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Thema | Schaumausbildung mit Übungsschaummittel | 12 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Sabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern | 887462 | |||
Datum | 10.04.2024 12:36 | 2865 x gelesen | |||
Hallo zusammen, verschiedene Hersteller von Löschmitteln bieten umweltverträgliche Übungsschaummittel ohne Löschwirkung an. z.B. Dr. Stahmer ÜBUNGSSCHAUM-N 3% F-0 #9346 Meine Frage ist nun: Darf das Übungsschaummittel zu Übungs- & Ausbildungszwecken auf versiegelten/ gepflasterten Flächen eingesetzt werden, sofern das Mittel nicht "pur" sondern als Gemisch aus Schaummittel, Luft & Wasser, im vorgesehenen Mischungsverhältnis, aufgebracht wird? Es heisst ja: Bei Übungen ohne offene Flammen sollte Übungsschaum eingesetzt werden. Die darin enthaltenen Tenside sind sehr gut biologisch abbaubar, da diese teilweise aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen werden. Auch hier darf die Verwendung ausschließlich auf versiegelten und an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossenen Flächen erfolgen. Bedarf es hier weiteren Zustimmungen z.B. dem Betreiber der lokalen Kläranlage, der Stadtverwaltung etc. oder dürfen solche "kalten" Übungen, wie oben beschreiben, unbedenklich mit Übungsschaummittelgemischen durchgeführt werden? | |||||
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Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 887463 | |||
Datum | 10.04.2024 15:43 | 1702 x gelesen | |||
Hallo Sabrina, zu Deinen Fragen: es kommt drauf an ;-) Nee, im Ernst: diese Frage wird Dir ein Forum nicht beantworten können. Hier kannste eigentlich nur im Absprache mit Deinem kommunalen Abwasserentsorger agieren. Als grober Anhaltspunkt mag Dir aber ein Blick in die Sicherheitsdatenblätter helfen: Wenn Du das Blatt des Übungsschaums mit dem eines "normalen" Löschschaums (gängig bspw. F15, 3% d. gleichen Herstellers) vergleichst, wirst Du sehen, daß es eigentlich nur einen Unterschied gibt: normaler Schaum ist nach 30 Tagen in der Erde zu 80% abgebaut, Übungsschaum zu 97%. Beide gelten als "leicht biologisch abbaubar", beide sollen nicht in Gewässer gelangen, beide sorgen in Kläranlagen für Schaumbildung und wohlige Gerüche - beeinträchtigen aber nicht die biologische Abbaustufe der Anlage. Beide sind nicht toxisch, nicht karzinogen und nicht persistent. Und bei beiden sind die lokalen Entwässerungsbestimmungen zu beachten. Wir üben immer an einem Regenüberlaufbecken - damit die DZA´s mal laufen mit den normalen Schaummitteln, die wir in den Tanks haben. Nachdem wir die ersten Male immer dem Klärwerk Bescheid gegeben haben und quasi ein Schulterzucken zurückkam, lassen wir den Anruf mittlerweile sein. Die 10 oder 20l Schaummitel die dann durch den Kanal kommen, kratzen die Anlage nicht... Grüße Nils | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 887469 | |||
Datum | 11.04.2024 06:52 | 1450 x gelesen | |||
Guten Morgen Geschrieben von Nils J. Die 10 oder 20l Schaummitel die dann durch den Kanal kommen, kratzen die Anlage nicht... Sinngemäß wurde mir von einem Klärwerkmitarbeiter gesagt, dass wenn morgens in eiuner großen Hochhausssiedlung tausende Leute geduscht haben mehr Tenside etc. durch die Kläranlage abgebaut/gereinigt werden müssten, als wenn die Feuerwehr mal einen Kanister Schaummittel verspritzt. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 887470 | |||
Datum | 11.04.2024 08:49 ![]() | 1469 x gelesen | |||
Wurde in unserer Kläranlage auch so erzählt und uns ein Diagramm gezeigt, wo man quasi Schaummitteleinträge ablesen können sollte. Samstagsnachmittags kam regelmäßig ne Schaumwelle, wenn alle Hobbyfussballer duschten, und Sonntagsmittags eine, wenn alle Hausfrauen gleichzeitig abwaschen (jaja, ist was länger her, Gleichstellungsbeauftragte Ende.). Ein Fahrzeugbrand mit Einsatz mehrerer Kanister Schaummittel kurz vorher war dagegen gar nicht zu erkennen. Das hängt aber von der Größe der Kläranlage, dem Durchlauf dort, evtl. der Technik... ab, so dass das zu den berühmten örtlichen Gegebenheiten zählt. Schaummittelpistole auf Corsa wird eher gar kein Klärwerk interessieren, Schaummittelexpresslieferung per Sattelzug zum Gewerbehallenbrand wahrscheinlich jedes, dazwischen muss man halt mal schauen und schwatzen. "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 887471 | |||
Datum | 11.04.2024 08:50 | 1403 x gelesen | |||
Geschrieben von Sabrina M.sofern das Mittel nicht "pur" sondern als Gemisch aus Schaummittel, Luft & Wasser, im vorgesehenen Mischungsverhältnis, aufgebracht wirdWie denn sonst? Gemisch aus Schaummittel, Lachgas und Apfelschorle? "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 887499 | |||
Datum | 12.04.2024 20:15 | 979 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sabrina M. Bedarf es hier weiteren Zustimmungen z.B. dem Betreiber der lokalen Kläranlage, der Stadtverwaltung etc. oder dürfen solche "kalten" Übungen, wie oben beschreiben, unbedenklich mit Übungsschaummittelgemischen durchgeführt werden? Bei Trennsystemen wäre die Frage irrelevant, da das Abwassernetz nicht betroffen wäre. Und nur weil etwas aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt wird, muss es sich nicht um einen harmlos Stoff handeln sein (z.B. Orangenöl). Verwendung ausschließlich auf versiegelten und an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen Flächen lässt schon aufhorchen. Unter Umständen kann das Tenside ein ganz anderes Problem verursachen. Frage, wie wirkt das Tenside auf den Ölabscheider, der in einigen Funktionsflächen installiert ist? Aber ist da nicht das Landratsamt oder Wasserwirtschaftsamt ein möglicher Ansprechpartner? Gruß Dirk | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 887503 | |||
Datum | 12.04.2024 22:50 | 962 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk S.Bei Trennsystemen wäre die Frage irrelevant, da das Abwassernetz nicht betroffen wäre. Nur, damit es keiner missversteht: Das Abwassernetz ist dann deswegen nicht betroffen, weil das Obeflächenwasser (in dem Fall also das Wasser-Schaumittel-Gemisch) nicht in der Kläranlage landet sondern vereinfacht gesagt "im nächsten Bach", also direkt in der Umwelt! Vorgeschaltet ist da i.d.R. maximal ein Schlammfang und ein rudimentärer Abscheider für Leichtflüssigkeiten. | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 887514 | |||
Datum | 13.04.2024 21:59 | 965 x gelesen | |||
Sprecht doch mit dem Betreiber der Kläranlage. Wir üben da auch immer, die haben ein Reservebecken, wo mit verschiedenen Schaumarten üben können, anschließend geben die das dem Abwasser zur Reinigung dazu. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Uwe 8M., Neumünster / SH | 887515 | |||
Datum | 13.04.2024 22:39 | 896 x gelesen | |||
Da nicht alle versiegelten Flächen über ein Klärwerk entwässern, sollte man auch die untere Wasserbehörde mit ins Boot nehmen. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8B., Kassel / Hessen | 887516 | |||
Datum | 14.04.2024 10:38 | 870 x gelesen | |||
Hallo Sabrina, ich empfehle dringend Kontakt mit dem zuständigen Betreiber der Kläranlage und der Kanalisation (Klärung, ob Misch- oder Trennkanalisation) und der zuständigen unteren Wasserbehörde beim Landkreis aufzunehmen. Wie oben bereits von Anderen geschrieben, macht Löschschaum (größeren) Kläranlagen in der Regel nichts aus. Es sollte jedoch unbedingt vermieden werden, dass Schaum (bei Trenn- über die Regenwasserkanalisation bzw. bei Mischwasserkanalisation über Entlastungsanlagen) in ein Gewässer gelangt. Viele Grüße Alexander | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 887517 | |||
Datum | 14.04.2024 19:05 | 756 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Alexander B. ich empfehle dringend Kontakt mit dem zuständigen Betreiber der Kläranlage und der Kanalisation (Klärung, ob Misch- oder Trennkanalisation) und der zuständigen unteren Wasserbehörde beim Landkreis aufzunehmen. Empfiehlt beispielsweise auch die DGUV in der Publikation " FBFHB-026 Sichere Durchführung von Löschübungen" : [...] Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 887519 | |||
Datum | 14.04.2024 21:11 | 819 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe M.Da nicht alle versiegelten Flächen über ein Klärwerk entwässern, sollte man auch die untere Wasserbehörde mit ins Boot nehmen. Deswegen üben wir ja am / im Klärwerk. Heinrich | |||||
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