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Thema | In Landau: nach 20 Jahren - Stadtrat setzt Feuerwehrchef vor die Tür | 34 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 887278 | |||
Datum | 22.03.2024 10:33 | 6841 x gelesen | |||
dazu auch ein Kommentar: Abgesägter Feuerwehrchef in Landau: Das ist unanständig MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 887280 | |||
Datum | 22.03.2024 11:12 | 3866 x gelesen | |||
Der Kern der Sache, nämlich hauptamtliche Strukturen zu schaffen, ist ja durchaus Lobens- und Nachahmungswert. Allerdings zeigen mir Beispiele in meiner nächsten Umgebung das man solche Wechsel auch wesentlich geräuschloser bzw. ehrenamtsfreundlicher hinbekommen kann als das hier der Fall zu sein scheint (Man weiß ja auch nicht was abgelaufen ist). Z.b. den HA Nachfolger zum Stellvertreter machen bis die Dienstzeit des Ehrenamtlers abgelaufen ist. Oder im Vorfeld mal um Verständnis werben und Lösungen gemeinsam erarbeiten. Allerdings bin ich der Meinung das selbst auf Ebene Wehrleiter die heutigen Aufgaben nur noch schwer im Ehrenamt leistbar sind. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 887281 | |||
Datum | 22.03.2024 11:26 | 3631 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael L. Z.b. den HA Nachfolger zum Stellvertreter machen bis die Dienstzeit des Ehrenamtlers abgelaufen ist. Naja, die Dienstzeit läuft ja jetzt ab, passt also demzufolge hier leider gerade zur Änderung. In dem Falle also nicht "abgesägt" sondern passend zum Auslauf der 10 Jahre das Amt abgeschafft. Generell ist die Schaffung hauptamtlicher Stellen hier zu befürworten. Leider zeigt sich aber, dass damit viele langjährige Ehrenamtler gar keine Chance haben, diese Stellen im Hauptamt zu übernehmen. Wer bisher nur im Ehrenamt in dieser Position tätig war und beruflich normalerweise in anderen Themen heimisch ist, hat eben die für das Hauptamt geforderten Voraussetzungen nicht, trotz aller ehrenamtlicher Ausbildung und Erfahrung über lange Jahre und teils Jahrzehnte. Somit ist das fast immer ein Arschtritt für den Ehrenamtlichen. Hier müsste es einen Weg geben, auch langjährige ehrenamtliche Führungskräfte zu hauptamtlichen machen zu können, ohne dass dann ein z.B. 55jähriger, seit 15-20 Jahren im Dienst befindlicher BKI (oder auch Wehrleiter) noch die BF-Laufbahnausbildung absolvieren muss. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 887282 | |||
Datum | 22.03.2024 11:31 | 3375 x gelesen | |||
Zumindest für die BKI hat RLP doch eine Regelung gefunden um Amtsinhaber zu qualifizieren, die meines Wissens auch schon in Anspruch genommen wird. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 887285 | |||
Datum | 22.03.2024 13:23 | 3251 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Michael W. Generell ist die Schaffung hauptamtlicher Stellen hier zu befürworten. In Städten so ab ~ 20.000 EW durchaus. Ob wohl auch kleiner Gemeinden die Zukunft in einem hauptamtlichen Kommandanten sehen. Hier müsste es einen Weg geben, auch langjährige ehrenamtliche Führungskräfte zu hauptamtlichen machen zu können, ohne dass dann ein z.B. 55jähriger, seit 15-20 Jahren im Dienst befindlicher BKI (oder auch Wehrleiter) noch die BF-Laufbahnausbildung absolvieren muss. Hat man hier im Landkreis in einigen Fällen gemacht, mittlerweile haben die HA-Kommandanten beispielsweise der "Großen Kreisstädte" alle eine BF-Laufbahnausbildung. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 887286 | |||
Datum | 22.03.2024 14:43 | 3138 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.mittlerweile haben die HA-Kommandanten beispielsweise der "Großen Kreisstädte" alle eine BF-LaufbahnausbildungDie brauchen sie ja auch, damit sie z.B. im VB, in technischen Fragen oder tlw. auch Verwaltungsleistungen ihre Arbeitszeit mit Dingen füllen können, die andererseits auch andere Verwaltungsmitarbeiter machen würden, wenn man die Aufgabenbereiche ehrenamtlicher Wehrleitungen mal ganz konsequent überprüfen und beschneiden würde. Wir hatten doch vor paar Wochen hier eine Stellenbeschreibung eines hauptamtlichen Kommandanten. Muss das alles, was heute den ehrenamtlichen Führungsfunktionen Zeit raubt (und Verantwortung bringt), wirklich unbedingt bei denen angesiedelt sein? Müssen die Bauvorhaben brandschutztechnisch begleiten? Müssen die bei der Kirmes aufm Marktplatz die Erreichbarkeit der Hydranten und Straßenbreiten kontrollieren? Müssen die bei der Feuerlöscherprüfung selber alle P6 einsammeln und verteilen fahren? Müssen die jeden Einsatzbericht EDV-mäßig verarbeiten? Müssen die die neuen Ärmelabzeichen für die zu befördernden Löschlümmel beschaffen? Und schauen ob das Fahrzeug der Ortswehr XY nen TÜV-Termin bekommt? Es soll Kommunen geben, da macht eine Vergabestelle die ganzen Beschaffungen der Verwaltung, nur die Feuerwehr macht was eigenes. Wozu? Da sind soviele Dinge, mit denen sich Kommandanten/Wehrleiter heute noch beschäftigen, wo man mal rigoros umorganisieren könnte, wenn man es denn wollte. Man heißt hier Kommunen, Wehrleiter selber und die Feuerwehr an sich. "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 887290 | |||
Datum | 22.03.2024 16:02 | 3071 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Sebastian K. Müssen die bei der Kirmes aufm Marktplatz die Erreichbarkeit der Hydranten und Straßenbreiten kontrollieren? Müssen die bei der Feuerlöscherprüfung selber alle P6 einsammeln und verteilen fahren? Müssen die jeden Einsatzbericht EDV-mäßig verarbeiten? Müssen die die neuen Ärmelabzeichen für die zu befördernden Löschlümmel beschaffen? Und schauen ob das Fahrzeug der Ortswehr XY nen TÜV-Termin bekommt? Muß ein HA-Kommandant/Wehrleiter nicht unbedingt selbst machen; viele dieser Aufgaben erledigen beispielsweise in unserer Gemeinde zwei HA-Gerätewarte, ein HA-Feuerwehrverwaltungsangestellter und/oder der FW-FSJler. Bei etlichen FFs im Kreisgebiet ähnlich gehandhabt. In anderen Gemeinden machen diese Tätigkeiten wiederum vielfach HA-Kommanden/Wehrleiter, schon alleine um ihre Stelle zu rechtfertigen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 887296 | |||
Datum | 23.03.2024 17:34 | 2745 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Michael L. nämlich hauptamtliche Strukturen zu schaffen, ist ja durchaus Lobens- und Nachahmungswert Naja.... Ist halt alles eine Kostenfrage. Leider wird immer sehr schnell nach bezahlten strukturen gerufen. Allerdings ist es zumeist nicht finanzierbar. ;-) Gruß vom See Markus In Treue fest! | |||||
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Autor | Bjor8n R8., Mommenheim / Rheinland-Pfalz | 887300 | |||
Datum | 23.03.2024 21:50 | 2454 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Sebastian K. Wir hatten doch vor paar Wochen hier eine Stellenbeschreibung eines hauptamtlichen Kommandanten. Muss das alles, was heute den ehrenamtlichen Führungsfunktionen Zeit raubt (und Verantwortung bringt), wirklich unbedingt bei denen angesiedelt sein? Um die rhetorische Frage mal dennoch zu beantworten - Nein, natürlich nicht. Allerdings - und das ist in den letzten Jahren (Jahrzehnten?) deutlich zu beobachten - sind die Anforderungen signifikant gestiegen. Vom kleinen Strahlrohrhalter (Hohlstrahlrohr, Sprühimpuls, Rauchgaskühlung,...) bis hin zum Wehrführer und Wehrleiter. (BKI lass ich mal weg - das ist zu weit weg von mir als dass ich mir hier ein Urteil erlauben wollen würde) Feuerwehr ist heute auch im doing sehr viel mehr als Spritze und Strahlrohr. Das ist wohl unbestritten. Was da leider nicht mitgewachsen ist ist die Organisationsstruktur. Viel zu viel bleibt immer noch beim ehrenamtlichen WL hängen, dem immer wieder eingebleut wird, dass er am Ende die Verantwortung trägt. Wenn dann noch der zuständige Dezernent in der Verwaltung das Thema Brandschutz mehr als stiefmütterlich behandelt und sich immer nur dran erinnert, dass er das ja alles an den "Experten von der FW" wegdelegieren kann, dann wird - bei allem persönlichenen Engagement - es irgendwann eng. Schwierig wird es umso mehr, wenn die Verwaltung ihre Abläufe hat und der externe WL dann "einfach" dazu kommen soll, weil jeden Mittwoch um 10:15 ist Dezernatsbesprechung. Optimal für jeden ehrenamtlichen WL, der tatsächlich noch einen "echten" Job zum Broterwerb nebenbei hat. Und da helfen dann auch nicht wirklich Stellvertreter, die - je nach Größe der VG ja auch mal >3 Personen sein können - dann einspringen können. Bzw. nur, wenn das ein echt gutes Team ist mit klarer Aufgabenteilung und Vertrauen ist. Insofern ist es über kurz oder lang dann schon so, dass "Verwaltungsnahe" Personen in der WL für die Abläufe am wenigsten schädlich sind. Das muss nicht der hauptamtliche WL sein, aber der Verwaltungsangestellte, der "im Ehrenamt" dann WL ist und in Realität doch mehr FW denn seine Verwaltungstätigkeit macht. Dann ist aber der Schritt, sich ehrlich zu machen und die Stelle als echte HA-WL Stelle zu besetzen nur noch eine kleine. Alternativ natürlich die Überlegung (Fiktion?) dem WL alles, was nicht Kernaufgabe des Wirkbetriebs der FW ist durch die Verwaltung/andere Stellen zu übernehmen. Von Umsetzung der Beschaffungen über Einsatzberichte, Personalverwaltung, Umsetzung Hygieneanforderungen, Gebäudetechnik bis zur Personalführung der hauptamtlichen Gerätewarte... Dann bleibt immer noch mehr als genug übrig, dass die Freizeit neben dem Job, der Familie und dem Haus und dem Hund ausfüllen kann. Auch ein HA-WL wird mMn immer noch mind. einen Stv. brauchen - denn auch der HA-WL hat - wie alle Angestellten - Urlaub, Fortbildung, Krankheit,... - mit einem allein ist es dann eigentlich auch nicht getan. Aber das Thema Funktionsstärke und Personalansatz ist etwas für einen anderen Thread. tl;dr: Auf Dauer werden auch Wehrleiter ins Hauptamt gehen um die Aufgaben abdecken zu können. Dennoch braucht es weiter Personen im Ehrenamt, die auf der Ebene mitarbeiten. So long, Bjorn | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 887305 | |||
Datum | 24.03.2024 10:34 | 2352 x gelesen | |||
hallo Sebastian, Oder die Feuerwehrwelt revolutioniert sich und fängt an sich dahin zu entwickeln wie es beim THW schon vorgelebt wird! Man trennt endlich die Verwaltungsebene von der Einsatzebene! Gruß Basti | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 887306 | |||
Datum | 24.03.2024 11:46 | 2052 x gelesen | |||
Da sind dann aber viele Gesetzesänderungen nötig, denn in den meisten BL wird der Wehrleiter ja immer noch gewählt. Wie willst du das mit einem HA machen? Die Stelle auf seine Amtszeit befristen? Immer wieder, wenn er wieder gewählt wird? Das gibt das Tarifrecht nicht her, also müsstest du ihn im Zweifelsfall wo anders in der Verwaltung unterbringen, damit der Nachfolger die Stelle bekommt. Das machst du dann im schlimmsten Fall alle sechs Jahre. Würdest du für eine Stelle als HA-Wehrleiter, die dann auf (meistens) sechs Jahre befristet ist, deinen Job kündigen? Du weißt ja nicht, ob du wieder gewählt wirst. Viele Wehrleiter sind ja auch selbstständig, was ist mit denen? Ob dann wirklich noch viele bereit sind, diesen Führungsjob zu übernehmen? Heinrich | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 887307 | |||
Datum | 24.03.2024 12:13 | 2026 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Heinrich B. Da sind dann aber viele Gesetzesänderungen nötig, denn in den meisten BL wird der Wehrleiter ja immer noch gewählt. Wie willst du das mit einem HA machen? Ich kenne es nur so, dass Ehrenamtliche zwar gewählt werden, bei hauptamtlicher Besetzung die Stelle aber ganz normal besetzt wird wie jede andere hauptamtliche Stelle auch, unbefristet. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Tobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg | 887308 | |||
Datum | 24.03.2024 13:31 | 2116 x gelesen | |||
Hat seine Vorteile, aber auch seine Nachteile ;) Die OVs selbst sind komplett ehrenamtlich, erst darüber beginnen die hauptamtlichen Strukturen. | |||||
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Autor | Lars8 R.8, Sonsbeck / Nordrhein-Westfalen | 887309 | |||
Datum | 24.03.2024 14:14 | 2073 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Sebastian A. Oder die Feuerwehrwelt revolutioniert sich und fängt an sich dahin zu entwickeln wie es beim THW schon vorgelebt wird! Mal abgesehen davon, dass die Ausgangslage halt grundverschieden ist (Bundesanstalt THW auf der höchsten, kommunale Einrichtung Feuerwehr auf der niedrigsten Ebene angesiedelt) - wer sagt denn, das man das nicht vielerorts schon versucht? Diese Ausgangslage zu ändern, wäre aber im der Tat eine Revolution. Der Leiter einer Feuerwehr hat in erster Linie eine Verwaltungsfunktion und ist mitnichten qua Amt immer der einzige oder beste Einsatzleiter. Wenn ich aber sowieso tagsüber nur zwei, drei Handvoll Leute in der relevanten Zeit auf die Straße bringe, kann natürlich erwartet werden, dass der Verwaltungswehrleiter auch mit ausrückt und Verantwortung übernimmt. Im übrigen bin ich der Meinung, dass der Posten eines Leiters der Feuerwehr auch bei kleinen Kommunen heute schon aus rein praktischen Erwägungen (Erreichbarkeit/Bürozeiten von Kontakten) nicht mehr rein ehrenamtlich zu leisten ist, selbst wenn der sich nicht alle möglichen Zusatzaufgaben ans Bein bindet (VB, Durchführung von Vergaben, Prüfungen sind bei uns z. B. nicht Aufgabe des LdF). Man kann unterstützende Stellen bei der Verwaltung schaffen, idealerweise jemanden, der auch Feuerwehr und nicht nur Verwaltung versteht, muss dafür aber erst einmal jemanden finden, der das unter diesen Voraussetzungen machen möchte, oder eben doch den Feuerwehrsachverstand selber beisteuern. Der Verwaltungsmitarbeiter hat halt auch irgendwann Feierabend, was zu o. g. Problem der Erreichbarkeit führt. Man kann die Stelle des Leiters der Feuerwehr mit anderen Aufgaben füllen oder aufwerten, mit den bekannten Problemen. Schon um eine recht kleine Feuerwehr am Laufen zu halten, muss man als Leiter doch quasi jeden Tag aktiv werden. Da muss die Motivation schon groß sein, um das auf Dauer immer im Feierabend nach dem eigentlichen Broterwerb zu machen. Und das betrifft nur die Kommunikation mit der Verwaltung oder nach außen. Die Abende füllen sich mit Terminen rein innerhalb der Feuerwehr schon von ganz alleine, weil da alle anderen natürlich vornehmlich auch am Abend Zeit haben. Meiner Erfahrung nach führt auf kurz oder lang an einer grundlegenden organisatorischen Veränderung (größere Einheiten) und/oder der Professionalisierung, die ja individuell ausgestaltet sein kann, kein Weg vorbei. Grüße Lars | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 887310 | |||
Datum | 24.03.2024 15:02 | 1976 x gelesen | |||
Hallo Lars, es ist ja nichts dagegen einzuwenden das die Verwaltungskraft auch eine Einsatzfunktionen ausübt. Aber wenn derjenige eben nur TF oder MA ist kann er diesen Posten auch ausfüllen ohne das er per Gesetz gleich EL ( für den Einsatz Verantwortlich) ist. Bisher ist der Kommandant ja per Gesetz wenn er an der Einsatzstelle ist immer der Veranwortliche für den Einsatz. Das könnte eben mit einer klaren Trennung von Verwaltung und Einsatzgeschehen besser lösen! Jede Führungskraft wird durch den Dienstherren für seine Aufgabe mit den entsprechenden Ermäßigungen ausgestattet. Dann sind GF , ZF und VF entsprechend für ihre Möglichkeiten und Kompetenzen gerüstet. Ohne sich Gedanken machen zu müssen ob da jetzt auf ein Mal der Kommandant auftaucht und sich die Verantwortung verschiebt. | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 887311 | |||
Datum | 24.03.2024 15:06 | 1979 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian A. Oder die Feuerwehrwelt revolutioniert sich und fängt an sich dahin zu entwickeln wie es beim THW schon vorgelebt wird! Ist das so? Sehe ich so nicht! Die Strukturen sind grundsätzlich und allein aufgrund der Größe nicht vergleichbar oder 1:1 anwendbar. Nur weil im Ortsverband "nur" ehrenamtliche herumspringen, heißt das nicht, dass das Hauptamt nicht in den Einsatz einmischt oder der OV keine Verwaltungsaufgaben hat und sich "nur" um Einsätze kümmert. Sobald eine "richtige" Anforderung auf dem Tisch liegt, wird der Einsatz von oben geführt und vom Hauptamt aktiv unterstützt. Das merkst du im Einsatz, wenn du einen ganzen Tag auf einem Rückmarschbefehl aus Berlin wartest! Oder dir gesagt wird, dass Fahrzeug XY für einen Einsatz abgeholt wird. Nur beim Kleinkram mit der Ortsfeuerwehr bekommt das Hauptamt das nur am Rande mit und fungiert allenfalls als Dienstleister. Aber selbst da hat man den Einsatz nach oben zu melden. Vielmehr ist es so, dass das Hauptamt verschiedene Säulen/Referatsgebiete hat und hier u.a. Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Genauso wie auf OV Ebene eine ganze Reihen an Verwaltungsaufgaben erledigt werden müssen. Diese Aufgabenstrukturen ziehen sich in den verschiedenen Ebenen bis nach Berlin durch. Deshalb würde ich das nicht als Trennung zwischen Einsatz und Verwaltung sehen und es wäre für mich kein Modell für unsere Stadtfeuerwehr. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 887312 | |||
Datum | 24.03.2024 15:30 | 1935 x gelesen | |||
Hallo Lars, es ist ja nichts dagegen einzuwenden das die Verwaltungskraft auch eine Einsatzfunktionen ausübt. Aber wenn derjenige eben nur TF oder MA ist kann er diesen Posten auch ausfüllen ohne das er per Gesetz gleich EL ( für den Einsatz Verantwortlich) ist. Bisher ist der Kommandant ja per Gesetz wenn er an der Einsatzstelle ist immer der Veranwortliche für den Einsatz. Das könnte eben mit einer klaren Trennung von Verwaltung und Einsatzgeschehen besser lösen! Jede Führungskraft wird durch den Dienstherren für seine Aufgabe mit den entsprechenden Ermäßigungen ausgestattet. Dann sind GF , ZF und VF entsprechend für ihre Möglichkeiten und Kompetenzen gerüstet. Ohne sich Gedanken machen zu müssen ob da jetzt auf ein Mal der Kommandant auftaucht und sich die Verantwortung verschiebt. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 887313 | |||
Datum | 24.03.2024 15:41 | 1869 x gelesen | |||
Hallo Dirk, Aber auch der OV hat einen Verwaltungsstab und hat die Führungskräfte die im Einsatz die Führung übernehmen. Da muss es nicht sein das der Vorstand des OV auch gleich ein ZF ist! Und ein ZF muss nicht irgendwelche Verwaltungsaufgaben übernehmenden wenn er das nicht möchte Bei der Feuerwehr ist halt der Kommandant neben dem Verwalter auch immer der Einsatzleiter. Aber nicht jeder der gut in der Verwaltung ist ,ist auch eine gute Führungskraft im Einsatz und andersherum. Natürlich greifen Verwaltung und Einsatz immer wieder ineinander ein. Aber in diesen führungsstufen ist die Einsatzleitung auch eher mit der Verwaltung des Einsatzes beschäftigt. Gruß Basti | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 887314 | |||
Datum | 24.03.2024 15:41 | 1816 x gelesen | |||
Hallo Dirk, Aber auch der OV hat einen Verwaltungsstab und hat die Führungskräfte die im Einsatz die Führung übernehmen. Da muss es nicht sein das der Vorstand des OV auch gleich ein ZF ist! Und ein ZF muss nicht irgendwelche Verwaltungsaufgaben übernehmenden wenn er das nicht möchte Bei der Feuerwehr ist halt der Kommandant neben dem Verwalter auch immer der Einsatzleiter. Aber nicht jeder der gut in der Verwaltung ist ,ist auch eine gute Führungskraft im Einsatz und andersherum. Natürlich greifen Verwaltung und Einsatz immer wieder ineinander ein. Aber in diesen führungsstufen ist die Einsatzleitung auch eher mit der Verwaltung des Einsatzes beschäftigt. Gruß Basti | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 887315 | |||
Datum | 24.03.2024 15:50 | 2017 x gelesen | |||
Hallo, na, das ist bei uns aber schon eher so organisiert. Nur weil ich als Wehrleiter an die Einsatzstelle komme, bin ich nicht automatisch der Einsatzleiter. Klar, bei einer entsprechenden Lage wird das automatisch so gemacht und dann geben meine Führungskräfte auch gerne ab. Aber wenn ich sehe, es läuft gut, warum soll dann nicht ein ZF oder VF, der kein Wehrleiter ist, die Einsatzleitung übernehmen? Und wenn ich der Meinung bin, es läuft nicht so gut, habe ich auch immer die Befugnis, die Einsatzleitung zu übernehmen. Gegen den Willen des bisherigen Einsatzleiters war das bisher aber noch nie notwendig. Dafür werden unsere GF, ZF und VF auch verpflichtet und es gibt eine Dienstanweisung des Bürgermeisters zum Thema "Übernahme der Einsatzleitung". Wichtig ist auf jeden Fall, das in ELW und FEZ klar mit Uhrzeit und konkreter Nennung der Personen zu dokumentieren! Gruss Ralf Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.vg-feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 887316 | |||
Datum | 24.03.2024 17:29 | 1919 x gelesen | |||
Hallo Ralf, Und wie viele Wehren kennst du bei denen es so gelebt wird? Und wie viele Wehren gibt es wo der Kommandant immer die Führung übernimmt , egal ob Gruppeneinsatz oder Großalarm! Es wäre toll wenn es sich weiter durchsetzt das der Kommandant nicht immer und automatisch die Einsatzleitung übernimmt! Noch sinniger wäre es wenn das auch im Gesetz so festgehalten wäre. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 887317 | |||
Datum | 24.03.2024 18:11 | 1950 x gelesen | |||
Hallo Ralf, Und wie viele Wehren kennst du bei denen es so gelebt wird? Und wie viele Wehren gibt es wo der Kommandant immer die Führung übernimmt , egal ob Gruppeneinsatz oder Großalarm! Es wäre toll wenn es sich weiter durchsetzt das der Kommandant nicht immer und automatisch die Einsatzleitung übernimmt! Noch sinniger wäre es wenn das auch im Gesetz so festgehalten wäre. | |||||
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Autor | Bern8d O8., Filderstadt / | 887319 | |||
Datum | 24.03.2024 18:56 | 1835 x gelesen | |||
Moien, Geschrieben von Ralf R. Nur weil ich als Wehrleiter an die Einsatzstelle komme, bin ich nicht automatisch der Einsatzleiter. in BaWü auch so. Geschrieben von Ralf R. habe ich auch immer die Befugnis, die Einsatzleitung zu übernehmen. in BaWü auch so. Gruß Ossi | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 887320 | |||
Datum | 24.03.2024 19:04 | 1996 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Sebastian A. Es wäre toll wenn es sich weiter durchsetzt das der Kommandant nicht immer und automatisch die Einsatzleitung übernimmt! Bei (strenger) Auslegung des § 27 " Leitung des Einsatzes " des FwG BaWü ist der Kommadant in BaWü immer der Einsatzleiter. Wird aber in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich gehandhabt ( z.B. EvD-Regel, 1. ZF vor Ort o.ä. ). Die Broschüre " Führungsorganisation ... " der LFS BaWü geht unter Pkt. 6. " Die Rolle des Feuerwehrkommandanten " auch auf die Thematik ein. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 887321 | |||
Datum | 24.03.2024 19:14 | 1896 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Michael W. Ich kenne es nur so, dass Ehrenamtliche zwar gewählt werden, bei hauptamtlicher Besetzung die Stelle aber ganz normal besetzt wird wie jede andere hauptamtliche Stelle auch, unbefristet. In BaWü wird lt. § 8 Abs. 3 " Leitung der Gemeindefeuerwehr " so verfahren: (3) Vor der Bestellung hauptamtlich tätiger Feuerwehrkommandanten, Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter ist der Feuerwehrausschuss, bei hauptamtlich tätigen Abteilungskommandanten und ihren Stellvertretern auch der Abteilungsausschuss zu hören. Der FW-Ausschuß wird zwar gehört, letztentlich stellt die Gemeinde ein wen sich möchte, auch schon mal gegen den Vorschlag des Feuerwehr-Ausschussses; ob das sinnvoll ist bleibt mal dahingestellt. Denn den hat man dann quasi auf Lebenszeit, man liest/hört/schreibt ja auch öfters über die Problematik "HA-Feuerwehrkommand-Wechsel nach kurzer Amtszeit". Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Hein8er 8O., Neetze / | 887325 | |||
Datum | 24.03.2024 21:39 | 1784 x gelesen | |||
Moin dirk, da muss ich Dir ausnahmsweise mal wiedersprechen :) Geschrieben von Dirk S. Ist das so? Sehe ich so nicht! Der Verwaltungsapparat erstreckt sich von Ltg bis in den OV. Im OV wird die Verwaltung natürlich durch den OV Stab, also den Stv OB, AB, SM, Vwb, JB, Koch dargestellt. Die Verwaltung des THW endet nicht bei der Rst. Wir (ich als SM spreche mal aus Verwaltungssicht) handeln mit unseren Verwaltungsakten aber natürlich immer im Sinne und nach Maßgabe des OB und somit des OV. Dabei haben wir einen großen Gestaltungsspielraum, müssen uns aber auch vielen Regeln der THW Verwaltung unterwerfen. Das äußert sich irgendwie auch durch unsere eigenen Budgets aka SB Mittel über die der OB als Leiter der Dienstelle relativ frei verfügen kann. Der Stab ist mit allen seinen Funktionen auch in kleinen OVen anzutreffen (ZTr, Bergung und FGr N), dort hat man dann ggf. ein Verhältnis von 5:22. (+ ggf. Jugend...) Bei uns im OV sind wir im OV Stab jetzt bei einem Verhältnis von ca. 11:120 (mit Jugend und Althelfern bei 11:200), um die zu verwalten brauchts das auch. Geschrieben von Dirk S. Nur weil im Ortsverband "nur" ehrenamtliche herumspringen, heißt das nicht, dass das Hauptamt nicht in den Einsatz einmischt oder der OV keine Verwaltungsaufgaben hat und sich "nur" um Einsätze kümmert. Das ist so nicht richtig. Der Einsatz wird in der Einsatzstruktur des THW geführt, die Verwaltung incl. der OV Verwaltung, Rst, LV und Ltg. stellt die LuK/THW Struktur. Wichtig dabei die LuK/THW Struktur mischt sich _NICHT_ in die Technisch- Taktische Führung des Einsatzes ein: THW DV 1-101, 3.1: Der/die GF hat während des Einsatz nach wie vor eine Fürsorgepflicht gegenüber den THW-Helfern/innen. Dabei greift er aber keinesfalls in die technisch-taktische Führung und Leitung des Einsatzes ein. und THW DV 1-120 4.2.3: In der Einsatzstruktur werden - die taktische Führung und - die Erfüllung der Einsatzaufgaben des THW durch Einheiten / Teileinheiten und ehrenamtliche Führungskräfte und Helfer wahrgenommen. Der einzige Punkt an dem das Hauptamt in den Einsatz gemäß DV eingreifen kann ist m.E. die Benennung des Einsatzleiters THW - dazu finde ich aber das entsprechende Kapitel gerade nicht. Erlebt habe ich das bislang auch noch nicht. Die komplette LuK Struktur, vom OV bis zur Leitung ist 'nur' organisatorischer und administrativer Natur. Aber schon das ist eine Menge, so kann die komplette Logistik in der THW Struktur abgewickelt werden, ebenso können Bereitstellungräume u.s.w. sowohl in der THW- als auch in der Einsatzstruktur angesiedelt sein. In der Praxis kann das zu einem ganz schön Wirrwarr werden, teilweise wissen Einheiten selber nicht wo sie sind, wobei auch der Übergang von LuK Struktur zur Einsatzstruktur ist geregelt... Geschrieben von Dirk S. Das merkst du im Einsatz, wenn du einen ganzen Tag auf einem Rückmarschbefehl aus Berlin wartest! Oder dir gesagt wird, dass Fahrzeug XY für einen Einsatz abgeholt wird. Alles Entscheidungen in der LuK Struktur, die nichts mit der eigentlichen Führung des Einsatzes zu tun haben. Natürlich hat auch die THW Struktur taktische, nein vllt. eher strategische Gedanken. "Schicke ich die aus dem Einsatz entlassenen Einheiten nach Hause oder schiebe ich sie in einen anderen Einsatz?" oder "da bahnen sich mehrere Einsätze an der Elbe an, wir werden mal einen BR im Rückwärtigen Raum einrichten aus dem wir dann schnell die Anforderungen aus den Landkreisen/zuständigen OVen erfüllen können". Grundsätzlich finde ich das sich das System bewährt hat. Wie eng die Zusammenarbeit des Luk-Stabes OV und der THW-Leitung Vor-Ort ist, dass ist örtlich sehr individuell. Was ich persönlich auch für ein Problem halte, da dies zu Problemen führt wenn man mal "was echt großes und langes" hat und die Gewohnheiten Vor-Ort nicht für die externe Führungsunterstützung zu überblicken ist. Aber ich schweife ab... LG HO | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 887328 | |||
Datum | 25.03.2024 10:31 | 1826 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian A. Und wie viele Wehren kennst du bei denen es so gelebt wird? Bei mir im Umfeld eigentlich recht häufig. Gruss Ralf Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.vg-feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 887331 | |||
Datum | 25.03.2024 18:35 | 1573 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ralf R. Bei mir im Umfeld eigentlich recht häufig. In unserer Gegend ebenso. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 887336 | |||
Datum | 26.03.2024 08:56 | 1538 x gelesen | |||
Dass man GF/ZF/VF auch mal was führen lässt, oder auch dass man das mit Verpflichtungen von GF an aufwärts und entsprechender Dienstanweisung regelt? Ich glaube ersteres ist relativ weit verbreitet, aber konkrete örtliche Regelungen dazu wird man vielerorts noch nicht drumherum gebaut haben. "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 887359 | |||
Datum | 28.03.2024 20:04 | 1283 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Sebastian K. Die brauchen sie ja auch, damit sie z.B. im VB, in technischen Fragen oder tlw. auch Verwaltungsleistungen ihre Arbeitszeit mit Dingen füllen können, Dazu in der HTZ zu lesen: " Entscheidung für Hauptamt keinen Tag bereut " [...] Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bjor8n R8., Mommenheim / Rheinland-Pfalz | 887362 | |||
Datum | 28.03.2024 23:16 | 1070 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Sebastian K. Dass man GF/ZF/VF auch mal was führen lässt Ist hier in den allermeisten Fällen auch nicht anders. So long, Bjorn | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 887364 | |||
Datum | 29.03.2024 08:26 | 1182 x gelesen | |||
Der Beschlussvorlage zu seiner Bestellung nach ist die Stelle mit E12/A13 bewertet worden, und vorher war er schon Fachbereichsleiter in der Stadtverwaltung. Am Ende dürfte sich das einreihen in die lange Reihe der EA-HA-Wechsel, wo Stelle und Bewerber zufällig perfekt aufeinander passen, aber wenn dann irgendwann ein Wechsel anstehen sollte, wird es interessant. "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 887366 | |||
Datum | 29.03.2024 11:24 | 1276 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Sebastian K. aber wenn dann irgendwann ein Wechsel anstehen sollte, wird es interessant. Und Wechsel bzw. Suche gibts in dieser Branche immer wieder. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 887457 | |||
Datum | 08.04.2024 10:52 | 1220 x gelesen | |||
Es gibt keine "strenge Auslegung" des § 27 Abs. 1 FwG BaWü. Das "ist" steht dort drin und da gibt es nichts auszulegen. Entweder der Kommandant ist an der Einsatzsteller, dann ist er Chef, oder er ist nicht an der Einsatzstelle. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | |||||
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