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ThemaSinn des Pateintenhelms beim VU10 Beträge
RubrikTechn. Hilfeleistung
 
AutorChri8sto8ph 8V., Mainz / 889598
Datum28.12.2024 16:492621 x gelesen
Hallo ins Forum,

Eben sah ich in einer Fachzeitschrift, dass in
einem neuen Rüstwagen eine Anstoßkappe als
Pateintenhelm verlastet wurde. Bei uns im RW
ist ein DIN Helm als Patientelhelm drauf. Nur
bei meinen "drei" VU hat kein Patient den Helm
aufgesetzt bekommen.
In einer Unterhaltung mit einer Notärztin stellte
ich die Frage ob ein Pateintenhelm überhaupt
Sinn macht. In Hinblick auf ein
Wirbelsäulentrauma mit Imobilisation (Stifneck
und Hände des Inneren Retters am Kopf) und
Sauerstoffmaske auf dem Gesicht oder
Intubiertem Patienten, setze ich doch keinen Helm auf.
Müssen wir bei der Pateintenversorgung und
Rettung den Patienten nicht so mit weichem und harten
Pateintenschutz vor Schäden schützen, dass gar
kein extra Patientenhelm erforderlich wäre? Auf
dem Rettungsbrett mit Kopffixierung oder
Vakuummatratze passt ja auch kein Helm mit
drauf.
Wer von euch kann aus seiner Feuerwehr- oder Rettungsdienst-Erfahrung berichten ob
und wann Pateintenhelme verwendet werden und ob das eigentlich ein eingeübtes doppelt
und dreifach sicheres Vorgen der Feuerwehr
ist?


Gruß und bald einen Guten Rutsch
Christoph

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW889599
Datum28.12.2024 22:281360 x gelesen
Der DIN-Helm ist vermutlich eine der schlechtesten Alternativen:

Relativ viel Gewicht, recht sperrig und auch nicht ganz trivial zu desinfizieren.

Etwas in Richtung Braincap oder Anstoßkappe könnte diese Nachteile schon in deutlich geringerem Umfang haben.

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AutorDani8el 8Z., Erlenbach / Bayern889602
Datum29.12.2024 07:131264 x gelesen
Beim VU eher selten gesehen.
Allerdings gibt es nicht nur Verkehrsunfälle, bei anderen Umgebungen kann der Helm durchaus sinnvoll sein, zum Beispiel auf Baustellen bei sehr engen Wegen im Wald oder durch starken Bewuchs der Umgebung da gibt's zich möglichkeiten bei denen ein Helm sinnvoll ist.

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AutorChri8sti8an 8M., Oberraden / RLP889616
Datum30.12.2024 07:591109 x gelesen
Hallo,
Interessantes Thema.
Der DIN Helm war bei uns auch lange Standard für den Verletzten.
Wir führen bei den Hydraulischen Rettungssätzen unter anderem Forstschutzhelme mit für den Patienten mit.
Durch das Gitter Visier ist die Kommunikation deutlich besser als mit der Kunststoffscheibe, Der Hauptgrund war allerdings der Gehörschutz, beim Einsatz bspw. von einer Säbelsäge, macht es Sinn den Patienten auch gegen Lärm zu schützen.
Der Einsatz von Schutzausrüstung ist allerdings Lage abhängig. Keine Gefährdungen für den Patienten = kein Helm. Gibt es Gefährdungen für den Patienten, dann werden Schutzmaßnahmen vorgehalten. Dabei wird der harte und weiche Patientenschutz vorrangig eingesetzt zum Schutz vor unkontrolliert bewegten teilen.
Die Gefahr des Anstoßens oder dass etwas auf den Kopf fällt, sollte durch adäquate ersatzmaßnahmen ausgeschlossen werden, daher sollte in den Meisten Fällen der Helm überflüssig sein. Demnach reicht ein Bügelgehörschutz aus, um den Patienten vor dem Lärm zu schützen. Wer so etwas beschafft sollte in Erwägung ziehen einen Aktiven Gehörschutz zu beschaffen, durch den klassischen Kapsel gehör Schutz wird die Verständigung mit dem Patienten schwierig werden. Sowas kann man relativ Günstig erwerben bei den gängigen Versandhäusern, nur werden die Meist mit Batterien betrieben.

Viele Grüße
Christian

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg889628
Datum01.01.2025 10:24980 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Christoph V.

Eben sah ich in einer Fachzeitschrift, dass in
einem neuen Rüstwagen eine Anstoßkappe als
Pateintenhelm verlastet wurde.


Es dürfte sich um den Rüstwagen der Feuerwehr Mühlacker handeln. Die Idee mit den Anstoßkappen finde ich sehr interessante Alternative.
Wie weit gibts das auch anderorts ?

Bei uns im RW
ist ein DIN Helm als Patientelhelm drauf.


Ist weit verbreitet aber auch die Forstschutzhelme sieht oft.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg889632
Datum01.01.2025 12:391032 x gelesen
Ich weiss nicht, ob die Anstoßkappen wirklich eine gute Idee sind ...

Ein Helm schützt den Kopf vor dem Anprall sich bewegender oder fallender Teile,
eine Anstoßkappe den sich bewegenden Träger vor dem Anstoßen an feste Gegenstände.

Das äußert sich auch in den normativen Prüfwerten.

Als Beispiel:

Schutz vor herabfallenden Teilen:
Industrieschutzhelm / Forsthelm: Kugel 5 kg aus 1 m Höhe, Feuerwehrhelm Kugel 5 kg aus 2 m Höhe,
Anstoßkappe 5 kg aus 0,25 m Höhe.

Schutz vor dem seitlichen Anprall von Teilen:
Industrieschutzhelm / Forsthelm keine Prüfung, Feuerwehrhelm Kugel 5 kg aus 1 m Höhe,
Anstoßkappe 0,5 kg aus 0,5 m Höhe.

Die zentrale Frage ist IMHO, welche Schutzziele bei der technischen Rettung definieren wir und welchen Schutz für den Patienten brauchen wir, um diese Schutzziele sicher zu erreichen?

Ich fürchte fast, die Nutzung von Helmen und Co bei der TH war eher eine situative Bauchentscheidung als eine Entscheidung aufgrund konkreter gefahrbringender Bedingungen und deren Abwehr.

Grüße
Udo

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW889633
Datum01.01.2025 20:17904 x gelesen
Geschrieben von Udo B.Ich weiss nicht, ob die Anstoßkappen wirklich eine gute Idee sind ...

Wir alle werden es erst erfahren, wenn wir mal drüber nachgedacht haben ;-)

Geschrieben von Udo B.Die zentrale Frage ist IMHO, welche Schutzziele bei der technischen Rettung definieren wir und welchen Schutz für den Patienten brauchen wir, um diese Schutzziele sicher zu erreichen?

Ich stelle für den Anfang mal eine These in den Raum und lade zu Ergänzungen und Korrekturen ein:

Mechanische Gefährdungen für den Patienten bestehen im Wesentlichen durch

1. Bewegungen des Fahrzeugs in sich
2. wegfliegende bzw. abgesprengte Fahrzeugteile (insbesondere, aber nicht nur: Splitter) bei Schneid- oder Spreizvorgängen
3. das Hantieren mit Rettungsgeräten
4. das Hantieren mit abgetrennten Fahrzeugteilen (insbesondere: dem Dach)
5. das Bewegen des Patienten im Fahrzeug bzw. aus dem Fahrzeug heraus, insbesondere im Bereich von Schnittkanten.

Daraus ergibt sich für mich der Schutz des Patienten durch:
1. eine fachgerechte Sicherung des Fahrzeugs
2. den harten und weichen Patientenschutz
3. organisatorische Maßnahmen (keine Geräte über den Patienten hinweg anreichen), wenn nicht möglich: siehe 4.
5. durch wirksamen Schutz der Schnittkanten, ggf. zusätzlich: siehe 4.

erst bei 4. (ggf. in Verbindung mit 3. und/oder 5.) kommt also die Frage nach einem Kopfschutz auf

Mein vorläufiges Fazit ist damit: Ein Kopfschutz braucht es nur in bestimmten Situationen, nicht im allgemeinen Fall. Wenn ein Kopfschutz gebraucht wird, handelt es sich im Regelfall nicht um aus größerer Höhe herabfallende Teile, sondern um "Anstoßsituationen". Damit wäre eine Anstoßkappe nach dieser flüchtigen Beurteilung für diese Fälle tatsächlich geeignet.

Natürlich im Wissen, dass es immer auch Einzelfälle geben kann wo es ganz anders ist. Wenn das verunfallte Fahrzeug mit seinem eingeklemmten Insassen z.B. in einem Bereich steht, in dem Gebäudeteile herabfallen können.

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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg889639
Datum02.01.2025 12:14729 x gelesen
Geschrieben von Henning K.... Anstoßsituationen ...
Nicht wirklich. wegfliegende bzw. wegschnellende Fahrzeugteile haben in der Regel eine deutlich höhere Auftreff-Energie als eine gehende Person, die sich an einem feststehenden Gegenstand anstößt.

Somit wäre auf Patientenseite ein entsprechender Helm mit definiertem seitlichen Schutz sinnvoll ... es sei denn, ich kann ein "wegschnellen" von Fahrzeugteilen sicher verhindern.

Einen geprüften Schutz gegen einen seitlichen Einschlag bieten Kletterhelme, Hochleistungs-Industrieschutzhelme und Feuerwehrhelme (außer Waldbrandhelme).

Gut, ich kann den Gedankengang zur Anstoßkappe nachvollziehen - aber sinnvoll ist er IMHO nicht.
Vorteil der Anstoßkappe ist der geringe Anschaffungspreis (um 10 ), spart die Kosten einer hygienischen Aufbereitung.
Aber auch Helme für die Höhenarbeit sind mit Schnellverstellung bereits für 20 zu bekommen, also auch faktisch als Einwegprodukt behandelbar.

Grüße
Udo

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW889643
Datum02.01.2025 17:40843 x gelesen
Geschrieben von Udo B.Nicht wirklich. wegfliegende bzw. wegschnellende Fahrzeugteile haben in der Regel eine deutlich höhere Auftreff-Energie als eine gehende Person, die sich an einem feststehenden Gegenstand anstößt.

Das will ich nicht abstreiten.

Aber diese Gefahren waren meine laufende Nummer 2, und für die ist der Helm ja auch überhaupt nicht vorgesehen ;-)

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 28.12.2024 16:49 Chri7sto7ph 7V., Mainz
 28.12.2024 22:28 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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