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ThemaBürokratiewahnsinn: Feuerwehr kauft Warntafel für mehr Sicherheit und darf sie nicht einsetzen44 Beträge
RubrikUnfallverhütung
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg880362
Datum26.11.2022 17:066799 x gelesen
Bürokratiewahnsinn: Feuwerwehr kauft Warntafel für mehr Sicherheit und darf sie nicht einsetzen

Die Merklinger Wehr hat eine Warntafel gekauft, die sie bei Autobahneinsätzen schützen soll. Verwenden darf sie diese im Einsatz aber nicht, sagt das Regierungspräsidium. Ein Politiker will helfen.

Schwäbische

hallo,

wenn ich mit Warndreieck / Leitkegeln eine Fahrspur absperre lenke ich sehr wohl den Verkehr.

wo ist das der Unterschied zur dieser Warntafel auf dem Hänger?

ok - der wirkt besser - bringt mehr Sicherheit und schützt die Einsatzkräfte besser.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen880364
Datum26.11.2022 18:57   3458 x gelesen
Man kauft für viel Geld Ausrüstungsgegenstände, ohne vorher zu klären, ob sie überhaupt eingesetzt werden können/dürfen?

Das muss man nicht verstehen...

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW880365
Datum26.11.2022 20:023017 x gelesen
Ja der Sinn entschließt sich auch mir nicht.

Davon ab
Dann sollen sie den Pfeil abschrauben, in der Schaltung nur noch ein X vorsehen und das Geld ist zumindest nicht ganz sinnlos verpulvert.

und klar, die Kuh ist auf dem Eis
Sollte man die Zulassung noch immer verweigern packe ich ein paar Schläuche drauf und fahre somit einen Schlauchanhänger zur Zulassungsstelle.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg880367
Datum26.11.2022 22:273050 x gelesen
hallo

699dd33662734b06bea6fe814a6ffa4f.jpg

Anhänger - VSA

der FW Hockenheim

Ist ein Verkehrssicherungsanhänger. Also nix um den Verkehr zu lenken ;-)

Wenn die blaue Tafel so bleibt ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg880368
Datum26.11.2022 22:433156 x gelesen
Guten Abend

Der schwäbische Landesteil von BaWü hat wohl mehr Probleme mit VSA ?

Neben dem erwähnten VSA der FF Hockenheim verfügt hier in der Gegend u.a. noch die FF-Walldorf und die FF-Schwetzingen seit Jahren über solche Verkehrsssicherungs-Anhänger; wobei in BaWü nur die " Fahr zur Hölle Stellung " des blauen Pfeiles korrekt wäre ?



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW880369
Datum26.11.2022 22:542749 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.
Wenn die blaue Tafel so bleibt ...


Ja, ne.
Der Richtungspfeil ist ein Gebotszeichen und ist damit ein Vorschriftszeichen.
Also ungefähr so als wenn ich mir ein Blaulicht auf´s Familienauto pappe und sage das ja kein Leuchtmittel verbaut ist, das funktioniert auch nur ....sehr bedingt.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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Autorthom8as 8g., NU / BADEN WÜRTTEMBERG880370
Datum26.11.2022 23:362711 x gelesen
Selbiges Problem bei uns. Das Teil steht seit 1-2 Jahren ungenutzt herum... 15km weiter die Feuerwehr (selbiges RP) hat so ein Anhänger schon lange und nutzt diesen regelmäßig auf der Autobahn.

Wahrscheinlich ist hier die devise einfach machen. Denn wer wird denn bei einem Einsatz auf der Autobahn kontrollieren ob es eine Genehmigung dafür gibt...

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW880371
Datum26.11.2022 23:52   3108 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Sollte man die Zulassung noch immer verweigern packe ich ein paar Schläuche drauf und fahre somit einen Schlauchanhänger zur Zulassungsstelle.

Das kann nicht das Problem sein:

Anhänger für Einsatzzwecke der Feuerwehr sind von der Zulassungspflicht ausgenommen.

Wenn das Ding eine Betriebserlaubnis hat: Folgekennzeichen dran, regelmäßig fachgerecht auf Verkehrs- und Arbeitssicherheit untersuchen (lassen), fertig.

Ich vermute aber eher dass das RP in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde den Einsatz untersagt hat.

Fakt ist allerdings auch, dass es für den Einsatz von Verkehrszeichen (nichts anderes ist die Absperrtafel) durch die Feuerwehr keine bundesweit saubere Rechtsgrundlage gibt.

Falls der im Artikel genannte Politiker daran etwas ändern möchte, stelle ich gerne einen Formulierungsvorschlag zur Ergänzung von §45 StVO zur Verfügung:

"§45 StVO
(7b) Die in §35(1) genannten Organisationen und die Besatzung von Fahrzeugen gem. §35(5a) dürfen zur Eigensicherung, zur Absicherung ihrer Arbeitsstelle und zur Sicherung des übrigen Verkehrs Arbeits- und
Gefahrenbereiche mit Verkehrseinrichtungen nach Anlage 4 Abschnitt 1 und den Verkehrszeichen 250 und 222 absperren. Vor Arbeits- oder Gefahrenstellen dürfen sie mit Gefahrzeichen (insbesondere Zeichen 101, 114, 124) und Warnleuchten warnen. §35(8) gilt entsprechend."

Die Ausführung könnte man auf dem Wege der Verwaltungsvorschriften,
z.B. in der StVO-VwV näher regeln. Mein Formulierungsvorschlag dazu:

"zu §45 Absatz 7b:
Die eingesetzten Verkehrseinrichtungen und Warnleuchten müssen (soweit
anwendbar) den von der Bundesanstalt für Straßenwesen veröffentlichten
technischen Lieferbedingungen entsprechen. Verkehrseinrichtungen und
Verkehrszeichen müssen vollreflektierend sein. Abweichend dürfen an
Fahrzeugen angebrachte Verkehrszeichen mit eigener Lichtquelle
beleuchtet oder lichttechnisch erzeugt werden. Die Regelungen dieser
Verwaltungsvorschrift zu den §§ 39 bis 43 (Allgemeines über
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) gelten sinngemäß."

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken880374
Datum27.11.2022 09:152529 x gelesen
Könnte man da nicht was basteln so in die Richtung: Der Anhänger wird auf den Bauhof angemeldet, da aber leider im Falle eines Unfalles kein Bauhofmitarbeiter zeitnah greifbar ist, wird die Feuerwehr um Amtshilfe gebeten?
Und da auf dem Bauhofgelände leider Platzmangel herscht, hat man, das sich ebenfalls im städtischen Besitz befindliche Gelände der Feuerwehr als Abstellplatz wählen müssen.

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen880378
Datum27.11.2022 10:482385 x gelesen
Geschrieben von Neumann T. Könnte man da nicht was basteln so in die Richtung: Der Anhänger wird auf den Bauhof angemeldet, da aber leider im Falle eines Unfalles kein Bauhofmitarbeiter zeitnah greifbar ist, wird die Feuerwehr um Amtshilfe gebeten?
Und da auf dem Bauhofgelände leider Platzmangel herscht, hat man, das sich ebenfalls im städtischen Besitz befindliche Gelände der Feuerwehr als Abstellplatz wählen müssen.


Da wirst du dann das Zuständigkeitsproblem haben. Der städt. Bauhof ist nicht für den LK und die BAB zuständig, die Fw vielleicht schon.

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AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 880380
Datum27.11.2022 13:512494 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Der schwäbische Landesteil von BaWü hat wohl mehr Probleme mit VSA ?
Ist doch nicht schlimm, oder?

Da stellt man einfach beim Einsatz zwei große Fahrzeuge mitten in die Straße, macht als Feuerwehr seine Arbeit und fährt wieder.
Ich hätte nichts dagegen wenn in Bayern die Feuerwehr den Verkehr nicht regeln dürfte.
Denn beim VU steht man oft nach der eigentlichen getanen Arbeit nur noch rum und regelt den Verkehr bis der Abschlepper oder/und Gutachter kommt, weil die Polizei zu wenig Personal hat um ihre eigentlichen Aufgaben zu erledigen.
Und deswegen steht man dann "freillig" bei Wind und Wetter Nachts draußen und schwinkt die gelb/grüne Kelle.

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AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg880381
Datum27.11.2022 16:162251 x gelesen
Nur weil ich es darf, heißt das nicht ich muss.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz880384
Datum27.11.2022 16:452073 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Neumann T.Könnte man da nicht was basteln so in die Richtung:

Nein, da wäre es schlicht und einfach Zeit für eine bundeseinheitliche Lösung ohne "Gebastel". Alternative ist "einfach machen".

Gruß,
Michael

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AutorMart8in 8S., Gelnhausen-Hailer / Hessen880385
Datum27.11.2022 17:342034 x gelesen
Hallo zusammen,

nach wie vor stimmt mich dieses Thema nur traurig.

Bei der Argumentation braucht man den betreffenden Aufsichtsbehörden mit mehr Sicherheit für die Einsatzkräfte ja nicht zu kommen, sonst gäbe es diese Problematik ja gar nicht.

Ein Versuch wäre folgendes:
Eine fahrbare Absperrtafel (oder bei Feuerwehrs VSA) ist eine Verkehrseinrichtung (nicht Verkehrszeichen) 615 bzw. 616 und jeder unterstellt den Feuerwehren, damit den Verkehr zu leiten, zu regeln oder sonst was. Also ist das Ding ein Werkzeug des Teufels.
Nun sind Verkehrsleitkegel genauso Verkehrseinrichtungen (610). Die stellt aber jeder, angewiesen von Feuerwehrdienstvorschriften (überhaupt in richtiger Ausführung???) dutzendweise auf die Straße und selbstverständlich schräg stehend mit Ausleitung und Richtungsweisung. Da ist das dann plötzlich in Ordnung???

Meine Meinung ist: wer VZ610 auf die Straße stellt, darf das mit VZ615 genauso.

Ansonsten bleibt ja immer noch: Absicherung ist Aufgabe der Polizei. Denen stellen wir unser Material ja nur zur Verfügung...

Wir haben übrigens als nicht-bayerische Feuerwehr seit fast 20 Jahren einen VSA im Einsatz und sind froh darüber.
Mittlerweile (in Hessen) sogar legal.
Derjenige, der uns vor fast genau 14 Jahren unseren ersten VSA frikassiert hat, ist bestimmt heute noch froh, in einem Anhänger und nicht im Zugfahrzeug (TLF 24/50) eingeschlagen zu sein...

Gruß an alle
Martin

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AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen880388
Datum27.11.2022 17:522049 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.lenke ich sehr wohl den Verkehr.


Nein, dann befolge ich einfach das technische Regelwerk, wie diese aufzustellen sind. (Vergleiche z.B. die RSA).

Geschrieben von Jürgen M.wo ist das der Unterschied zur dieser Warntafel auf dem Hänger?

Der Unterschied ist, dass ich mit den Leitkegel nur die Sperrung signalisiert wird. Dies ist somit eine passiv lenkende Funktion.
Jedoch mit dem VSA stellst du ein aktiv lenkendes Instrument durch das VZ 222-10 bzw. den Leuchtpfeil dar.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW880389
Datum27.11.2022 19:161951 x gelesen
Geschrieben von Martin S.Ein Versuch wäre folgendes:
Eine fahrbare Absperrtafel (oder bei Feuerwehrs VSA) ist eine Verkehrseinrichtung (nicht Verkehrszeichen) 615 bzw. 616 und jeder unterstellt den Feuerwehren, damit den Verkehr zu leiten, zu regeln oder sonst was. Also ist das Ding ein Werkzeug des Teufels.
Nun sind Verkehrsleitkegel genauso Verkehrseinrichtungen (610). Die stellt aber jeder, angewiesen von Feuerwehrdienstvorschriften (überhaupt in richtiger Ausführung???) dutzendweise auf die Straße und selbstverständlich schräg stehend mit Ausleitung und Richtungsweisung. Da ist das dann plötzlich in Ordnung???


(Abgesehen davon, dass Verkehrseinrichtungen auch Verkehrszeichen sind)

Genau, diesen Widerspruch hat noch niemand auflösen können. Der Versuch, den Unterschied mit dem Begriff der "Lenkung" zu erklären scheitert spätestens dann, wenn man die Leitkegel spitzwinklig aufstellt.

Geschrieben von Martin S.Wir haben übrigens als nicht-bayerische Feuerwehr seit fast 20 Jahren einen VSA im Einsatz und sind froh darüber.
Mittlerweile (in Hessen) sogar legal.


Wie sieht die Rechtsgrundlage dafür in Hessen aus?

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen880390
Datum27.11.2022 19:562039 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henning K.Wie sieht die Rechtsgrundlage dafür in Hessen aus?

Gem. Erlass HMWEVL und HMdIS

Gruß
Gerhard

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW880392
Datum27.11.2022 20:431887 x gelesen
Schade eigentlich.

Es fängt so gut an, und dann reißt der letzte Satz es....

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW880393
Datum27.11.2022 20:481901 x gelesen
Der VSA ist das VZ 616-30 (Kleine = 31)

VZ 615 ist die Absperrtafel mit lediglich drei gelben Blitzleuchten, keine Ahnung ob die überhaupt noch produziert werden?
In der RSA21, die ich für uns als Leitlinie gut finde, sind sie zumindest schon raus.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP880395
Datum28.11.2022 08:241784 x gelesen
Geschrieben von Neumann T. Der Anhänger wird auf den Bauhof angemeldet, da aber leider im Falle eines Unfalles kein Bauhofmitarbeiter zeitnah greifbar ist, wird die Feuerwehr um Amtshilfe gebeten?Amtshilfe klappt (wenn überhaupt) nur mit dem Bauhof einer anderen Kommune, nie mit dem eigenen. Eine Amtshilfe setzt immer zwei Behörden voraus, die Feuerwehr und der Bauhof einer Kommune gehören aber beide zur gleichen Behörde.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW880402
Datum28.11.2022 09:541711 x gelesen
Im eigenen Bereich kann der Bürgermeister ja per einfacher Orga-Verfügung seiner Feuerwehr (Teil-) Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde zuweisen.

Aber halt nur für die Straßen wo er selbst Straßenverkehrsbehörde ist, also gerade nicht für Autobahnen usw. Löst also das Problem nicht.

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AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 880405
Datum28.11.2022 11:561589 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Im eigenen Bereich kann der Bürgermeister ja per einfacher Orga-Verfügung seiner Feuerwehr (Teil-) Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde zuweisen.
Das glaube ich nicht ...
Im Gesetz steht klipp und klar wer dafür verantwortlich ...
Ausnahmen dürfen nur die obersten Landesbehörden oder höhere Verwaltungsebenen aussprechen und das ist definitv nicht der Bürgermeister eines Dorfes oder einer Stadt und das ganze auch nur dann wenn das jeweilige Bundesland überhaupt so eine "Öffnungsklausel" hat.

Zitat:"Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 44 Sachliche Zuständigkeit
(1) Zuständig zur Ausführung dieser Verordnung sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Straßenverkehrsbehörden. Nach Maßgabe des Landesrechts kann die Zuständigkeit der obersten Landesbehörden und der höheren Verwaltungsbehörden im Einzelfall oder allgemein auf eine andere Stelle übertragen werden."
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__44.html

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz880406
Datum28.11.2022 11:591577 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander H.Im Gesetz steht klipp und klar wer dafür verantwortlich ...
Ausnahmen dürfen nur die obersten Landesbehörden oder höhere Verwaltungsebenen aussprechen und das ist definitv nicht der Bürgermeister eines Dorfes oder einer Stadt und das ganze auch nur dann wenn das jeweilige Bundesland überhaupt so eine "Öffnungsklausel" hat.


Und wer stellt üblicherweise Baustellenschilder auf? Die oberste Straßenverkehrsbehörde? Wohl kaum. Wenn ich irgendwo eine Ortsstraße aufgrund einer Baustelle sperren will, genehmigt das die örtliche Behörde (bei uns Verbandsgemeindeverwaltung), daraufhin stellt die Baufirma die Schilder auf.

Gruß,
Michael

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen880408
Datum28.11.2022 13:331426 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander H.Das glaube ich nicht ...
Im Gesetz steht klipp und klar wer dafür verantwortlich ...


... ist immer verdächtig, wenn eine Öffnungsklausel zur Aufgabenübertragung in der Rechtsvorschrift steht:

In Hessen liegt gemäß der "Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten" die Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde für alles (mit ein paar inhaltlichen Ausnahmen) was nicht Autobahn oder Bundesstraße ist, grundsätzlich bei Gemeinden > 7.500 Ew beim Bürgermeister - <7.500 Ew beim Landrat.

Gruß
Gerhard

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW880409
Datum28.11.2022 14:021404 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Und wer stellt üblicherweise Baustellenschilder auf?

Richtig
Wir dürfen hier nicht die Einrichtung einer Baustelle mit dem Einrichten permanenter Verkehrseinrichtungen gleich setzten.

Für uns im Thema ist der Straßenbaulastträger zuständig.
Auf "städtischen Straßen", das kann auch eine Bundesstraße sein, können wir selbstverständlich im Auftrag vom OA/Rathaus Verkehrszeichen aufstellen und das irgendwo eine Verordnung oder gar Gesetzt besteht in dem der Lagerort der Einrichtungen steht wäre mir völlig neu....also zumindest hat mich nie einer gefragt warum in meinem eigenen Lager so viel Absperr- und Sicherungskram rum steht....egal.
Wir können also sehr wohl "Verkehrszeichen" jeglicher Art in unser Lager packen und dann, Knackpunkt; Auf Anweisung vom Straßenbaulastträger aufstellen.
Ganz in real zB bei Vollsperrung einer 100Km/h Straße
Hier einfach mal ein paar Absperrschranken quer über die Straße zu stellen könnte mächtig Ärger geben, da braucht es vermutlich einen Geschwindigkeitstrichter mittels entsprechender 70-50-30Km-Schilder um den Verkehr abzuleiten, dauert wohl 1Std., FW Deutschland kann mangels Bereitschaftsdienst natürlich auch ein LF quer auf die Straße stellen und warten bis der Bauhof im Morgengrauen anrückt.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg880413
Datum28.11.2022 15:451420 x gelesen
Hier wird ein Verkehrszeichen verwendet, dass anordnet, dass die Teilnehmer auf die andere Spur wechseln sollen.

Die Feuerwehr hat in BaWü kein Recht solche Anordnungen zu treffen.

Die sollen das blaue Schild runtermachen, dann können sie den Anhänger verwenden. Dann ist es einfach nur ein überdimensioniertes Warndreieck.

Der maßgeblich Unterschied zu Leitkegeln ist, dass Leitkegel keine Verkehrsschilder sind.

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW880414
Datum28.11.2022 16:281327 x gelesen
Geschrieben von Matthias K.Der maßgeblich Unterschied zu Leitkegeln ist, dass Leitkegel keine Verkehrsschilder sind.

Wenn es keins wäre, bräuchte sich auch keiner dran halten. Verkehrsleitkegel sind Zeichen 610, die fahrbaren Verkehrstafel sind 615 und 616. Also warum dürfen wir das eine Zeichen benutzen, die anderen aber nicht?

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz880415
Datum28.11.2022 16:401354 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Matthias K.Der maßgeblich Unterschied zu Leitkegeln ist, dass Leitkegel keine Verkehrsschilder sind.

Falsch. Beides, sowohl Leitkegel als auch Warntafel sind "Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen", somit keine Verkehrszeichen sondern Verkehrseinrichtungen. Daher weiß ich nicht, wieso man damit ein Problem hat. Das hat man höchstens, wenn man den drehbaren Pfeil separat als Verkehrszeichen betrachtet. Betrachtet man die komplette Warntafel lt. StVO, so ist diese inkl. des Pfeiles eine Verkehrseinrichtung. Ohne Pfeil ist sie schlichtweg gar nichts, zumindest nach StVO betrachtet.

Gruß,
Michael

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AutorMark8us 8B., Gummersbach / NRW880416
Datum28.11.2022 16:571422 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas E.Verkehrsleitkegel sind Zeichen 610, die fahrbaren Verkehrstafel sind 615 und 616. Also warum dürfen wir das eine Zeichen benutzen, die anderen aber nicht?

Ganz einfach, das Zeichen 610 (Verkehrsleitkegel, Lübecker Hütchen oder Pylon) ist nur eine Verkehrseinrichtung ohne verkehrslenkende Funktion. Siehe hierzu § 43 Verkehrseinrichtungen Abs. 3

Zitat: "Die durch Verkehrseinrichtungen (Anlage 4 Nummer 1 bis 7) gekennzeichneten Straßenflächen darf der Verkehrsteilnehmer nicht befahren."
Und wir nutzen die Pylone nur als Markierung der gesperrten Fläche.

Das Zeichen 215 in der fahrbaren Absperrtafel ist jedoch ein Vorschriftszeichen (siehe Anlage 2 Zeichen für Verkehrslenkung, darf FW z.B. in NRW nicht).

Grüße aus dem schönen Bergischen Land

Markus

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz880419
Datum28.11.2022 22:081326 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus B.Ganz einfach, das Zeichen 610 (Verkehrsleitkegel, Lübecker Hütchen oder Pylon) ist nur eine Verkehrseinrichtung ohne verkehrslenkende Funktion. Siehe hierzu § 43 Verkehrseinrichtungen Abs. 3

Zitat: "Die durch Verkehrseinrichtungen (Anlage 4 Nummer 1 bis 7) gekennzeichneten Straßenflächen darf der Verkehrsteilnehmer nicht befahren."
Und wir nutzen die Pylone nur als Markierung der gesperrten Fläche.


Ich lese dabei für alle in Anlage 4 Nummer 1 bis 7 genannten Einrichtungen das gleiche. Da wird niichts unterschiedlich gehandhabt.

Geschrieben von Markus B.Das Zeichen 215 in der fahrbaren Absperrtafel ist jedoch ein Vorschriftszeichen (siehe Anlage 2 Zeichen für Verkehrslenkung, darf FW z.B. in NRW nicht).

Nein. Die Tafel als Ganzes gibt es nur mit Pfeil als Einrichtung 615 bzw. 616. Da steht nichts davon, dass der Pfeil einzeln zu interpretieren ist.

Gruß,
Michael

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AutorEike8 M.8, Damsdorf / Schleswig-Holstein880422
Datum29.11.2022 09:371171 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Die Tafel als Ganzes gibt es nur mit Pfeil als Einrichtung 615 bzw. 616. Da steht nichts davon, dass der Pfeil einzeln zu interpretieren ist.

Da steht aber auch nirgends, das der Pfeil drehbar sein darf. Möglicherweise ist hier ein fixes Zeichen 222 ( Vorgeschriebene Vorbeifahrt links vorbei ) vorgeschrieben und darf sich nicht zu Zeichen 222-10 ( Vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) ändern lassen.

Bei Zeichen Zeichen 605-14 ( mit Zeichen 222-10) und Zeichen 605-24 ( mit Zeichen 222 ) gibt es ja auch Extra für beide Varianten ein eigenes Zeichen.

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS880423
Datum29.11.2022 09:541181 x gelesen
KÖNNTe das RP 8oder die "feuerwehr-Aufsicht" Anordnungen erlassen welche z.b. dem Straßenbaulastträger verbindlich vorgibt wann er vor Ort zu sein hat?

Dies ist meine Meinung.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW880424
Datum29.11.2022 10:251225 x gelesen
Es wird vermutlich in keinem Bundesland gemeinsame Zuständigkeiten für Feuerwehr (Innenministerium) und Straßenbau (Verkehrsministerium} geben.

Dazu kommt, dass der Bund gerade auf den Autobahnen die Straßenbaulast von den Ländern in die eigene Hand übernommen hat. Dabei wird er sich bestimmt von den Ländern keine Weisungen erteilen lassen.

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern880443
Datum30.11.2022 07:381047 x gelesen
Guten Morgen nach Burgheim,

Geschrieben von Alexander H.Und deswegen steht man dann "freillig" bei Wind und Wetter Nachts draußen und schwinkt die gelb/grüne Kelle
Selbst Schuld.
Das ist Erziehung.
Bei uns haben die Cops auch gemeint, daß sie mit uns Schlitten fahren können.
Wir haben ihnen dann erklärt, daß wir die Feuerwehr sind, das freiwillig auch in unserer Arbeitszeit und es ihre Aufgabe ist den Verkehr zu lenken.
Hat ca. 1 Jahr gedauert, bis sie es begriffen hatten.
Seit dem fahren wir nach unserer "Arbeit" zeitnah wieder Heim.
Ich kann dieses Problem immer nicht nachvollziehen.
Wir sind absolut gut mit unseren Jungs in blau.
Aber wir sind nicht die Pausenclowns der Polizei, nur weil sie kein Personal haben.
Natürlich unterstützen wir uns gegenseitig.
Aber wenn wir fertig sind, machen sie weiter.

Gruß vom See

Markus

In Treue fest!

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen880444
Datum30.11.2022 07:49958 x gelesen
Gestern gesehen:
Private Gartenbaufirma macht in der Stadt den Mittelstreifen sauber. Arbeitsstelle schön mit dem Verkehrssicherungsanhänger abgesichert. Warum dürfen das private Firmen, um ihre Mitarbeiter zu sichern, aber die Feuerwehr nicht?

Heinrich

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AutorMart8in 8S., Gelnhausen-Hailer / Hessen880445
Datum30.11.2022 07:54874 x gelesen
Hallo zusammen,

mit der StVZO könnte man ja gerade noch klarkommen. Die fahrbaren Absperrtafeln haben sich ja grundsätzlich bewährt.

Was ich weniger verstehe ist, dass richtungsweisende Blitz- / Blinkleuchten an Fahrzeugen abhängig vom Baujahr verboten bzw. erlaubt sind.

Wirklich aufgeregt hat mich, dass wir den ganzen Kram ja nicht zu unserem Schutz einsetzen dürfen, sondern zum Schutz der blinden Vollidioten, die in eine Einsatzstelle reinrauschen und nicht fähig sind, ihre Augen aufzumachen und ihre Geschwindigkeit zu reduzieren... Welche gesetzliche Spitzfindigkeit dafür wohl wieder verantwortlich war ?

Gruß an alle
Martin

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz880446
Datum30.11.2022 07:56943 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Heinrich B.Warum dürfen das private Firmen, um ihre Mitarbeiter zu sichern, aber die Feuerwehr nicht?

weil die dafür eine verkehrsrechtliche Anordnung mit exakter Zeitangabe bekommen haben sollten von der zuständigen Behörde. Wenn du deine Sperrungen bei Einsätzen vorher beantragst (mit Ort und Zeitangabe) bekommst du die vielleicht auch. Pauschal wird das eher nix. Könnte halt schwierig werden.

Gruß,
Michael

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AutorMart8in 8S., Gelnhausen-Hailer / Hessen880447
Datum30.11.2022 07:571000 x gelesen
...weil die sehr wahrscheinlich in der Genehmigung zur Nutzung öffentlichen Verkehrsraumes, die sie für ihre Arbeiten brauchen, die Absicherung ihrer Arbeitsstelle in dieser Form vorgeschrieben, also angeordnet, bekommen haben. Freiwillig machen die das bestimmt nicht. Kostet ja Geld.

Gruß an alle
Martin

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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg880455
Datum30.11.2022 10:051051 x gelesen
Weil die Aufstellung von Verkehrszeichen durch Dritte immer auf einer behördlichen (straßen-)verkehrsrechtlichen Anordnung beruhen muss, die in diesem Fall mit Sicherheit erfolgt ist, vgl. § 45 StVO Abs. 6 und 7.
Schau dir mal den zugehörigen Wikipedia-Artikel an, der ist fachlich gut und verständlich geschrieben.

In Bezug auf "Feuerwehr" ist damit die Sache klar. Entweder ich bekomme eine verkehrsrechtliche Anordnung, z.B. durch die Straßenverkehrsbehörde (unwahrscheinlich) oder durch die Polizei (auch eher unwahrscheinlich), oder ich verstoße bewusst gegen gesetzliche Bestimmungen (mit dem Argument "Gefahr im Verzug" unter Inanspruchnahme des § 16 OWiG).
In der Regel wird dieser Verstoß aus Opportunitätserwägungen heraus ja auch nicht verfolgt, aber es gibt auch Ausnahmen und so etwas landet dann durchaus mal vor Gericht.


u.a. VGH Mü unter Az. 11 CS 05.98
Erlaubt § 35 Abs. 1 StVO aber jedenfalls keinen "finalen" Eingriff in die Rechtsstellung Dritter, so scheidet diese Vorschrift als Rechtsgrundlage für den Erlass von Maßnahmen aus, durch die anderen Personen "Rechtsbefehle" erteilt werden. Da Vorschriftszeichen im Sinne von § 41 StVO derartige Rechtsbefehle beinhalten, können sie nicht auf der Grundlage des § 35 Abs. 1 StVO aufgestellt werden.


Grüße
Udo

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Autorthom8as 8g., NU / BADEN WÜRTTEMBERG882538
Datum31.03.2023 00:011289 x gelesen
das ist nicht die einzige Wehr. Unsere Wehr, eine große Wehr mit Hauptamtlichen hat 2020 / 2021 sich einen schicken VSA gekauft (sowie ihn viele Wehren für die Autobahn im Landkreis Einsetzen) um dann festzustellen, dass man den so ja gar nicht in Einsatz bringen darf. Nun steht sich das Teil irgendwo die Reifen platt...

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW882552
Datum31.03.2023 17:41984 x gelesen
Geschrieben von thomas g.Unsere Wehr, eine große Wehr mit Hauptamtlichen hat 2020 / 2021 sich einen schicken VSA gekauft (sowie ihn viele Wehren für die Autobahn im Landkreis Einsetzen) um dann festzustellen, dass man den so ja gar nicht in Einsatz bringen darf. Nun steht sich das Teil irgendwo die Reifen platt...

Und da hat man nicht mal vorher drüber nachgedacht?

oder mal die Nachbarwehren gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage die tätig werden?

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg882553
Datum01.04.2023 09:14760 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Henning K.

oder mal die Nachbarwehren gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage die tätig werden?


Mich wundert es auch, dass es in der einen Feuerwehr Probleme mit damit gibt und andere FW in BaWü -wie beispielsweise auch " Hier " beschrieben- seit Jahrzehnten VSA zu ihren Fuhrpark zählen. Auf welcher Rechtsgrundlage will ich noch in erfahrung bringen; jedenfalls hat es die FW-Aufsicht, den FW-TÜV oder sonst Jemanden bisher noch nicht gestört.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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