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ThemaAktuelle Corona-Regelungen für FFs22 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz873709
Datum24.11.2021 10:404335 x gelesen
Hallo zusammen,

nach Inkrafttreten des überarbeiteten Infektionsschutzgesetz sowie in vielen Bundesländern auch von neuen Verordnungen (in RLP z.B. die 28. CoBeLVO) gelten ja vielfach neue Regelungen. Leider lassen sich zumindest diese beide Gesetze/Verordnungen nicht direkt über die freiwilligen Feuerwehren aus. Die 3G-Regelung der Arbeitsplätze ist nur für hauptamtliche Kräfte anwendbar, ehrenamtliche fallen da wohl nicht darunter. Zumindest in RLP fehlen hierzu noch völlig Informationen seitens des Landes, der Link auf der Landes-Corona-Internetseite führt zu Informationen aus dem Januar 2021.

Hat irgendwer schon bei freiwilligen Feuerwehren 3G oder 2G-Regeln eingeführt? Wobei ich mir 3G im Einsatzfall stellenweise etwas schwer vorstelle. Zwar wird wohl der nicht im Home-Office arbeitende, ungeimpfte Arbeitnehmer wohl tagesaktuell einen Test haben, sofern er an dem Tag (bzw. Vortag) gearbeitet hat, am Wochenende aber zum Beispiel nicht. Und erst testen vor dem Einsatz dürfte nicht so wirklich zielführend sein.

Wie handhabt ihr das bei Jugend- bzw. Bambini-/Kinderfeuerwehren? Üblicherweise werden ja da Tests in den Schulen durchgeführt, findet die JF-Übung aber an einem Samstag statt, passt das nicht mehr so ganz, wenn nur 1 oder 2 mal pro Woche getestet wird.

Wie werden aktuell sonstige Veranstaltungen gehandhabt, u.a. auch Weihnachtsfeiern? 2G, 3G oder Verzicht?

Gruß,
Michael

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AutorDani8el 8W., Immenstedt / S-H873710
Datum24.11.2021 10:472403 x gelesen
Hallo,
der LFV SH hat eine Empfehlung an die FF´s herausgegeben, der wir uns angeschlossen haben und demnach für Übungs-/Einsatzdienst 2G eingeführt haben. Veranstalltungen stehen in naher Zukunft erstmal keine an, so dass man hier die Lageentwicklung bis zur nächsten Dienstbesprechung abwarten kann. Der LFV SH empfiehlt hierbei aber 2G+.

Gruß
Daniel

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg873711
Datum24.11.2021 11:032292 x gelesen
hallo,

ich sehe da jetzt die Bundesländer bzw. die für die Feuerwehren dort zuständigen Ministerien in der Pflicht entsprechende Vorgaben zu machen.

Es kann nicht sein das jede einzelne Feuerwehr sich überlegen muss was ist noch möglich, was muss ich beachten.

Wobei der gesunde Menschenverstand auch ohne Vorgaben entsprechende sichere Verhaltensweisen vorgeben sollte.

Wenn jetzt z.B. noch ein Spielmannszug bei geschlossenen Fenster mit Blasinstrumenten probt dann zweifele ich an dem Verstand der Verantwortlichen. Egal welche (veraltete) Regelungen von oben aktuell gelten.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz873712
Datum24.11.2021 11:272221 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Hat irgendwer schon bei freiwilligen Feuerwehren 3G oder 2G-Regeln eingeführt?
Ja, 3G in Übungen, mit Reduzierung auf Gruppenstärke. Im Einsatz 2G wegen der Kontrollproblematik, wobei tägliche Tests per Mail an die Wehrführung geschickt werden können und dann für die entsprechende Zeit gelten. Ob das jemand macht, weiß ich noch nicht. FA können der Wehrführung freiwiilig ihren Impfstatus nachweisen, wer das nicht tut gilt als ungeimpft.

Geschrieben von Michael W.Wie handhabt ihr das bei Jugend- bzw. Bambini-/Kinderfeuerwehren?
Max. 1 Treffen pro Monat mit reduzierter Stärke, möglichst im Freien, Hygienevorschriften.

Geschrieben von Michael W.Wie werden aktuell sonstige Veranstaltungen gehandhabt, u.a. auch Weihnachtsfeiern?
Veranstaltungen in 2G

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS873713
Datum24.11.2021 11:342196 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Wie werden aktuell sonstige Veranstaltungen gehandhabt, u.a. auch Weihnachtsfeiern? 2G, 3G oder Verzicht?
Hier sind, Stand gestern, ein Jahresabschluss (mit Partnern) und die Jahreshauptversammlung in 2G geplant.

Dies ist meine Meinung.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz873715
Datum24.11.2021 11:562197 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel W.der LFV SH hat eine Empfehlung an die FF´s herausgegeben, der wir uns angeschlossen haben und demnach für Übungs-/Einsatzdienst 2G eingeführt haben.

Gibt's die Empfehlung auch irgendwo online? Auf der Webseite des LFV S-H ist die letzte Aktualisierung vom Juni. Wobei ich da einen LFV nicht im Bereich der Zuständigkeit sehe, da sollte schon eine Regelung/Vorgabe oder zumindest Empfehlung des Bundeslandes erfolgen.

Gruß,
Michael

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg873717
Datum24.11.2021 12:572166 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Michael W.

gelten ja vielfach neue Regelungen.

Für BaWü aktuell:

-> KFV HN " Aktuelle Hinweise des IM zum Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetrieb - Stand 17.11.2021 "

Hat irgendwer schon bei freiwilligen Feuerwehren 3G oder 2G-Regeln eingeführt?

Bei 100 % geimpften bzw. genesenen FW-Leute hier quasi 2-G-Regel. Eine Booster-Impfung für FW-Angehörige wird z.Zt. durch das LRA bzw. KBM organisiert.


Wie handhabt ihr das bei Jugend- bzw. Bambini-/Kinderfeuerwehren? Üblicherweise werden ja da Tests in den Schulen durchgeführt,

Bisher Verlass auf den Schultest; aktuell ist der JF-Dienst hier vorübergehend ausgesetzt.


Wie werden aktuell sonstige Veranstaltungen gehandhabt, u.a. auch Weihnachtsfeiern? 2G, 3G oder Verzicht?

Übungs-Ausbildungsbetrieb in Gruppen etc. und mit 2-G; die geplante Weihnachtsfeierdurchführung z.Zt. in der Diskussion.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorEike8 M.8, Damsdorf / Schleswig-Holstein873719
Datum24.11.2021 13:322078 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Gibt's die Empfehlung auch irgendwo online?
Der KFV Rendsburg Eckernförde hat eine
Abschrift veröffentlicht.

Geschrieben von Michael W.Wobei ich da einen LFV nicht im Bereich der Zuständigkeit sehe
Das scheint der LFV SH ähnlich zu sehen, daher ist es nur eine Empfehlung und nur Ersatzhalber:
Geschrieben von Landesbrandmeister Frank Homrich Da es für den Bereich der Feuerwehren aktuell keine ministeriellen Handlungsempfehlungen gibt, passen wir mit diesem Schreiben unsere Empfehlungen vom 9. November 2021 an

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP873781
Datum26.11.2021 11:471770 x gelesen
Hier wurde inzwischen kreisweit abgesprochen: Kreisausbildung, Übung und Einsatzdienst 2G, Jugendfeuerwehr 3G. Bei den Weihnachtsfeiern der einzelnen Einheiten scheint der Trend v.a. zum Verzicht zu gehen. Nach ersten Rundfragen nach dem Impfstatus rechne ich bei 2G im Einsatz nicht mit nennenswerten Problemen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorAndr8eas8 K.8, Freudenberg / NRW873783
Datum26.11.2021 12:461696 x gelesen
Hallo,
im Kreis-Siegen-Wittgenstein gilt für FF 2G.
Allerdings machen nicht alle FF mit (noch nicht).
Sie sind der Meinung das man die ungeimpften nicht diskriminieren sollte.
Mal sehen, wie lange noch.

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AutorGeor8g H8., Klingenthal / Sachsen873786
Datum26.11.2021 14:261658 x gelesen
In der Kreisausbildung werden die noch laufenden Lehrgänge zu Ende gebracht: Schnelltest für alle.

Standortausbildung ruht in unserer Stadt seit 3 Wochen, Veranstaltungen waren eh nicht geplant.

Einsatz: Dank Testpflicht am Arbeitsplatz faktisch 3G

2G ist hier leider Illusion.

Momentan in Quarantäne oder Isolation: knapp 20% der EK

Es werden noch harte Wochen in Sachsen.

---Hier könnte dein Zitat stehen---

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP873954
Datum07.12.2021 08:071633 x gelesen
BKS-Portal RLP: Hinweise zu Hygienemaßnahmen im Feuerwehrdienst

Angesichts der verschärften Corona-Situation und der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung stellt sich für die Feuerwehren erneut die Frage, wie der Feuerwehrdienst in dieser Lage gestaltet werden kann. Hierzu ist erneut eine Abstimmung mit dem MdI, der LFKA, der Unfallkasse, dem LFV und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände erfolgt.

Derzeit ist nicht vorgesehen, die Rahmenempfehlungen zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit noch einmal zu einem Dokument mit umfassenden Detailregelungen auszubauen. Einerseits sind die verschiedenen Handlungsoptionen und Hygienemaßnahmen mittlerweile hinlänglich bekannt, andererseits sind die Strukturen der Feuerwehren sehr unterschiedlich. Dies betrifft insbesondere für die Überlegungen zu Hygienemaßnahmen wichtige Faktoren wie Impfquote, Tagesverfügbarkeit und Ausbildungsbedarf. Deshalb müssen die konkreten Maßnahmen weiterhin von den kommunalen Aufgabenträgern entsprechend der lokalen Gegebenheiten selbst festgelegt werden.

Dennoch möchten wir Ihnen einige Hinweise und Handlungsempfehlungen geben:

1. Auf Grund der steigenden Fallzahlen ist wieder verstärkt auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln zu achten. Dies betrifft insbesondere das Tragen von Masken, Abstandsgebot, die bevorzugte Durchführung von Ausbildungen im Freien oder online sowie die Reduzierung der Personenzahl auf Fahrzeugen, wenn dies einsatztaktisch möglich ist.

2. Feuerwehren werden regelmäßig auch in sensiblen Einrichtungen mit vulnerablen Personen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen tätig, für die nach den bestehenden Regelungen selbst für immunisierte Personen ein Test zum Zugang nötig ist. Im Einsatzfall kann selbstverständlich keine vorherige Testung oder Kontrolle von Nachweisen erfolgen. Wenn es die Struktur der Feuerwehr erlaubt, sollte deshalb dringend in Erwägung gezogen werden, nur nachweislich geimpfte und genesene Feuerwehrangehörige zum Einsatzdienst heranzuziehen (2G-Regelung). Dies dient sowohl der Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr insgesamt als auch der persönlichen Gesundheit der einzelnen Einsatzkräfte. Eine solche Regelung kann aber nur getroffen werden, wenn die Impfquote und die Personalstärke dies zulassen.

3. Diese 2G-Regelung soll auch im Übungsdienst und bei anderen dienstlichen Veranstaltungen der Feuerwehren angewendet werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen sollte hiervon abgewichen werden. Dann ist mindestens eine 3G-Regelung, wie sie derzeit am Arbeitsplatz gilt, anzuwenden.

4. Zur Umsetzung der Beschränkungen dürfen auch Impf-, Genesenen- und Testnachweise von den Feuerwehrangehörigen eingefordert werden. Auf freiwilliger Basis darf der Impf-/Genesenenstatus auch dokumentiert werden, um nicht jedes Mal erneut einen Nachweis vorlegen zu müssen. Dabei ist nur der Status an sich zu dokumentieren, keine Kopie des Nachweises. Orientierung bietet hier z.B. die beigefügte Stellungnahme des Deutschen Datenschutz Instituts.

5. Die Festlegung und Kontrolle der Maßnahmen muss in enger Abstimmung zwischen den Führungskräften der Feuerwehr und der zuständigen Verwaltung erfolgen. Hier kann die Verantwortung nicht vollständig auf die Wehrleitungen und Wehrführungen übertragen werden.

Die Regelung für die Durchführung von alternativen Atemschutz-Belastungsübungen, welche bisher bis zum 31.12.21 befristet waren, können bis auf weiteres angewendet werden. Der letzte Stand ist beigefügt. Unabhängig davon bitten wir alle Aufgabenträger, die eine Atemschutzübungsstrecke betreiben, diese unter Beachtung entsprechender Hygienemaßnahmen auch für externe Nutzer offen zu halten.

Infiziert sich ein Feuerwehrmitglied im Einsatz, so kann dies einen Arbeitsunfall darstellen. Hierzu sei auf die angehängte Information der DGUV verwiesen. Hinweise zum Umgang mit symptomlosen Infektionen finden Sie auch hier: https://www.ukrlp.de/medien/aktuelle-nachrichten/aktuelles-detail/symptomlose-corona-infektionen-kein-meldepflichtiger-versicherungsfall

Für die Jugend- und Bambini-Feuerwehren sind die Regeln für Sport und Jugendarbeit entsprechend anzuwenden.


"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg873955
Datum07.12.2021 08:211521 x gelesen
Guten Morgen

Für BaWü aktuell (?) Stand: 17. November 2021:

-> " Corona-Virus; Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetrieb bei den Feuerwehren und den im Katastro- phenschutz mitwirkenden Organisationen und Einrichtungen. "

Der Gesundheitsschutz der im Bevölkerungsschutz mitwirkenden Helferinnen und Helfer sowie Feuerwehrangehörigen hat neben der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft während der Corona-Pandemie nach wie vor oberste Priorität.
Diese Hinweise Bevölkerungsschutz gelten grundsätzlich für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sowie die Freiwilligen Feuerwehrangehörigen und konkretisieren die allgemeinen Festlegungen der CoronaVO. Bereits bestehende, teilweise weitergehende Konzepte der Hilfsorganisationen und des THW bzw. der Gemeinden als
Trägerinnen der Feuerwehr sind zu beachten. Gleiches gilt für die Konzepte für Ausbildungsveranstaltungen an den zentralen Bildungseinrichtungen; hierfür sind u.a. in der CoronaVO spezielle Regelungen aufgenommen worden. Für die hauptamtlichen Angehörigen der Feuerwehren, des THW und der Hilfsorganisationen gelten die Arbeitsschutzvorschriften der Dienstherren und Arbeitgeber; die Regelungen dieser Hinweise Bevölkerungsschutz können ergänzend aber auch für hauptamtliche Einsatzkräfte angewandt werden. [...]


Im Moment ist hier die Teilnahme am Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetrieb im Freien bzw. Ausbildungs-,
Übungs- und Dienstbetrieb im Freien mit 3G-Nachweis möglich.
Gerüchterweise sei eine schärfe Regelung in Arbeit ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg873958
Datum07.12.2021 10:051507 x gelesen
Guten Tag

Regelung für die Teilnehmenden an Präsenzveranstaltungen ab Montag, den 06. Dezember 2021 an der LFS BaWü:

-> LFS BaWü 2G Plus Regel für die Lehrgänge an der LFS

Aufgrund der sich weiter zuspitzenden Pandemie-Lage und der damit verbundenen verschärften Corona-Regelungen führt die Landesfeuerwehrschule für die Teilnehmenden an Präsenzveranstaltungen ab Montag, den 06. Dezember 2021 die 2G Plus Regel ein. Das heißt, die Teilnahme an einem ab diesem Zeitpunkt neu beginnenden Lehrgang kann dann nur noch bei Vorliegen eines Impfnachweises oder mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alten Genesenennachweises erfolgen.

Zusätzlich müssen sich alle angereisten TeilnehmerInnen an der LFS zunächst einem Schnelltest unterziehen, der jeden Morgen vor Unterrichtsbeginn wiederholt wird.
[...]
Die 2G Plus Regel gilt bis mindestens einschließlich KW 15 2022.




Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg874026
Datum11.12.2021 12:181298 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Bernhard D.

die geplante Weihnachtsfeierdurchführung z.Zt. in der Diskussion.

Entfällt, von der Stadtverwaltung wurden in allen städtischen Gebäuden Weihnachtsfeiern untersagt; unsere FF-Angehörigen dürfen sich in den nächsten Tagen ihr Weihnachtsgeschenk im FW-Haus abholen.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg874037
Datum12.12.2021 09:521171 x gelesen
Guten Tag

-> az: " Unmut bei den Klötzer Brandschützern - Neue Dienstanweisung: Einsatz nur mit 2 G "

Ab 13. Dezember gilt auch für die Feuerwehren der Einheitsgemeinde Klötze die 2 G-Regelung. Nur Geimpfte und Genesene sitzen in den Fahrzeugen. Andere Einsatzkräfte müssen erst einen Test nachweisen.
[...]
Ein weiteres Problem: Nachgerückt werden kann nur in den Orten, in denen mehrere Feuerwehrfahrzeuge zur Verfügung stehen. Denn aus versicherungstechnischen Gründen dürfen die Einsatzkräfte nicht mit dem Privatwagen zum Einsatz fahren. Bei Ortswehren, die nur über ein Fahrzeug verfügen, können sich die ehrenamtlichen Brandschützer, die nicht unter die 2 G-Regelung fallen, damit faktisch den Weg zum Gerätehaus ganz sparen.
[...]
Nötig wird die neue Dienstanweisung für die Einheitsgemeinde, weil die entsprechenden 2 G-Regelungen von der Feuerwehrunfallkasse und dem Gemeindeunfallverband vorgeschrieben werden.
[...]




Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz874040
Datum12.12.2021 12:111144 x gelesen
Hallo,

Man kann sich auch Probleme konstruieren oder Unsinn schreiben.

Da steht was von 2G. Stimmt aber nicht, es wird ja anscheinend 3G praktiziert. Und auf den Einsatzfahrzeugen sitzt dann, wer entweder geimpft, genesen oder getestet ist. Wer seinen Test schon für die Arbeit hat, braucht auch nicht erst bei der Feuerwehr neu zu testen und kann direkt mit ausrücken. Wer halt noch keinen Test hat, muss erst testen. Also lupenreines 3G und damit mehr Freiheiten, als bei vielen anderen Feuerwehren, die rigoros auf 2G setzen.

Wo kommt eigentlich das Märchen her, dass nachrückende Kräfte im eigenen Fahrzeug keinen Versicherungsschutz haben? Natürlich haben sie das. Es sei denn, man ist so blöd und schließt nachrückende Kräfte im eigenen PKW direkt per Dienstanweisung aus. Auch wenn das nicht der Regelfall sein sollte, würde ich mir doch nie durch eine solche Regelung die Flexibilität verbauen.

Gruß,
Michael

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP875958
Datum04.04.2022 08:471399 x gelesen
Geschrieben von Michael W. Wie werden aktuell sonstige Veranstaltungen gehandhabt, u.a. auch Weihnachtsfeiern? 2G, 3G oder Verzicht?In RLP wurden die bisherigen "Rahmenempfehlungen" jetzt offiziell zurückgenommen. Ab sofort sind also Weihnachtsfeiern wieder problemlos möglich. Und wenn die Probleme dann erst hinterher auftreten, ist natürlich die jeweilige Kommune schuld.
Bis zur nächsten Runde im September/Oktober.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorWolf8gan8g K8., Niddatal / Hessen875959
Datum04.04.2022 10:261171 x gelesen
Warum so negativ?
Ohne Vorschrift haben wir es doch selbst in der Hand, ob und welche Veranstaltungen wir durchführen wollen.
Und wir können die Rahmenbedingungen (Makenpflicht, Selbsttest, etc.) Selbst setzen.
Und wer glaubt das Restrisiko nicht tragen zu können, dem bleibt immer noch der Verzicht.

Also ich sehe das eher entspannt, und bin aber auch bereit die sich durch diese Freiheit ergebende Verantwortung zu tragen.

Gruß

Wolfgang

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg875961
Datum04.04.2022 11:171258 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Sebastian K.

Ab sofort sind also Weihnachtsfeiern wieder problemlos möglich.

Nicht nur das, viele Feuerwehren planen munter "Tag der offenen Türe", Oldtimer-Rundfahrten, Musikveranstaltungen, JF-Tage u.ä. Veranstaltungen.


Bis zur nächsten Runde im September/Oktober.

Mal sehn wie dann aussieht ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg876803
Datum29.05.2022 07:58651 x gelesen
Guten Morgen

Für BaWü vom 23.05.2022:

-> IM-BaWü " Corona-Virus; Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetrieb bei den Feuerwehren und den im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen und Einrichtungen "

[...]
Die bisherigen Hinweise Bevölkerungsschutz (letzter Stand vom 1. April 2022) werden hiermit zurückgezogen.
[...]


Andere Bundesländer ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz876806
Datum29.05.2022 08:53651 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Bernhard D.Andere Bundesländer ?

In RLP wurden auch die entsprechenden Empfehlungen vor einigen Wochen zurückgezogen und auf die geltenden allgemeinen Corona-Verordnungen verwiesen.

Gruß,
Michael

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 24.11.2021 10:40 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 24.11.2021 10:47 Dani7el 7W., Immenstedt
 24.11.2021 11:56 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 24.11.2021 13:32 Eike7 M.7, Damsdorf
 24.11.2021 11:03 Jürg7en 7M., Weinstadt
 24.11.2021 11:27 Oliv7er 7S., Neidenbach
 24.11.2021 11:34 Volk7er 7C., Garbsen
 24.11.2021 12:57 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 11.12.2021 12:18 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 12.12.2021 09:52 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 12.12.2021 12:11 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 26.11.2021 11:47 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 26.11.2021 12:46 Andr7eas7 K.7, Freudenberg
 26.11.2021 14:26 Geor7g H7., Klingenthal
 07.12.2021 08:07 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 07.12.2021 08:21 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 29.05.2022 07:58 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 29.05.2022 08:53 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 07.12.2021 10:05 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 04.04.2022 08:47 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 04.04.2022 10:26 Wolf7gan7g K7., Niddatal
 04.04.2022 11:17 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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