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Thema | Saalfeld denkt über Berurfsfeuerwehr nach - warum der Weg dorthin so steinig ist | 13 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 884629 | |||
Datum | 17.08.2023 14:35 | 3960 x gelesen | |||
hm - Saalfeld hat 29.224 Einwohner (Stand:_ 31. Dez. 2022) da bin ich schon etwas verwundert. Eine BF in einer so kleinen Stadt? Meine Stadt hat ca. 27.000 Einwohner - und ne Hand voll hauptamtliche Kräfte ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Lemwerder / Niedersachsen | 884632 | |||
Datum | 17.08.2023 16:05 | 2510 x gelesen | |||
Moin, der Ansatz ist ja gar nicht so schlecht. Der Im Beitrag zu sehende Verantwortliche der bestehenden Freiwilligen Feuerwehr (knapp 290 Mitglieder in der gesamten Gemeinde (wenn ich mich recht erinnere)) beschreibt ja die Problematik: Zwar hohe Mitgliederzahl, aber hoher Altersdurchschnitt, wenig nachrückender junger Nachwuchs, viele auswaärts Arbeitende.... Dem gegenüber steht eine festgelegte Hilfsfrist von 10 min... Nun die Lösung durch "hauptamtliche" Kräfte zu diskutieren macht doch Sinn.... und wenn diese FW-Kräfte Geld für ihre Tätigkeit bekommen machen sie das "beruflich". Das ist aber noch keine BERUFSfeuerwehr..... Bevor da jetzt noch mehr Unstimmigkeiten innerhalb der Wehr auftreten (durch die Blume / mehr oder weniger deutlich waren die ja im Bericht erkennbar) sollte man die Begrifflichkeiten noch mal klarstellen. Und ehrlich: Selbst wenn da im Minimum eine Staffel dauerhaft im Dienst (24/7/365) etabliert wird (urlaubssicher und krankheitsfest)....die Freiwillige Feuerwehr ist dann weiterhin unverzichtbar. Der Klöterkram wie Tragehilfe RD, Türnotöffnung, Kleinbrand A (der klassische "Mülleimer") fällt weg....für alles andere reicht das vorhandene feste Personal nicht wirklich aus. Man hält die Hilfsfrist von 10 min. verlässlich ein (?), aber es wird doch trotzdem noch mehr Personal gebraucht.... Gruß Christian Alles Geschriebene stellt lediglich meine private Meinung dar. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 884633 | |||
Datum | 17.08.2023 17:01 | 2230 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. Meine Stadt hat ca. 27.000 Einwohner - und ne Hand voll hauptamtliche Kräfte ... Ich kenne in BaWü einige vergleichbare Städte die ebenfalls mit paar HA-Kräften, die meist nur werkstags über in Dienst sind und sich nachts und an Wochenende nur auf ehrenamtlich FW-Angehörige verlassen. Und wenn eine Gemeinde 24/7 eine HA-Staffel stellt, braucht sie -wie schon angemerkt- weiterhin EA-Kräfte, diese muß haben, werben, motivieren, wertschätzen,..... ?! Gruß aus der Kurpfalz Bernhard Gruß " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 884635 | |||
Datum | 17.08.2023 19:29 | 2150 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.hallo, Weinstadt ca. 31km² vs. Saalfeld 145km² Stadtgebiet. Zudem dürfte das direkte Umland eher überörtliche Hilfe benötigen, als anbieten können. Saalfeld ist mir jedenfalls aus den Zeiten als es noch eine klassische Feuerwehr-Homapage hatte (locker 10 Jahre her) als ziemlich einsatzintensive Wehr in Erinnerung geblieben. Das waren 100te Einsätze im Jahr, damals schon. Laut dem Artikel vom tödlichen Unfall seinerzeit (Mitte 2010er Jahre) waren in der "Hauptwache" (Saalfeld-Mitte) nur um die 45 Einsatzkräfte vorhanden (plus oder inkl. paar Hauptamtlichen) Ich weiß zwar nicht, wie das in Weinstadt aussieht, aber ich denke Saalfeld ist ein gutes Beispiel für eine 24/7 Wehr zur Abfederung der Grundlast (also etwa HLF + Sondertechnik [DLK/RW/TLF] Ob nun als klassische "BF" oder "nur" HAW sei mal dahingestellt. MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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Autor | Bern8d O8., Filderstadt / | 884637 | |||
Datum | 17.08.2023 20:02 | 2147 x gelesen | |||
Moinsen, Geschrieben von Bernhard D. Ich kenne in BaWü einige vergleichbare Städte die ebenfalls mit paar HA-Kräften, die meist nur werkstags über in Dienst sind und sich nachts und an Wochenende nur auf ehrenamtlich FW-Angehörige verlassen. wie sagt ein Sprichwort? "Von den reichen lernt Manns sparen" :-P In BaWü hat es eine Jahrtausendelange Tradition NICHTS für die Feuerwehr zu zahlen (Hamplis), das sieht in anderen Bundesländern schon IMMER anders aus. Gruß Ossi | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 884668 | |||
Datum | 20.08.2023 08:49 | 1665 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven K.Ob nun als klassische "BF" oder "nur" HAW sei mal dahingestellt. In den meisten Bundesländern gibt es keine Stärkevorgaben für eine BF, d.h. eine HAW kann gleich stark oder sogar stärker besetzt sein als eine BF (Neuss, Paderborn; fast alle die letzten BF-Gründungen sind kleiner). Einige Bundesländer regeln allerdings, dass der Chef der BF gleichzeitig der Chef der FF bzw. der Gesamtwehr ist und schließen damit eine Leitung aus dem Ehrenamt aus. Auch da gibt es selbst in NRW Sonderlösungen (früher Velbert, jetzt Bad Oeynhausen), bei denen dem Feuerwehrchef eine Leitungskraft mit FF-Qualifikation überstellt ist. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 884678 | |||
Datum | 20.08.2023 14:51 | 1499 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Stefan H. Auch da gibt es selbst in NRW Sonderlösungen (früher Velbert, jetzt Bad Oeynhausen), bei denen dem Feuerwehrchef eine Leitungskraft mit FF-Qualifikation überstellt ist. Velbert und Oeynhausen sind beides Hauptamtliche Wachen, keine BF. Im BHKG NRW ist ganz klar in §11 Abs. 4 geregelt, dass ---Zitat aus BHKG--- Eine Freiwillige Feuerwehr, die neben einer Berufsfeuerwehr besteht, wird von der Leiterin oder dem Leiter Also in NRW ganz klar geregelt, Sonderlösungen sind mir keine bekannt. BHKG §2 Abs. 2 lässt es explizit zu, dass der Leiter der Hauptamtlichen Wache "nur" Stv. Leiter der Gesamtwehr sein kann. Grüße aus dem schönen Bergischen Land Markus | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 884681 | |||
Datum | 20.08.2023 19:55 | 1339 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus B.Also in NRW ganz klar geregelt, Sonderlösungen sind mir keine bekannt. BHKG §2 Abs. 2 lässt es explizit zu, dass der Leiter der Hauptamtlichen Wache "nur" Stv. Leiter der Gesamtwehr sein kann. Die Sonderlösung ist/war in beiden Fällen, dass dem "operativen Leiter der Feuerwehr" im gleichen Amt jemand übergeordnet war, der nicht über die BF-Qualifikation verfügt. In Velbert zu Zeiten des FSHG, in B.O. ist das jetzt wohl ganz aktuell. Geschrieben von Markus B. Velbert und Oeynhausen sind beides Hauptamtliche Wachen, keine BF. Ist mir bekannt. Der Versuch, den Leiter der HAW auch immer zum Leiter der Feuerwehr zu machen, ist in der weiteren Diskussion bei der Einführung des BHKG nicht weiter verfolgt worden. Neu war dann aber die Verpflichtung, dass der Leiter der HAW "mindestens" stv. Leiter der FW sein muss. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 884683 | |||
Datum | 20.08.2023 21:18 | 1242 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Markus B. Also in NRW ganz klar geregelt, Sonderlösungen sind mir keine bekannt. BHKG §2 Abs. 2 lässt es explizit zu, dass der Leiter der Hauptamtlichen Wache "nur" Stv. Leiter der Gesamtwehr sein kann. Was ab einer gewissen Größe der HAW und der damit vorgehaltenen Stufe der Leitung (Also ich fände es schon schwierig, wenn eine HAW mit 120 MA von einem Ltd. BD geführt wird, die Feuerwehr selbst allerdings vom Schützen-Peter, weil der bei der Mannschaft wegen seiner Feiern so beliebt ist (Überspitzt!) Ob eine Feuerwehr mit mehr als 50 HA Kräften allerdings noch eine Freiwillige Feuerwehr mit Hauptamtlichen Kräften nach der ursprünglichen Idee ist, da darf man auch geteilter Meinung sein. Und ob wirklich jede HAW in der vorhandenen Stärke vorgehalten muss.... gerade bei den Haushaltslagen vieler Kommunen gerade in NRW... wieder spannendes Thema. Gruß | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 884687 | |||
Datum | 21.08.2023 00:30 | 1285 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.Und ob wirklich jede HAW in der vorhandenen Stärke vorgehalten muss.... gerade bei den Haushaltslagen vieler Kommunen gerade in NRW... wieder spannendes Thema. In der Tat. Teilweise gibt es den 24h-Dienst bei den HAWs in NRW auch nur deshalb, um die Abwanderung zu den meisten direkt benachbarten BFs zu reduzieren. 2x für 24h zur Arbeit kommen ist halt anders als 5x im Tagdienst. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 884698 | |||
Datum | 21.08.2023 11:12 | 1115 x gelesen | |||
Moin Stefan, da mag es sicherlich viele Beweggründe geben. Karriereplanung des einen, Angst vor Abwanderung der anderen. Vielleicht auch der Drang, mit den großen Mitspielen zu wollen. Oder auch mal das Ehrenamt in die Pflicht zu nehmen.... Ich wunder mich immer wieder, dass Nachbarkommunen ohne HA immer noch stehen und nicht drei mal im Jahr niederbrennen ;-) Gruß | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 884704 | |||
Datum | 21.08.2023 17:39 | 917 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.wenn eine HAW mit 120 MA von einem Ltd. BD geführt wird, die Feuerwehr selbst allerdings vom Schützen-Peter, weil der bei der Mannschaft wegen seiner Feiern so beliebt ist (Überspitzt!) Ich weiß ja nicht, welche Feuerwehren Du in dieser Konstellation kennst, wo eine Gesamtwehr im Anhörungsverfahren einen Vorschlag macht, wo nicht die Qualifikation im Vordergrund steht, dieser Vorschlag dann von einem (mehr oder minder fähigen) Kreisbrandmeister einem Stadtrat vorgeschlagen wird und dann nach Diskussion dieser Schützenbruder durch den Bürgermeister, zum Leiter einer FW ernannt wird. Geschrieben von Martin D. Ob eine Feuerwehr mit mehr als 50 HA Kräften allerdings noch eine Freiwillige Feuerwehr mit Hauptamtlichen Kräften nach der ursprünglichen Idee ist, da darf man auch geteilter Meinung sein. Wo liegt denn der Unterschied bei 49 oder 51 HA Kräften? Geschrieben von Martin D. Und ob wirklich jede HAW in der vorhandenen Stärke vorgehalten muss. Bei der Frage bin ich im ganz bei Dir. Hier gibt es viel Für und Wider ob und in welcher Größe eine HA-Wache vorgehalten werden muss. Aber wenn Du mit dem Argument kommst: Geschrieben von Martin D. gerade bei den Haushaltslagen vieler Kommunen gerade in NRWmuss ich sagen, dass dieses keines sein sollte, die Größe einer Feuerwehr sollte sich aus dem Brandschutzbedarfsplan ableiten. Mit dieser Argumentation, könnte ich auch BFen in NRW in Frage stellen. Grüße aus dem schönen Bergischen Land Markus | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 884706 | |||
Datum | 21.08.2023 19:56 | 903 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Markus B. muss ich sagen, dass dieses keines sein sollte, die Größe einer Feuerwehr sollte sich aus dem Brandschutzbedarfsplan ableiten. Wenn man sich manch Entwicklung anschaut, dann darf man durchaus die Frage stellen, ob manche Auswüchse sein müssen und ob das, was FW hier und da so leistet, wirklich im Sinne dieser ist. Spätestens dann, wenn selbige ihre ganzen kreierten Funktionen nicht mehr besetzen kann. Geschrieben von Markus B. Ich weiß ja nicht, welche Feuerwehren Du in dieser Konstellation kennst, wo eine Gesamtwehr im Anhörungsverfahren einen Vorschlag macht, wo nicht die Qualifikation im Vordergrund steht, dieser Vorschlag dann von einem (mehr oder minder fähigen) Kreisbrandmeister einem Stadtrat vorgeschlagen wird und dann nach Diskussion dieser Schützenbruder durch den Bürgermeister, zum Leiter einer FW ernannt wird. Das diese Konstellation unrealistisch ist, sollte schon klar sein. Ich wollte darauf raus, dass die Gestaltung im BHKG, dass der Leiter der HAW nicht automatisch auch LdF ist für mich unsinnig ist. Gruß | |||||
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