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| Thema | BLEVE - Schutzabstände bei alternativen Antriebsstoffen | 2 Beträge | |||
| Rubrik | ABC-Gefahren | ||||
| Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 886880 | |||
| Datum | 10.02.2024 10:15 | 1810 x gelesen | |||
| Hallo zusammen. Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema BLEVE und den zugehörigen Schutzabständen. Die einschlägigen Werte bzw. Empfehlungen für LNG / LPG sind bekannt. Wie sieht das aber bei Wasserstoff (H2), Flüssig-Wasserstoff (LH2) und Biomethan (BIO-LNG) aus? Sind die Schutzabstände übertragbar? Und, lassen sich die NFPA-Faustformeln auch auf diese Stoffe übertragen? Grüße Udo | |||||
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| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 886882 | |||
| Datum | 10.02.2024 20:18 | 744 x gelesen | |||
| mal rein technisch betrachtet: Bei Bio-Gaskraftstoffen (egal ob Bio-LNG oder Bio-LPG) sollten keine Unterschiede zu fossilem LNG bzw. LPG bestehen. Beim Wasserstoff kommt es auf die Speichertechnik an. Derzeit werden im PKW-Bereich AFAIK "ganz normale" Hochdruckspeicher verwendet. Da ist also nicht mit einer BLEVE zu rechnen (was einen Behälterzerknall natürlich auch nicht erstrebenswerter macht). Spannender könnte es bei Cryotanks werden, die wohl (wie die LNG-Cryotanks) eher bei Nutzfahrzeugen zu finden sein werden. Für die LNG-Cryotanks wird ein Sicherheitsabstand von 350 Metern vorgegeben, siehe FAQ. Diesen Wert würde ich auch für Wasserstoff-Cryotanks ansetzen. | |||||
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