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Thema | Hamburg: Keine E-Scooter in U-Bahnen | 5 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 884658 | |||
Datum | 18.08.2023 22:26 | 1106 x gelesen | |||
Ab 24.08.: Keine E-Scooter in U-Bahnen da ist wohl viel "Schrott" unterwegs :-( MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 884660 | |||
Datum | 18.08.2023 23:27 | 768 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.da ist wohl viel "Schrott" unterwegs Naja.... Ist auch mehr Schein als sein. Denn diese "Sicherheitsanforderungen" der EN 50604 beziehen sich vor allem auf Ladevorgänge. Sie hat nur eine Einschränkung: Sie gilt nur für entnehmbare Batteriesysteme. Wenn ich jetzt ein fest installierten Akku im Pedelec habe (ja die gibts!), dann gilt diese von der Hochbahn angeführte Norm garnicht mehr. Sind diese - und auch in E-Scootern verbaute Akkus also gefährlich? NEIN. Solche Akkus müssen der DIN EN 62133-2 entsprechen. Weitere Vorgabe ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung: Diese fordert, dass Batterien die Sicherheitsanforderungen der DIN EN 15194 (Fahrräder - Elektromotorisch unterstützte Räder) erfüllen. Und auf welche Anfroderungen verweist diese Norm? Richtig auf die EN 50604! Tut mir leid, am Ende ist es ein Kasperletheater. Während es für Pedelecs nämlich keine Rechtsnorm gibt, die die Einhaltung der Sicherheitsstandards fordert - MÜSSEN sogar alle E-Scooter (mit Wechselakkus) diese Norm erfüllen! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 884661 | |||
Datum | 19.08.2023 10:07 | 627 x gelesen | |||
hallo, ev. haben die solchen China-Schrott im Auge: 'brennende Hoverboards / E-Scooter - war: interessante Brandursache' von Bernhard D. ich bezweifle das alle die Sicherheitsanforderungen einhalten. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 884663 | |||
Datum | 19.08.2023 10:12 | 655 x gelesen | |||
Für mich unverständlich. Wenn selbst die Kölner es regelmäßig schaffen, brandverhindernde Maßnahmen mit ihren E-Scootern zu treffen, sollten es die Hamburger bei der dort verfügbaren Wasserfläche noch deutlich einfacher haben? "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 884664 | |||
Datum | 19.08.2023 14:31 | 625 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.ich bezweifle das alle die Sicherheitsanforderungen einhalten. Jetzt muss man zwei Paar Sachen auseinander halten. E-Scooter brauchen eine Betriebserlaubnis in Deutschland und sind versicherungspflichtig. Ohne eine Betriebserlaubnis bekommst du keine Versicherung und auch kein Versicherrungskennzeichen. Teil dieser Betriebserlaubnis ist, dass die Anforderungen der eKFV erfüllt werden. Über Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards reden wir hier nicht. Denn in Hamburg wurden E-Scooter in den U-Bahnen verboten. | |||||
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