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ThemaCL-415 Super Scooper: Kollision mit Drohne behindert Waldbrandbekämpfung in LA5 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg889698
Datum12.01.2025 13:021629 x gelesen
CL-415 Super Scooper: Kollision mit Drohne behindert Waldbrandbekämpfung in LA - Golem.de

Ein Amphibienflugzeug des Typs Canadair CL-415 Super Scooper ist mit einer zivilen Drohne kollidiert und wurde dabei beschädigt.

hallo,

ein "neues" zusätzliches Problem bei solchen Einsätzen:

Gg57GyIWgAAReBs?format=jpg&name=medium

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorUlri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern889710
Datum13.01.2025 16:10973 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.CL-415 Super Scooper: Kollision mit Drohne behindert Waldbrandbekämpfung in LA  

Lebensgefährlich!

Deshalb private Nutzungen untersagen, BOS-Nutzungen koordiieren, ab dem 2. Luftfahrzeug als eigenen Abschnitt...

Vgl.
https://www.feuerwehrverband.de/fachempfehlung-zum-luftfahrzeugeinsatz-fuer-und-durch-die-feuerwehr/

Ausführlich erklärt in:
http://einsatzpraxis.org/buecher/einsatz-von-luftfahrzeugen/

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorPete8r M8., Wien / Wien889712
Datum14.01.2025 00:58825 x gelesen
Zahme Lösung: den Nutzer ausfindig machen und zahlen lassen, bis er schwarz wird.. wird bloß nicht funktionieren
In den USA: Nationalgarde anforden mit derartigem bzw. vergleichbaren Gerät: Jammer. Fragt sich nur, wieviele Einheiten da ausrücken müssen.. warum nur komme ich da auf das Einstein-Zitat (zumindest zugeschrieben) über die Unendlichkeit des Universums und der menschlichen Dummheit

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg889869
Datum04.02.2025 17:03616 x gelesen
Löschflugzeug beschädigt: Mann in Kalifornien gesteht folgenschweren Drohnenflug

Während der katastrophalen Brände in Los Angeles hat ein Mann per Drohne Luftaufnahmen gemacht und ein Löschflugzeug außer Betrieb gesetzt. Nun muss er zahlen.

heise online

hallo,

... Die Staatsanwaltschaft ergänzt, dass dem 56-Jährigen für das Vergehen bis zu ein Jahr Gefängnis gedroht hätte. Stattdessen habe er eingewilligt, vollständig für die entstandenen Reparaturkosten in Höhe von mindestens 65.000 US-Dollar aufzukommen und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit in Unterstützung der Aufräumarbeiten zu leisten. ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorPete8r M8., Wien / Wien889881
Datum06.02.2025 16:19411 x gelesen
Das ist die Einladung zu solchem Unsinn.. Eine Einwilligung zum Schadenersatz hätte ich bis jetzt für einen schlechten Scherz gehalten.

Scheint aber in den USA ein Kavaliersdelikt zu ein, zur Abschreckung von Nachahmungstätern in Europa die österreichische Rechtslage:

§ 186 StGB Vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt

(1) Wer auf solche Weise, daß dadurch die Sicherheit eines Luftfahrzeuges im Flug gefährdet werden kann,

1. gegen eine an Bord des Luftfahrzeuges befindliche Person Gewalt übt oder ihr mit Gewalt droht,
2. das im Einsatz befindliche Luftfahrzeug beschädigt oder
3. Einrichtungen der Luftfahrt zerstört, beschädigt oder in ihrem Betrieb beeinträchtigt,

ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen,

1. wer ein im Einsatz befindliches Luftfahrzeug zerstört oder derart beschädigt, daß es flugunfähig wird, oder
2. wer durch eine wissentlich unrichtige Mitteilung eine Gefahr für die Sicherheit eines Luftfahrzeuges im Flug herbeiführt.

(3) Hat die Tat den Tod eines Menschen oder schwere Körperverletzungen (§ 84 Abs. 1) einer größeren Zahl von Menschen zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat sie aber den Tod einer größeren Zahl von Menschen nach sich gezogen, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

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 12.01.2025 13:02 Jürg7en 7M., Weinstadt
 13.01.2025 16:10 Ulri7ch 7C., Pfarrkirchen
 14.01.2025 00:58 Pete7r M7., Wien
 04.02.2025 17:03 Jürg7en 7M., Weinstadt
 06.02.2025 16:19 Pete7r M7., Wien
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