwehrmann, ins Gebäude zu gehen und sein Leben und seine Gesundheit wissentlich aufs Spiel zu setzen? Die Feuerwehrler, die großmächtig tönen "Wir setzen täglich unser Leben aufs Spiel" tun das zu 99,99% dann, wenn sie mit Vollgas unter dem Deckmäntelchen Feuerwehr durch die Gegend rasen oder sich beim Ölspurkehren gegenseitig die Besen auf den Kopf hauen. Ich bin jedenfalls nicht bereit, für einen, der mutwillig Einrichtungen zur eigenen Sicherheit außer Betrieb setzt, den Kopf, geschweige denn das entgegengesetzt liegende Körperteil, auch mit zwei Backen, hinzuhalten. Wie du sagst, Eigensicherung und Einsatzvorbereitung. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 862653 | |||
Datum | 03.10.2020 10:20 | 3717 x gelesen | |||
Respekt für Deinen Beitrag! Du schreibst etwas, was viele denken, aber sich nur noch Wenige getrauen zu sagen. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 862721 | |||
Datum | 05.10.2020 17:01 | 3452 x gelesen | |||
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 862724 | |||
Datum | 05.10.2020 17:23 | 3295 x gelesen | |||
Sorry, Mods wenn es grad etwas politisch wird. Wer hat etwas anderes erwartet? Grüne haben doch in Berlin wichtiger Probleme zu lösen. So sollen Kontrolleure nicht mehr den Begriff "Schwarzfahrer" benutzen. Da kann man sich öffentlichkeitswirksam dran abarbeiten. Wen interessiert das Tagesgeschäft - siehe Diskussion um die 2 Kameraden, die jetzt vor Gericht stehen - wenn es um Ideologie geht. Man muss ja zur eigenen Wählerschaft halten. Und einen Kollateralschaden, na ja, den muss man halt für die "gute" Sache notfalls auch in Kauf nehmen. Aber wenn man die Wahlprognosen für Berlin sieht, es das ja gewollt bzw. wird gewählt. Also geliefert wie bestellt. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 862725 | |||
Datum | 05.10.2020 17:41 | 3332 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Wolfgang K. Sorry, Mods wenn es grad etwas politisch wird. mir ist klar das man bei diesem Thema Feuerwehr und Politik nicht trennen kann. Aber trotzdem sollten wir hier im Feuerwehr-Forum diese Thema unter Feuerwehrsicht diskutieren. Die Politik in Berlin können wir von hier aus (leider) nicht ändern. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 862726 | |||
Datum | 05.10.2020 17:54 | 3217 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Aber trotzdem sollten wir hier im Feuerwehr-Forum diese Thema unter Feuerwehrsicht diskutieren.Dann sind sowohl der verlinkte BZ-Kommentar, als auch dein Klammerzusatz, unpolitisch? ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 862728 | |||
Datum | 05.10.2020 18:33 | 3264 x gelesen | |||
hallo, teils teils - er enthält auch Aussagen zur Feuerwehr und dem Brandschutz. Daher hab ich den gepostet. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 862735 | |||
Datum | 05.10.2020 22:20 | 3119 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.hallo, Und da er einen Ausblick auf die mögliche Entwicklung bietet hat er auch seine Berechtigung. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 862739 | |||
Datum | 06.10.2020 01:05 | 3410 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M. Diesem Kommentar kann ich voll zustimmen ... Dem Kommentar kann ich so eigentlich nicht zustimmen. Was mir Angst macht sind Politiker, die nicht dem Brandschutz Rückendeckung geben, sondern versuchen, den Brandschutz für eigene Interessen zu instrumentalisieren, und mir macht eine Presse Angst, die womöglich ohne Fachkenntnis den Brandschutz instrumentalisiert, um Angst zu schüren. Geschrieben von Jürgen M. mir ist klar das man bei diesem Thema Feuerwehr und Politik nicht trennen kann.Aber bitte nicht (nur) aus feuerwehremotionaler Sicht, ohne den politischen Auftrag der Feuerwehr außer Acht zu lassen. Brandschutz ist in gewisser Weise immer politisch, das ist gut so, und dafür sollten wir alle dankbar sein. Der Gesetzgeber gibt nicht nur die Pflicht zur Vorhaltung und Ausstattung der Feuerwehr vor, sondern auch die Tätigkeit als politisch bestimmten Grundauftrag in einem gewissen Mindestmaß, das im Regelfall bei Zutreffen aller Voraussetzungen im Zusammenspiel der Rechtsgrundlagen des Brandschutzes auch erfüllbar ist. Was die Feuerwehr darüber hinaus leistet ist dann Leistung, Einsatz, Zufall, Good Will, Glück, wie man es auch immer nennen will. Um die Festlegung dieses Mindestmaßes müssen wir froh sein, weil das sichert die Feuerwehr vor nachträglichen Forderungen durch Brandleider, die Feuerwehr hätte zwingend mehr machen müssen, als sie getan hat. So kann z.B. keiner verlangen, dass man (auf Teufel komm raus unter ggf. unkalkulierbarer Eigengefährdung) jeden retten MUSS, der durch Nichtbeachtung der mit dem Feuerwehrwesen zusammenspielenden Gesetze die Gefahr für sich selbst heraufbeschworen hat oder das Tätigwerden der Rettungskräfte selbst erschwert. Kann denn irgendjemand hier im Leserkreis mitteilen, was denn am Brandschutz in den betroffenen Gebäuden nicht passt? Ich hab bisher in allen verlinkten Berichten oder Filmchen nichts gefunden, was die Brandschutzmängel konkretisiert. Manche sprechen zwar davon, dass für Feuerwehr (und Polizei???) kein ungehinderter und jederzeitiger Zutritt zu den Gebäuden besteht. Also: Muss ich ab jetzt meine Haustür dauerhaft offenhalten, nur weil mich Feuerwehr (und Polizei???) mal besuchen könnte? Ich frage mich auch tatsächlich, ob die Aufdecker aus Politik, Funk und Fernsehen den genehmigten Soll-Zustand der betreffenden Gebäude so gut kennen, um dort Mängel festzustellen. Oder handelt es sich dabei um Zustände, die vielleicht sogar nach geeigneter Auslegung dem Bauordnungsrecht entsprechen, für die Bewohner völlig normal und bekannt sind ( organisatorischer Brandschutz vorhanden und passt, wenns brennt werden alle Türen geöffnet), die aber den Mängelbehauptern unbekannt sind und nicht deren Normalitätsbildnis entsprechen? Ich weiß es nicht. Ebenso frage ich mich, wieso im Brand- und (Personen)Schadensfall dann die Feuerwehr der Buhmann sein soll und was das mit dem Brandschutz zu tun hat. Politisch ist vergleichbar zu den Brandschutzgesetzen anderer Bundesländer - sicher auch in Berlin vorgesehen, dass eine entsprechend leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten ist. OK, man mag sich streiten, ob die Fahrzeug- und Personalausstattung in Berlin zur Meisterung aller erdenkbaren Schadensfälle ausreicht, aber ein Brand in einem Mehrfamilienhaus, der dort im Regelfall in einer Nutzungseinheit (Wohnung, Keller) ausbrechen kann und sich im Regelfall nicht über das Gebäude (=Brandabschnitt) hinaus ausbreitet, dürfte der Berliner Feuerwehr keine Schweißperlen auf die Stirn treiben. Das wird dort Tagesgeschäft sein und mit der vorhandenen Ausstattung (gegenüber einer im ländlichen Bereich üblicherweise weniger vorhandenen Ausstattung) wohl leistungsfähig zu bekämpfen sein. Wer daran zweifelt, der wird wohl auch nicht geeignet sein, das (selbstgeschürte) Feuer in einer Blechtonne im Zaum zu halten (SCNR). Grundsätzlich stellt das Bauordnungsrecht keine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Feuerwehr. Das Bauordnungsrecht geht von einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend einsatzfähigen Feuerwehr aus und regelt nicht den Einsatz der Feuerwehr (dafür gibts z.B. das ASOG Bln und das FwG Bln). Das Bauordnungsrecht, und hier insbesondere die Anforderungen zum Brandschutz, regelt den Bau so, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) VORGEBEUGT wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten MÖGLICH sind. Aufgemerkt! Hier steht VORGEBEUGT und nicht z.B. verhindert und MÖGLICH und nicht sichergestellt. Die grundsätzliche Möglichkeit zur Personenrettung gewährleistet das Bauordnungsrecht durch die Sicherstellung des ersten Rettungsweges, der vornehmlich der Eigenrettung dient. Das Bauordnungsrecht setzt im Regelfall voraus, dass es für die Nutzung baulicher Rettungswege bei der Personenrettung nicht der Mitwirkung der Feuerwehr bedarf. Es wird vorausgesetzt, dass sich die Personen im Gefahrenfall über den ersten Rettungsweg selbst in Sicherheit bringen können. Für Wohnungen wird die frühzeitige Alarmierung der Bewohner zur Eigenrettung mittlerweile bundesweit durch Rauchwarnmelder unterstützt. Für Standardbauten regeln die Bauordnungen (eigentlich abschließend), dass der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führen darf. Dazu setzten die Landesbauordnungen voraus, dass jede öffentliche Feuerwehr über Rettungsgeräte (tragbare Leitern) verfügt, mit denen Brüstungen in einer Höhe von bis zu 8 m über der Geländeoberfläche erreicht werden können. Liegt die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche, dürfen Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Geräte der Feuerwehr führt nur errichtet werden, wenn die örtliche Feuerwehr über die hierfür erforderlichen Rettungsgeräte (i.d.R. Drehleiter) verfügt. Die Feuerwehr Berlin verfügt meines Wissens nach sowohl über tragbare Leitern als auch über Drehleitern. Gibts jetzt in den Häusern noch Treppen, ggf. auch in Treppenräumen, dann ist eine Personenrettung bestimmt auch "möglich". Wie bereits hier schon geschrieben können wirksame Löscharbeiten auch dann als gegeben angesehen werden, wenn aufgrund der bereits fortgeschrittenen Brandentwicklung beim Eintreffen der Feuerwehr einzelne, brandschutztechnisch abgetrennte Räume, eine Nutzungseinheit, ein Brandabschnitt oder auch ein Gebäude aufgegeben werden, wenn aber die benachbarten Räume/Nutzungseinheiten/Brandabschnitte/Gebäude durch den Feuerwehreinsatz geschützt werden. Zur Ermöglichung wirksame Löscharbeiten sieht das Bauordnungsrecht grundsätzlich vor, dass die Feuerwehr das Gebäude von der öffentlichen Verkehrsfläche aus ungehindert erreichen und die Rettungswege als Angriffswege nutzen kann. Zudem lässt das Bauordnungsrecht nur einen zeitlich eingeschränkten Feuerwehreinsatz innerhalb des Gebäudes zu, der durch den entsprechenden Feuerwiderstand der tragenden und raumabschließenden Teile bestimmt wird. Steht genügend Löschwasser zur Verfügung, was in Berlin zutreffen sollte, dann kann man schlimmstenfalls - auch ohne Betreten des Gebäudes - von außen den ozeanischen Löscheffekt nutzen und eine Nutzungseinheit rausschwemmen. Grundsätzlich wären dann auch wirksame Löscharbeiten "möglich". Werden nun manche/einige/viele/alle Randbedingungen für einen idealen Feuerwehreinsatz in dem Gebäude durch die Bewohner selbst außer Gefecht gesetzt, die mit allen legalen (und auch illegalen) Mitteln die Unverletzlichkeit ihrer Wohnung tapferst verteidigen, dann haben diese Bewohner auch absolut kein Recht, sich darauf zu berufen, dass die Feuerwehr im Brandfall durch einen übermäßigen und auch selbstgefährdenden Einsatz die ganzen Missstände hätte ausgleichen müssen. Fordert das Bauordnungsrecht z.B. in § 35, Abs. 6 Nr. 3 BauO Bln für Öffnungen von notwendigen Treppenräumen zu sonstigen Räumen und Nutzungseinheiten mindestens dicht- und selbstschließende Abschlüsse, dann verbietet das doch keinem, hier eine 38fach gesicherte Tresortür einzubauen, so lange sie dicht- und selbstschließend ist (ggf. bestandsgeschützt auch nur dichtschließend). Will die Feuerwehr da rein (wozu auch immer) dann kanns mal etwas länger dauern (ggf. zu Lasten des Bewohners, sein Problem). Auch wenn § 5, Abs. 1 Satz 1 BauO Bln vorgibt: Von öffentlichen Verkehrsflächen ist insbesondere für die Feuerwehr ein geradliniger Zu- oder Durchgang zu rückwärtigen Gebäuden zu schaffen; zu anderen Gebäuden ist er zu schaffen, wenn der zweite Rettungsweg dieser Gebäude über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt, dann kann der Durchgang bei dem U-förmigen Gebäude zwar da sein, es dauert aber etwas länger, bis dort eine Leiter steht. Das Bauordnungsrecht nennt dafür ja auch keine explizite Zeit. Dauert es dann durch ein erforderliches Zwangs-Türöffnen und Fallen beseitigen eine Stunde, bis im Innenhof die erste Leiter steht, dann dauert es halt so lange. Die Möglichkeit ist ja da. Dass diese Zeit zuzüglich der erforderlichen Zeit für die Personenrettung über Leitern dann nicht unbedingt zum Feuerwiderstand der Trennwände passt, ist nicht das Problem der Bauaufsicht und der Feuerwehr, wenn die Bewohner des Gebäudes durch (bauordnungsrechtlich nicht geregelte, d.h. auch nicht verbotene) Maßnahmen die zur Rettung erforderliche Zeit in die Höhe treiben. Wer gerettet werden will, der muss auch was dafür tun. Jeder bekommt (nur) die Sicherheit, die er zu leisten, zu bezahlen und zu ertragen bereit ist! Schwierig natürlich für den Löschknecht oder noch schlimmer für die Führungskraft vor Ort, das zu erkennen und vor allem auch vor sich selbst zu akzeptieren und (noch schlimmer!) gegen einen aufgeheizten Mob zu verteidigen. Trotzdem, hilft vielleicht rechtzeitig stehenbleiben auch mal Leben retten, hier insbesondere das eigene Leben der Einsatzkraft. Mir ist dabei durchaus bewusst, dass das leichter gesagt ist als vor Ort zu entscheiden und die möglicherweise fatalen Folgen zu erleben, aber die Feuerwehr kann einfach nicht jeden rechtzeitig retten, der der Rettung selbst Steine in den Weg legt. In diesem Zusammenhang ist mir auch wieder einmal einer der Leitsätze u einem Beschluss des OLG Stuttgart im Zusammenhang mit den tödlichen Einsatzunfall in Tübingen in den Sinn gekommen. Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt. (OLG Stuttgart Beschluss vom 20.2.2008, 4 Ws 37/2008; 4 Ws 37/08) Ich hab anfangs geschrieben, dass es gut ist, dass der Brandschutz politisch bestimmt ist. Nicht gut ist aber, wenn der Brandschutz politisiert wird und von Politikern genutzt/vorgeschoben wird, um mit Angstschüren Interessen durchzusetzen, die selbst mit dem Brandschutz nichts zu tun haben. Meine eigenen Gedanken über die ganze Brandschutzposse Ich hab das Gefühl, dass es doch eigentlich bei der ganzen Aufregung nur darum geht, dass sich die Politiker gegenseitig an den Karren fahren wollen, und damit sie sich ja nicht ihr weißes Westchen beschmutzen oder den Finger krumm machen müssen, spannen sie sich andere (den Brandschutz und alle, die damit zu tun haben könnten, Bauaufsicht, Feuerwehr, Polizei, ) vor ihren Karren und zeigen mit dem Finger auf andere. Und welch positiver Nebeneffekt kann man sich unter dem Deckmäntelchen des Brandschutzes noch derer entledigen, die sich zum eigenen Missfallen in den streitgegenständlichen Gebäuden aufhalten. Wenn den Jammer- und Pranger-Politikern wirklich ach so viel am "Brandschutz" und am Leben und an der Gesundheit der Hausbewohner liegen würde, warum gehen sie dann nicht zu den Bewohnern, suchen als Missionare im Namen des Brandschutzes das Gespräch mit den Bewohnern und überzeugen sie von der Wichtigkeit der Brandschutzvorschriften? Oder nehmen es in ihr Wahlprogramm öffentlich und für jeden erkennbar auf: Ich beabsichtige die konsequente Durchsetzung von Brandschutzvorschriften in meinem gesamten Wahlbezirk zur Sicherheit und für ein langes Leben meiner Wähler! Dass dann auch noch die Presse mit auf den Zug aufspringt ist nicht weit hergeholt. Zustimmen kann ich womöglich nur dem letzten Satz des verlinkten Kommentars. Angesichts der Realität nur leeres Geschwätz. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 862748 | |||
Datum | 06.10.2020 08:54 | 3118 x gelesen | |||
Also gut - dann machen wir doch den Faktencheck zum Thema Berliner Politik und Feuerwehr. Ich habe mal die Wahlaussagen zum Thema Feuerwehr aus den Wahlprogrammen zum Abgeordnetenhaus von 2016 herausgesucht. - Die Grünen: Grüne Polizei und Feuerwehr wollen wir endlich wieder so ausstatten, dass sie schnell und zuverlässig helfen können. Hier bleib es wohl beim Willen. Für ein Wahlprogramm über 104 Seiten ein wenig dürr bei den bekannten Problemen. - Die Linke: Diese Vielfalt bildet sich in Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Gesundheits- und Bildungswesen zu wenig ab. Deshalb schlagen wir vor, die Investitionsoffensive in mehr Personal für den öffentlichen Dienst mit einer Offensive zur interkulturellen Öffnung zu verbinden. Interessanter Vorschlag - mehr Personal nur wenn dieses Migrationshintergrund hat? Am Ende ist dann die Feuerwehr halt selber schuld, wenn sie kein entsprechendes Personal findet? Gerätehäuser, Fahrzeuge, Übergriffe? Die Themen gibt es wohl nicht in Berlin. - SPD (Stellt den Regierungschef): Wir möchten dabei auch und gerade das Engagement der Ehrenamtlichen in den Freiwilligen Feuerwehren würdigen, welche einen wichtigen Beitrag zur Gefahrenabwehr leisten. Immerhin warme Worte, die ja den Etat nicht belasten. Ansonsten ...... Schauen wir spaßeshalber noch zur Opposition: AfD: Bundesweit scheint uns diese Partei ja schon unterwandert haben oder unterwandern zu wollen. In Berlin scheint das anders zu sein - das Wort Feuerwehr ist im Wahlprogramm kein einziges Mal vorhanden. Die Partei scheint keinerlei Interesse an uns zu haben. - FDP: Wir werden gewährleisten, dass die Berliner Rettungsdienste künftig die vorgegebenen Eintreffzeiten bei der Lebensrettung in allen Berliner Bezirken einhalten. Zur angemessenen Ausstattung der Feuerwehr gehört im gewässerreichen Berlin auch eine ausreichende Anzahl an Löschbooten. Große Worte gelassen gesprochen - man weiss wohl, dass man das nie einhalten muss. - CDU: Der Spitzenreiter 34 mal erscheint das Wort Feuerwehr und folgendes Kapitel: Starke Feuerwehr - Mehr Feuerwehrleute, Neue Feuerwachen, Rettungswachen an den Krankenhäusern, Ausrüstung und Fahrzeuge, Motorradstaffel für Notärzte, Aufklärungskampagne, Freiwillige Feuerwehr, Katastrophenschutz In der wachsenden Stadt Berlin steigen auch die Anforderungen an die Berliner Feuerwehr. Bis zum Jahr 2020 wollen wir deshalb die Zahl der Berliner Feuerwehrleute um 300 steigern. Unsere Feuerwehr leistet einen unverzichtbaren Dienst im Rettungswesen, bei der Brandbekämpfung und im Katastrophenschutz. Sie muss auch in Zukunft immer schnell zur Stelle sein. Berlin wächst und wir wollen und müssen in unsere Infrastruktur investieren. Wir wollen die Schlagkraft der Berliner Feuerwehr durch den Bau fünf neuer Feuerwachen sichern und erhöhen. Um schneller am Ort des Geschehens sein zu können, wollen wir zusätzliche Rettungswachen an den Krankenhäusern nach dem Vorbild der Rettungswache Falkenhagener Feld auf dem Gelände des evangelischen Waldkrankenhauses Spandau einrichten. Die Berliner Feuerwehr braucht eine zeitgemäße technische Ausstattung, um Menschen retten und Gefahren abwehren zu können. Deshalb braucht die Feuerwehr neue, moderne Fahrzeuge, die auch den innerstädtischen Bedürfnissen entsprechen. Wir setzen uns dafür ein, die Notfallrettung weiterzuentwickeln und den otarzteinsatz per Motorrad zu ermöglichen. Gerade im dichten Berufsverkehr können Notfallpatienten so schneller ärztlich versorgt werden. Mit einer Aufklärungskampagne wollen wir dafür sorgen, dass alle Berliner u.a. dafür sensibilisiert werden, wie eine Rettungsgasse gebildet wird oder bei welchen Krankheitssymptomen die Feuerwehr gerufen werden sollte. Das ist auch eine Antwort auf die seit Jahren zunehmende Zahl von unberechtigten Anforderungen der Feuerwehr. Einen wichtigen Dienst erbringen, neben der Berufsfeuerwehr, die Freiwilligen Feuerwehren in Berlin. Sie leisten eine unermüdliche, unersetzliche und unentgeltliche Arbeit für uns alle. Dies verdient unsere Anerkennung und höchsten Respekt. Wir machen uns für eine gute Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr stark und setzen uns daher für ein Investitions-Sonderprogramm für die Freiwillige Feuerwehr ein. Im Doppelhaushalt 2016/2017 haben wir durchgesetzt, dass die Freiwilligen Feuerwehren zusätzlich 4 Millionen Euro für bauliche Investitionen erhalten. Wir wollen auch weiterhin in die bauliche Substanz der Freiwilligen Feuerwehren investieren. Darüber hinaus wollen wir für die Freiwilligen Feuerwehren Mittel in Höhe von 100.000 Euro bereitstellen, von denen jede Freiwillige Feuerwehr ein jährliches Sonderbudget zur freien Verfügung erhält. Zu einer sicheren Großstadt gehört auch eine gute Vorbereitung für den Fall von Katastrophen oder Großschadensereignissen. Wir unterstützen daher die Forschung der Berliner Feuerwehr auf diesem Gebiet und die konsequente Ausstattung der Berliner Behörden. Hier scheint sich jemand näher mit Feuerwehr und den Problemen befasst zu haben. Fazit: Die SPD hat sicher 100% geliefert - warme Worte gibt es immer. Die Grünen? - hat sich in den letzten 4 Jahren da wirklich was bewegt? Und die Linken? Naja wie schon geschrieben - Feuerwehr sit selber schuld .... Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 864034 | |||
Datum | 06.11.2020 09:18 | 3267 x gelesen | |||
Geschrieben von der morgenpost Im Fall von Verstößen gegen den Brandschutz im Haus Rigaer Straße 94 in Friedrichshain hat der CDU-Abgeordnete Kurt Wansner jetzt Anzeige gegen Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann und Baustadtrat Florian Schmidt, beide Grüne, erstattet. Sie hätten wissentlich gegen die Bauordnung verstoßen. Beide hätten Mieter beziehungsweise Besetzer dort mit der Beseitigung von Brandschutzmängeln beauftragt, die von ihnen verursacht worden waren. Wansner: Dies ist nicht nur nach der Bauordnung nicht vorgesehen. Es ist auch ein klarer Rechtsverstoß. ... na ja ... bin gespannt was da rauskommt. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 864036 | |||
Datum | 06.11.2020 09:35 | 3271 x gelesen | |||
Ich vermute mal ganz stark - Nichts. Da werden sich dann nach langem suchen irgendwelche Lücken finden, man wird von Abwägungen, öffentlicher Sicherheit reden. Vielleicht war es ja auch ein "Modellprojekt" für ein neues Zusammenleben. Man kann da sehr kreativ sein ... vor allem in Berlin. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 866014 | |||
Datum | 22.01.2021 22:55 | 3358 x gelesen | |||
ein aktuelle Artikel Es geht im Kern um eine Frage: Was passiert, wenn in einem teilbesetzten Haus der radikalen Linken Feuer ausbricht? Seit Jahren warnen Polizisten, dass im Fall des Szeneobjekts Rigaer94 im Berliner Bezirk Friedrichshain der Brandschutz nicht gewährleistet sei. ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 867378 | |||
Datum | 02.03.2021 16:39 | 3182 x gelesen | |||
da haben einige Verantwortlich ein Rad ab :-( ... Der Eigentümer des teilbesetzten Hauses in der Rigaer Straße 94 will nächste Woche einen Brandschutz-Experten schicken. Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) will das verhindern. Die linksradikale Szene fordert die Verteidigung. ... und: ... Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) will die Begehung durch den Hausbesitzer und dessen Sachverständigen verhindern. Schmidt kündigte im Tagesspiegel an, der Brandschutz solle nun doch vom Bezirksamt selber geprüft werden. Im Dezember hatte er noch den Eigentümer damit beauftragt. Den Verantwortlichen muss mal deutlich klargemacht werden das sie für die Sicherheit der Bewohner und - falls es brennt - der Einsatzkräfte mit verantwortlich sind. Wer Ideologie über die Sicherheit stellt hat in solchen Ämtern nichts verloren! MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 867381 | |||
Datum | 02.03.2021 17:33 | 2998 x gelesen | |||
Das ist doch Satire. Bitte, lass es Satire sein. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 867385 | |||
Datum | 02.03.2021 18:46 | 3118 x gelesen | |||
Das ist Berlin. Da ist die Realität Satire und die Satire Realität. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 869790 | |||
Datum | 11.06.2021 00:49 | 3166 x gelesen | |||
auch der abwehrende Brandschutz wird behindert bzw. angegriffen :-( MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 869824 | |||
Datum | 15.06.2021 08:32 | 2899 x gelesen | |||
Sieben Autos in Flammen: Polizei Berlin prüft Verbindung zur Rigaer 94Sieben Autos haben in Berlin-Marzahn am Montagnachmittag gebrannt - die Polizei ermittelt wegen Brandstiftung. Ein Zusammenhang mit der geplanten Brandschutz-Kontrolle in dem verbarrikadierten Haus Rigaer Straße 94 in Berlin-Friedrichshain werde geprüft, sagte ein Polizeisprecher. Mehrere der Autos, die vor dem Jobcenter brannten, gehörten demnach zu einer Firma, die sich mit Brandschutz beschäftigt. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 869829 | |||
Datum | 15.06.2021 16:05 | 2831 x gelesen | |||
Mal ganz pragmatisch gedacht. Die Leute in diesem Objekt stehen mit dem Staat auf Kriegsfuß. Unterstützt von einschlägigen Politikern. Warum soll der Staat dann "auf Teufel komm raus" seine Notfallinfrastruktur dort verfügbar halten, wenn sogar Feuerwehr und Rettungsdienst von denen angegriffen werden? Wir sind auch für die Gesundheit und das Leben und die Unversehrtheit der Einsatzkräfte verantwortlich. Ich würde meine Mannschaft nicht gefährden und im Brandfall in das Haus schicken. Maximal von außen nass machen und Nachbarhäuser schützen.... Wenn es da brennt oder ein med. Notfall vorliegt kommt halt niemand. Punkt. Aus. Schluß. Genau das ist ja von den Besetzern letztendlich auch gewollt. Also sollen sie sich autonom darum kümmern. Wer seine Flucht und Rettungswege blockiert - der muss halt im Brandfall mit den Konsequenzen leben. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 869832 | |||
Datum | 15.06.2021 17:29 | 2647 x gelesen | |||
hallo, im Grunde hast du recht. Aber so was kann man einfach nicht machen. Was aber im Einsatzfall sicherlich gemacht wird ist eine angepasste Lagebeurteilung. Eigenschutz geht vor. Bei solchen Objekten kann es dann einfach sein dass man einen Innenangriff früher abbricht als bei "normalen" Objekte. Auch auf die Gefahr das man nicht mehr retten kann. Es kann nicht sein das Defizite im vorbeugenden Brandschutz unter Lebensgefahr für die Einsatzkräfte ausgebügelt werden. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 869833 | |||
Datum | 15.06.2021 17:41 | 2450 x gelesen | |||
Ganz ehrlich? Ich erwarte nicht, dass die Bewohner von sich aus die 112 wählen..... ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 869834 | |||
Datum | 15.06.2021 17:45 | 2456 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Volker L. Ganz ehrlich? Ich erwarte nicht, dass die Bewohner von sich aus die 112 wählen.... dürfte dann im Grunde deren Problem sein. Spätestens wenn Flammen aus den Fenstern schlagen rufen Andere an. Auch hier gilt: wer nicht will hat gehabt. Wenn ich mich ausserhalb der Gesellschaft stelle dann kann ich auch nicht erwarten das die Gesellschaft mir in Not vollumfänglich helfen kann. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 869835 | |||
Datum | 15.06.2021 18:34 | 2481 x gelesen | |||
Reichsbürger/Selbstverwalter zahlen keine/ungern Steuern und Abgaben, wollen aber alle Annehmlichkeiten des Staates (Strom, Wasser, Straßen in gutem Zustand, Räumdienst im Winter..) und wehe sie erhalten nicht ihr Recht. Die autonomen Hausbesetzer wollen keine Staatsmacht (nicht nur Polizei, auch Ordnungsamt oder Brandschutzbegehungen) in ihren Häusern, wenn aber nicht nur die Kacke am Dampfen ist, sondern es richtig brennt oder medizinische Hilfe gebraucht wird, werden die auch ganz gewiss nach der Staatsmacht rufen und wehe es kommt keiner oder es kommt verspätet Hilfe, da findet sich sicher ein geschäftstüchtiger Anwalt der auf unterlassene Hilfeleistung klagt. Bei einem Notfall einfach nix tun ist keine wirkliche Option, der Schuss kann auch nach hinten losgehen und der Einsatzleiter muss sich evtl. unangenehmen Fragen stellen. Auch Idioten, geistige Tiefflieger, Arschlöscher und Deppen haben ein Recht auf staatlichen Schutz. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 869836 | |||
Datum | 15.06.2021 20:07 | 2632 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Bei solchen Objekten kann es dann einfach sein dass man einen Innenangriff früher abbricht als bei "normalen" Objekte.Muss man überhaupt einen IA starten? Oder würde ein Außenangriff, verbunden mit großzügigster Anleiterbereitschaft zur schnellen Rettung derer, die es ans Fenster schaffen, schon ausreichen? Ich würde den Innenangriff hier als Option von vornherein ausschließen. Denn letztlich knüpfen die Einsatztaktiken des abwehrenden Brandschutzes immer ein Stückweit an die Maßnahmen des vorbeugenden an. Wenn dann zu Einsatzbeginn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits feststeht, dass man den vorbeugenden Part am Brandobjekt komplett ignoriert hat, halte ich einen Innenangriff schon alleine aus diesem Grund für eine offensichtlich unvernünftige Handlung - und dann wäre, vgl. OVG BW zum Tübinger Atemschutznotfall, ein Personenschaden innerhalb der Einsatzkräfte noch nichtmal den dortigen Bewohnern, oder den diese umschwärmenden Politikerhanseln, zuzuschreiben. Also ganz sicher Eigenschutz, aber nicht erst im Rahmen der Lagebeurteilung vor Ort, sondern schon vorher als Element der Einsatzplanung. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 869840 | |||
Datum | 16.06.2021 11:52 | 2274 x gelesen | |||
Aktuell geht es dort lt. Tagesspiegel heiß her; und: [...] Weil ungewiss sei, ob die Brandschutzmängel und daher Gefahren für Leib und Leben, aber auch das Eigentum weiterbestehen, gibt es aus Sicht des Gerichts auch eine Eilbedürftigkeit für die Brandschutzprüfung. Es sei für die Bewohner auch zumutbar, dass sie das zeitlich befristete Betreten der Wohnungen dulden. [...] Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 869841 | |||
Datum | 16.06.2021 12:14 | 2305 x gelesen | |||
Auch nicht schlecht:Am Montagnachmittag sind in Marzahn mehrere Fahrzeuge in Brand gesetzt worden. Es handelt sich nach Tagesspiegel-Informationen um Autos der Ingenieurfirma eines Brandschutzsachverständigen, der auch im Auftrag des Eigentümers der Rigaer 94 tätig ist. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 869845 | |||
Datum | 16.06.2021 17:22 | 2364 x gelesen | |||
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 869848 | |||
Datum | 17.06.2021 09:36 | 2027 x gelesen | |||
Ist für uns Landeier irgendwie von einer anderen Welt oder Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 869850 | |||
Datum | 17.06.2021 09:52 | 1948 x gelesen | |||
..ja, aber unter gebotenem Eigenschutz. Und wenn ich mir die aktuelle "Eskalation" ansehe: der eine oder andere "Tiefflieger" wird vermutlich auch beim realen Einsatz die Feuerwehr angreifen. Was mich mehr interessiert: Kann ich die Nachbarliegenschaften mit einem Außenangriff unter Polizeischutz hinreichend schützen? Wenn nein, tun sich ganz andere Rechtsprobleme auf, dann werde ich das Minimum an Brandschutz durchsetzen müssen, mit allen gebotenen Mitteln | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 869851 | |||
Datum | 17.06.2021 10:18 | 1941 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thomas E. Ist für uns Landeier irgendwie von einer anderen Welt oder jau - bin aber nicht scharf auf solche Zustände Wobei wir in den 80iger des vorherigen Jahrhunderts in Grossheppach auch mal eine Hausbesetzung hatten. War aber eine deutlich angenehmere Aktion als die in Berlin. Feuerwehrs hat es damals nicht betroffen. Ist auch friedlich ausgegangen MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 869852 | |||
Datum | 17.06.2021 11:33 | 2171 x gelesen | |||
offensichtlich weht in Berlin jetzt ein anderer Wind :-() mal sehen was die "Begehung" nun alles bringt. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 869854 | |||
Datum | 17.06.2021 15:22 | 1769 x gelesen | |||
Eigenschutz geht vor. Aber gar nicht erst ausrücken, bzw. den Versuch unternehmen zu helfen, mit der Begründung Wir werden ja eh angegriffen! ist mehr als heikel. Also hinfahren, sobald eine Gefährdung erkannt wird zurückziehen und umgehend Rückmeldung machen. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 869855 | |||
Datum | 17.06.2021 16:07 | 1793 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Es kann nicht sein das Defizite im vorbeugenden Brandschutz unter Lebensgefahr für die Einsatzkräfte ausgebügelt werden. Sieht man sich die Grundsätze des VB an gibt es drei Schutzziele: Musterbauordnung § 14 Brandschutz Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind Die Entstehung von Bränden zu verhindern und die Ausbreitung zu begrenzen haben die meisten auf dem Schirm. Die Rettung von Mensch und Tier ist auch noch soweit unter VB geläufig. Das dritte Schutzziel, nämlich die wirksamen Löscharbeiten, geht oft unter. Ähnlich den F0-Supermärkten wird man bei solchen Objekten Abstriche in der Einsatztaktik machen müssen, und das kann man durchaus begründen. Viele Grüße Adrian Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 869856 | |||
Datum | 17.06.2021 16:45 | 1980 x gelesen | |||
hallo, aua :-()
ist das jetzt eine Fake-Meldung oder steckt da wirklich was dahinter? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 869857 | |||
Datum | 17.06.2021 19:08 | 1787 x gelesen | |||
Hallo, der Brandentstehung (z.B. durch Anforderungen an Baustoffe) und der Brandausbreitung ist vorzubeugen. Da steht eben nicht verhindern oder sicherstellen im Gesetz. Zu den wirksamen Löscharbeiten hat Dein Ex-Kollege mal was ganz wichtiges mit verfasst: "Wirksame Löscharbeiten ermöglichen" Geschrieben im Grundsatzpapier der Fachkommission Bauaufsicht Müssen aufgrund der Brandentwicklung beim Eintreffen der Feuerwehr einzelne, brandschutztechnisch abgetrennte Räume, die Nutzungseinheit, der Brandabschnitt/Brandbekämpfungsabschnitt oder das Gebäude aufgegeben werden, können aber die benachbarten Räume/Nutzungseinheiten/Brandabschnitte/Brandbekämpfungsabschnitte/Gebäude durch den Feuerwehreinsatz Man macht hier somit keine Abstriche sondern alles richtig. Grüßla, FP (PS: Supermärkte haben als Gebäude der Gebäudeklasse > 3 i.d.R. tragend feuerhemmende Bauteile, das Dachtragwerk darf bauordnugsrechtlich ohne Feuerwiderstand ausgeführt werden. Ist schon seit Jahren so, nur bei Feuerwehrs leider noch nicht angekommen. Aber viele Feuerwehren wissen auch noch nicht, dass Dächer Wasser abweisen und verwechseln "wirksame Löscharbeiten" mit "Dachwäsche" :-D ) Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 869859 | |||
Datum | 18.06.2021 00:38 | 1848 x gelesen | |||
hallo, der Gutachter ist fertig:
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 869863 | |||
Datum | 18.06.2021 08:46 | 2049 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L.Wenn es da brennt oder ein med. Notfall vorliegt kommt halt niemand. Punkt. Aus. Schluß. Genau das ist ja von den Besetzern letztendlich auch gewollt. Also sollen sie sich autonom darum kümmern. Wer seine Flucht und Rettungswege blockiert - der muss halt im Brandfall mit den Konsequenzen leben. so funktioniert aber der Rechtsstaat nicht - und davon abgesehen, wer sagt Dir denn, ob da alle im Gebäude selbst im vollen Bewusstsein und selbstständig entscheiden können (Drogen?) bzw. dürfen (Alter)? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 869864 | |||
Datum | 18.06.2021 10:51 | 1817 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Ulrich C. so funktioniert aber der Rechtsstaat nicht - und davon abgesehen, wer sagt Dir denn, ob da alle im Gebäude selbst im vollen Bewusstsein und selbstständig entscheiden können (Drogen?) bzw. dürfen (Alter)? Außerdem sollten wir uns von der Feuerwehr nicht moralisch auf die Ebene der Szene begeben. Wie dann beispielsweise ein Löschangriff vorgenommen wird, muß man dann vor Ort entscheiden; Außenangriff und Anleiterbereitschaft wurden schon genannt. Weitere Optionen gegenüber einem Innenangriff wären auch Werfer- bzw. Dachwerfereinsatz oder Drehleiterwenderohre. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 869868 | |||
Datum | 18.06.2021 23:24 | 1710 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich C. so funktioniert aber der Rechtsstaat nicht Einspruch Euer Ehren! Genau so funktioniert unser Rechtsstaat, und darüber sollten wir als Feuerwehr, Brandschutzdienststelle und Bauaufsicht auch heilfroh sein. Das Landesbaurecht regelt den Wohnungsbau abschließend. Die baurechtlichen Schutzziele sind eingehalten, wenn die im Baurecht genannten Mindestanforderungen eingehalten sind. Und da steht meines Wissens nichts zu betrieblich-organisatorischen Maßnahmen in Wohngebäuden drin. (außer die LBO Berlin hat da was drin, dann möge mich bitte jemand drauf hinweisen) Um das Schutzziel der möglichen Rettung von Menschen und (Nutz)Tieren umzusetzen setzen die Bauordnungen auf Selbstrettung. Wer nicht aus der Brandnutzungseinheit kommt, hat Pech gehabt. Ebenso hat Pech gehabt, wer sich selbst durch irgendwelche Fallen die Flucht erschwert. Auch die Mitbewohner/Hausgemeinschaft, die das duldet und nicht dagegen vorgeht, hat im Brandfall Pech gehabt. Ist ein Treppenraum (mit den entsprechenden Abschlüssen vorhanden, sind Fenster als anleiterbare Stellen vorhanden, sind raumabschließend feuerwiderstandsfähige Bauteile vorhanden, dann kann die Hausgemeinschaft gemeinsam doch beschließen, ihr Gebäude gegen Eindringen von außen zu sichern. Von innen öffenbare Zwischengitter? Why not? Als nichtbrennbare Einbauten im Treppenraum möglich. Riegel? Spezialschlösser? Hat die Deutsche Bank auch. Die hats auch nicht so gern, dass man sich Zutritt zu ihrem Gebäude verschafft. Regt sich auch keine Feuerwehr oder Lokalpolitiker drüber auf. Hat man einen bestandsgeschützten Bau aus der Jahrhundertwende, dann sieht man Rettungswege aus heutiger Sicht durchaus als problematisch an. Türen ohne Anforderung, fehlende Selbstschließer, ja, war damals so zulässig. Wenn ein zweiter Rettungsweg vorhanden ist, dann kann der erste Rettungsweg gegenüber heutigen Anforderungen auch mangelhaft/bestandsgeschützt sein, die obersten Bauaufsichtsbehörden sehen dabei aber trotzdem keine erhebliche Gefahr, die eine Nutzungsuntersagung rechtfertigen könnte. Ist der Treppenraum durch Brandeinwirkung nicht mehr nutzbar, kann die Feuerwehr Bewohner an der jeweiligen Anleiterstelle abholen. Das ist Bestandsschutz. Wenns dem Bauherrn zu unsicher ist, dann darf er gerne aus eigenem Antrieb Verbesserungen vornehmen, ebenso darf jeder Mieter ausziehen, dem es zu unsicher in einem bestandsgeschützten Gebäude ist. Es ist aber kein Problem, dass sich die Feuerwehr ans Knie zu nageln hat. Je mehr die Feuerwehr den Herrn und Frauen Staatsbürgern (oder Nicht-will-Staatsbürger) vorgaukelt, ihnen jederzeit und bedingungslos zur Abholung aus der Brandnutzungseinheit (statt Selbstrettung!) zur Verfügung zu stehen, genauso wie man jedes Ästchen vom Radweg klaubt, umso mehr verlassen die sich auf die Vollkaskomentalität und stellen Ansprüche. Die Feuerwehr lösch, wenn man sie lässt. Wenn nicht, dann gibt es Brandwände/Gebäudeabschlusswände, die der Brandausbreitung auch vorbeugen, wenn man die Feuerwehr im Brandfall auf Teufel komm raus nicht im Haus haben möchte. Die Feuerwehr rettet jeden, der gerettet werden will. Wer nicht gerettet werden will oder den Rettungskräften den Zugang erschwert, der hat halt Pech gehabt. Auch wenn sich jemand (mutwillig oder fahrlässig) so wegrichtet, dass er/sie/es nicht mehr Herr seiner Sinne ist, ist das nicht der Feuerwehr anzukreiden, wenn es im Brandfall halt nicht so klappt mit der Selbstrettung. Und spätestens, wenn der Arsch Brandblasen wirft, wird man es sich als Bewohner gründlich überlegen, die Feuerwehrleute, die über Rettungsgeräte einen zweiten Rettungsweg ermöglichen, mit Steinen zu bewerfen. Trotzdem Hut ab vor den Berliner Kameraden, die trotzdem sich den Hintern aufreißen und immer wieder versuchen, Hilfe zu leisten, auch über die baurechtlichen Mindestanforderungen hinaus, und trotz der Angriffe auf die Hilfskräfte. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 869891 | |||
Datum | 20.06.2021 19:19 | 1506 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter L.Geschrieben von Ulrich C. Ne - tut er nicht - und ich weiß nicht, ob Du meinen Kommentar nicht verstanden hast, oder missverstehen wolltest... "Geschrieben von Volker L. Wenn es da brennt oder ein med. Notfall vorliegt kommt halt niemand. Punkt. Aus. Schluß." DAS genau wird hoffentlich bei der Feuerwehr keiner machen! Weil auch in Berlin gibts dazu einschlägige Gesetze, die den Auftrag der Feuerwehr festlegen - und hinfahren und gucken gehört in jedem Fall dazu. Das heißt nicht, dass man jedes Risiko für sich und die Kollegen akzeptieren muss, das heißt sehr wohl, das ist mindestens VOR ORT eine Güterabwägung. Und es steht Dir persönlich zunächst mal frei, das als Führungskraft anders zu machen. Ich rate davon aber DRINNGEND ab, weil ich mir ziemlich sicher bin, dass man ein entsprechendes Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung, Vorsatz, (ggf. noch in Verbindung mit Rassismus, wenns das passende "Klientel" ist) Und die ganzen Fragen zum VB etc. spielen da für die Entscheidung an der Stelle überhaupt keine Rolle! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 869892 | |||
Datum | 20.06.2021 20:54 | 1367 x gelesen | |||
Hallo, dann ists vielleicht ein Mißverständnis bezogen auf den Beitrag vom Volker. Der hatte ja schon geschrieben Geschrieben von Volker L. Wir sind auch für die Gesundheit und das Leben und die Unversehrtheit der Einsatzkräfte verantwortlich. Ich würde meine Mannschaft nicht gefährden und im Brandfall in das Haus schicken. Maximal von außen nass machen und Nachbarhäuser schützen.... Dazu muss ich natürlich erst mal vor Ort sein. Genauso ists beim medizinischen Notfall. Auch da fährt man selbstverständlich an. Das steht außer Frage und ich hab auch nicht behauptet, dass niemand anrückt. Ich habe deshalb sein kommt halt niemandmit kommt halt niemand ins Haus reingewertet. Nicht hinzufahren steht außer jeder Frage. Wird man dort aber nicht ins Haus gelassen oder besteht eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit der Einsatzkräfte durch "Störer", dann kann ich mich noch so toll hinstellen und meine besten Absichten kundtun, ich komm nicht rein. Meine Zugang, um zu schauen wo das Räuchlein herkommt und ob dann nicht irgendeine aus Eingenschuld hilflose Person vielleicht mein führendes Händchen benötigt, kann ich dann selbst durchsetzen - mit aller Gefahr, die ich dann für mein Eigenpersonal heraufbeschwöre. Gleiches beim medizinischen Notfall (für den wohl irgendeiner angerufen hat, weil auf gut Glück fahr ich da nicht hin.) Habe ich ein berechtigtes Interesse, ins Haus zu wollen, dann gibts dafür vom Rechtsstaat vorgesehenes Personal, das diese Maßnahmen auch durchsetzen darf(/kann) Rechtsstaat heißt nicht, dass ich auf Biegen und Brechen die Unversehrtheit irgendeines "Zwidrigen" garantiern muss, der mich mit Gewalt von meiner beabsichtigten Hilfeleistung abhalten will. Der Rechtsstaat definiert Regeln, unter denen Herr und Frau Staatsbürger (und sogar Nicht-will-Staatsbürger) Hilfe bekommen. Halten sie diese Regeln nicht ein, lehnen sie die Hilfe partout ab oder gefährden gar Leben und Gesundheit der Einsatzkräfte, dann gibt es eine bestimmte Linie, bis zu der ich für mich sicher vorgehen kann. Und hinfahren und kucken ist da sicher das mindeste. Wenn es ab dann mir und meinen Leuten an den Kragen geht, dann halt ichs mit dem Kollegen eines SEK, der beim Süddeutschen Höhenrettungsforum vor vielen Jahren einen tollen Vortrag gehalten hat. "Die Feuerwehr kann/soll jeden retten, der gerettet werden will. Für alle anderen haben wir die Spezialisten dabei." Das ganze Vorgehen wird einschließlich der Gefährdung der Einsatzkräfte sauber dokumentiert, damit habe ich weder eine Hilfeleistung unterlassen noch verweigert noch jemandem aufgrund irgendeines religiösen oder ethnischen Grundes nicht zukommen lassen. Die Fragen zum VB spielen dabei sehr wohl eine Rolle, weil ich damit jederzeit nachweisen kann, dass ich meiner Hilfsbereitschaft z.B. zu wirksamen Löschmaßnahmen durch Vorbeugung einer Brandausbreitung auf andere Gebäude/Gebäudeteile oder zur Ermöglichung eines zweiten Rettungsweges über Rettungsgeräte zum Mindestmaß nachgekommen bin. Wenn die Störer die Rahmenbedingungen verändern, unter welchen ihnen eine Selbstrettung möglich ist oder ich eine Hilfeleistung erbringen kann, dann ggf. zu ihren eigenen Ungunsten. Ergo: Wer nicht gerettet werden will hat Pech gehabt. Dann muss ich ggf. als Einsatzleiter noch entscheiden, was ich in Kauf nehme, körperliche Schäden meiner Einsatzkräfte oder psychische Kollateralschäden meiner Einsatzkräfte. Und die Entscheidung, meine Anweisung auszuführen, liegt immer noch bei jedem Adressaten meiner Anweisungen selber. Reinprügeln in einen Einsatz unter Steinbewurf kann ich ihn nicht. Was für ein scheiß Job. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 869898 | |||
Datum | 20.06.2021 23:57 | 1349 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter L.Rechtsstaat heißt nicht, dass ich auf Biegen und Brechen die Unversehrtheit irgendeines "Zwidrigen" garantiern muss, der mich mit Gewalt von meiner beabsichtigten Hilfeleistung abhalten will. Frage: Welche Praxisrelevanz hat diese Diskussion eigentlich? Mir sind aus dem Umfeld arabischen Migrationshintergrundes Vorfälle bekannt, daß Rettungswagenbesatzungen behindert oder angegriffen wurden. Oder Drogenkonsumenten (Alkohol inbegriffen) übergriffig wurden, denen ihre Situation nicht wirklich klar war. Bei besetzten Häusern einer sich als links definierenden Szene kenne ich aus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland 0 Vorfälle organisierten Widerstands gegen Rettung. Gleiches gilt dafür, daß Feuerwehrleute im Haus nicht löschen dürfen, wenn es brennt: Das ist ein Gedankenkonstrukt fern einer Realität, aus der mir 0 Vorfälle bekannt sind. Angriffe auf Feuerwehrleute sind zumindest meines Wissens "nur" aus Szenarien überliefert, in denen Autos des Klassenfeindes brannten (der oft genug nicht der Klassenfeind war, aber das ist eine andere Diskussion) oder wunderhübsch brennende Barrikaden von spielverderberisch eingestellten Systemkräften gelöscht wurden. Daran anschließend kann man sich natürlich fragen, ob sich ein konsistentes Weltverständnis ergibt, wenn man Feuerwehrleute in einem Szenario als üblen Systemverteidiger beschimpft, im anderen als Retter willkommen heißt, aber darum ging es hier ja nicht. Hier ging es um die mit großer Begeisterung geführte Diskussion von Situationen ohne Vorbild in der Realität. Die Brandschutzbegehung des Hauses Rigaer Straße 94 hat stattgefunden, der Sachverständige wird zweifellos ein schriftliches Gutachten oder eine Stellungnahme schreiben, und wir können uns danach ein Bild machen, ob dort "Brandschutz und Sicherheit auf der Strecke bleibt", wie von NTV einschaltquotensteigernd behauptet. Kann durchaus sein, vorstellbar ist für mich aber auch, daß es nicht schlimmer aussieht als in vielen anderen Berliner Altbauten, denn Rettungswege führen nun einmal von innen nach außen. Ich zumindest werde das Gutachten oder die Stellungnahme abwarten. Hans-Joachim Meine Prognose für Deutschland: 20000 Coronatote + 100000 Föderalismustote + 500.000 Long-Covid-Patienten. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 869899 | |||
Datum | 21.06.2021 08:39 | 1313 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans-Joachim Z.organisierten Widerstands gegen Rettung Es geht nicht darum das hier jemand mit dem Knüppel hinter der Tür auf uns wartet, es geht darum ob und wie wir in einem Objekt agieren in dem es womöglich für uns potenziell tödliche Fallen/Umbauten gibt. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 869912 | |||
Datum | 22.06.2021 04:01 | 1145 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Es geht nicht darum das hier jemand mit dem Knüppel hinter der Tür auf uns wartet, es geht darum ob und wie wir in einem Objekt agieren in dem es womöglich für uns potenziell tödliche Fallen/Umbauten gibt. Um so etwas auszuschließen, war das Objekt bereits ganz friedlich von einem Bezirksamtsmitarbeiter begangen worden. Das stand aber nur in der Lokalpresse, so weit ich weiß. Die Leute dort haben ein Problem ja schließlich in erster Linie mit dem Eigentümer/Nichteigentümer. Also dem Eigentümer, der Eigentümer sein will, die Eigentumsverhältnisse an der im Ausland gegründeten Eigentümergesellschaft aber nicht vor Gericht geklärt sehen wollte, zumindest in der Vergangenheit. Hans-Joachim | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 869924 | |||
Datum | 22.06.2021 15:41 | 970 x gelesen | |||
Ja genau so. Wenn man mich als Feuerwehr oder Rettungsdienst nicht in das Haus hineinlässt und mir sogar gewaltsam den Zutritt im Rahmen des Einsatzes verwehrt - dann war's das. Dann stehe ich maximal in sicherem Bereitstellungsraum - geschützt gegen Angriffe auf Leib und Leben, Gesundheit der Mannschaft und geschützt vor mutwilliger Zerstörung der Einsatzmittel und warte.... so lange bis man mich dankbar herein bittet...oder bis Ruhe herrscht, was im Extremfall auf Unterstützung bei der Leichenbergung in einem total ausgebrannten Haus hinausläuft. Und wer sich dort bewusst und absichtlich in einen besinnungslosen Zustand versetzt - wohlwissend der Gefahren - muss dieses Verhalten mit seinen Folgen vor sich selbst verantworten. Wer sich in Gefahr begibt kommt darin um - dieser Spruch fällt mir ein. Als Feuerwehr sind wird kein Selbstopferungskommando. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Hohentengen a.H. / Baden-Württemberg | 869926 | |||
Datum | 22.06.2021 16:04 | 989 x gelesen | |||
Um so etwas auszuschließen, war das Objekt bereits ganz friedlich von einem Bezirksamtsmitarbeiter begangen worden. Und es wurden nicht einmal gravierende Mängel festgestellt, die sofort behoben werden müssten. Gruß Alex Dies ist meine persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 869937 | |||
Datum | 22.06.2021 20:51 | 1007 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Und es wurden nicht einmal gravierende Mängel festgestellt, die sofort behoben werden müssten. In böse; Sie hatten ja auch genug Zeit und Fachanwälte dafür In positiv Schön das sie die Schlag-Tritt und Sturzfallen vergangener Zeiten abgebaut haben. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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