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ThemaMindestalter in den 40er und 50er Jahren3 Beträge
RubrikFeuerwehr-Historik
 
AutorSabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern875672
Datum19.03.2022 15:141590 x gelesen
Hallo zusammen,
Beim wälzen alter Unterlagen ist mir aufgefallen, dass viele Feuerwehrleute in den 40er und 50er Jahren bereits mit 14 oder 15 Jahren in den Einsatzdienst eingetreten sind.

Meine Frage: War man da früher nicht so genau oder gab es früher andere Mindestaltergrenzen als heute (16 Jahre)?

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg875674
Datum19.03.2022 16:151118 x gelesen
Guten Tag

Zu den 40er Jahren bis Mai 1945; viele Feuerwehrmänner waren vorher in der HJ-Feuerwehr ( auch HJ-Feuerwehr Gefolgschaft/Schar/Kameradschaft genannt) tätig. Aus einem Erlaß vom 21.04.1939 über die HJ-Feuerwehr:

"das Mindesalter der zum Feuerwehrdienst kommandierten Jungen wird auf 15 Jahre festgelegt [...] die Körpergröße soll nach Möglichkeit 165 cm nicht unterschreiten"


Ich kannte noch einige Feuerwehrmänner unserer Wehr die bei der HJ-Feuerwehr waren und dies als Dienstzeit in der FF angerechnet bekamen.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg875675
Datum19.03.2022 16:401099 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Sabrina M.

War man da früher nicht so genau

Ich könnte mir vorstellen, dass in den ersten Nachkriegsjahre man es mit dem Mindesalter wirklich nicht so genau nahm. Vielfach galt da noch das Recht der Alliierten; BaWü war beispielsweise in Württemberg-Hohenzollern ( franz. Zone ), Württemberg-Baden ( amerik. Zone ) und Land Baden ( franz. Zone ) eingeteilt. Jede der Besatzungszonen hatte ihre von den Besatzungsmächten erlassene eigenen " Brandschutzordnungen " etc. mit möglichweise individuellen festgelegten Aufnahmealter ?


gab es früher andere Mindestaltergrenzen als heute (16 Jahre)?

Aus einem Entwurf zum Feuerwehrgesetz für BaWü von 1954 zum "§ 11 Aufnahme":

" (2) Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben, [...] Als Anwärter können Jugendliche nach Vollendung des 15. Lebensjahr aufgenommen werden. "

In der entgültigen Fassung des FwG vom 26.02.1956 wurde der Satz über die Anwärter nicht aufgenommen, das Mindesalter auf das 18. Lebensjahr festgelegt.
Ich weis aber von Zeitzeugen, dass in unsere FF so bis Ende 50-ziger auch schon 16 und 17-Jährige aufgenommen wurden.
1967 wurde dann die Jugendfeuerwehr mit dem Aufnahmealter von 14 Jahre gegründet.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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 19.03.2022 15:14 Sabr7ina7 M.7, Bad Reichenhall
 19.03.2022 16:15 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 19.03.2022 16:40 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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