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ThemaHamburg: Keine E-Scooter in U-Bahnen5 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg884658
Datum18.08.2023 22:261106 x gelesen
Ab 24.08.: Keine E-Scooter in U-Bahnen


Hamburger Verkehrsverbund

hallo,

Ab 24.08.: Keine E-Scooter in U-Bahnen

Ab dem 24. August 2023 dürfen keine E-Scooter (Tretroller mit E-Antrieb) mehr in der Hamburger U-Bahn mitgenommen werden. Mit dieser Entscheidung reagiert die Hochbahn auf international dokumentierte Fälle, in denen es zu Bränden der Akkus mit starker Rauchentwicklung gekommen ist. Zur Bewertung dieser Einzelereignisse hatte die Hochbahn ein Gutachten bei der STUVA (Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen) in Auftrag gegeben.

Das Ergebnis für die Hochbahn: Unter den spezifischen Bedingungen des Hamburger U-Bahn-Systems mit seinen vielen Tunnelstrecken, relativ engen U-Bahn-Fahrzeugen und den abgegrenzten Waggons (DT4) ist das Risiko zu hoch, dass Fahrgäste durch eine mögliche Rauchentwicklung gesundheitliche Schäden davontragen. Bis es eindeutige Sicherheitsstandstands gibt, ist die Mitnahme von E-Scootern deshalb untersagt. Die Fahrgäste werden unter anderem durch Piktogramme auf den Haltestellen und an den Fahrzeugen über diese neue Regelung informiert.

Hintergrund dieser Entscheidung: Unter anderem in Barcelona und London wurden Fälle beobachtet und dokumentiert, in denen sich E-Scooter selbst entzündeten. Die Folge war eine enorme Rauchentwicklung und die Freisetzung gesundheitsgefährdender Schadstoffe. Sowohl Barcelona als auch London haben mittlerweile die Mitnahme von E-Scootern verboten.

Nach Informationen der Hochbahn arbeiten die zuständigen Stellen gemeinsam mit den Herstellern derzeit an einer entsprechenden DIN-Norm. Wann diese Regelung in Kraft tritt, ist derzeit nicht bekannt. Pedelecs und auch E-Rollstühle verfügen bereits über entsprechende Sicherheitsstandards und sind deshalb nicht von dem Verbot betroffen. Auch nicht betroffen sind die Elektromobile (Elektroscooter), die häufig von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden. Alle diese Fahrzeugarten verfügen über die erforderlichen Sicherheitsstandards.

da ist wohl viel "Schrott" unterwegs :-(

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen884660
Datum18.08.2023 23:27768 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.da ist wohl viel "Schrott" unterwegs

Naja.... Ist auch mehr Schein als sein. Denn diese "Sicherheitsanforderungen" der EN 50604 beziehen sich vor allem auf Ladevorgänge. Sie hat nur eine Einschränkung: Sie gilt nur für entnehmbare Batteriesysteme. Wenn ich jetzt ein fest installierten Akku im Pedelec habe (ja die gibts!), dann gilt diese von der Hochbahn angeführte Norm garnicht mehr.

Sind diese - und auch in E-Scootern verbaute Akkus also gefährlich? NEIN. Solche Akkus müssen der DIN EN 62133-2 entsprechen.
Weitere Vorgabe ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung: Diese fordert, dass Batterien die Sicherheitsanforderungen der DIN EN 15194 (Fahrräder - Elektromotorisch unterstützte Räder) erfüllen. Und auf welche Anfroderungen verweist diese Norm? Richtig auf die EN 50604!

Tut mir leid, am Ende ist es ein Kasperletheater. Während es für Pedelecs nämlich keine Rechtsnorm gibt, die die Einhaltung der Sicherheitsstandards fordert - MÜSSEN sogar alle E-Scooter (mit Wechselakkus) diese Norm erfüllen!

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg884661
Datum19.08.2023 10:07627 x gelesen
hallo,

ev. haben die solchen China-Schrott im Auge:

'brennende Hoverboards / E-Scooter - war: interessante Brandursache' von Bernhard D.

ich bezweifle das alle die Sicherheitsanforderungen einhalten.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP884663
Datum19.08.2023 10:12655 x gelesen
Für mich unverständlich. Wenn selbst die Kölner es regelmäßig schaffen, brandverhindernde Maßnahmen mit ihren E-Scootern zu treffen, sollten es die Hamburger bei der dort verfügbaren Wasserfläche noch deutlich einfacher haben?

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen884664
Datum19.08.2023 14:31625 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.ich bezweifle das alle die Sicherheitsanforderungen einhalten.

Jetzt muss man zwei Paar Sachen auseinander halten. E-Scooter brauchen eine Betriebserlaubnis in Deutschland und sind versicherungspflichtig. Ohne eine Betriebserlaubnis bekommst du keine Versicherung und auch kein Versicherrungskennzeichen.
Teil dieser Betriebserlaubnis ist, dass die Anforderungen der eKFV erfüllt werden.

Über Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards reden wir hier nicht. Denn in Hamburg wurden E-Scooter in den U-Bahnen verboten.

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 18.08.2023 22:26 Jürg7en 7M., Weinstadt
 18.08.2023 23:27 Robi7n B7., Braunschweig
 19.08.2023 10:07 Jürg7en 7M., Weinstadt
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 19.08.2023 10:12 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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