alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaBrandschutz: Nahverkehrsbetriebe verbieten Mitnahme von E-Scootern18 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg887071
Datum29.02.2024 22:161980 x gelesen
Brandschutz: Nahverkehrsbetriebe verbieten Mitnahme von E-Scootern - Golem.de

In einer Reihe von NRW-Großstädten dürfen E-Scooter nicht mehr in Fahrzeugen der Verkehrsbetriebe mitgenommen werden. Dies soll dem Brandschutz dienen.

hallo,

gab es da vermehrt einschlägige Vorfälle?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8H., Goldkronach / Bayern887074
Datum01.03.2024 12:491238 x gelesen
Könnte es sein, dass man der Konkurrenz (Lime, Tier, Voi, ...) hier das Geschäft erschweren möchte und den Brandschutz mal wieder vorschiebt ??

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg887075
Datum01.03.2024 12:571145 x gelesen
Explosions- und Brandgefahr! Wo E-Scooter ab März aus den Öffis verbannt werden

In einigen Städten gilt das Verbot von E-Tretrollern in den Öffis bereits ab 1. März.

Guten


Lt. ADAC ist in einigen Städten NRW ein solches Verbot bereits ab 1. März umgesetzt wurden:

[...]
Nahverkehr: Verbot wegen Explosionsrisikos

Die im Betriebsausschuss des VDV vertretenen Unternehmen hätten daher eine entsprechende Empfehlung für die Branche ausgesprochen. In London, Barcelona und Madrid habe es bereits durch E-Scooter ausgelöste Brände und Explosionen in ÖPNV-Fahrzeugen gegeben. Dies könne jederzeit auch in Deutschland passieren, hieß es seitens des VDV. Man sehe sich daher aktuell dazu gezwungen, die Mitnahme solcher Fahrzeuge in Bussen und Bahnen nicht mehr zu empfehlen.
Umgesetzt wird ein solches Verbot bereits ab 1. März in Nordrhein-Westfalen: Dort gilt in allen kommunalen Verkehrsbetrieben in den fünf größten Städten des Bundeslands, dass Fahrgäste keine E-Tretroller mehr in Bussen und Bahnen mitnehmen dürfen.
[...]



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg887076
Datum01.03.2024 13:001142 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Markus H.

Könnte es sein, dass man der Konkurrenz (Lime, Tier, Voi, ...) hier das Geschäft erschweren möchte und den Brandschutz mal wieder vorschiebt ??


Nicht unbedingt; als ÖPNV-Vielfacher sehe ich mehr private E-Scooter in den Bahnen mitfahren.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJuli8a S8., Schramberg / BW887077
Datum01.03.2024 15:221065 x gelesen
In Hamburger U-Bahnen sind die schon länger verboten.

Anfang Februar hat ein E-Scooter im Ammerland einen Carport inkl. Auto in Brand gebracht und im Dezember gab es einen Brand in einem Hochhaus durch einen E-Scooter. So ganz ohne ist also nicht.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJuli8a S8., Schramberg / BW887078
Datum01.03.2024 15:261014 x gelesen
Habe es gerade noch gelesen:
Letzte Woche gab es 15 Tote bei einem Wohnhausbrand, der durch einen E-Scooter ausgelöst wurde. Jedoch weiß ich jetzt nicht, ob dort die Akkus die gleichen Standards haben wie in Deutschland.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg887080
Datum01.03.2024 18:52928 x gelesen
hmm ... was machen diese Verkehrsbetriebe denn dann mit E-Rollis (mit Li-Akkus)?

Grüße
Udo

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW887081
Datum01.03.2024 23:28866 x gelesen
vermutlich das gleiche wie mit E-Bikes (deren Akkus sich nicht unbedingt ernsthaft von denen eines E-Scooters unterscheiden) und diesen Dings, diesen Smartphones?;-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorRene8 B.8, Kamp-Lintfort / NRW887085
Datum02.03.2024 11:49749 x gelesen
https://fragdenstaat.de/dokumente/239638-mitnahme-von-elektrischen-kleinstfahrzeugen-in-u-bahn-fahrzeugen/?page=1

Hallo zusammen,

Basis für die Entscheidung der Hamburger Hochbahn, Elektrokleinstfahrzeuge nicht mehr in der U-Bahn zu erlauben, ist das STUVAtech Gutachten.

Kollegiale Grüße

René Bonn



BlackBerry Pin 24DC9822

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW887086
Datum02.03.2024 12:43700 x gelesen
Das Gutachten ist durchaus interessant zu lesen.

Auch werden dort grundsätzlich sauber die verschiedenen Arten von elektrisch angetriebenen kleinen Fahrzeugen mit ihren Abgrenzungskriterien aufgeführt.

Leider wird im weiteren Verlauf nicht mehr darauf eingegangen, um welche dieser Fahrzeuge es eigentlich geht. So wird zwar im Abschnitt über die Zündinitiale ausdrücklich ein Pedelec-Akku betrachtet, später und auch im Fazit wird aber wieder allgemein von Elektrokleinstfahrzeugen geschrieben. Es ist wohl davon auszugehen, dass hie die (umfassendere) eigene Definition gemeint ist und nicht die des Gesetzgebers.

In der Pressemeldung der Hochbahn zum Verbot ist dagegen ausdrücklich von E-Scootern die Rede, die näher als "Tretroller mit E-Antrieb" definiert werden und begrifflich von Elektroscootern abgegrenzt werden. Eine solche Regelung ist durch das Gutachten IMNSHO nicht glaubwürdig zu begründen.

Leider verweist die Pressemeldung auch nicht auf eine rechtliche Grundlage des verkündeten Mitnahmeverbots. Offensichtlich gelten bei der Hochbahn die gemeinschaftlichen Beförderungsbedingungen des Hamburger Verkehrsverbundes. Dort finden sich keine speiellen Regelungen für Elektrokleinstfahrzeuge; Pedelecs werden (wie vom Gesetzgeber) den Fahrrädern gleichgestellt.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorRene8 B.8, Kamp-Lintfort / NRW887087
Datum02.03.2024 13:19667 x gelesen
Mich erinnert die Diskussion um Sicherheit oder Gefahren der Elektromobilität an die Diskussion als PKW mit Gasantrieb / Gastank ausgestattet wurden und z. B. Verbote ausgesprochen wurden in Tiefgaragen zu parken. Heute fragt da kein Mensch mehr nach, mal sehen was da so noch kommt.

OffTopic: Zu mindestens der Wille des Gesetzgebers zum Thema Elektromobilität und Garagen ist ja schon niedergeschrieben.

Kollegiale Grüße

René Bonn

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW887088
Datum02.03.2024 14:18645 x gelesen
Geschrieben von Rene B.Mich erinnert die Diskussion um Sicherheit oder Gefahren der Elektromobilität an die Diskussion als PKW mit Gasantrieb / Gastank ausgestattet wurden und z. B. Verbote ausgesprochen wurden in Tiefgaragen zu parken.

Es mag daran erinnern, ist aber sachlich ganz anders:

In Garagen darf man Fahrzeuge mit konventionellem Verbrennungsmotor abstellen.

Im ÖPNV darf man Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor nicht mitführen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg887089
Datum02.03.2024 15:31685 x gelesen
hallo,

da müsste man dann auch konsquenterweise Smartphones verbieten:

Ratingen: Brand eines Smartphone-Akku - glücklicher Zufall verhindert Wohnungsbrand

ratingen__brand_eines_smartphone-akku_-_


Glück im Unglück hatten am frühen Abend die Bewohner eines Mehrfamilienhauses in der Ratinger Innenstadt. Besorgte Anwohner hatten wegen Brandgeruch im Treppenhaus die Feuerwehr alarmiert. Vor Ort wurden die rasch eingetroffenen Einsatzkräfte darüber informiert, dass es in einer Wohnung zu knisternden Geräuschen und leichter Rauchentwicklung gekommen war ohne das eine Ursache hierfür gefunden werden konnte.



MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW887091
Datum02.03.2024 16:38747 x gelesen
Wenn man allgemein Lithium-Ionen-Akkus als Teufelszeug betrachtet und mit denen nichts zu tun haben will:

Ja, dann betrifft das auch Smartphones, Ohrhörer, MP3-Spieler, Smwartwatches, Fttness-Armbänder und sicher noch ein paar Dinge mehr.

Der Ansatz aus Hamburg ist ja ein anderer, da betrachtet man erstmal objektiv die Energiefreisetzung im Schadensfall in Bezug auf Höhe und Zeitverlauf und vergleicht sie mit bisherigen Referenzereignissen. (und kommt zu dem Ergebnis, dass weitere Forschungsarbeit für eine aussagekräftige Bewertung des Risikos notwendig ist).

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen887096
Datum03.03.2024 20:20510 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Leider wird im weiteren Verlauf nicht mehr darauf eingegangen, um welche dieser Fahrzeuge es eigentlich geht. So wird zwar im Abschnitt über die Zündinitiale ausdrücklich ein Pedelec-Akku betrachtet, später und auch im Fazit wird aber wieder allgemein von Elektrokleinstfahrzeugen geschrieben. Es ist wohl davon auszugehen, dass hie die (umfassendere) eigene Definition gemeint ist und nicht die des Gesetzgebers.

Naja... Ich vermute noch immer, dass die Begründung vorrangig auf dem Absatz beruht:
Gutachten, Seite 15-16 Mit der DIN EN 50604-1 wird ein einheitlicher Sicherheitsstandard und in der Folge
eine Erhöhung des Sicherheitsniveaus angestrebt, um werkseitige Fehlproduktionen, minderwertige Batteriefertigungen und die daraus resultierende potenzielle Gefahr für den Endverbraucher durch Brände zu minimieren. Brandereignisse die dennoch auftreten, sind oftmals auf die falsche Handhabung, unsachgemäße Ladevorgänge, manipulative Eingriffe (z. B. Tuning) oder fehlerhafter Umgang bei der Abstellung zurückzuführen.
E-Tretroller fallen hingegen nicht in den Anwendungsbereich der DIN EN 50604-1 [46]. Stattdessen wird bisher nach der seit 2019 gültigen eKFV [3] mit Bezug auf die Batterien für E-Tretroller lediglich gefordert, dass diese den Sicherheitsanforderungen des Kapitels 4.2.3 der DIN EN 15194 [83] von 2018 entsprechen (Überladeschutz). Sämtliche anderen Anforderungen, die die DIN 15194 unter anderem für Pedelecs formuliert (z. B. Hammerschlagprüfung), werden mit Ausnahme des Schutzes vor Manipulation an die E-Tretroller demnach nicht gestellt.


Viel witziger wird es, wenn man in die Normen mal genau hinein guckt:
Die EN 15194 verweist in ihrem Textteil des Kapitels 4.2.3 (Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen -> Batterien) auf die Anforderungen aus der EN 50604.
Was ich jedoch somit am Ende ganz anders bewerte, als die Hochbahn. Denn nach der eKFV dürfen ausschließlich für das Fahrzeug zugelassene Akkus genutzt werden. An deinem Pedelec darfst du auch einen selbst gebauten Akku verwenden. Aber das interessiert die anscheinend nicht so ganz.
Zusatz: Die EN 50604 gilt ebenfalls für festverbaute Akkusysteme, die es ja auch im Bereich der Pedelecs gibt, ebenfalls nicht...

Auch ist die hier erwähnte "Hammerschlagprüfung" kenne ich nur als eine materialtechnische Prüfung, die vorrangig die mechanische gesamtstabilität des Rahmens betrifft... Ich habe die Norm aber nicht mehr bei mir liegen, müsste ich erstmal wieder raussuchen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW887098
Datum03.03.2024 21:04449 x gelesen
Letztlich ist es doch so:

Die Studie stellt die Gefährlichkeit eines Pedelec-Akkus fest. Über die Akkus von eKF (gem. EKFV) macht es keine Aussage.

Verboten werden (laut PM) eKF, Pedelecs aber nicht.

Ich finde das nicht zwingend logisch.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen887100
Datum03.03.2024 21:37530 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Ich finde das nicht zwingend logisch.

Ich empfinde dieses Vorgehen auch nicht nachvollziehbar und eher willkürlich.

Das wirkt auf mich so bisschen nach einem: "Wir müssen jetzt etwas machen, nachdem es in den paar Städten zu Vorfällen kam"...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 29.02.2024 22:16 Jürg7en 7M., Weinstadt
 01.03.2024 12:49 Mark7us 7H., Goldkronach
 01.03.2024 13:00 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 01.03.2024 12:57 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 01.03.2024 15:22 Juli7a S7., Schramberg
 01.03.2024 15:26 Juli7a S7., Schramberg
 01.03.2024 18:52 Udo 7B., Schiltach
 01.03.2024 23:28 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 02.03.2024 11:49 Rene7 B.7, Kamp-Lintfort
 02.03.2024 12:43 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 02.03.2024 13:19 Rene7 B.7, Kamp-Lintfort
 02.03.2024 14:18 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 03.03.2024 20:20 Robi7n B7., Braunschweig
 03.03.2024 21:04 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 03.03.2024 21:37 Robi7n B7., Braunschweig
 02.03.2024 15:31 Jürg7en 7M., Weinstadt
 02.03.2024 16:38 Henn7ing7 K.7, Dortmund
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt