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ThemaFzge für den 'KatS', war: Lage in NRW / RLP - ist: Starkregen/Unwetter und der KatS3 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW870543
Datum20.07.2021 09:582215 x gelesen
Geschrieben von Michael B.Geschrieben von Thomas E."Alles richtig, wir hatten z. B. bis vor 4 Jahren einen RW1 auf U1300, damit wäre man in solchen Fluten gut unterwegs, haben wir allerdings nicht mehr und unsere neuen Fahrzeuge haben halt nur 30cm Wattiefe."Ist das ein Fehler der Politik, oder der FW?
Ich kenne die Argumente:
- Entnahmehöhe
- Fahrkomfort
- Höhe des Fahrzeugs zum Einsteigen / für die Garage
- Allrad / Wattiefe habe wir doch nie benötigt
- und vieles mehr

Meist wird bei der Beschaffung von Alltags Situationen ausgegangen und nicht vom Ausnahmefall Katastrophe.
Sie kommt doch bei uns nicht vor.
Also nicht immer ei Fehler der Politik!


Fahrzeuge für den KatS - oder ähnliche auch lokale Lagen - sind durch nichts sinnvoll zu ersetzen, ausser durch Fahrzeuge, die für den Zweck auch wirklich geeignet sind, die "Softskills" für die 9ß % Anforderungen (for ggf. die anderen Fahrzeuge) sind da "nice to have" - aber viel unwichtiger, als die 1 - 10 % der restlichen Anforderungen zu nahe 100 % erfüllen zu können! Weil kommt das Fahrzeug mangels
- Wattiefe
- Bodenfreiheit (Überhang- und Rampenwinkeln)
- Getriebe
- Motorisierung
- Aufbaukonzept
- usw
und entsprechend geschultem Ma nicht da an, wo es soll, ist es zu 100 % sinnlos...

Vgl. viele Diskussionen hier sowie u.a. http://einsatzpraxis.org/buecher/einsatzfahrzeuge-technik/ und http://einsatzpraxis.org/buecher/einsatzfahrzeuge-typen/

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg870821
Datum26.07.2021 12:471146 x gelesen
Ich stimme dir da voll und ganz zu.

Ich glaube aber, dass Kernproblem bleiben die unterschiedlichen Zuständigkeiten. Brandschutz ist Aufgabe der Gemeinden/Kreise, KatS des Landes und Zivilschutz des Bundes. Die öffentliche Verwaltung ist verpflichtet sparsam mit Steuermitteln um zugehen. Und die Budgets sind ohnehin immer knapp. Und am Ende stellt sich die Frage, warum soll "ich" Geld für etwas ausgeben, was "ich" möglicher Weise nie brauche und gar nicht meine Aufgabe ist.

Dazu kommt, dass gefühlt jede zweite Beschaffung irgendwie das HLF neu erfinden will, weil man das "örtlich" so braucht. Zuzüglich der politischen Zwänge, in denen die Feuerwehren ihre Wünsche Anforderungen gegenüber der Verwaltung durchsetzen müssen. Und auch die Verwaltung Ausgaben gegenüber der Bevölkerung erklären muss.

Und on top kommen noch die örtlichen Zwänge: Ein neues Fahrzeug beschaffen kann man noch erklären, aber Jahre vorher ein größeres Feuerwehrhaus bauen, damit ein höheres neues Fahrzeug rein passt, das wird noch schwieriger, besonders wenn man es, wie oben beschrieben, gar nicht braucht um seine Aufgaben zu erfüllen.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg870879
Datum27.07.2021 12:15764 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Ulrich C.

Fahrzeuge für den KatS - oder ähnliche auch lokale Lagen - sind durch nichts sinnvoll zu ersetzen, ausser durch Fahrzeuge, die für den Zweck auch wirklich geeignet sind,


Da ist ein Blick in die Geschichte auch mal interessant. Anfang der 50-ziger Jahre legte man für die Einsatzfahrzeuge des LSHD einige Anforderungen fest:

LSHD-Fahrzeugeinteilung:

- Personenkraftwagen
- Lastkraftwagen bis 2,0 t
- Lastkraftwagen über 2,0 t

Alle Einsatzfahrzeuge mussten im beladenen Zustand über folgende zusätzliche Anforderungen erfüllen:

1. Die Steigfähigkeit im Gelände musste mindestens 50 % (22,5° ) betragen.

2. Stufen von 300 mm sollten problemlos überfahren werden können.

3. Fahrzeuge mussten bei 20 % ( 9°) Seitenneigung noch sicher gefahren werden.

4. Die Bodenfreiheit unter Vorder- und Hinterachsdifferenzial sollte mindestens 260 mm betragen.

5. Die Bauchfreiheit sollte das Befahren von Rampen mit 50% (22,5°) Neigung ermöglichen.

6. Der Überhangwickel vorn musste mindestens 45° ( bei Fahrzeugen mit Vorderbauseilwinde 40°) , der hintere mindestens 40° betragen.

7. Die Fahrgeschwindigkeit im Gelände wenigstens 3 km/h, die Höchstgeschwindigkeit auf Straßen mindestens 80 km/h betragen.

Die Wattiefe spielte damals wohl keine Rolle ?



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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 16.07.2021 15:03 Mich7ael7 B.7, Münsingen Lage in NRW / RLP - ist: Starkregen/Unwetter und der KatS
 20.07.2021 09:58 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 26.07.2021 12:47 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 27.07.2021 12:15 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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