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ThemaFeuerwehrbeamter: Richterin fällt mildes Urteil damit Vergewaltiger nicht den Beamtenstatus verliert9 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg889589
Datum27.12.2024 21:543611 x gelesen
Richterin fällt mildes Urteil damit Vergewaltiger nicht den Beamtenstatus verliert - aktuellinformiert.de

Manchmal kann man sich über Urteile deutscher Gerichte nur wundern. Erst recht, wenn ein äußerst mildes Urteil über einen Vergewaltiger von einer Richterin gefällt wird. So heute geschehen im Amtsgericht München. Die Begründung?

aktuellinformiert.de

hallo,

hm :-()

das Urteil kann man so oder so sehen ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorThor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen889590
Datum27.12.2024 22:061470 x gelesen
Was bitte schön kann man daran denn so oder so sehen??

Das Fachforum zum Thema Marine:
www.forum-marinearchiv.de

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW889591
Datum28.12.2024 01:02   1786 x gelesen
Nein, sehe ich nicht
Das Urteil widerspricht zu 100% meinem Verständnis von einem Beamten und im besonderen der Zugehörigkeit in der Feuerwehr!
Wir haben und brauchen einen Vertrauensvorschuss in der Bevölkerung und der wird hier mit Recht (§) massiv geschädigt.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg889593
Datum28.12.2024 11:051421 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Thorsten R.Was bitte schön kann man daran denn so oder so sehen??

der eine Pol ist die Richterin - der andere z.B. 'Thomas hier im Thread

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg889597
Datum28.12.2024 15:521353 x gelesen
Amtsgericht München: Milde für den Vergewaltiger.

Ein 28-Jähriger gesteht, eine schlafende Freundin missbraucht zu haben. Das Gericht will seinen Beamtenstatus nicht gefährden.

Süddeutsche.de

Guten Tag


Dazu bei der " SZ " :

[...]
Thomas B. ist hauptberuflicher Feuerwehrmann im Münchner Umland, zugleich in der Führungsebene einer Freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde, in der Jennifer L. wohnte. Bei eben dieser Feuerwehr trank Thomas B. in einer Besprechung Anfang Februar 2022 so fünf Bier, anschließend ging es zu einer privaten Geburtstagsfeier. Dort nahm er vier bis fünf doppelte Ramazzotti, dann noch Cuba Libre. An den Pappbecher mit dem Rum erinnere er sich zuletzt dann an nichts mehr.
[...]



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW889601
Datum29.12.2024 00:02   1384 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.das Urteil kann man so oder so sehen ...

Vor allem müsste man es erstmal sehen, um sich ein näheres Bild zu machen.

Grundsätzlich ist Vergewaltigung ja ein Verbrechen und mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren bedroht.

Wenn das Gericht hier eine Strafe von 11 Monaten verhängt, muss es also entweder auf einen minderschweren Fall erkannt haben (was aus der Ferne erstmal befremdlich klingt) oder zum Beispiel auf Schuldunfähigkeit in Bezug auf §177(6) StGB und stattdessen nach §323a verurteilt haben, was bei den genannten 3 Promille nicht ganz abwegig wäre.

Disziplinarrechtlich muss dieser Entscheidung bzw. deren Begründung aber AFAIK ohnehin nicht gefolgt werden. Weder im Hauptamt, noch im Ehrenamt. Hier in NRW wäre z.B. ein Verbrechen in der Regel ein zwingender Grund für einen Ausschluss aus der FF. Selbst verschuldete Schuldunfähigkeit steht dem nicht entgegen.

Im Übrigen müsste man bei jemandem der mit 3 Promille noch zu einigermaßen kontrollierten Handlungen fähig ist ohnehin die Frage nach der gesundheitlichen Eignung stellen. (hat die gnädige Richterin denn eigentlich die Führerscheinstelle informiert?)

Noch als persönliche Meinungsäußerung:
Ich finde, neben den (in NRW ausdrücklich genannten) Eigentumsdelikten sind auch Sexualdelikte mit der "für Feuerwehrdienst erforderlichen besonderen Vertrauenswürdigkeit" nicht zu vereinbaren. Immerhin bewegen wir uns regelmäßig nicht nur ohne Anwesenheit der Besitzer in fremden Räumlichkeiten, sondern uns werden auch fremde Menschen in hilflosem Zustand anvertraut.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg889617
Datum30.12.2024 08:521215 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Henning K.

Hier in NRW wäre z.B. ein Verbrechen in der Regel ein zwingender Grund für einen Ausschluss aus der FF.


Da wird in BaWü im FwG § 13 Abs. 1 nur eine Verurteilung wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306 c StGB als Ausschlußgrund erwähnt.
Könnten aber auch nach Abs. 3

"bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehr"

oder

"wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt."

greifen ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg889631
Datum01.01.2025 11:581102 x gelesen
Feuerwehrler vergewaltigte Frau und darf Beamter bleiben: Wirbel um zu mildes Urteil – „Massive Folgen“

hallo,

es geht weiter:

... Staatsanwaltschaft greift das milde Urteil des Amtsgerichts an

Unzufrieden mit dem Urteil ist nun auch die Staatsanwaltschaft München I, die auf Anfrage mitteilt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Wir sind der Ansicht, dass die Strafe höher hätte ausfallen müssen, weshalb wir ein Jahr sechs Monate zur Bewährung beantragt hatten, sagt Oberstaatsanwältin Anne Leiding. Maßgebliche strafschärfende Umstände sind unserer Ansicht nach die massiven Folgen für die Geschädigte und der mit dem Tatablauf einhergehende besondere Vertrauensbruch. Strafmildernd sei zu berücksichtigen, dass der Täter alkoholbedingt enthemmt war und die Tat bereits knapp drei Jahre zurück liegt. Wir werden sehen, wie das Berufungsgericht entscheidet. Ein neuer Prozess würde dann am Landgericht München I stattfinden.


MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg889655
Datum08.01.2025 13:57896 x gelesen
Du darfst § 13 Abs. 1 Nr. 6 FwG BW nicht vergessen. Wenn er die bürgerlichen Ehrenrechte verliert.

Jede Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zieht den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte nach sich (§ 45 StGB). Zudem ziehen die meisten "Straftaten im Amt" nach § 358 StGB ebenfalls den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte nach sich, egal wie hoch die Strafe war.

Und zumindest die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in Baden-Württemberg sind "besonders für den öffentlichen Dienst verpflichtete Personen", so dass sie als Amtsträger auch Täter von Straftaten im Amt sein können.

Für freiwillige Feuerwehrangehörige gilt somit das gleiche wie für feuerwehrtechnische Beamte.

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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 27.12.2024 21:54 Jürg7en 7M., Weinstadt
 27.12.2024 22:06 Thor7ste7n R7., Lilienthal
 28.12.2024 11:05 Jürg7en 7M., Weinstadt
 28.12.2024 01:02 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 28.12.2024 15:52 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 29.12.2024 00:02 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 30.12.2024 08:52 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 08.01.2025 13:57 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 01.01.2025 11:58 Jürg7en 7M., Weinstadt
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