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Thema | Brandschutz: Nahverkehrsbetriebe verbieten Mitnahme von E-Scootern | 18 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 887071 | |||
Datum | 29.02.2024 22:16 | 2071 x gelesen | |||
gab es da vermehrt einschlägige Vorfälle? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Goldkronach / Bayern | 887074 | |||
Datum | 01.03.2024 12:49 | 1275 x gelesen | |||
Könnte es sein, dass man der Konkurrenz (Lime, Tier, Voi, ...) hier das Geschäft erschweren möchte und den Brandschutz mal wieder vorschiebt ?? | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 887075 | |||
Datum | 01.03.2024 12:57 | 1188 x gelesen | |||
Lt. ADAC ist in einigen Städten NRW ein solches Verbot bereits ab 1. März umgesetzt wurden: [...] Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 887076 | |||
Datum | 01.03.2024 13:00 | 1179 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Markus H. Könnte es sein, dass man der Konkurrenz (Lime, Tier, Voi, ...) hier das Geschäft erschweren möchte und den Brandschutz mal wieder vorschiebt ?? Nicht unbedingt; als ÖPNV-Vielfacher sehe ich mehr private E-Scooter in den Bahnen mitfahren. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Juli8a S8., Schramberg / BW | 887077 | |||
Datum | 01.03.2024 15:22 | 1101 x gelesen | |||
In Hamburger U-Bahnen sind die schon länger verboten. Anfang Februar hat ein E-Scooter im Ammerland einen Carport inkl. Auto in Brand gebracht und im Dezember gab es einen Brand in einem Hochhaus durch einen E-Scooter. So ganz ohne ist also nicht. | |||||
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Autor | Juli8a S8., Schramberg / BW | 887078 | |||
Datum | 01.03.2024 15:26 | 1052 x gelesen | |||
Habe es gerade noch gelesen: Letzte Woche gab es 15 Tote bei einem Wohnhausbrand, der durch einen E-Scooter ausgelöst wurde. Jedoch weiß ich jetzt nicht, ob dort die Akkus die gleichen Standards haben wie in Deutschland. | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 887080 | |||
Datum | 01.03.2024 18:52 | 980 x gelesen | |||
hmm ... was machen diese Verkehrsbetriebe denn dann mit E-Rollis (mit Li-Akkus)? Grüße Udo | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 887081 | |||
Datum | 01.03.2024 23:28 | 900 x gelesen | |||
vermutlich das gleiche wie mit E-Bikes (deren Akkus sich nicht unbedingt ernsthaft von denen eines E-Scooters unterscheiden) und diesen Dings, diesen Smartphones?;-) | |||||
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Autor | Rene8 B.8, Kamp-Lintfort / NRW | 887085 | |||
Datum | 02.03.2024 11:49 | 795 x gelesen | |||
https://fragdenstaat.de/dokumente/239638-mitnahme-von-elektrischen-kleinstfahrzeugen-in-u-bahn-fahrzeugen/?page=1 Hallo zusammen, BlackBerry Pin 24DC9822 | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 887086 | |||
Datum | 02.03.2024 12:43 | 744 x gelesen | |||
Das Gutachten ist durchaus interessant zu lesen. Auch werden dort grundsätzlich sauber die verschiedenen Arten von elektrisch angetriebenen kleinen Fahrzeugen mit ihren Abgrenzungskriterien aufgeführt. Leider wird im weiteren Verlauf nicht mehr darauf eingegangen, um welche dieser Fahrzeuge es eigentlich geht. So wird zwar im Abschnitt über die Zündinitiale ausdrücklich ein Pedelec-Akku betrachtet, später und auch im Fazit wird aber wieder allgemein von Elektrokleinstfahrzeugen geschrieben. Es ist wohl davon auszugehen, dass hie die (umfassendere) eigene Definition gemeint ist und nicht die des Gesetzgebers. In der Pressemeldung der Hochbahn zum Verbot ist dagegen ausdrücklich von E-Scootern die Rede, die näher als "Tretroller mit E-Antrieb" definiert werden und begrifflich von Elektroscootern abgegrenzt werden. Eine solche Regelung ist durch das Gutachten IMNSHO nicht glaubwürdig zu begründen. Leider verweist die Pressemeldung auch nicht auf eine rechtliche Grundlage des verkündeten Mitnahmeverbots. Offensichtlich gelten bei der Hochbahn die gemeinschaftlichen Beförderungsbedingungen des Hamburger Verkehrsverbundes. Dort finden sich keine speiellen Regelungen für Elektrokleinstfahrzeuge; Pedelecs werden (wie vom Gesetzgeber) den Fahrrädern gleichgestellt. | |||||
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Autor | Rene8 B.8, Kamp-Lintfort / NRW | 887087 | |||
Datum | 02.03.2024 13:19 | 699 x gelesen | |||
Mich erinnert die Diskussion um Sicherheit oder Gefahren der Elektromobilität an die Diskussion als PKW mit Gasantrieb / Gastank ausgestattet wurden und z. B. Verbote ausgesprochen wurden in Tiefgaragen zu parken. Heute fragt da kein Mensch mehr nach, mal sehen was da so noch kommt. OffTopic: Zu mindestens der Wille des Gesetzgebers zum Thema Elektromobilität und Garagen ist ja schon niedergeschrieben. Kollegiale Grüße René Bonn | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 887088 | |||
Datum | 02.03.2024 14:18 | 680 x gelesen | |||
Geschrieben von Rene B.Mich erinnert die Diskussion um Sicherheit oder Gefahren der Elektromobilität an die Diskussion als PKW mit Gasantrieb / Gastank ausgestattet wurden und z. B. Verbote ausgesprochen wurden in Tiefgaragen zu parken. Es mag daran erinnern, ist aber sachlich ganz anders: In Garagen darf man Fahrzeuge mit konventionellem Verbrennungsmotor abstellen. Im ÖPNV darf man Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor nicht mitführen. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 887089 | |||
Datum | 02.03.2024 15:31 | 733 x gelesen | |||
hallo, da müsste man dann auch konsquenterweise Smartphones verbieten: Ratingen: Brand eines Smartphone-Akku - glücklicher Zufall verhindert Wohnungsbrand
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 887091 | |||
Datum | 02.03.2024 16:38 | 782 x gelesen | |||
Wenn man allgemein Lithium-Ionen-Akkus als Teufelszeug betrachtet und mit denen nichts zu tun haben will: Ja, dann betrifft das auch Smartphones, Ohrhörer, MP3-Spieler, Smwartwatches, Fttness-Armbänder und sicher noch ein paar Dinge mehr. Der Ansatz aus Hamburg ist ja ein anderer, da betrachtet man erstmal objektiv die Energiefreisetzung im Schadensfall in Bezug auf Höhe und Zeitverlauf und vergleicht sie mit bisherigen Referenzereignissen. (und kommt zu dem Ergebnis, dass weitere Forschungsarbeit für eine aussagekräftige Bewertung des Risikos notwendig ist). | |||||
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Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 887096 | |||
Datum | 03.03.2024 20:20 | 549 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Leider wird im weiteren Verlauf nicht mehr darauf eingegangen, um welche dieser Fahrzeuge es eigentlich geht. So wird zwar im Abschnitt über die Zündinitiale ausdrücklich ein Pedelec-Akku betrachtet, später und auch im Fazit wird aber wieder allgemein von Elektrokleinstfahrzeugen geschrieben. Es ist wohl davon auszugehen, dass hie die (umfassendere) eigene Definition gemeint ist und nicht die des Gesetzgebers. Naja... Ich vermute noch immer, dass die Begründung vorrangig auf dem Absatz beruht: Gutachten, Seite 15-16 Mit der DIN EN 50604-1 wird ein einheitlicher Sicherheitsstandard und in der Folge Viel witziger wird es, wenn man in die Normen mal genau hinein guckt: Die EN 15194 verweist in ihrem Textteil des Kapitels 4.2.3 (Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen -> Batterien) auf die Anforderungen aus der EN 50604. Was ich jedoch somit am Ende ganz anders bewerte, als die Hochbahn. Denn nach der eKFV dürfen ausschließlich für das Fahrzeug zugelassene Akkus genutzt werden. An deinem Pedelec darfst du auch einen selbst gebauten Akku verwenden. Aber das interessiert die anscheinend nicht so ganz. Zusatz: Die EN 50604 gilt ebenfalls für festverbaute Akkusysteme, die es ja auch im Bereich der Pedelecs gibt, ebenfalls nicht... Auch ist die hier erwähnte "Hammerschlagprüfung" kenne ich nur als eine materialtechnische Prüfung, die vorrangig die mechanische gesamtstabilität des Rahmens betrifft... Ich habe die Norm aber nicht mehr bei mir liegen, müsste ich erstmal wieder raussuchen. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 887098 | |||
Datum | 03.03.2024 21:04 | 487 x gelesen | |||
Letztlich ist es doch so: Die Studie stellt die Gefährlichkeit eines Pedelec-Akkus fest. Über die Akkus von eKF (gem. EKFV) macht es keine Aussage. Verboten werden (laut PM) eKF, Pedelecs aber nicht. Ich finde das nicht zwingend logisch. | |||||
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Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 887100 | |||
Datum | 03.03.2024 21:37 | 564 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Ich finde das nicht zwingend logisch. Ich empfinde dieses Vorgehen auch nicht nachvollziehbar und eher willkürlich. Das wirkt auf mich so bisschen nach einem: "Wir müssen jetzt etwas machen, nachdem es in den paar Städten zu Vorfällen kam"... | |||||
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