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Thema | Stellenausschreibung - nicht rechtssicher? | 17 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 871501 | |||
Datum | 11.08.2021 15:25 | 2817 x gelesen | |||
hallo, Eine Stadt schreibt eine Ausbildungsstelle im Feuerwehrbereich aus. Diese Stellenausschreibung ist im Stellenportal dieser Stadt online veröffentlicht. Irgendjemand hat nun einen Link auf dieses Stellenangebot in die Feuerwehr-Jobbörse auf www.FEUERWEHR.de eingetragen. Nun erhielt ich folgende Mail: Sehr geehrte Damen und Herren, Rechtlich bin ich dazu nicht verpflichtet. Die Stellenauschreibung ist öffentlich. Ein Link darauf kann nicht verhindert werden. Unabhängig davon dass ich nicht nachvollziehen kann wer diesen Eintrag gemacht hat und wenn doch ich diese Information gar nicht herausgeben darf stellt sich für mich jetzt mal aus Interesse folgende Frage: Wenn ich jetzt dieses Stellenangebot aus der Jobbörse entfernen würde wäre das ev. später für ein auswärtigen Bewerber bzw. Interessent ein Grund die Vergabe dieser Stelle nachträglich anzufechten? Man kann jetzt von einer ausschreibenden Stelle nicht verlangen ihre Ausschreibungen in alle möglichen Medien zu veröffentlichen. Aber wenn diese Stelle nun anfängt mit der Begründung bevorzugt regionale Interessenten anzusprechen zu wollen die Verbreitung aktiv einschränkt könnte ich mir da schon rechtliche Probleme vorstellen. Oder? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern | 871502 | |||
Datum | 11.08.2021 15:51 | 1777 x gelesen | |||
Meines Erachtens entstehen mit dieser Einschränkung "Bewerberpool regionaler Bezug" keine rechtlichen Probleme. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber berechtigtes Interesse haben, dass ein Mitarbeiter arbeitsnah wohnt. Beispiel: Mitarbeiter für Straßenmeisterei gesucht. Aufgabe unter anderem Winterdienst auf Abruf. Was hilft mir hier der Mitarbeiter der 50 Kilometer entfernt wohnt? Er wird den Winterdienst nicht zeitnah aufgrund seiner Fahrzeit Wohnung bis Arbeitsstätte ausführen können. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 871503 | |||
Datum | 11.08.2021 16:02 | 1662 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Florian M. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber berechtigtes Interesse haben, dass ein Mitarbeiter arbeitsnah wohnt. das greift dann aber erst beim Vertragsabschluss. Da kann man so was reinschreiben. aber in der Ausschreibungsphase ist das noch nicht relevant. Es soll ja Bewerber geben die sich mit den Vorsatz bewerben nach der Zusage dann dorthin umzuziehen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern | 871504 | |||
Datum | 11.08.2021 16:17 | 1553 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Vorsatz bewerben nach der Zusage dann dorthin umzuziehen. Ist halt die Frage, ob ich als Arbeitgeber das Risiko eingehen möchte, ob der Bewerber seine "Zusage" erfüllt? Für mich fällt der regionale Bezug nicht unter einer Benachteiligung nach dem AGG. Und dann wird´s für den Bewerber schwierig zu begründen, warum er nicht ins Bewerbungsverfahren kam oder die Stelle nicht erhalten hat. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 871505 | |||
Datum | 11.08.2021 16:46 | 1510 x gelesen | |||
Warum immer gleich auf die rechtliche Seite springen? Schreib zurück, gerne würdest du die gewünschte regionale Verbreitung unterstützen, und bitte darum kurz mitzuteilen, wie die regionale Beschränkung denn auf der Stadthomepage gewährleistet wird. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 871507 | |||
Datum | 11.08.2021 16:49 | 1457 x gelesen | |||
Da steht dann drin das der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in XXkm /Erreichbarkeit der Dienststelle in XX Minuten von der Arbeitsstelle zu nehmen hat. Oder "Nach Beendigung der Probezeit ist der Bezug der Dienstwohnung verpflichtend". Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 871508 | |||
Datum | 11.08.2021 16:53 | 1415 x gelesen | |||
Scheiß Neuland, dieses Internet.... Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 871510 | |||
Datum | 11.08.2021 16:59 | 1640 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Sehr geehrte Damen und Herren, es soll auch Städte geben, die sowas nur zentral mitteilen wollen .... (egal ob das dann ggf. unterbleibt oder nicht) Geschrieben von Jürgen M. Wenn ich jetzt dieses Stellenangebot aus der Jobbörse entfernen würde wäre das ev. später für ein auswärtigen Bewerber bzw. Interessent ein Grund die Vergabe dieser Stelle nachträglich anzufechten? kann ich mir nicht vorstellen... 1. der weiß es ja entweder schon oder 2. nicht... ;-) Außerdem müssen die Anzeigen ja irgendwo öffentlich sein - und damit gefunden werden können... und wenn es nur aus unterschiedlichsten Gründen eine Mini-Anzeige im örtlichen Lokalanzeiger ist... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 871522 | |||
Datum | 11.08.2021 20:16 | 1332 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Ulrich C. Außerdem müssen die Anzeigen ja irgendwo öffentlich sein - und damit gefunden werden können. in dem von mir hier beschriebenen Fall ist die Stellenausschreibung auf der Stadt-Webseite veröffentlicht. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 871523 | |||
Datum | 11.08.2021 20:18 | 1308 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sebastian K. Schreib zurück, gerne würdest du die gewünschte regionale Verbreitung unterstützen, und bitte darum kurz mitzuteilen, wie die regionale Beschränkung denn auf der Stadthomepage gewährleistet wird. gute Idee ;-) Geschrieben von Sebastian K. Warum immer gleich auf die rechtliche Seite springen? Mein Posting mit meiner Frage dazu hat jetzt nichts mit meiner Entscheidung diesen Eintrag in der Feuerwehr-Jobbörse drinnen zu lassen zu tun. Mit geht es hier allgemein ob so was rechtliche Probleme für die ausschreibende Stelle geben könnte MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 871532 | |||
Datum | 12.08.2021 07:37 | 1240 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Wenn ich jetzt dieses Stellenangebot aus der Jobbörse entfernen würde wäre das ev. später für ein auswärtigen Bewerber bzw. Interessent ein Grund die Vergabe dieser Stelle nachträglich anzufechten? Das entfernen führt definitv nicht zur Anfechtbarkeit. Was aber sehr wohl zur Anfechtbarkeit führen kann, ist die Mitteilung an dich, die Anzeige zu entfernen, mit der Begründung das man regionale Bewerber bevorzugt. Sollte es sich um eine Beamtenstelle handeln, ist die Auswahl nach Eignung, Leistung und Befähigung durchzuführen und nicht nach dem Wohnort. Hier hat dann ein eventuell unterlegener Teilnehmer gute Chancen mit einer Konkurrentenklage. Geschrieben von Jürgen M. Aber wenn diese Stelle nun anfängt mit der Begründung bevorzugt regionale Interessenten anzusprechen zu wollen Das steht aber nicht so in der Ausschreibung, oder? | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 871535 | |||
Datum | 12.08.2021 09:13 | 1095 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Alexander H. Das steht aber nicht so in der Ausschreibung, oder? In der Stellenanzeige steht nichts von "regionaler Bevorzugung". Geschrieben von Alexander H. Was aber sehr wohl zur Anfechtbarkeit führen kann, ist die Mitteilung an dich, die Anzeige zu entfernen, mit der Begründung das man regionale Bewerber bevorzugt. Genau das hab ich vermutet. Deshalb auch mein Posting mit der Fragestellung. Wobei das jetzt nur von theoretischer Natur ist. Ich werde selbstverständlich nicht sagen bzw. schreiben welche Stelle mich aufgefordert den Eintrag in der Feuerwehr-Jobbörse zu entfernen. Der Eintrag bleibt drin. Dafür hab ich zwei Gründe: - User können darauf vertrauen das Einträge, Posting o.Ä. auf www.FEUERWEHR.de online bleiben - wenn ich den Link jetzt entferne könnten dies Rückschlüsse auf die ausschreibende Stelle ermöglichen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Dirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen | 871537 | |||
Datum | 12.08.2021 09:44 | 1093 x gelesen | |||
Hallo, denke hier recht eindeutig beschrieben.............. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html Gruß Dirk | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 871540 | |||
Datum | 12.08.2021 10:23 | 1024 x gelesen | |||
Rechtlich bin ich da komplett raus, das ist nicht meine Baustelle. Selbst wenn ich wollte, dürfte ich aus Sicht des Anwalts nichts dazu sagen. Daher ist Folgendes rein privat geäußert: Es klingt mir danach, als wäre die Stelle, die ausgeschrieben werden MUSS, schon mit einem (Vitamin-B-)Kandidaten besetzt, und jetzt fürchtet man, dass sich ein weiterer bewirbt, der möglicherweise oder vielleicht sogar ziemlich sicher besser ist, als der, der in Warteposition ist. Deshalb wir jetzt viel gerudert, um den Kreis der Interessenten möglichst klein und die Chancen für den Wunsch-(oder Pflicht-)Kandidaten (weil Neffe vom Bürgermeister oder Sohn vom Techniklieferanten...) möglichst groß zu halten. | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern | 871541 | |||
Datum | 12.08.2021 10:35 | 965 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan R.als wäre die Stelle, die ausgeschrieben werden MUSS, schon mit einem (Vitamin-B-)Kandidaten besetzt Würde ich so nicht zwingend annehmen. Ein offenes Tor für eine Konkurrentenklage. Als Personaler ist es mir schon wichtig, wo überall meine Anzeigen aufschlagen und wie die Wege sind. Aus eigener Erfahrung, du schreibst über die lokale Zeitung aus, diese überträgt die Stellenausschreibung auf zig andere Wege weiter. Und dich erreichen drei-vier Monate später immer noch Stellenanzeigen, obwohl Verfahren bereits abgeschlossen ist. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 871542 | |||
Datum | 12.08.2021 10:41 | 1006 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Florian M. Aus eigener Erfahrung, du schreibst über die lokale Zeitung aus, diese überträgt die Stellenausschreibung auf zig andere Wege weiter. deshalb schreibt man in die Stellenausschreibung z.b. so was rein: "Wir freuen uns über Ihre Bewerbung auf unserem Stellenportal bis zum xx.xx.2021." Auch wenn dann der Ausschreibungstext von anderen Seiten komplett übernommen wird ist dann (hoffentlich) jedem potentiellen Interessenten klar das nach dem xx.xx.2021 die Sache gelaufen ist. In dem Fall worauf ich mich beziehe steht ein konkretes Datum in der Anzeige. Da aus der Feuerwehr-Jobbörse nur verlinkt ist hat die ausschreibende Stelle das zumindest hier immer noch in der Hand. Die braucht einfach nur die originale Stellenausschreibung auf deren Webseite nach dem xx.xx.2021 offline nehmen. Da hat das Internet Vorteile. Bei Veröffentlichungen in Zeitungen bzw. Zeitschriften ist das nicht möglich. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern | 871544 | |||
Datum | 12.08.2021 11:10 | 1072 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Auch wenn dann der Ausschreibungstext von anderen Seiten komplett übernommen wird ist dann (hoffentlich) jedem potentiellen Interessenten klar das nach dem xx.xx.2021 die Sache gelaufen ist. Die Hoffnung hatten wir auch, wurden aber leider enttäuscht. Meine erste Frage "Welche Bewerbungsfrist ist angegeben?" Anwort "Ende Mai, aber ich kann mich doch noch bewerben, oder?" Wir hatten Ende Juli :-( | |||||
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