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Thema | Unterstützung Walbrandbeauftragter | 12 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Sabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern | 873818 | |||
Datum | 29.11.2021 11:45 | 1902 x gelesen | |||
Hallo zusammen, wenn ihr die Frage bekommen würdet, ob ein Walbrandbeauftragter die Einsatzleitung der Löschkräfte unterstützen KANN, SOLL oder MUSS, was würdet ihr antworten? Im Gesetz steht: NWaldLG §19 (3) Bei der Bekämpfung eines Waldbrandes unterstützen die Waldbrandbeauftragten die Einsatzleitung der Löschkräfte. Ich würde antworten: SOLL Danke :) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 873819 | |||
Datum | 29.11.2021 11:56 | 1400 x gelesen | |||
Geschrieben von Sabrina M.wenn ihr die Frage bekommen würdet, ob ein Walbrandbeauftragter die Einsatzleitung der Löschkräfte unterstützen KANN, SOLL oder MUSS, was würdet ihr antworten? 1. Fragen: Was ist damit gemeint? Ein Fachberater mit entsprechender Sonderqualifikation, oder jemand der "beauftragt" wurde, irgendwo irgendwas mit zu reden? 2. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung... ;-) Da steht nämlich insgesamt: Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) Vom 21. März 2002 § 19 Aufgaben und Befugnisse der Waldbrandbeauftragten (1) 1Die Waldbrandbeauftragten treffen vorsorgliche Maßnahmen gegen Waldbrände, insbesondere organisieren sie einen Feuerwarndienst für die Waldbesitzenden. 2Die Maßnahmen sollen mit den Landkreisen und Gemeinden des jeweiligen Gefahrenbezirks abgestimmt werden. (2) 1Die Waldbrandbeauftragten können anordnen, dass Waldbesitzende in ihrem Wald auf eigene Kosten 1. die erforderlichen Zufahrten, Wendeplätze und Wasserstellen für die Feuerwehren anlegen und 2. im Rahmen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit weitere Sicherheitsvorkehrungen treffen. 2Maßnahmen, die dem Schutz der Wälder mehrerer Waldbesitzender dienen, sind nach § 21 zu treffen. (3) Bei der Bekämpfung eines Waldbrandes unterstützen die Waldbrandbeauftragten die Einsatzleitung der Löschkräfte. https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-WaldLGNDpP19 Das sind also eher Mitarbeiter aus dem Forst, die z.B. in Fragen von Bewuchsart und -alter, Topographie und Erschließung etc. hilfreiche Infos geben können... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern | 873820 | |||
Datum | 29.11.2021 12:02 | 1169 x gelesen | |||
1.) Jemand der von der Forst betrauftragt wurde gem. NWaldLG 2.) Ja das Zitat habe ich angeführt. Heisst der Punkt "MUSS", "KANN" oder "SOLL" die Einsatzleitung unterstützen bzw. mit eingebunden werden? | |||||
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Autor | Tom 8V., Berlin / | 873824 | |||
Datum | 29.11.2021 12:27 | 1086 x gelesen | |||
Hallo Sabrina, im Niedersächsischen Brandschutzgesetzt ist folgendes zu finden: §23 NBrandSchG (5) 1Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter hat bei der Bekämpfung eines Waldbrandes die zuständigen Waldbrandbeauftragten (§ 18 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung) zu beteiligen. 2Deren Empfehlungen soll die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter bei den von ihr oder ihm zu treffenden Maßnahmen berücksichtigen. Von daher MUSS die Einsatzleitung die Waldbrandbeauftragten beteiligen MfG Tom | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern | 873825 | |||
Datum | 29.11.2021 12:31 | 1025 x gelesen | |||
Danke :) | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern | 873826 | |||
Datum | 29.11.2021 12:35 | 1022 x gelesen | |||
Danke :) Aber da steht ja "hat zu beteiligen" und "SOLL" die Empfehlungen berücksichtigen. | |||||
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Autor | Tom 8V., Berlin / | 873827 | |||
Datum | 29.11.2021 12:57 | 971 x gelesen | |||
Das "hat (...) zu beteiligen" entspricht meines Wissens nach im juristischen Sinne einem "muss (...) beteiligen". Beim zweiten Satz hast du natürlich Recht, die Berücksichtigungen der Empfehlungen durch die Einsatzleitung ist eine "Soll-Vorschrift". MfG Tom | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 873829 | |||
Datum | 29.11.2021 13:38 | 987 x gelesen | |||
Geschrieben von Sabrina M.wenn ihr die Frage bekommen würdet, ob ein Walbrandbeauftragter die Einsatzleitung der Löschkräfte unterstützen KANN, SOLL oder MUSS, was würdet ihr antworten?Ich würde vermutlich mit einer Gegenfrage nach der Praxisrelevanz antworten. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 873831 | |||
Datum | 29.11.2021 13:42 | 1005 x gelesen | |||
Das ist aus meiner Sicht auch logisch und macht Sinn, weil: "hat zu beteiligen" sorgt dafür, dass der Waldbrandbeauftragte in der Einsatzleitung mitwirken kann. "soll die Empfehlungen berücksichtigen" gibt dem Waldbrandbeauftragten den notwendigen Einfluss und erhält dem Einsatzleiter seinen Entscheidungsspielraum. Stände dort "muss die Empfehlungen berücksichtigen" hätte der Einsatzleiter keinen Entscheidungsspielraum. Damit wäre der Waldbrandbeauftragte quasi Einsatzleiter und das ist nicht der Sinn der Sache. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. Zur besseren Lesbarkeit Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form. | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 873833 | |||
Datum | 29.11.2021 20:41 | 750 x gelesen | |||
Wobei ein rechtliches Soll schon bedeutet: Er hat es normalerweise zu tun, kann aber in begründeten Ausnahmefällen davon abweichen. | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 873837 | |||
Datum | 30.11.2021 07:25 | 745 x gelesen | |||
Guten Morgen, ich bin überhaupt kein Freund von wichtigen Beratern, für alles Lebenslagen, die dann im Bedarfsfall nichts auf die Kette bekommen, weil sie z.B. keine Ahnung haben, wie Feuerwehr und unsere Arbeit funktioniert. Allerdings finde ich es Bemerkenswert, daß z.B. in Österreich speziell ausgebildete Kräfte gibt, die sich mit Wald/Bergbränden auskennen. In Schwaz muß ein einer Sitzen, der dies in besonderem Maße können muß. Hieraus wurden entsprechende Taktiken entwickelt, Feuer möglichst schnell in den Griff zu bekommen. Jegliche Art der Fortbildung sollte für jede Feuerwehr ein zwingendes muß sein! Gerade die Gefahren und Aufgaben in ihrem Schutzgebiet sollten bekannt sein und regelmäßig ge-, beübt werden. Z.B. ABC mit einem Gewerbegebiet mit Chemikalien, Löschen in einem Elektrokraftwerk, Ölwehr in einem Fluß. Oder wie hier Waldbrand, z.B. können Maschinisten oftmals kein Wasser fördern, oder verstehen den Unterschied, zwischen Lenzen und Wasserförderung nicht, oder Verluste in Druckleitungen durch Höhe und Reibung uswusw.... Leider haben viele mit ihren Basics schon so viel zu tun, daß hier auch kein Waldbrandbeauftragter wirklich weiter hilft. my 2 cent mit verschneiten Grüßen Markus In Treue fest! | |||||
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Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 874918 | |||
Datum | 03.02.2022 12:22 | 480 x gelesen | |||
Da steht nicht "kann unterstützen" und da steht auch nicht "soll unterstützen". Da steht "unterstützen". Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | |||||
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