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ThemaFeuerwehr-Vereine - war: In Feldafings Feuerwehr brennts - Kommandant tritt aus53 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg884340
Datum28.07.2023 15:379495 x gelesen
hallo,

In Feldafings Feuerwehr brennts

Feldafings Feuerwehrkommandant Dirk Schiecke tritt zum Monatsende nicht nur von seinem Posten zurück, er verlässt die Feldafinger Feuerwehr ganz.
Da steht aber schon der Wurm drin :-(

Denn einen stellvertenden Kommandanten gibt es derzeit auch nicht. Schieckes jahrelanger Vize Stefan Gerber ist bereits seit Ende Juni nicht mehr im Amt, weil er mangels passendem Wohnraum für seine Familie und sich aus Feldafing wegzieht

Schieckes Austritt aus der Feuerwehr ist der Höhepunkt einer Reihe von Unstimmigkeiten. Da ist die Sache mit dem Gerätehaus. Seit Jahrzehnten mahnen die Aktiven an, dass sich etwas ändern muss. Im vergangenen Jahr hatte sich der Gemeinderat auf den Standort für einen Neubau geeinigt: auf dem gemeindeeigenen Gelände der Ratsstuben (Makarska Grill). Diesen Plan machte jedoch ein Bürgerentscheid zum Erhalt des Lokals zunichte.

Schwerer wiegt für ihn die Frage der Zuständigkeiten, etwa bei den Reparatur- und Sanierungsbemühungen: Bei manchem sei das Rathaus davon ausgegangen, dass er es erledige, sagt Schiecke. Dabei seien die Aufgaben gar nicht klar definiert. Oder bei der turnusgemäß erforderlichen Prüfung von insgesamt 98 Positionen der rund 300 Gerätschaften, vom Defibrillator über Schläuche bis zum Rettungsspreizer. Vor zwei Jahren sei ihm aufgefallen, dass diese Kontrollen nicht stattfänden. Auf sein Drängen hin sei zwar das Amt eines Gerätewarts geschaffen worden, doch dieser habe dann immer noch nicht geprüft. Im Dezember vergangenen Jahres habe ich in einer E-Mail an den Bürgermeister schriftlich jede Verantwortung meinerseits abgelehnt, berichtet Schiecke.

Geprüft worden sei daraufhin immer noch nichts. Bis Sontheim dem Gerätewart der Feuerwehrreferent des Gemeinderates, Helmut Gollwitzer heuer im März eine Dienstanweisung für die Prüfung geschrieben hat. Jetzt sei die Kontrolle erfolgt, versichert der Bürgermeister. Auch Gollwitzer sagt: Ich habe alles geprüft. Aber nur 40 Geräte und das sei nicht dokumentiert, wendet dagegen Schiecke ein. Dabei sei es wichtig, die Prüfungen im Ernstfall nachweisen zu können.

das ist in meinen Augen der Hammer.

Ein anderer Streitpunkt zwischen dem scheidenden Kommandanten und der Gemeinde ist die Einsatzbereitschaft der Feldafinger Wehr. Das ist immer wieder Thema, weil es nur noch rund 15 Aktive gibt auch das ein Grund, weshalb die Gemeinde einen Marketingprozess für die Feuerwehr anstoßen und ein professionelles Büro bezahlen will.
Da wurden meiner Ansicht nach schon in der Vergangenheit Fehler gemacht. Feldafing hat ca. 4300 Einwohner. Da gibt es eine Basis für deutlich mehr Einsatzkräfte.

Zuletzt war die Einsatzbereitschaft Thema bei einem Gespräch vor zweieinhalb Wochen, bei dem auch Kreisbrandrat Helmut Schweickart dabei war. Inzwischen ist ein Bereitschaftsdienst angeordnet, wie Schiecke sagt. Die Durchführung muss noch mit Kreisbrandrat und Gemeinde abgestimmt werden. Geplant sei, dass einige Feuerwehrleute stets im Gemeindegebiet sind, sodass mögliche Einsätze gut ablaufen könnten. Ein lange bekanntes Problem der Feldafinger Feuerwehr ist der Mangel an Lkw-Fahrern. Der ehemalige Vizekommandant Stefan Gerber hatte einen Lkw-Führerschein, ebenso Helmut Gollwitzer. Beide sind aber weg. Aktuell ist laut Schiecke lediglich ein Feuerwehrmitglied im Bauhof in der Lage, die zwei Großfahrzeuge zu lenken.
auch hier hat man wirklich geschlafen ...

Die Probleme sind da nicht über Nacht aufgetreten.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 884344
Datum28.07.2023 17:294357 x gelesen
Moin,

das klingt ehr so.... die Feuerwehr, der Verein... die machen das schon.

Da fehlt anscheinend das Gespür dafür, dass Feuerwehr eine verpflichtende Aufgabe der Gemeinde ist und damit eben auch Pflichten dran hängen.

Ob man in der Gemeinde bei der Beschaffung des Dienstwagens für den BM den TÜV ebenfalls irgendwann macht, wenn da irgendeiner mal dran denkt und Zeit hat.....

Gruß

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP884345
Datum28.07.2023 17:484263 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M. Die Probleme sind da nicht über Nacht aufgetreten.Nö. Die gibts schon länger ;-)

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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AutorFabi8an 8B., Machern / 884346
Datum28.07.2023 17:524277 x gelesen
Das übliche Problem in "Zuzugs- / Boom- / Schlaf-Gemeinden":
Die Feuerwehrangehörigen sind bei der Wahl keine relevanter Stimmengruppe.
In meiner aktuellen Wehr / Gemeinde ist das ähnlich. Ein Ort mit über 4000 Einwohnern / Gemeinde bei 7700 und nur 25 bzw 75 Aktive.
Schöne Neubaugebiete, tolle Freizeitmöglichen und das alles 12min vom Leipziger Ortsschild entfernt. Für die Gemeinde / Finanzen ganz nett - für die Mitgliederwerbung schwer.

In meiner Ursprungsgemeinde / Feuerwehr das ganze Gegenteil: 30+ / Gesamtgemeinde 180 (Ortsvorsteher und politisch relevante Entscheider) EK bei 500 bzw. gesamt 4000 Einwohnern. Wenn du da Bürgermeister werden / bleiben willst, musst du die EKs und deren Familien hinter dir haben.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW884350
Datum28.07.2023 22:584003 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.das ist in meinen Augen der Hammer.

Machen die bei Amtsübernahme keine Übergabe mit Übergabeprotokoll?
oder anders
Da hat wohl einer sehr viel Herz gezeigt dieses Amt zu übernehmen

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg884545
Datum10.08.2023 17:103632 x gelesen
hallo,

Notkommandant für Feldafings Feuerwehr

Die Freiwillige Feuerwehr Feldafing wird derzeit von einem Notkommandanten geführt. Max Maenner wurde von Bürgermeister Bernhard Sontheim ernannt. Am Personalproblem ändert das erst einmal wenig.

Feldafing Bürgermeister Bernhard Sontheim hat nach dem Rücktritt von Feuerwehrkommandant Dirk Schiecke zu Ende Juli und dem Wegzug des zweiten Kommandanten nun Max Maenner aus Wieling zum Notkommandanten ernannt. Maenner, derzeit Mitarbeiter des Bauhofs, bringt reichlich Erfahrung mit er war lange Jahre zweiter Kommandant in Starnberg, bevor er nach Wieling umzog. Dauerhaft wird er den Posten aber nicht bekleiden. ...


MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern885113
Datum23.09.2023 17:003722 x gelesen
So geht es weiter in Feldafing:

Feuerwehr Feldafing will aus der Krise: Wir schrumpfen uns gesund

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AutorJens8 R.8, Lützen / Sachsen-Anhalt885135
Datum25.09.2023 12:563025 x gelesen
Hallo

ich in gerade sehr erschrocken über den baulichen Zustand des Feuerwehrgebäudes in einer Gegend wie Feldafing.

Feuerwehr Feldafing

Hier würde ich als Neuling auch nicht mitmachen wollen.
Da braucht man sich dann aber nicht über mangelnden Zulauf beschweren als Stadt und auch nicht als Stadtrat.
Man bekommt das geliefert was man bestellt.

MKG

Dies ist meine persönliche Meinung.

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern885298
Datum10.10.2023 16:433160 x gelesen
Es gibt neue Kommandanten in Feldafing

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AutorTobi8as 8S., Wolfsburg / Niedersachsen885304
Datum11.10.2023 08:222833 x gelesen
Geschrieben von ---Markus Reichart--- Es gibt neue Kommandanten in Feldafing

Bleibt zu hoffen, dass nun endlich Ruhe einkehrt!

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern885312
Datum11.10.2023 19:412603 x gelesen
Geschrieben von Tobias S.
Bleibt zu hoffen, dass nun endlich Ruhe einkehrt!
Die beiden sind auf alle Fälle vernünftig.

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Autorthom8as 8g., NU / BADEN WÜRTTEMBERG885315
Datum12.10.2023 00:522567 x gelesen
Als ich die Überschrift laß, bekam ich ein Flashback an den Rosenkrieg in der Feuerwehr Leonberg ( https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.leonberg-bei-der-feuerwehr-brennt-es-unterm-dach.2ab10c66-ed88-4345-9e70-2b4378ccfc58.html) Aber hier liegen die Dinge anders. Gut fürs Image ist es nicht.


Das der Gerätewart hier nichts dokumentiert oder nur ein Teil der Geräte prüft finde ich schon merkwürdig. Dann hat hier mindestens einer seine Arbeit nicht richtig gemacht. Wäre mal interessant was im Arbeitsvertrag und in der Dienstanweisung steht..

Mit einem Feuerwehrverein im Rücken lässt sich bestimmt was an der baulichen Ausstattung machen. Vielleicht auch ein paar Führerscheine fianzieren, wenn es die Gemeinde nicht hinbekommt.

Es bleibt zu hoffen, dass die beiden neuen die Versäumnisse der letzten Jahre wieder zurecht rücken und vielleicht auch die Gemeinde etwas draus lernt.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg885320
Datum12.10.2023 10:502490 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von thomas g.

Mit einem Feuerwehrverein im Rücken lässt sich bestimmt was an der baulichen Ausstattung machen. Vielleicht auch ein paar Führerscheine fianzieren, wenn es die Gemeinde nicht hinbekommt.

Ich persönlich habe da immer ein gewisses Bauchgrimmen, wenn ein "Verein" Pflichtaufgaben einer Gemeinde als Träger der Feuerwehr übernehmen soll/will/muss.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP885323
Datum12.10.2023 13:352532 x gelesen
Wenn die Gemeinde sagt, wie erhöhen jetzt mal die Grundsteuer um 10 Euro und die Gewerbesteuer um 100 Euro, weil wir unsere Pflichtaufgabe Brandschutz verbessern müssen, ist die Aufregung groß. Wenn der Feuerwehrverein sagt, Hey, lass mal unsere Mitgliedsbeiträge um auf 15 Euro setzen oder sponsor unser Großprojekt als Firma doch mal gleich mit 500+x, ist die Freude groß. Denn dann ist es ja für den guten Zweck (und evtl. steuersenkend einsetzbar), und nicht für den bösen Staat.

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS885325
Datum13.10.2023 08:332158 x gelesen
Der Förderverein ist in meinen Augen für den "Luxus" zuständig. Dinge welche im Grunde zwar da sind und der TdF seins getan hat, die man aber gerne besser hätte.

Dies ist meine Meinung.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg885329
Datum13.10.2023 10:172225 x gelesen
Guten Tag


hört sich für die Bevölkerung erstmals schon verlockend an, ein Verein bzw. Sponsoren finanziert gemeindlich Pflichtaufgaben; wird ja schon auch in anderen Bereichen wie schon mal bei Spielplätzen ( ein Beispiel: " alla hopp 1 " gemacht.
Klappt halt nur, wenn es einen regen Feuerwehr- bzw. Feuerwehrförderverein gibt - und die wären in BaWü ( noch ) nicht so weit verbreitet; Sponsoren als eher schon.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

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AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg885353
Datum16.10.2023 11:521886 x gelesen
Weder verbreitet noch gewollt.

Der LFV hat jetzt eine Handlungshilfe zu den Kameradschaftskassen veröffentlicht, wo es zwar hauptsächlich zum steuerliche Dinge geht, aber auch ziemlich klar ausgesagt, dass Feuerwehrvereine in BaWü weder nötig, noch gewollt, noch sinnvoll sind, sondern ganz böse enden können.

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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AutorDarr8e H8., hamburg / Hamburg885356
Datum16.10.2023 13:521732 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Matthias K.dass Feuerwehrvereine in BaWü ... noch sinnvoll sind, sondern ganz böse enden können.

Oha, eine seltsame / gewagte Aussage.

Feuerwehrvereine sind m.E. sogar die einzige Möglichkeit, die Kameradschaftskasse sinnvoll zu unterhalten / zu schützen.
Also ganz genau im Gegenteil, alles andere ist (juristisch) sehr vage / unsicher aufgestellt.
Frage:
Traut sich der LFV in seiner Handlungshilfe denn eine klare Aussage, was die "bessere" Alternative ist?
(evtl. das Geld in die Obhut der Gemeinde geben?)

Grüße
Hansi

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP885357
Datum16.10.2023 13:591658 x gelesen
Die Rechtslage in BaWü ist da etwas anders, als im Rest der Republik:
§ 18 Feuerwehrgesetz BW: Sondervermögen für die Kameradschaftspflege

(1) Die Gemeinden können durch Satzung für die Gemeindefeuerwehr, für deren Einsatzabteilungen und für die Jugendfeuerwehr Sondervermögen für die Kameradschaftspflege und die Durchführung von Veranstaltungen bilden. Die Vorschriften über die Gemeindewirtschaft sind auf die Sondervermögen nicht anzuwenden.

(2) Für jedes Sondervermögen wird
1. vom Feuerwehrausschuss oder vom Abteilungsausschuss mit Zustimmung des Bürgermeisters ein Wirtschaftsplan aufgestellt, der alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält,
2. eine Sonderkasse eingerichtet und
3. eine Sonderrechnung geführt.


"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 885358
Datum16.10.2023 14:041615 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Darre H.Feuerwehrvereine sind m.E. sogar die einzige Möglichkeit, die Kameradschaftskasse sinnvoll zu unterhalten / zu schützen.

Völlig richtig. Alles andere ist eine Grauzone.

Die Mitglieder in einem Förderverein, die nicht gleichzeitig Aktive sind, sind unter Umständen auch versichert so das sie bei Tätigkeiten am Tag der offenen Tür (oder sonstigem) im Fall der Fälle nicht dumm da stehen. Da kann ein Verein auch recht leicht dafür sorgen ohne lange Umwege über die Gemeinde.

Geschrieben von Darre H.(evtl. das Geld in die Obhut der Gemeinde geben?)

Kann das Dümmste sein was man machen kann. Der Verein verwaltet die Mitgliedbeiträge, Spenden, Einnahmen. Er beschafft alles was man im Kapitel "nice to have" findet. T-Shirts usw. Er verwaltet die Getränkekasse und vieles mehr.
Ich möchte nicht wegen 10 T-Shirts bei der Gemeinde vorstellig werden.
Übrigens, wer soll die Kassen verschiedener Wehren denn in der Gemeinde verwalten? Die Gefahr ist hier sehr groß das die "Kameradschaftskassen" sich plötzlich im allgemeinen Haushalt wiederfinden.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorDarr8e H8., hamburg / Hamburg885359
Datum16.10.2023 14:171604 x gelesen
Moin,

ok, mit dieser Variante ist die Kameradschaftskasse zumindest juristisch auch sauber aufgestellt, die Variante "Verein" hätte dann lediglich den Vorteil, das man auf keinerlei Zustimmung eines Bürgermeisters angewiesen wäre.

Trotzdem m.E. schon mal sehr positiv, dass man die Kameradschaftskassen überhaupt sinnvoll bedacht hat, das ist ja nun mal wahrlich nicht überall im Ländle so.

Grüße
Hansi

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AutorSasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg885360
Datum16.10.2023 14:221640 x gelesen
Der LFV Ba-Wü ha da wirklich auch eine Ausarbeitung dazu und dort gibt es ganz hinten auch ein Hinweis zum Thema Verein:
Handlungshilfe Kameradschaftskasse (pdf)

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Sascha

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AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg885362
Datum16.10.2023 15:041532 x gelesen
Naja, schon eine sehr negative Darstellung von Vereinen...

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 885364
Datum16.10.2023 15:251519 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Tobias H.Naja, schon eine sehr negative Darstellung von Vereinen...

Und auch völlig falsch.

Der "Förderverein" einer freiwilligen Feuerwehr ist natürlich wie jeder andere eingetragene Verein zu führen.

Der Hauptnachteil eines Fördervereins liegt doch klar auf der Hand. Das Vereinsvermögen ist dem Zugriff der Kommune entzogen. Das scheint wohl einigen nicht so recht zu schmecken. ;-)

Gruß vom Berg

Jakob

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AutorSasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg885365
Datum16.10.2023 16:011496 x gelesen
Also völlig falsch ist eine harte Aussage.
Zielgegenstand der Ausarbeitung ist erst mal das Thema Kameradschaftskasse und wie diese zu führen ist. Wenn ich nur für die Kameradschaftskasse einen Verein gründe, dann sollte man sich das schon gut überlegen, da hier verschiedene Sachen zusammen kommen.

Ich war bisher in keiner Feuerwehr mit einem Feuerwehrverein.
Allerdings ist es erst mal rein Objektiv so, dass hier 2 juristische Personen/Organisationen auf einander Treffen:
Die Feuerwehr als Teil der Gemeinde/Stadt und die eigenständige jur. Person eines Vereins.
Dadurch entstehen 2 verschiedene Führungsorganisationen die nicht unbedingt gleich denken. Es sind dadurch also auch einige Funktionen doppelt notwendig, da Feuerwehr und Verein ja doch ähnliche Strukturen aufweisen.

Es müssen also mehr Freiwillige für Verwaltungsaufgaben gefunden werden. Unter Umständen müssen 2 Hauptversammlungen im Jahr durchgeführt werden (für die Feuerwehr und für den Verein). Die Vermischung von Verein und Gemeindeeinrichtung birgt ja auch unter Umständen potential für Aufreger: Nutzung von Feuerwehrfahrzeugen (z.B. MTW) beim Feuerwehr-Fest, Veranstaltungen im Feuerwehrhaus, etc.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Sascha

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AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg885366
Datum16.10.2023 16:271603 x gelesen
Die Nachteile sind aber auch dargelegt.

Die Feuerwehrangehörigen sind nicht automatisch Mitglied im Vereine und man kann sie dazu auch nicht zwingen. Man baut also Parallelstrukturen auf.

Der Verein steht in keinem Sonderverhältnis zu Gemeinde. Da die Feuerwehr nach unserem Gesetz keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, ist jedes Handeln der Feuerwehr der Gemeinde zuzuordnen. Es gilt daher der Gleichbehandlungsgrundsatz; alles was man dem Feuerwehrförderverein zur Verfügung stellt, wie Räumlichkeiten usw. muss bei Anfragen auch anderen Vereinen zur Verfügung gestellt werden.

Der Feuerwehrförderverein ist nicht automatisch gemeinnützig; er muss diese Gemeinnützigkeit erst beantragen und dann regelmäßig beweisen, wie jeder andere Verein eben auch. Das bedeutet, dass auch hier Zeit und Arbeit investiert werden muss.

Es läuft also auf doppelte Strukturen und doppelte Arbeiten hinaus, die letztlich unnötig sind. Es gibt auch in BaWü den einen oder anderen Feuerwehrförderverein, bei dem das System funktioniert, aber das liegt im Regelfall an den Leuten, die es machen. Dort kommt das Problem dann beim Generationenwechsel.

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz885367
Datum16.10.2023 16:331448 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jakob T.Der Hauptnachteil eines Fördervereins liegt doch klar auf der Hand. Das Vereinsvermögen ist dem Zugriff der Kommune entzogen. Das scheint wohl einigen nicht so recht zu schmecken. ;-)

Darum geht es hier aber nicht. Es gibt in BaWü klar festgelegte Regeln für die "Kameradschaftskasse", sowas würde man sich auch in anderen Bundesländern wünschen. Das hat erstmal nichts mit einem Feuerwehrförderverein zu tun und man sollte es tunlichst auch bleiben lassen, für die Führung einer Kameradschaftskasse einen (Förder-)Verein zu gründen. Da ist die BaWü-Landeslösung in der Tat sinnvoller. Nichts destotrotz spricht ja auch nichts gegen einen Förderverein, aber nicht einzig und alleine für die Kameradschaftskasse, da macht das keinen Sinn und der freien Nutzung der dort erwirtschafteten Mittel sind dann satzungsgemäß auch wieder recht enge Grenzen gesetzt, insbesondere wenn der Verein dann noch gemeinnützig sein soll.

Gruß,
Michael

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW885368
Datum16.10.2023 16:341465 x gelesen
Geschrieben von Sascha E.
Es müssen also mehr Freiwillige für Verwaltungsaufgaben gefunden werden. Unter Umständen müssen 2 Hauptversammlungen im Jahr durchgeführt werden (für die Feuerwehr und für den Verein). Die Vermischung von Verein und Gemeindeeinrichtung birgt ja auch unter Umständen potential für Aufreger: Nutzung von Feuerwehrfahrzeugen (z.B. MTW) beim Feuerwehr-Fest, Veranstaltungen im Feuerwehrhaus, etc.


Und was unterscheidet das davon, wenn eine Baden-würtembergische Feuerwehr ein Feuerwehrfest feiert?

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg885371
Datum16.10.2023 17:561441 x gelesen
Komisch, scheint dann auf Bundesebene weniger Probleme zu bereiten.

Fast jeder THW Ortsverband hat ein Förderverein, was in der Regel sehr gut funktioniert.
Dazu sind häufig auch die Jugendgruppen eigene Vereine.


Macht vieles was z.b. Spenden, Zuschüsse etc. angeht leichter.

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AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg885372
Datum16.10.2023 17:591434 x gelesen
Komisch, scheint dann auf Bundesebene weniger Probleme zu bereiten.

Fast jeder THW Ortsverband hat ein Förderverein, was in der Regel sehr gut funktioniert.
Dazu sind häufig auch die Jugendgruppen eigene Vereine.


Macht vieles was z.b. Spenden, Zuschüsse etc. angeht leichter.


So aufwendig ist die Steuererklärung alle paar Jahre auch nicht, insbesondere mittlerweile online möglich.

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AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg885373
Datum16.10.2023 18:011452 x gelesen
Achja und der Absatz mit der Gleichbehandlung ist ja wohl völliger Humbug.

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 885375
Datum16.10.2023 19:171446 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael W..... der freien Nutzung der dort erwirtschafteten Mittel sind dann satzungsgemäß auch wieder recht enge Grenzen gesetzt, insbesondere wenn der Verein dann noch gemeinnützig sein soll.

Man muss die Satzung entsprechend gestalten. Wenn diese dann genehmigt wird ist alles gut. Die Zuwendungen seitens der Gemeinde für die "Kameradschaftskasse" gehen dann direkt von der Gemeinde an den Förderverein der das Geld dann entsprechend der Satzung verwendet. Man ist da nicht so eingeschränkt wie viele glauben.
Klar, man kann eben nicht eine zwei Wochen Tour auf Malle machen. Aber wer will das schon.

Es muss ja klar und sauber Buch geführt werden. Es funktioniert!

Was man auch sagen muss, liegt die Kasse beim Verein können Spenden direkt angenommen werden. Verwaltet die Kasse jetzt die Kommune, muss in der Regel erst über die Annahme einer Spende entschieden werden (von der Höhe der Spende abhängig).

Das System der Fördervereine funktioniert zumindest in Rheinland-Pfalz sehr gut. Es besteht auch eine gewissen Eigenkontrolle da der Vorstand des Vereins nicht zwangsläufig auch in der Führung der Feuerwehreinheit oder überhaupt aktiv in der Feuerwehreinheit tätig ist.

Nun, andere Bundesländer andere Sitten und Gebräuche. ;-) Oder, wie man es gewöhnt ist.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz885380
Datum16.10.2023 22:201470 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jakob T.Man muss die Satzung entsprechend gestalten. Wenn diese dann genehmigt wird ist alles gut.

Wenn du gemeinnützig sein willst, gibt es da enge Grenzen bei der Gestaltung der Satzung. Einmalige Anerkennung ist da auch nicht genug, da wird auch alle paar Jahre anhand der tatsächlichen Unterlagen geprüft, wofür die Mittel eingesetzt wurden. Wenn man ein paar Dinge beachtet, funktioniert das schon. Aber Zuwendungen an Mitglieder ("Tour nach Malle") lassen hier alle Alarmglocken läuten. Sowas geht nur in sehr begrenztem Maße.

Geschrieben von Jakob T.Was man auch sagen muss, liegt die Kasse beim Verein können Spenden direkt angenommen werden. Verwaltet die Kasse jetzt die Kommune, muss in der Regel erst über die Annahme einer Spende entschieden werden (von der Höhe der Spende abhängig).

Richtig, aber ich wüßte jetzt nicht, dass eine Annahme von einer Gemeinde schonmal verweigert wurde, da geht es eher darum, dass sich niemand mit einer Spende was "erkaufen" kann. Man kann auch zweckgebunden an die Gemeinde spenden. Alles genauso unproblematisch wie wenn es an den Verein geht.

Geschrieben von Jakob T.Das System der Fördervereine funktioniert zumindest in Rheinland-Pfalz sehr gut. Es besteht auch eine gewissen Eigenkontrolle da der Vorstand des Vereins nicht zwangsläufig auch in der Führung der Feuerwehreinheit oder überhaupt aktiv in der Feuerwehreinheit tätig ist.

Richtig, der Förderverein hat erstmal gar nichts mit der Feuerwehr selbst zu tun.

Aber wie schon gesagt, ich würde die "Kameradschaftskasse" und den Förderverein auf jeden Fall getrennt handhaben, egal in welchem Bundesland.

Gruß,
Michael

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AutorSasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg885381
Datum17.10.2023 07:331300 x gelesen
Wenn in Ba-Wü eine Feuerwehr ein Feuerwehr-Fest feiert, dann feiert wirklich die Feuerwehr das Fest und nicht ein Feuerwehrverein. Daher kann die Feuerwehr auch das von der Gemeinde gestellte Arbeitsmaterial, so lange es nicht akut benötigt wird hierfür einsetzen, bzw. auch leichter verargumentieren, warum man zum Beispiel ein MTW aus Gemeindebesitz nutzt um für dieses Feuerwehrfest Versorgungsfahrten zu machen.

Wenn der Feuerwehrverein das macht, ist dieser rechtlich unabhängig von der Feuerwehr.
Das heißt dort dürfte streng genommen das gemeindeeigene MTW nicht einfach genutzt werden um den Anhänger mit Material zu transportieren oder um noch mal 2 Körbe mit Brötchen beim Bäcker zu besorgen. Ansonsten müsste man auch anderen Vereinen dies zur Verfügung stellen.
Der Förderverein der ortsansäßigen Grundschule bekommt ja auch nicht einfach so das MTW von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Sascha

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 885382
Datum17.10.2023 08:041302 x gelesen
Guten Morgen,

wie geht ihr denn mit Umsätzen auf Brandschutztagen und Jubiläen etc. um? Wer ist da Veranstalter?

Ansonsten viel Schwarz / Weiß - Malerei in deinem Beitrag.

Geschrieben von Matthias K.Es gilt daher der Gleichbehandlungsgrundsatz; alles was man dem Feuerwehrförderverein zur Verfügung stellt, wie Räumlichkeiten usw. muss bei Anfragen auch anderen Vereinen zur Verfügung gestellt werden.

Ist das so? Denn im Umkehrschluss könnte der Feuerwehrverein ja dann auch darauf bestehen, die Räumlichkeiten des Sportvereins für sich zu beanspruchen. Auch hier gilt ein gesundes Augenmaß und ein wenig GMV.

Geschrieben von Matthias K. Geschrieben von Matthias K.Dort kommt das Problem dann beim Generationenwechsel.

Auch hier aus Erfahrung: Oft weniger ein Problem, als es gerne dargestellt wird.

Gruß

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz885383
Datum17.10.2023 08:261256 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sascha E.Wenn in Ba-Wü eine Feuerwehr ein Feuerwehr-Fest feiert, dann feiert wirklich die Feuerwehr das Fest und nicht ein Feuerwehrverein. Daher kann die Feuerwehr auch das von der Gemeinde gestellte Arbeitsmaterial, so lange es nicht akut benötigt wird hierfür einsetzen, bzw. auch leichter verargumentieren, warum man zum Beispiel ein MTW aus Gemeindebesitz nutzt um für dieses Feuerwehrfest Versorgungsfahrten zu machen.

Alles kein Problem, wenn man keines draus macht. Bei uns veranstaltet der Förderverein zusammen mit der Feuerwehr einen Tag der offenen Tür zur Präsentation der Feuerwehr und zur Mitgliederwerbung. Der Förderverein unterstützt da mit dem Catering und einigen Helfern, die nicht in der Feuerwehr aktiv sind. Bei uns ist der Neid zwischen den wenigen Vereinen zum Glück noch nicht so weit gediehen, dass da einer mit solchen Dingen käme, die du da aufzählst. Außerdem haben wir keinen MTW, den wir zum Brötchenholen verwenden könnten.

Gruß,
Michael

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz885384
Datum17.10.2023 08:541248 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Martin D.Denn im Umkehrschluss könnte der Feuerwehrverein ja dann auch darauf bestehen, die Räumlichkeiten des Sportvereins für sich zu beanspruchen.

Wohl kaum, Feuerwehrhaus = Eigentum der Gemeinde, Räumlichkeiten des Sportvereins = Eigentum des Sportvereins. So kenne ich es zumindest. Und wenn Sportvereine z.B. Turn- oder Mehrzweckhallen der Gemeinde nutzen, so stehen die zu den gleichen Konditionen auch anderen Vereinen zur Verfügung.

Wobei mir jetzt kein Fall eines Vereins bekannt ist, der aufgrund einer Nutzung einer Feuerwehrräumlichkeit eines Feuerwehrfördervereins daraus ein Nutzungsrecht des Feuerwehrhauses für sich abgeleitet hätte. Der örtliche Förderverein des Kindergartens nutzt für seine Veranstaltungen auch den Kindergarten und der örtliche Sportverein kam bisher auch nicht auf die Idee, im Kindergarten seine Mitgliederversammlung durchzuführen. Warum auch, dafür stehen auch genügend andere, besser geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung.

Gruß,
Michael

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW885385
Datum17.10.2023 09:061263 x gelesen
Geschrieben von Sascha E.Wenn in Ba-Wü eine Feuerwehr ein Feuerwehr-Fest feiert, dann feiert wirklich die Feuerwehr das Fest und nicht ein Feuerwehrverein.
Also bestellt die Gemeinde die Brötchen und Bratwurst und bezahlt sie auch? Und verbucht dann die Einnahmen in der kasse?

Geschrieben von Sascha E.Der Förderverein der ortsansäßigen Grundschule bekommt ja auch nicht einfach so das MTW von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
Könnte schon vorgekommen sein. Wir haben z. B. mal eine Zeitlang Material des Kindergartens bei uns zwischengelagert.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg885390
Datum17.10.2023 10:521218 x gelesen
Mit "Umsätzen auf Brandschutztagen und Jubiläen" kann ich nichts anfangen. Ich vermute mal, dass sind einfach Feste die bei Euch der Förderverein ausrichtet.

In BaWü gibt es eben das Konstrukt der Kameradschaftskasse. Es ist rechtlich Geld der Gemeinde, bei Veranstaltungen gilt die Gemeinde als Veranstalter, der Kommandant kann aber ohne Absprache mit dem Bürgermeister darüber verfügen. Einziges Manko, es muss eben ein Wirtschaftsplan aufgestellt werden.

Wenn also ein Kreisfeuerwehrtag veranstaltet wird, dann macht das zwar die Feuerwehr, rechtlich tritt aber die Gemeinde in Erscheinung. Ebenso bei Tag der offenen Tür, etc. pp.

Der große Vorteil daran war bisher, dass, im Gegensatz zu einem Verein, eine Steuerpflicht grundsätzlich nur anfiel, wenn die Veranstaltung ein "gewisses Gewicht hat", dass hatte sie nach den Steuerrichtlinien bei regelmäßigen Einnahmen von mehr als 30.000 Euro im Jahr aus der speziellen Tätigkeit, oder wenn voraussichtlich über 100.000 Euro einmalig erzielt werden. Hier hat die EU jetzt bei der Umsatzsteuer etwas eingegrätscht, aber die Kameradschaftskasse ist im Regelfall aus der Körperschaftssteuer raus.

--

Bei dem anderen vergleichst Du Äpfel mit Birnen. Zumindest bei den mir bekannten Vereinen gehören die Vereinsheime den Vereinen und nicht der Gemeinde, oder es gibt für die Sportanlagen einen Nutzungs- oder Überlassungsvertrag.

Ein interessantes Beispiel war, als eine politische Partei eine Feuerwehr gefragt hat, ob sie die Bewirtung einer Parteiveranstaltung übernehmen würde. Hier kam der freundliche Hinweise vom Rathaus, dass man den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten soll; bewirtet man eine Partei, muss man diesen Service allen Parteien zur Verfügung stellen. War dann schnell erledigt.

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AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg885391
Datum17.10.2023 10:551230 x gelesen
Kommt auf die örtlichen Gegebenheiten an.

Mein Teilort hat keine gesonderten Räumlichkeiten für Vereine und der Neid auf den Schulungsraum der Feuerwehr ist groß. Bisher konnte eine Mitnutzung immer abgelehnt werden, da die Feuerwehr eben ein Teil der Gemeinde und kein Verein ist.

Kindergartenfördervereine sind mir jetzt unbekannt, aber hier kann man in die gleiche Problematik kommen. Wenn der Verein gemeindeeigene Räume des Kindergartens einfach so nutzen kann, dann steht dieses Recht jedem Verein zu.

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AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg885393
Datum17.10.2023 11:041211 x gelesen
Andere Bundesländer andere Sitten trifft es gut.

In BaWü gäbe es z.B. überhaupt keine Rechtsgrundlage, dass die Feuerwehrzuwendungen der Gemeinde an einen Verein gehen dürften.

Mein letzter Stand war, dass 14 Bundesländer die Sache über Feuerwehrvereine regeln; BaWü hat eine komplett eigene Regelung und ich hab in Erinnerung, dass in Sachsen oder Sachsen-Anhalt eine rechtliche Lage existiert die irgendwo zwischen beidem hängt.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP885394
Datum17.10.2023 11:101209 x gelesen
Geschrieben von Matthias K.Hier kam der freundliche Hinweise vom Rathaus, dass man den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten soll; bewirtet man eine Partei, muss man diesen Service allen Parteien zur Verfügung stellen.Dabei dürfte der Rathaushinweisgeber allerdings den § 5 des Parteiengesetzes im Kopf gehabt haben, und nicht den oft unnötig angsteinflößenden allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz. Nur, weil der Förderverein des Kindergartens mit dem Vereinzweck Förderung des Kindergartens Räume des Kindergartens zur Einnahmeerzielung bereitgestellt bekommt, oder der Förderverein zur Förderung der Feuerwehr im Feuerwehrhaus feiert, bekommt der Verein zur Förderung der Erinnerung an die kunsthistorische Bedeutung von Badelatschen diese Räume noch lange nicht.

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg885395
Datum17.10.2023 11:181144 x gelesen
Die Feuerwehr ist die Gemeinde und die Gemeinde ist die Feuerwehr.

§ 18 Abs. I gibt vor, dass die Gemeinde die Existenz der Kameradschaftskasse in einer Satzung verankern muss. Ist in der Mustersatzung bereits drin. Satz 2 gibt Erleichterungen für die Führung des Kontos.

§ 18 Abs. II gibt vor, dass der jeweilige Ausschuss einen Wirtschaftsplan aufzustellen hat der vom Bürgermeister zu genhmigen ist; für die Kameradschaftskasse muss ein Extra Konto/Kasse vorhanden sind und eigene Aufzeichnungen müssen geführt werden.

§ 18 Abs III regelt, dass die Entscheidung wie das Geld verwendet wird, ausschließlich Sache des Ausschusses ist. Ausführendes Organ ist der Feuerwehrkommandant. Die Handlungen des Feuerwehrkommandanten folgen Kratt Gesetz in Vertretung Bürgermeisters; bei allem was über die Kasse abgewickelt wird, ist die Gemeinde der Veranstalter.


Wenn also ein Fest veranstaltet werden soll, dann brauch es dafür nur das Einverständnis des zuständigen Feuerwehrausschusses. Der Kommandant kann Brötchen und Bratwurst selbst kaufen, er kann es aber auch auf den Kassierer oder einen sonstigen delegieren. Derjenige der einkauft handelt in dem Moment als Vertreter der Bürgermeisters.

Zahlt die Feuerwehr den Metzger nicht, dann muss der Metzger die Gemeinde auf Zahlung verklagen.

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken885396
Datum17.10.2023 11:231175 x gelesen
Das ist ein weites Thema. Dürfen die FDB (Freunde der Badelatschen), wenn sie gemeinnützig sind, die Einladung zu ihrem Badelatschentag am Baggersee in den Schaukasten der Gemeinde (und strengenommen ist ja der Feuerwehrschaukasten ein Gemeindeschaukasten) hängen? Darf das der Förderverein Zwergerlhaus?

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AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg885397
Datum17.10.2023 11:271183 x gelesen
Ob er sie bekommt ist die eine Sache, ob er einen rechtlichen Anspruch darauf hat die andere.

Wenn Du das nächste Mal den Ordnungsamtsleiter triffst, frag ihn mal, ob sich an die Sache noch aus seinem Studium erinnert. Ich wette mit Dir, er wird das Gesicht verziehen.

Es gibt den gesunden Menschenverstand, der Dir sagt, dass Niemand auf die Idee kommt, sowas zu verlangen.

Es gibt aber auch die Erfahrung, dass jeden Tag irgendwo ein Querulant aufsteht, dem es nur darum geht, Recht zu bekommen.

Der Staat, zudem auch die Gemeinde gehört, hat alle gleich zu behandeln; das gilt nicht nur für natürliche Personen, sondern auch für juristische Personen, wie Vereine.

Wenn die Gemeinde Geld, Räume, sonstige Zuwendungen an Verein A gibt, warum sollte also Verein B kein Recht darauf haben.

Hier kommt dann die Spielweise der Juristen. Evtl. ist das Zugewendete ja an einen Zweck geknüpft, der speziell im Gemeindeinteresse steht und lässt sich dadurch begründen, und und und...

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP885398
Datum17.10.2023 11:461325 x gelesen
Kleine Berichtigung: Der Staat, zudem auch die Gemeinde gehört, hat alle gleiche Fälle gleich zu behandeln
Geschrieben von Matthias K.Hier kommt dann die Spielweise der Juristen. Juristen bekommen dazu gerne eine Fragestellung, sinngemäß: Paul besteht aus Atomen. Seine Kaffeetasse besteht aus Atomen.
Also haben Paul und seine Kaffetasse etwas grundlegend gemeinsam, und sind unter einem gleichen Oberbegriff zu sehen.
Wieso muss Paul trotz verfassungsgemäßem Gleichheitsgrundsatz Einkommenssteuer zahlen, aber seine Kaffeetasse nicht?

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz885399
Datum17.10.2023 13:581152 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Matthias K.In BaWü gäbe es z.B. überhaupt keine Rechtsgrundlage, dass die Feuerwehrzuwendungen der Gemeinde an einen Verein gehen dürften.

Eine solche Regelung wäre mir auch für RLP nicht bekannt.

Geschrieben von Matthias K.Mein letzter Stand war, dass 14 Bundesländer die Sache über Feuerwehrvereine regeln

RLP zumindest regelt da nichts. Einen Feuerwehrverein gibt es da nicht, bestenfalls einen Feuerwehrförderverein, der erstmal rechtlich völlig eigenständig ist und mit der Feuerwehr selbst überhaupt nichts direkt zu tun hat. Aus dem benachbarten Saarland ist mir auch nichts anderes bekannt. Ob das in anderen Bundesländern nochmal anders ist, weiß ich nicht. War da nicht was in Bayern?

Gruß,
Michael

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken885400
Datum17.10.2023 15:461207 x gelesen
Weil sie ja kein Einkommen hat. Alles was sie einnimmt, gibt sie wieder aus :-) Zudem erzeugt sie kosten (Reinigung) und daher:
Keine Gewinnerzielungsabsicht -> Liebhaberrei -> Keine Steuerpflicht (so würde ich es dem Finanzamt gegenüber begründen :-)

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern885409
Datum18.10.2023 07:401135 x gelesen
Guten Morgen,

ersteinmal wieder Spannend, wie wer etwas handhabt oder auch Haare gespalten werden, nachdem man erst daran gezogen hat.
Aber mal im ernst,Geschrieben von Matthias K.Bisher konnte eine Mitnutzung immer abgelehnt werden
Waru macht man den sowas??
Habt ihr lauter kriminelle in eurer Gegend oder warum wird abgewehrt....??
Gemeindeleben und soziales Miteinader besteht nicht nur aus Feuerwehr ;-)

Ich habe die Erfahrung gemacht, wenn man mitenander spricht, meistens ein gutes Ergebnis herauskommt.
Aber diese Thesen hier teilweise sind echt abenteuerlich und haben mit meiner Lebenswirklich keit eher nichts zu tun.....lol


Gruß vom See
Markus

In Treue fest!

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern885412
Datum18.10.2023 08:531247 x gelesen
Hallo alle zusammen

Immer wieder lustig, wie hier Diskussionen vollkommen vom Thema abdriften.

Grundsätzlich ist es halt mal so, dass es per Gesetz den Feuerwehrverein geben kann.

BayFWG, Art. 5 Freiwillige Feuerwehr
(1) Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren werden in der Regel von Feuerwehrvereinen gestellt.

Ob das jetzt dem einen schmeckt oder nicht ist komplett egal, es ist halt in Bayern per Gesetz so.

In der Regel sind in Bayern die Feuerwehrvereine e.V. und gemeinnützig.
Der Verwendungszweck des Vereinsvermögens ist die Förderung des Brandschutzes.

siehe Mustersatzung des LFV Bayern, die bei sehr vielen Vereinen im wesentlichen so eingeführt ist.

§ 2 - Vereinszweck
1. Zweck des Vereins ist die Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr
insbesondere durch die Werbung und das Stellen von Einsatzkräften. Dabei verfolgt er
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn im Sinne des Abschnitts
Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig: Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
3. Die Vereinsämter sind grundsätzlich Ehrenämter.

So, und damit haben sich alle Diskussionen über Pflichtaufgaben der Gemeinde, Übernahmen von Pflichtaufgaben der Gemeinde durch den Feuerwehrverein, Kassenführung, usw, usw, usw erledigt.

Und die Räumlichkeiten, die der Feuerwehrverein i.d.R. nutzt, sind die gleichen, die auch die Hilfsorganisation nutzt.
Der Feuerwehrverein stellt ja auch die Mitglieder der Hilfsorganisation.

Jetzt könnte man sagen, Ende der Diskussion.

Ich wünsche der FFW Feldafing, dass der getane Schritt zu einer Beruhigung beiträgt und die Zukunft der FFW Feldafing damit gesichert ist.

mkg

WErner

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AutorTobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern885494
Datum27.10.2023 09:58785 x gelesen
Servus Forum,

bleibt zu hoffen, dass bei Gemeinderat, Verwaltung und Bevölkerung auch ankommt, was es ist: Ein erster Schritt.
Zu leicht kann man als Bevölkerung und Gemeinderatsmitglied den Artikel auch lesen nach dem Motto: Problem gelöst, alles in Ordnung. Das ist es aber bei Weitem nicht.
Der Feuerwehr Feldafing für die Zukunft das Beste!

Gruß aus den Bergen

Tobias

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AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg885594
Datum02.11.2023 16:43753 x gelesen
Nein, keine Kriminelle.

Aber Du hast Vereine mit Geld und ohne Vereinsheim und Vereine ohne Geld aber mit Vereinsheim.

Die Vereine sind teilweise "Familienbesitz", die Vorstände hatten die letzten 100 Jahre alle die gleichen Nachnamen und wenn sich der Nachname eines Vorstandes mal anders war, dann weil jemand eingeheiratet hatte.

Es sind also diverse Befindlichkeiten die aufeinander treffen und aus denen man sich besser raus hält, weil es nicht gut ausgeht.

Ich sag mal vorsichtig so; für den Neubau des Feuerwehrhauses sind noch nicht mal die Grundstücke gekauft, und es wird schon überlegt, wer den Schulungsraum und wer das Kommandantenbüro übernehmen kann, und was man aus der Fahrzeughalle alles machen kann.

Wie sagte irgendein Dichter mal: "Der Friedlichste kann nicht in Frieden leben, wenn der andere ihn nicht lässt."

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AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg885595
Datum02.11.2023 16:45767 x gelesen
Weil Paul kraft gesetzliche Regelung als natürliche Person gilt und natürliche Personen der Einkommensteuer unterliegen.

So eine Fragestellung kenn ich irgendwoher; ging aber darum ob man Schimpansen zur Einkommensteuer heranziehen kann.

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 28.07.2023 15:37 Jürg7en 7M., Weinstadt
 28.07.2023 17:29 Mart7in 7D., Dinslaken
 28.07.2023 17:52 Fabi7an 7B., Machern
 28.07.2023 17:48 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 28.07.2023 22:58 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 10.08.2023 17:10 Jürg7en 7M., Weinstadt
 23.09.2023 17:00 Mark7us 7R., Höhenrain
 25.09.2023 12:56 Jens7 R.7, Lützen
 10.10.2023 16:43 Mark7us 7R., Höhenrain
 11.10.2023 08:22 Tobi7as 7S., Wolfsburg
 11.10.2023 19:41 Mark7us 7R., Höhenrain
 12.10.2023 00:52 thom7as 7g., NU
 12.10.2023 10:50 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 12.10.2023 13:35 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 13.10.2023 10:17 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 16.10.2023 11:52 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 16.10.2023 13:52 Darr7e H7., hamburg
 16.10.2023 13:59 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 16.10.2023 14:17 Darr7e H7., hamburg
 16.10.2023 16:27 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 16.10.2023 17:59 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 16.10.2023 18:01 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 17.10.2023 08:04 Mart7in 7D., Dinslaken
 17.10.2023 08:54 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 17.10.2023 10:55 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 18.10.2023 07:40 Mark7us 7G., Kochel am See
 02.11.2023 16:43 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 17.10.2023 10:52 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 17.10.2023 11:10 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.10.2023 11:23 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 17.10.2023 11:27 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 17.10.2023 11:46 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.10.2023 15:46 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 02.11.2023 16:45 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 16.10.2023 14:04 Jako7b T7., Bischheim
 16.10.2023 14:22 Sasc7ha 7E., Baiersbronn
 16.10.2023 15:04 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 16.10.2023 15:25 Jako7b T7., Bischheim
 16.10.2023 16:01 Sasc7ha 7E., Baiersbronn
 16.10.2023 16:34 Thom7as 7E., Nettetal
 17.10.2023 07:33 Sasc7ha 7E., Baiersbronn
 17.10.2023 08:26 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 17.10.2023 09:06 Thom7as 7E., Nettetal
 17.10.2023 11:18 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 16.10.2023 17:56 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 16.10.2023 16:33 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 16.10.2023 19:17 Jako7b T7., Bischheim
 16.10.2023 22:20 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 17.10.2023 11:04 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 17.10.2023 13:58 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 13.10.2023 08:33 Volk7er 7C., Garbsen
 27.10.2023 09:58 Tobi7as 7Jos7ef 7R., Bad Tölz
 18.10.2023 08:53 wern7er 7n., reischach
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