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ThemaKreis Altenkirchen: Beschämender Umgang mit dem Ehrenamt Feuerwehr auf höchster Ebene3 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg887353
Datum27.03.2024 19:462219 x gelesen
Beschämender Umgang mit dem Ehrenamt Feuerwehr auf höchster Ebene

Im Kreis Altenkirchen ist eine hitzige Debatte entbrannt. Es geht um die geplante Umwandlung des höchsten Feuerwehramtes in ein Hauptamt, welche bei vielen Feuerwehrangehörigen und weiteren Rettungsorganisationen für Überraschung sorgt. Der Kreisfeuerwehrverband bezieht nun Stellung zu der aktuellen Diskussion um die Hauptamtlichkeit des höchsten Feuerwehramtes auf Kreisebene.

hallo,

... Im März wurde Schwarzbach und den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden, welche die Hauptamtlichkeit mitfinanzieren sollen, durch die Kreisverwaltung mitgeteilt, dass es zukünftig eine Hauptamtlichkeit des BKIs geben wird. Dazu seien im bereits verabschiedeten Haushalt 2024 Gelder eingestellt und genehmigt worden.

Nach Ansicht des Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes Volker Hain ist die Nichteinbeziehung des amtierenden Stelleninhabers in ein solches Verfahren sicherlich regelkonform, aber mehr als ungeschickt und im Sinne der Wertschätzung des Ehrenamtes völlig inakzeptabel. Eine solche Vorgehensweise einer Kreisbehörde, allen voran der Landrat selbst, dürfte wohl einzigartig im Land sein und spricht nach Meinung von Hain auf keine gemeinsame Zielverfolgung im Sinne des Brand- und Katastrophenschutzes. ...


ich schreib lieber nicht das was ich gerade darüber denke ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP887355
Datum27.03.2024 20:161607 x gelesen
Das offenbart das aktuelle Problem in RLP.
Einer der Punkte in der Empfehlung der sog. Enquete-Kommision des Landtages zur Flutkatastrophe im Ahrtal ist ja gerade "Die Hauptamtlichkeit bei Wehrleitungen und Brand- und Katastrophenschutzinspekteurinnen sowie Brand- und Katastrophenschutzinspekteuren (BKI) ist zu forcieren."
Ergo versucht man in AK gerade. Soweit ich weiß läuft die Dienstzeit des Amtsinhabers aus, man nutzt also den Zeitpunkt aus um da einen Schnitt zu machen.
Personalhoheit liegt beim Kreis, daher ist das Verfahren auch soweit korrekt. Ich gehe mal davon aus der der Amtsinhaber nicht die nötige Qualifikation (gFeuD?) hat um sich auf die Stelle zu bewerben.
Allerdings gibt es in RLP auch die Möglichkeit sich als ehrenamtlicher BKI fürs Hauptamt zu qualifizieren. Warum das da nicht passiert ist eine andere Frage.

Jetzt steht halt die Frage im Raum wie man das mit dem Amtsinhaber kommuniziert hat bzw. ob überhaupt.

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP887360
Datum28.03.2024 22:31879 x gelesen
Geschrieben von Michael L.Soweit ich weiß läuft die Dienstzeit des Amtsinhabers aus,

Ich muss mich korrigieren, die Dienstzeit läuft noch 6 Jahre.

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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 27.03.2024 19:46 Jürg7en 7M., Weinstadt
 27.03.2024 20:16 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 28.03.2024 22:31 Mich7ael7 L.7, Dausenau
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