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ThemaBeförderung und Ehrung2 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorThom8as 8M., Freising / 872444
Datum22.09.2021 15:461486 x gelesen
Hallo zusammen,

da ich leider im Internet keine ausschlagekräftige Antwort finden konnte, stelle ich meine Frage hier im Forum mit der Hoffnung auf adäquate Antwort die sich vielleicht sogar auf rechtlich Geschriebenes stützt (hier geht es um eine Freiwillige Feuerwehr in Bayern):

Frage 1 (Ehrungen):
Es gibt Ehrungen für aktive Dienstzeit (10, 20, 30 Jahre etc.). Hierbei handelt es sich um aktive Dienstzeit im Feuerwehrdienst und nicht um die Zeit die man beim Feuerwehrverein Mitglied ist, richtig? Die aktive Dienstzeit im Feuerwehrdienst ist somit ungeachtet der Mitgliedschaft oder gar auch NICHT Mitgliedschaft im Verein? Es wird die allgemein aktive Dienstzeit in einer Freiwilligen Feuerwehr gerechnet ... Wechsel aus anderen Feuerwehren (Umzug, Wohnungswechsel etc.) werden kumuliert ... AUCH ... wenn man Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr im benachbarten Ausland (z.b. Österreich) war?



Frage 2 (Beförderungen):
Die Beförderungen zum Löschmeister und/oder Brandmeister setzen "eigentlich" einen Gruppenführer- bzw. Zugführerlehrgang voraus (es gibt auch klar Ausnahmen). Ist der Lehrgang für eine solche Beförderung ausreichend oder MUSS der Florianijünger dafür auch die Funktion als GF/ZF zwingend ausüben?

Zusatzfrage: WER entscheidet ob das Mitglied für seine aktive Dienstzeit geehrt wird / eine Beförderung erhält? Der Kommandant, der Oberbürgermeister etc. Ist diese Ehrung/Beförderung auf ein Gesetz gestützt und kann einem diese Ehrung/Beförderung verweigert werden? (ich spreche von normaler Verweigerung und nicht wenn man sich was zu Schulden hat kommen lassen in der Feuerwehr oder gar was unehrenhaftes angestellt hat)

Ich bitte um sachliche Antworten und keinen Shitstorm etc. Es handelt sich hier um keine Beschwerden oder dergleichen, lediglich um fehlendes Sachwissen und großes Interesse, dankeschön!

Grüße

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AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 872450
Datum22.09.2021 19:05964 x gelesen
Hallo Thomas,

ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

zu 1.) Ehrung vom Staat gibt´s für 25, 40 und 50 Jahre aktive DIENSTzeit - Verein interessiert nicht. Man kann ja auch Dienst tun ohne im Verein zu sein und umgekehrt.

Geschrieben von Bay. Innenministerium "Bei einer Freiwilligen Feuerwehr ist maßgebend, wie lange der Feuerwehrdienstleistende der gemeindlichen Einrichtung Freiwillige Feuerwehr angehörte und aktiven Dienst - gegebenenfalls mit Unterbrechungen - geleistet hat. Dienstzeiten bei außerbayerischen Feuerwehren sind anrechenbar, wenn sie nachgewiesen werden. Wehrdienst, Elternzeit, Schwangerschaft oder eine nachgewiesene Krankheit gelten nicht als Unterbrechung.

Es gibt in Bayern ein Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz mit dementsprechender Vollzugsbekanntmachung.

Desweiteren gibt´s bestimmt noch andere Ordens-Möglichkeiten über die verschiedenen Feuerwehrverbände...

zu 2.) die Dienstgrade und deren Verteilung "sollen" sich an der Anlage 3 der Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG orientieren. Daraus ergibt sich schon, daß eine Ortsfeuerwehr mit einer Gruppe aber neun ausgebildeten Gruppenführern trotzdem nur drei Führungskräfte haben kann/soll. Der Rest muß halt warten, bis ein Plätzchen frei wird (wenn ihm das denn wichtig ist). Es soll ja sogar Wehren geben, die komplett OHNE Dienstgradbezeichnungen auskommen ;-)
Ehrungen und Beförderungen können verweigert und auch entzogen werden.

zum Zusatz.) staatliche Ehrungen gehen bestimmt über den Dienstweg Kmdt. ->Kreis -> etc.
Feuerwehrvereins-/Verbandsachen?????

Grüße aus der Oberpfalz
Nils

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 22.09.2021 15:46 Thom7as 7M., Freising
 22.09.2021 19:05 Nils7 J.7, Wackersdorf
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