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ThemaPressemeldung: Rheinland-Pfalz - 12,73 Mio. Euro für den Katastrophenschutz18 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
Infos:
  • Rheinland-Pfalz: 12,73 Mio. Euro für den Katastrophenschutz
  •  
    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz880997
    Datum30.12.2022 10:04   2726 x gelesen
    Hallo,

    wenn man das so liest, könnte man meinen, da gäbe es jetzt einen besonderen Landeszuschuss. Schauen wir aber mal genauer hin:

    9,87 Mio sind nichts anderes als das, was man die ganzen Jahre schon als Landeszuschüsse für Gebäude und Fahrzeuge bezahlt hat, der mit Abstand größte Brocken der 12,73Mio.

    2 Mio sind ein Sonderförderprogramm für insgesamt 35 geländegängige und watfähige Fahrzeuge. Das sind also beachtliche 57.000,- pro Fahrzeug. Wer die Preise für solche Fahrzeuge kennt und insbesondere auch die Preisunterschiede zwischen "normalen" und "gelängegängigen und watfähigen" Fahrzeugen, der weiß, dass man damit nicht besonders viel reißen kann. Zudem sind 35 bezuschusste Fahrzeuge in einem Flächenland wie RLP, in dem der Katastrophenschutz jahrelang kaputtgespart und auf die klammen Kommunen abgeschoben wurde, die ihrerseits gerade aufgrund der klammen Kassen gar nix investieren durften, nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

    Die Zuschüsse zur digitalen Alarmierung, einem der größten Desasterprojekt, das sich das Land neben Nürburgring und Hahn in den letzten Jahrzehnten geleistet hat, sind da eher als besserer Witz zu bezeichnen und auch die Zuschüsse zu den wenigen Dingen in Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst sind kaum der Rede wert. Auch da bleiben pro Fahrzeug gerade mal ca. 45.000,- übrig.

    Alles in allem mal wieder viel warme Worte und nur sehr wenig an wirklichen Neuerungen. Man macht also weiter wie bisher. Wirkliche Änderungen und Fortschritte oder mehr Finanzierung des KatS als in den letzten Jahren sehe ich da irgendwie nicht. Vielleicht habe ich aber auch was übersehen...

    Gruß,
    Michael

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    AutorFran8k L8., Hallschlag / Rheinland-Pfalz880998
    Datum30.12.2022 11:221460 x gelesen
    Guten Tag ,
    hier passiert nicht mehr und nicht weniger als in den vergangenen Jahren .

    Die vermeintlichen besonderen Investitionen wurden auch in den vergangenen Jahren so getätigt .
    Von einer Verbesserung beim Katastrophenschutz kann also keine Rede sein .

    Freundliche Grüsse aus der Eifel

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP880999
    Datum30.12.2022 11:561437 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.2 Mio sind ein Sonderförderprogramm für insgesamt 35 geländegängige und watfähige Fahrzeuge. Was für Fahrzeuge sollen das eigentlich sein?


    Ansonsten setzt der neue MdI damit eine Tradition des Vorgängers fort. Das alltägliche Zuschussgeschehen wird alle paar Monate mal für eine PM aufsummiert und als großer Beitrag des Landes gefeiert.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg881001
    Datum30.12.2022 12:241984 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Michael W.


    Wer die Preise für solche Fahrzeuge kennt und insbesondere auch die Preisunterschiede zwischen "normalen" und "gelängegängigen und watfähigen" Fahrzeugen, der weiß, dass man damit nicht besonders viel reißen kann.


    Für 12,5 Millionen Euro bekommt man gerade mal 26 hochmobilen 8×8-Lkw mit Wechsellader-Aufbau ;-))

    Im Ernst, in was für 35 "geländegängige und watfähige Einsatzfahrzeuge" will man da investieren; TLFs, Führuns- oder Logistikfahrzeuge, sonstige Fahrzeuge oder von jedem etwas ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz881005
    Datum30.12.2022 16:231274 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Was für Fahrzeuge sollen das eigentlich sein?

    Es könnte sein, dass damit z.B. das eine TLF3000 Waldbrand pro Leitstellenbereich gemeint ist, das vom Land beschafft werden soll und der erhöhte Zuschuss für je ein kommunales TLF2000 Waldbrand. Für letzteres sind aber die erhöhten Anforderungen derart, dass der erhöhte Zuschuss nicht mal einen nennenswerten Anteil der zusätzlichen Anforderungen abdecken wird.

    Geschrieben von Sebastian K.Ansonsten setzt der neue MdI damit eine Tradition des Vorgängers fort. Das alltägliche Zuschussgeschehen wird alle paar Monate mal für eine PM aufsummiert und als großer Beitrag des Landes gefeiert.

    Korrekt. Und der Antragsberg, der vor sich hergeschoben wird, wird nicht wirklich kleiner. Nur wurde, was gerade zur Niedrigzinszeit unproblematisch war, viel mit "vorgezogener Beschaffung" gearbeitet. Man ließ sich auf die Warteliste setzen und beschaffte schonmal, bevor der Zuschuss floß. Ging auch teils nicht anders, bei Vorlauf- und Wartezeiten von mehreren Jahren.

    Gruß,
    Michael

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW881006
    Datum30.12.2022 16:361233 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Was für Fahrzeuge sollen das eigentlich sein?
    Bei dem Stückpreis? Krad ;)

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW881020
    Datum30.12.2022 20:481211 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Bei dem Stückpreis? Krad ;)

    In watfähig und hochgeländegängig?

    Ich fürchte, das Sd.Kfz.2 gibt es nicht in Euro 5 :-)

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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP881054
    Datum01.01.2023 11:541069 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Ich fürchte, das Sd.Kfz.2 gibt es nicht in Euro 5 :-)

    Aus berufenem Mund habe ich erzählt bekommen das das Teil nicht so wirklich gut zu fahren war.
    Aber ein Träumchen wäre es trotzdem

    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW881058
    Datum01.01.2023 14:29956 x gelesen
    Geschrieben von Michael L.Aus berufenem Mund habe ich erzählt bekommen das das Teil nicht so wirklich gut zu fahren war.

    Damit lässt sich der Bogen ja wieder zur Gegenwart schlagen:

    Tauglichkeit für Extremsituationen und Alltagskomfort schließen sich oft gegenseitig aus.

    Deswegen werden ggf. nach einem Ereignis spezielle Fahrzeuge beschafft, und nachdem man sich 20 Jahre lang im Alltag den damit verbundenen Nachteilen ausgesetzt hat kommt die nächste Generation dann ohne die besonderen Fähigkeiten...

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    AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern881063
    Datum01.01.2023 16:371010 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Henning K.Deswegen werden ggf. nach einem Ereignis spezielle Fahrzeuge beschafft, und nachdem man sich 20 Jahre lang im Alltag den damit verbundenen Nachteilen ausgesetzt hat kommt die nächste Generation dann ohne die besonderen Fähigkeiten...
    Wäre ein kurzsichtiger Fehler!
    Auch wenn ich mir als Betreiber der Technik eher optimales Gerät für den Alltagsdienst wünschen würde.
    Mit den Einschränkungen soll sich jemand herumschlagen, dem es nicht so weh tut und das Gerät meist in der Garage stehen lässt um es mal so zu formulieren.
    Aber der Bund denke hier auch meist wirtschaftlich und beschafft weitgehend nur für seinen Aufgabenbereich.
    Eigentlich eine fatale Konstellation!

    In die Auswertungen bekommt man oft nur einen kleinen Einblick.
    Fakt, diese besondere Fähigkeiten haben tatsächlich Menschenleben gerettet und es waren keine Einzelfälle!
    Auf Bundesebene wird diese Fähigkeit im Bereich Katastrophenschutz aber weitgehend verschwinden. Die Lücke (ca. 200 Fahrzeuge seit 2010) müssen die Länder schließen!
    Daran wird die Beschaffung von 60 Sonderfahrzeugen in der Unimogklasse nicht viel ändern. Läuft unter besser als nichts. Pikanter Weise entspricht die Anzahl ungefähr der KAT I, die 2023 ausgesondert werden und damals aus Spargründen (?) nicht als watfähig (1,2m) beschafft wurden.
    Die Unimog werden auch keine Ergänzung sein, sondern zur allgemeinen Freund, andere Fahrzeuge z.B. LKW 7t ersetzen. Auch hier Zielkonflikt zwischen Alltagstauglichkeit/Bedarf vs. Spezialfähigkeit ist vorprogrammiert.

    Also bleibt nur, als Land selber die Scheine auf den Tisch legen und beschaffen!
    Oder die Länder setzen sich mit dem Bund an einen Tisch und erarbeiten ein Konzept, wie eine Unterstützung bei derartigen Einsätzen auszusehen hat. Aus diesen Konzept kann der Bund seine STAN, bei allgemeiner Akzeptanz, anpassen. Am Schluss wissen beide Seiten welche Fähigkeiten zur Verfügung stehen und was abgerufen werden kann.
    Aber das werden wir dank Föderalismus nie erleben und weiterhin die Vielseitigkeit und Abwechslung im Fahrzeugpark genießen und mit Kompromissen leben.

    Gruß
    Dirk

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW881102
    Datum03.01.2023 11:34712 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Deswegen werden ggf. nach einem Ereignis spezielle Fahrzeuge beschafft, und nachdem man sich 20 Jahre lang im Alltag den damit verbundenen Nachteilen ausgesetzt hat kommt die nächste Generation dann ohne die besonderen Fähigkeiten...

    und oder;
    nachdem man sich 20 Jahre lang im Alltag den damit verbundenen Nachteilen ausgesetzt hat kommt die nächste Generation Führungskräfte die die Notwendigkeit der besonderen Fähigkeiten nicht mehr erkennt und vermeintlich bessere, alltagstaugliche Fahrzeuge beschafft.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP881104
    Datum03.01.2023 12:54   884 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Man macht also weiter wie bisher. Wirkliche Änderungen und Fortschritte oder mehr Finanzierung des KatS als in den letzten Jahren sehe ich da irgendwie nicht.
    Mal ein Witz am Rande: Nach den Unwetter-/Starkregenlagen 2016 hatte es im Wirmachenseinfachland schonmal ein Sonderförderprogramm für Kleinfahrzeuge gegeben, um ein paar KdoW, MTF, und MZF1 mehr in der Fläche zu haben, weil man damals schon merkte, Zitat MdI: "...bei Unwettern oder Naturkatastrophen eignen sich diese Kleinfahrzeuge optimal, logistische Aufgaben zu übernehmen: Die Freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz werden mit Hilfe dieser Fahrzeuge durch den Transport von Mannschaft und Geräten, wie zum Beispiel Pumpen, in die Lage versetzt, schnell für Nachschub zu sorgen und zeitnah auf Gefahren zu reagieren."

    Eine Stadt hier im Landkreis, die auch selber schon einige Starkregenfolgen im eigenen Gebiet hat bearbeiten müssen, hat an ihren Standorten MTF bzw. MZF1 zusätzlich zu den nach FwVO-Mindestbedarf erforderlichen TSF-W bzw. MLF stationiert, tlw. sind die auch in überörtliche Unwetterzüge eingebunden. In 2022 kam dort nun der Landesrechnungshof zur turnusmäßigen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung vorbei (Ergebnis übrigens: Haushaltslage ist gut, im gesamten Prüfzeitraum wurden Überschüsse erwirtschaftet) und stellt im Prüfbericht zum Feuerwehrwesen fest:

    Eine zusätzliche Personalzuführung über ein weiteres Mannschaftstransportfahrzeug ist einsatztaktisch grundsätzlich nicht erforderlich.
    Reichen Geräte und Personal des Löschfahrzeugs im jeweiligen Einsatzfall nicht aus, sind ergänzende Einsatzmittel und Feuerwehrpersonal von zusätzlichen Einheiten an die jeweilige Einsatzstelle zu verbringen.

    Dazu nahm die Verwaltung wie folgt Stellung:
    Die Löschfahrzeuge bei den örtlichen Feuerwehren seien Staffelfahrzeuge mit sechs Sitzplätzen. Daher seien die MTF mit neun Sitzplätzen notwendig, um weitere Kräfte zu Einsätzen, Übungen oder sonstigen Dienstveranstaltungen zu transportieren. Die Einsätze bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 im Ahrtal hätten gezeigt, dass solche Fahrzeuge für die Feuerwehr unverzichtbar seien. Über mehrere Wochen seien Einsatzkräfte aus dem Stadtgebiet mit den MTF/MFZ1 ins Ahrtal gefahren um Hilfe zu leisten, ohne durch die Mitnahme von sonstigen Einsatzfahrzeugen den Grundschutz in den jeweiligen Ortschaften zu gefährden

    Der Landesrechnungshof meint allerdings weiter:
    Eine sachgerechte Fahrzeugausstattung kann nicht jeden Katastrophenfall abdecken. Die Vorhaltung über die Mindestausstattung nach der Feuerwehrverordnung hinausgehender und ansonsten nicht benötigter Fahrzeuge ist weder wirtschaftlich noch mit dem Verweis auf derartige Ausnahmesituationen zu rechtfertigen. In einer solchen Ausnahmesituation können dafür eingesetzte und nicht für den Grundschutz zur Verfügung stehende Fahrzeuge durch eine frühzeitige Alarmierung anderer Feuerwehreinheiten oder durch entsprechende Umorganisationen wirtschaftlicher ersetzt werden.
    Fahrzeugbeschaffungen sollten auf den notwendigen Bedarf beschränkt werden.
    Eine Erforderlichkeit für KdOW könne im Übrigen mit Blick auf die FwVO für eine Kommune mit der Risikoklasseneinstufung 3 ebenfalls grundsätzlich nicht angenommen werden.


    Das wird dann so in den nächsten Monaten sicher noch in ein paar mehr Prüfberichte kopiert, taucht am Ende vielleicht im jährlichen Kommunalbericht auf, weil es ja alle falsch machen, die ein oder andere Wehrleitung/Kommune wird sich dem dann fügen (müssen), und bei der nächsten Großschadenslage dann...

    Solche Hürden sind für die Beschaffung dieser Fahrzeugtypen mitunter größer, als es irgendwelche Zuschussgeschichten sind. Vielleicht sollte man über Verband etc. mal anstoßen, dass derartige Ergänzungsfahrzeuge in einer novellierten FwVO ihren Platz finden, um solchen "Prüf"ergebnissen etwas aus dem Weg zu gehen. Der Zwischenbericht der Enquete-Kommission zum Ahrtal hatte den Bedarf an solchen Kleinfahrzeugen, insbesondere für Führungs- und Erkundungszwecke, auch mal wieder festgestellt, rund um Bevölkerungswarnung und Energiekrise/Blackout-Planungen spielen sie eine Rolle... Da wäre es ja vielleicht nicht verkehrt, wenn Kommunen sie auch mal beschaffen dürften.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW881109
    Datum03.01.2023 15:00734 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Eine Stadt hier im Landkreis, die auch selber schon einige Starkregenfolgen im eigenen Gebiet hat bearbeiten müssen, hat an ihren Standorten MTF bzw. MZF1 zusätzlich zu den nach FwVO-Mindestbedarf erforderlichen TSF-W bzw. MLF stationiert, tlw. sind die auch in überörtliche Unwetterzüge eingebunden. In 2022 kam dort nun der Landesrechnungshof zur turnusmäßigen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung vorbei (Ergebnis übrigens: Haushaltslage ist gut, im gesamten Prüfzeitraum wurden Überschüsse erwirtschaftet) und stellt im Prüfbericht zum Feuerwehrwesen fest:

    Eine zusätzliche Personalzuführung über ein weiteres Mannschaftstransportfahrzeug ist einsatztaktisch grundsätzlich nicht erforderlich.
    Reichen Geräte und Personal des Löschfahrzeugs im jeweiligen Einsatzfall nicht aus, sind ergänzende Einsatzmittel und Feuerwehrpersonal von zusätzlichen Einheiten an die jeweilige Einsatzstelle zu verbringen.


    Wir sind hier eine Feuerwehr mit 6 Standorten und ca 30 Fahrzeugen. Bei uns wird also regelmäßig ausgeschrieben und beschafft. Vor Jahren gab es bei einer Ausschreibung Nachfragen vom Rechnungsprüfungsamt ob denn das Fahrzeug und vor allem in der Größe und Ausstattung notwendig sei. Als Antwort wurde der Leiter des RPA gefragt, mit welcher Kompetenz er denn das beurteile. Danach beschränkte sich das RPA nur noch auf formale Dinge in den Ausschreibungen :-)
    Entsprechend kann man auch mit dem Rechnungshof umgehen. Vor allem wenn man dann z. B. belegen kann dass ein MTF eine jährliche Fahrleistung hat, die zeigt das es nicht nur im Katastropheneinsatz in Ahrweiler genutzt wird.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz881110
    Datum03.01.2023 15:17720 x gelesen
    Hallo,

    es ist immer wieder erstaunlich, wie von einem Rechnungshof das Wort "Mindest" interpretiert wird. In deren Sinne könnte man das auch mit "Maximal" bzw. "auf keinen Fall mehr" gleichsetzen. Der gesunde Menschenverstand sagt da was anderes. Ist halt immer wieder interessant, was der Landesrechnungshof so alles meint, kaputtsparen zu müssen. Wie war das nochmal mit der LFKS/LFKA? Erst massiv Stellen gekürzt, weil ja alles freiwillig und zu viel, dann gemerkt, dass man seine Aufgaben so nicht leisten kann, jetzt wieder versuchen, Personal zu gewinnen und den Berg wieder abzuarbeiten. Was das gespart hat... Ist immer wieder schön, wenn solch kompetente Einsparentscheidungen getroffen werden.

    Gruß,
    Michael

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP881112
    Datum03.01.2023 16:55708 x gelesen
    Geschrieben von Thomas E.Entsprechend kann man auch mit dem Rechnungshof umgehenKann man, aber solche Prüfberichte haben bei den politischen Entscheidungsträgern oft einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert. Michael hatte es ja schon angesprochen, rund um die Landesfeuerwehrschule hat der LRH RLP in 2011 ein Prüfergebnis präsentiert, von dem sich die Schule (bzw. damit auch das Feuerwehrwesen im Land) bis heute noch nicht wieder so ganz erholt hat.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP881116
    Datum03.01.2023 17:27771 x gelesen
    Seit der LRH mal bei einer Prüfung die Anzahl der von uns vorgehaltenen Drucker moniert hat und das mit reinen Kennzahlen festgemacht hat anstatt die tatsächlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen (Klar braucht man weniger Drucker wenn man nur ein Verwaltungsgebäude hat) sind die bei mir unten durch.
    Und mir konnte auf mein Nachfragen auch niemand so wirklich eine Antwort drauf geben was denn jetzt aus dem Bericht an Konsequenzen ("Bekommen wir jetzt eine Sechs in Bodenturnen?") gezogen wird.

    Viel weiter weg von der Realität als die Prüfer vom LRH kann man meiner Meinung nach nicht sein.

    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg888502
    Datum14.08.2024 21:31609 x gelesen
    Guten Abend

    Ein Füllhorn ?:

    -> rlp.de " Land unterstützt Feuerwehren mit millionenschweren Förderungen "

    Für das Jahr 2024 stellt das Land Rheinland-Pfalz in einer vorgezogenen Zwischenförderrunde insgesamt 13,3 Millionen Euro für kommunale Bau- und Beschaffungsmaßnahmen der Feuerwehren zur Verfügung. Landesweit werden aus diesem Budget 14 Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen an Feuerwehrhäusern sowie 123 Beschaffungen von Feuerwehreinsatzfahrzeugen gefördert.
    [...]



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz888508
    Datum15.08.2024 13:25562 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Bernhard D.-> rlp.de " Land unterstützt Feuerwehren mit millionenschweren Förderungen "

    lediglich eine "Zwischenrunde", um den Berg an (oftmals schon zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn freigegebener) Anträgen ein wenig zu verkleinern, so dass Wartezeiten zwischen Beantragung und Ausschüttung des Landeszuschusses wieder etwas geringer werden. Um nicht mehr und nicht weniger geht es hier, es sind keine irgendwie besonderen Dinge, die hier gefördert werden sondern das ganz normale Förderprogramm, nur halt pressemäßig tauglich schön blumig ausstaffiert.

    Gruß,
    Michael

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     30.12.2022 10:04 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     30.12.2022 11:22 Fran7k L7., Hallschlag
     30.12.2022 11:56 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     30.12.2022 16:23 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     30.12.2022 16:36 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     30.12.2022 20:48 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     01.01.2023 11:54 Mich7ael7 L.7, Dausenau
     01.01.2023 14:29 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     01.01.2023 16:37 Dirk7 S.7, Lindau
     03.01.2023 11:34 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     30.12.2022 12:24 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     03.01.2023 12:54 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     03.01.2023 15:00 Thom7as 7E., Nettetal
     03.01.2023 16:55 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     03.01.2023 17:27 Mich7ael7 L.7, Dausenau
     03.01.2023 15:17 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     14.08.2024 21:31 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     15.08.2024 13:25 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
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