alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaUnterstützung Walbrandbeauftragter12 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • FW-Forum: Fachberater `Vegetationsbrand´
  •  
    AutorSabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern873818
    Datum29.11.2021 11:451902 x gelesen
    Hallo zusammen,
    wenn ihr die Frage bekommen würdet, ob ein Walbrandbeauftragter die Einsatzleitung der Löschkräfte unterstützen KANN, SOLL oder MUSS, was würdet ihr antworten?

    Im Gesetz steht:
    NWaldLG §19 (3) Bei der Bekämpfung eines Waldbrandes unterstützen die Waldbrandbeauftragten die Einsatzleitung der Löschkräfte.

    Ich würde antworten: SOLL

    Danke :)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW873819
    Datum29.11.2021 11:561400 x gelesen
    Geschrieben von Sabrina M.wenn ihr die Frage bekommen würdet, ob ein Walbrandbeauftragter die Einsatzleitung der Löschkräfte unterstützen KANN, SOLL oder MUSS, was würdet ihr antworten?

    Im Gesetz steht:
    NWaldLG §19 (3) Bei der Bekämpfung eines Waldbrandes unterstützen die Waldbrandbeauftragten die Einsatzleitung der Löschkräfte.


    1. Fragen: Was ist damit gemeint? Ein Fachberater mit entsprechender Sonderqualifikation, oder jemand der "beauftragt" wurde, irgendwo irgendwas mit zu reden?

    2. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung... ;-)

    Da steht nämlich insgesamt:
    Niedersächsisches Gesetz
    über den Wald und die Landschaftsordnung
    (NWaldLG)
    Vom 21. März 2002
    § 19
    Aufgaben und Befugnisse der Waldbrandbeauftragten
    (1) 1Die Waldbrandbeauftragten treffen vorsorgliche Maßnahmen gegen Waldbrände, insbesondere organisieren sie einen Feuerwarndienst für die Waldbesitzenden. 2Die Maßnahmen sollen mit den Landkreisen und Gemeinden des jeweiligen Gefahrenbezirks abgestimmt werden.

    (2) 1Die Waldbrandbeauftragten können anordnen, dass Waldbesitzende in ihrem Wald auf eigene Kosten

    1. die erforderlichen Zufahrten, Wendeplätze und Wasserstellen für die Feuerwehren anlegen und

    2. im Rahmen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit weitere Sicherheitsvorkehrungen treffen.

    2Maßnahmen, die dem Schutz der Wälder mehrerer Waldbesitzender dienen, sind nach § 21 zu treffen.

    (3) Bei der Bekämpfung eines Waldbrandes unterstützen die Waldbrandbeauftragten die Einsatzleitung der Löschkräfte.

    https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-WaldLGNDpP19


    Das sind also eher Mitarbeiter aus dem Forst, die z.B. in Fragen von Bewuchsart und -alter, Topographie und Erschließung etc. hilfreiche Infos geben können...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern873820
    Datum29.11.2021 12:021169 x gelesen
    1.) Jemand der von der Forst betrauftragt wurde gem. NWaldLG

    2.) Ja das Zitat habe ich angeführt.

    Heisst der Punkt "MUSS", "KANN" oder "SOLL" die Einsatzleitung unterstützen bzw. mit eingebunden werden?

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorTom 8V., Berlin / 873824
    Datum29.11.2021 12:271086 x gelesen
    Hallo Sabrina,
    im Niedersächsischen Brandschutzgesetzt ist folgendes zu finden:

    §23 NBrandSchG
    (5) 1Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter hat bei der Bekämpfung eines Waldbrandes die zuständigen Waldbrandbeauftragten (§ 18 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung) zu beteiligen. 2Deren Empfehlungen soll die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter bei den von ihr oder ihm zu treffenden Maßnahmen berücksichtigen.

    Von daher MUSS die Einsatzleitung die Waldbrandbeauftragten beteiligen

    MfG Tom

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern873825
    Datum29.11.2021 12:311025 x gelesen
    Danke :)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern873826
    Datum29.11.2021 12:351022 x gelesen
    Danke :) Aber da steht ja "hat zu beteiligen" und "SOLL" die Empfehlungen berücksichtigen.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorTom 8V., Berlin / 873827
    Datum29.11.2021 12:57971 x gelesen
    Das "hat (...) zu beteiligen" entspricht meines Wissens nach im juristischen Sinne einem "muss (...) beteiligen". Beim zweiten Satz hast du natürlich Recht, die Berücksichtigungen der Empfehlungen durch die Einsatzleitung ist eine "Soll-Vorschrift".

    MfG Tom

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP873829
    Datum29.11.2021 13:38987 x gelesen
    Geschrieben von Sabrina M.wenn ihr die Frage bekommen würdet, ob ein Walbrandbeauftragter die Einsatzleitung der Löschkräfte unterstützen KANN, SOLL oder MUSS, was würdet ihr antworten?Ich würde vermutlich mit einer Gegenfrage nach der Praxisrelevanz antworten.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt873831
    Datum29.11.2021 13:421005 x gelesen
    Das ist aus meiner Sicht auch logisch und macht Sinn, weil:

    "hat zu beteiligen" sorgt dafür, dass der Waldbrandbeauftragte in der Einsatzleitung mitwirken kann.

    "soll die Empfehlungen berücksichtigen" gibt dem Waldbrandbeauftragten den notwendigen Einfluss und erhält dem Einsatzleiter seinen Entscheidungsspielraum. Stände dort "muss die Empfehlungen berücksichtigen" hätte der Einsatzleiter keinen Entscheidungsspielraum. Damit wäre der Waldbrandbeauftragte quasi Einsatzleiter und das ist nicht der Sinn der Sache.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

    Zur besseren Lesbarkeit Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken873833
    Datum29.11.2021 20:41750 x gelesen
    Wobei ein rechtliches Soll schon bedeutet: Er hat es normalerweise zu tun, kann aber in begründeten Ausnahmefällen davon abweichen.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern873837
    Datum30.11.2021 07:25745 x gelesen
    Guten Morgen,

    ich bin überhaupt kein Freund von wichtigen Beratern, für alles Lebenslagen, die dann im Bedarfsfall nichts auf die Kette bekommen,
    weil sie z.B. keine Ahnung haben, wie Feuerwehr und unsere Arbeit funktioniert.
    Allerdings finde ich es Bemerkenswert, daß z.B. in Österreich speziell ausgebildete Kräfte gibt,
    die sich mit Wald/Bergbränden auskennen. In Schwaz muß ein einer Sitzen, der dies in besonderem Maße können muß.
    Hieraus wurden entsprechende Taktiken entwickelt, Feuer möglichst schnell in den Griff zu bekommen.

    Jegliche Art der Fortbildung sollte für jede Feuerwehr ein zwingendes muß sein!
    Gerade die Gefahren und Aufgaben in ihrem Schutzgebiet sollten bekannt sein und regelmäßig ge-, beübt werden.
    Z.B. ABC mit einem Gewerbegebiet mit Chemikalien, Löschen in einem Elektrokraftwerk, Ölwehr in einem Fluß.
    Oder wie hier Waldbrand, z.B. können Maschinisten oftmals kein Wasser fördern, oder verstehen den Unterschied, zwischen Lenzen und Wasserförderung nicht, oder Verluste in Druckleitungen durch Höhe und Reibung uswusw....
    Leider haben viele mit ihren Basics schon so viel zu tun, daß hier auch kein Waldbrandbeauftragter wirklich weiter hilft.

    my 2 cent


    mit verschneiten Grüßen


    Markus

    In Treue fest!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg874918
    Datum03.02.2022 12:22480 x gelesen
    Da steht nicht "kann unterstützen" und da steht auch nicht "soll unterstützen". Da steht "unterstützen".

    Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    xxx

     29.11.2021 11:45 Sabr7ina7 M.7, Bad Reichenhall
     29.11.2021 11:56 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     29.11.2021 12:02 Sabr7ina7 M.7, Bad Reichenhall
     30.11.2021 07:25 Mark7us 7G., Kochel am See
     29.11.2021 12:27 Tom 7V., Berlin
     29.11.2021 12:31 Sabr7ina7 M.7, Bad Reichenhall
     29.11.2021 12:35 Sabr7ina7 M.7, Bad Reichenhall
     29.11.2021 12:57 Tom 7V., Berlin
     29.11.2021 13:42 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     29.11.2021 20:41 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     29.11.2021 13:38 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     03.02.2022 12:22 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt