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ThemaTeileinheit `Dekon-V-Zug ´;war:MTF38 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg889665
Datum09.01.2025 18:383341 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Bernhard D.

der ganze Komplex "Dekon-V" scheint eine interessante Sache zu werden ?

Die materielle Ausstattung ( Fahrzeuge u. Gerät ) der " Teileinheit Dekontamination für Verletzte (TE Dekon V) " soll ja demnächst an die 61 MTFs ausgeliefert werden.
Wer stellt eigendlich das ganze Personal für den " Dekontaminationszug für Verletzte ", immerhin hat der Zug 36 Leute ( ohne Ablösungen !) ?
Kommt es von den SanHiOrgs und/oder den Feuerwehren, sonst wer ?


Gruß aus der Kurpfaslz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorAndr8é P8., Magdeburg / Sachsen-Anhalt889671
Datum09.01.2025 23:121369 x gelesen
Wenn man sich die personelle Wunschbesetzung dieser Komponente anguckt, sollte da eigentlich weitläufig ein sehr großer Anteil weißer Einheiten dran beteiligt sein.

Sollte....

Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS889675
Datum10.01.2025 08:321314 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Wer stellt eigendlich das ganze Personal für den " Dekontaminationszug für Verletzte ", imFür Trier (Stadt Trier + Landkreis Trier-Saarburg) war im herbst ein bericht in den Zeitungen das die das Personal aus den vorhandenen Einheiten (in Trier "ABC"-Zug FF und teilen der BF bzw. dem Kreisgefahrstoffzug des Landkreises) nehmen.

Dies ist meine Meinung.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg889678
Datum10.01.2025 12:131231 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von André P.

Wenn man sich die personelle Wunschbesetzung dieser Komponente anguckt, sollte da eigentlich weitläufig ein sehr großer Anteil weißer Einheiten dran beteiligt sein.

Wobei " Weiß " teils beim Dekon-P zusammen mit " Rot " eingebunden ist.


Sollte....

Ob das Dekon-V-Konzept wirklich ohne zusätzliches Personal durchführbar ist; andererseits wo kurzfrístig hernehmen... ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorAndr8é P8., Magdeburg / Sachsen-Anhalt889687
Datum10.01.2025 17:581194 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Wobei " Weiß " teils beim Dekon-P zusammen mit " Rot " eingebunden ist.
Meine Expertise liegt nicht im Bereich Dekon. aber vom Wort-Verständnis her, erwarte ich bei einem Dekon P keine weiße Schiene, da es ja hier nur um Personen geht.

Das BBK schreibt aber bei der Dekon-V-Komponente bezüglich der Qualifikation ja sehr oft von Rettungssanitätern.
Das könnte im ehrenamtlichen roten Bereich (regionale Ausnahmen mal abgesehen) eher schwierig werden.

Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg889689
Datum11.01.2025 07:171201 x gelesen
Guten Morgen

Geschrieben von André P.

erwarte ich bei einem Dekon P keine weiße Schiene, da es ja hier nur um Personen geht.

Gehe jetzt eher davon aus , dass die " weiße Schiene " hier im Bereich des " AB-Dekob-V BaWü " eingesetzt war.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg889722
Datum15.01.2025 18:501128 x gelesen
Hallo Bernhard, hallo Forum,

Geschrieben von Bernhard D.Wer stellt eigendlich das ganze Personal für den " Dekontaminationszug für Verletzte ", immerhin hat der Zug 36 Leute ( ohne Ablösungen !) ?
Kommt es von den SanHiOrgs und/oder den Feuerwehren, sonst wer?
Wenn ich den Bericht in der aktuellen BRANDSCHUTZ (1/2025) richtig verstehe, ordnet das BBK diese Aufgabe ganz klar der Medizinischen Taskforce und somit dem Sanitätsdienst zu!

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen889725
Datum16.01.2025 07:421084 x gelesen
Geschrieben von Michael B.Wenn ich den Bericht in der aktuellen BRANDSCHUTZ (1/2025) richtig verstehe, ordnet das BBK diese Aufgabe ganz klar der Medizinischen Taskforce und somit dem Sanitätsdienst zu!

Was aus meiner Sicht auch vollkommen verständlich ist. Denn die Feuerwehr wird die Einheit sein, die vor Ort die Leute zur Dekon bringt und hat damit auch genug zu tun.
Die Dekon-V ist dann ausgelegt die Verletzten/Betroffenen zu dekontaminieren.
Gleichzeitig ist aber auch eine Dekon für die Einsatzkräfte (im Gefahrenbereich) weiterhin notwendig. Diese wird dann von der Feuerwehr gestellt. Die können sich am Ende ja auch nicht zweiteilen...

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg889727
Datum16.01.2025 11:39966 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Michael B.

ordnet das BBK diese Aufgabe ganz klar der Medizinischen Taskforce und somit dem Sanitätsdienst zu!


Klar; ist bei den SanDienste der MTF dafür schon Personal vorhanden bzw. eingeplant oder muß die Teileinheit `Dekon-V-Zug ´ noch personell aufgestellt werden ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg889728
Datum16.01.2025 11:461087 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Robin B.

Gleichzeitig ist aber auch eine Dekon für die Einsatzkräfte (im Gefahrenbereich) weiterhin notwendig. Diese wird dann von der Feuerwehr gestellt.

Wobei die Feuerwehren bei ihrer Aufgabe mit den Dekon-P Einheiten weiterhin mit der Dekontamination beschäftigt ist.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg889858
Datum02.02.2025 09:261229 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Bernhard D.

Die materielle Ausstattung ( Fahrzeuge u. Gerät ) der " Teileinheit Dekontamination für Verletzte (TE Dekon V) " soll ja demnächst an die 61 MTFs ausgeliefert werden.

Lt. BBK sollen demnächst/irgendwann so rund 180 Dekon-Fahrzeuge in dieser Größenordnung ( Iveco T-Way 6x6 ) ausgeliefert werden.
Mal eine praktische Frage, wo will/kann man diese großen Fahrzeuge alle unterstellen ?
Manche SanHiOrg hatte schon Probleme ihre GW-San-Bund* adäquat unterzustellen.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

*Symbolbild

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg889860
Datum02.02.2025 16:26980 x gelesen
3 von diesen Monstern T-Way pro MTF. macht alleine für Baden-Württemberg 9 dieser Fahrzeuge.
Die Unterstellung wird in jedem Fall interessant (mein persönlicher Verdacht, die landen im roten Bereich).

Aber dann kommen noch die Personalanforderungen (Ba-Wü 3 x 36 = 108 ohne Doppelbesetzung) und die Anforderungen an die Ausbildung (pro MTF allein in dieser Teileinheit 1 Arzt und 6 RS ohne Doppelbesetzung).

Wo sollen die Einsatzkräfte denn alle herkommen ... *grübel*

Grüße
Udo

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AutorAndr8é P8., Magdeburg / Sachsen-Anhalt889862
Datum02.02.2025 17:431055 x gelesen
Das wird in der Tat sehr spannend und vermutlich für einige Unruhe sorgen.

Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg889865
Datum03.02.2025 10:01995 x gelesen
Guten Tag



Geschrieben von Udo B.

(mein persönlicher Verdacht, die landen im roten Bereich).


Da solls schon zu diversen Anfragen ngekommen sein.


Wo sollen die Einsatzkräfte denn alle herkommen ... *grübel*

Das frage ich mich auch; wer solche Dekon-V Übungen mal erlebt hat weis was das für ein immenser Personalbedarf darstellt.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg889866
Datum03.02.2025 15:50911 x gelesen
Immerhin hat BaWü ja noch die sieben AB-Dekon V (Dekon-Platz 50).
Vorgesehen nach Konzept sind dafür je AB 40 FM(SB) und 18 Sanis.

Ich bin mal gespannt, wie sich das entwickelt.

Grüße
Udo

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg889867
Datum04.02.2025 09:58849 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Udo B.

Vorgesehen nach Konzept sind dafür je AB 40 FM(SB) und 18 Sanis.


Und nach dem Landeskonzept "Dekon-V Platz 50 BaWü" werden lt. Ziff. 8 keine Doppelbelegung der Funktionen vorgenommen.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg889868
Datum04.02.2025 12:01828 x gelesen
Richtig. 58 Einsatzkräfte "Einfach".

Warum wohl?
Keine Ahnung. "LaPaloma pfeif"

Grüße
Udo

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS889871
Datum05.02.2025 10:31751 x gelesen
Geschrieben von Udo B.Wo sollen die Einsatzkräfte denn alle herkommen ... *grübel*
In Trier hat man für die Aufgabe Dekon-V das Personal der bisherigen Dekongruppen genommen.
Ob die ausreichend Reserve haben dann die Dekon-V und Dekon-G zu besetzen kann ich nicht sagen. Mein taschengeld würde ich aber nicht darauf verwetten.

https://trier-saarburg.de/2024/12/12/stadt-trier-und-kreis-trier-saarburg-gehen-gemeinsame-schritte-im-katastrophenschutz/

Neues Material für die Dekontamination verletzter Personen / Interkommunales Pilotprojekt startet

Eine Katastrophenlage endet nur selten an kommunalen Grenzen darum haben die Stadt Trier und der Kreis Trier-Saarburg in den vergangenen Jahren ihre Zusammenarbeit intensiv ausgebaut. Nun ist ein Pilotprojekt gestartet, bei dem die Berufsfeuerwehr Trier gemeinsam mit Freiwilligen Feuerwehren aus Stadt und Kreis die Vorgehensweise bei der Dekontamination verletzter Personen vereinheitlicht. Die Ausbildung einer künftigen interkommunalen Facheinheit Dekon Zug Trier ist damit angelaufen.

Technik und Abläufe sind komplex und benötigen viel speziell ausgebildetes Personal, da ist es sinnvoll, dass wir unsere Kräfte bündeln, sagt Ralf Cordel von der Berufsfeuerwehr Trier, der gemeinsam mit Florian Weier von der Kreiseinheit Dekon der Feuerwehr Wincheringen die Ausbildung verantwortet.

Zum Einsatz kommt die neue Facheinheit vor allem, wenn beispielsweise nach einem Unfall oder auch nach einem Anschlag viele Verletzte von chemischen, biologischen, radiologischen oder nuklearen Stoffen befreit werden müssen, erklärt Florian Weier. Dies sei entscheidend, um eine Ausbreitung der Gefahrstoffe zu verhindern, Einsatzkräfte zu schützen und die Betroffenen schnell und sicher medizinisch versorgen zu können.

Die Stadt Trier hat dazu einen neuen Abrollbehälter Dekontamination Verletzter (AB-Dekon-V) angeschafft. Dieses mobile System kann mit Wechselladerfahrzeugen transportiert werden und ermöglicht es so, Betroffene direkt am Einsatzort zu behandeln. Darin finden sich unter anderem ein integriertes Duschsystem mit speziellen Dekontaminationsmitteln, Möglichkeiten zur Patientenbeförderung sowie Schutzausrüstung für die Einsatzkräfte. Rund 410.000 Euro hat die Stadt hier investiert. Im Kreis wurden entsprechende Fahrzeuge ebenfalls bereits umgerüstet.

Gemeinsame Ausbildung gestartet

In den vergangenen Wochen haben bei dem Auftakt der gemeinsamen Ausbildung insgesamt 20 Einsatzkräfte der Feuerwehren Trier-Mitte, Wincheringen, Nittel und Rodt teilgenommen. In den Schulungsräumen der Feuerwache 2 in Trier-Ehrang wurden zunächst diverse Rechtsgrundlagen sowie das Bediensystem des AB Dekon-V vorgestellt. Ein besonderer Fokus lag auf dem Umgang mit Desinfektions- und Dekontaminationsmitteln, um ein einheitliches Vorgehen der Einsatzkräfte zu erreichen. Die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr Trier erhalten dieselbe Schulung. Sie übernehmen den medizinischen Part der Dekontamination, erläutert Cordel.

Eigenschutz der Einsatzkräfte

Zusätzlich fand ein Seminar zum Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Feuerwehrgerätehaus in Wincheringen statt. Feuerwehrleute aus Wincheringen, Nittel, Rodt, Reinsfeld, Freudenburg und Trier sowie Vertreter des Technischen Hilfswerks wurden dort im Umgang mit ihren Schutzanzügen geschult. Im Fall eines CBRN-Einsatzes müssen die Feuerwehrleute eine Schutzausrüstung inklusive eines Gebläsefiltergerätes zur Reinigung der Atemluft verwenden und bedienen können. Im Rahmen des Seminars wurde den Teilnehmenden die Grundlagen der Anwendung, Dekontamination, Wartung und Pflege ihrer PSA vermittelt. Ziel ist, dass sie dieses Wissen innerhalb ihrer jeweiligen Einheiten weitergeben. Der Kreis hatte in den Jahren 2023 und 2024 für seine Kreiseinheiten unter anderem 24 neue Gebläsefilteranzüge für rund 50.000 Euro angeschafft.

Dies ist meine Meinung.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg889872
Datum05.02.2025 11:13768 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Volker C.

In Trier hat man für die Aufgabe Dekon-V das Personal der bisherigen Dekongruppen genommen.
Ob die ausreichend Reserve haben dann die Dekon-V und Dekon-G zu besetzen kann ich nicht sagen.


Da besteht die Gefahr einer Doppelverplanung, wenn ich Einsatzkräfte die zur Besetzung der Dekon-P Einheiten des Bundes oder entsprechender Dekon-Einheiten auf Kreis - bzw. Landesebene vorhalte, kann man diese dann gleichzeitig im Dekon-V-Zug der MTF verplanen. Er ist zur Unterstützung bzw. Ergänzung und Ablösung der Einheiten des Landeskatastrophenschutzes sowie des Sanitätsdienstes in der Versorgungsstufe 4 (Spannungs- und Verteidigungsfall) im Bereich der präklinischen Versorgung bei einem Massenanfall von Verletzten (MANV) - insbesondere in dynamischen Flächenlagen bei zu erwartender zerstörter Infrastruktur - und das bundesweit vorgesehen. Sind die Einsatzkräfte mit der MTF bundesweit unterwegs fehlen sie auf Kreis- bzw. Landesebene ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorAndr8eas8 F.8, Pluwig / Rheinland-Pfalz889874
Datum05.02.2025 19:02671 x gelesen
Hallo,

da gibt es keine Doppel-Verplanung zur MTF. Bei dem oben genannten Dekon-V handelt es sich um eine Komponente des Kommunalen Katastrophenschutzes. Dieser wurde durch die Stadt Trier angeschafft. Gerade um ausreichend personelle Ressourcen zu haben hat man hier schon eine Kooperation mit dem umliegenden Landkreis gesucht.
Wer das Personal für die Dekon der MTF stellen soll weiß glaube ich der Bund selbst noch nicht. Es ist schon in roten Bereich schwierig entsprechendes Personal mit den CBRN Kenntnissen für die Brandschutzkomponenten zu finden. Gerade im HIORG Bereich ist das auch nicht das Ausbildungsthema Nummer eins.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg889880
Datum06.02.2025 15:39677 x gelesen
Guten Tag



Geschrieben von Andreas F.

Bei dem oben genannten Dekon-V handelt es sich um eine Komponente des Kommunalen Katastrophenschutzes.

Oder wie beispielsweise in BaWü im Konzept Dekon-V Platz 50 BaWü beschrieben eine Einheit des Bevölkerungsschutz Baden-Württemberg .


Wer das Personal für die Dekon der MTF stellen soll weiß glaube ich der Bund selbst noch nicht.

Das wird auch in Fachkreisen diskutiert, die personelle Besetzung stellt schon eine Herausforderung dar.


Es ist schon in roten Bereich schwierig entsprechendes Personal mit den CBRN Kenntnissen für die Brandschutzkomponenten zu finden. Gerade im HIORG Bereich ist das auch nicht das Ausbildungsthema Nummer eins.


Anderseits gibt es bundesweit jede Menge Ortvereine der SanHiOrgs denen man eine Mitarbeit im Komples "Dekon-V-Bereich" des Bundes anbieten und sie entsprechend ausbilden und einplanen könnte ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen889882
Datum06.02.2025 18:17655 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.
Anderseits gibt es bundesweit jede Menge Ortvereine der SanHiOrgs denen man eine Mitarbeit im Komples "Dekon-V-Bereich" des Bundes anbieten und sie entsprechend ausbilden und einplanen könnte ?


Ich vermute mal. das diese Tätigkeit unter Atemschutz ausgeführt wird, da werden sich eine Menge Ortsvereine mit schwer tun.

Heinrich

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW889883
Datum06.02.2025 23:14641 x gelesen
Geschrieben von Heinrich B.Ich vermute mal. das diese Tätigkeit unter Atemschutz ausgeführt wird, da werden sich eine Menge Ortsvereine mit schwer tun.

Hier in NRW werden weite Tätigkeitsbereiche im Dekon-Einsatz unter Gebläsefilteranzügen durchgeführt. Was die Anforderungen an die Tragenden deutlich reduziert, u.A. sollte hier keine G26 erforderlich sein.

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt889884
Datum07.02.2025 07:29624 x gelesen
Die G26.3 nicht, aber wahrscheinlich die G26.2 oder auch nur die G26.1. Ganz ohne Untersuchung auf Atemschutztauglichkeit wird das nicht abgehen.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

Zur besseren Lesbarkeit können Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt werden. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form.

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS889885
Datum07.02.2025 07:44596 x gelesen
Ich hab spontan das hier dazu gefunden:


https://www.ffw-muenchen.de/schutzausruestung-neu/geblaeseschutzanzug/

Der vom Freistaat Bayern beschaffte Gebläseanzug wird eingesetzt bei der Dekontamination von Verletzten im Nassbereich, zum Schutz von medizinischem Personal in kontaminierten Bereichen sowie bei der Probenahme und der Feldanalyse der Analytischen Taskforce.

Das Wirkprinzip ist vergleichbar mit dem der Spritzschutzkleidung mit Filterbetrieb, da die zum Aufblasen des Anzuges angesaugte Luft ebenfalls gefiltert wird. Jedoch ist aufgrund der fehlenden Maske der Tragekomfort höher, wodurch ununterbrochene Einsatzzeiten bis zu vier Stunden möglich sind, Brillen- und Bartträger problemlos damit arbeiten können und der Träger keine G26 benötigt.

Dies ist meine Meinung.

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AutorSimo8n P8., Neunkirchen / Nordrhein-Westfalen889886
Datum07.02.2025 09:01611 x gelesen
https://www.idf.nrw.de/technik/pdf/gefaehrdungsanalyse_geblaesefilteranzuege.pdf" target="_blank">http://web.archive.org/web/20221202195503/https://www.idf.nrw.de/technik/pdf/gefaehrdungsanalyse_geblaesefilteranzuege.pdf

In NRW gibt es solche Gebläsefilteranzüge auf den Dekon-V-Abrollbehältern schon länger, da stellte sich auch lange die Frage, ob da Atemschutzuntersuchungen notwendig sind. Zuerst hieß es "ja, ist notwendig", weil der Anzug über 5 kg wiegt und man damit in die Gruppe 3 fallen würde.

Das gab natürlich landesweit Probleme, da das Personal in den Anzügen zu signifikanten Anteilen aus den weißen Einheiten gestellt wird und dort die Dichte an untersuchten Atemschutzgeräteträgern naturgemäß überschaubar ist.

Daraufhin gab es durch das Innenministerium eine Gefährdungsbeurteilung, dass man Dinge wie Stiefel und Handschuhe aus dem Anzug rausrechnen dürfte, da entsprechende Kleidung sowieso getragen werden müsste und deswegen nicht zum Atemschutzgerät zählt.

Damit hat man es geschafft, das zu berücksichtigende Gewicht auf unter 3 kg zu drücken, was in Kombination mit dem zu vernachlässigendem Atemwiderstand dazu führt, dass keine Untersuchung erforderlich ist.

Komplette Gefährdungsbeurteilung ist leider auf der IdF-Webseite nicht mehr verfügbar, deswegen archive-Link.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg889887
Datum07.02.2025 09:46622 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Henning K.

Hier in NRW werden weite Tätigkeitsbereiche im Dekon-Einsatz unter Gebläsefilteranzügen durchgeführt. Was die Anforderungen an die Tragenden deutlich reduziert, u.A. sollte hier keine G26 erforderlich sein.

Die Gebläsefilteranzüge kenne für den Bereich Dekon-V auch.
Interessante Aspekte zur ganzen Thematik Atemschutztauglichkeit etc. beim Dekon-V-Einsatz durch SanHiOrg.

( Die befassen sich durchaus schon mal mit der Thematik. )


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg889888
Datum07.02.2025 13:38624 x gelesen
Vielleicht sollte man noch erwähnen, dass die G-Systematik Mitte 2022 zurückgezogen und in die "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" überführt wurden.
Es erfolgte auch eine klare Trennung zwischen Vorsorgeuntersuchungen und Eignungsuntersuchungen.

Eignungsuntersuchungen bedürfen zwingend einer Rechtsgrundlage, für (Freiwillige) Feuerwehren wird die DGUV Vorschrift 49 Feuerwehr sowie die zugehörige Regel 105-049 angeführt.
Im gewerblichen Bereich können die Untersuchungen, sofern nicht in Gesetzen oder Verordnungen, auch in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen festgeschrieben sein.
Im Bereich (ehrenamtliche) Hilfsorganisationen ist mir derzeit keine geltende Rechtsgrundlage für Eignungsuntersuchungen bekannt.

Vorsorgeuntersuchungen (vergleiche auch AMR 14.2) gliedern sich in
Angebotsvorsorge für die Gerätegruppe 1, z.B. FFP-Masken - Der Unternehmer muss eine Vorsorge regelmäßig anbieten. Das Angebot muss persönlich und in Textform erfolgen.
Pflichtvorsorge für die Gerätegruppen 2 und 3 - Der Unternehmer muss eine Vorsorge veranlassen. Die Teilnahme ist Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit. Es besteht eine Mitwirkungspflicht des Versicherten.
Wunschvorsorge - Auf Wunsch des Versicherten, muss vom Unternehmer ermöglicht werden.
Vor dem erstmaligen Beginn einer Tätigkeit unter Atemschutz muss der Unternehmer zwingend eine Erstvorsorge veranlassen.
Personen, die als Atemschutzträger ungeeignet sind (z.b. Bartträger, Klaustrophobie, etc) dürfen für diese Tätigkeiten nicht eingesetzt werden.

Für den Einsatz von Filtergebläseanzügen richtet sich der Vorsorgeaufwand nicht nur nach dem Gerätegewicht, sondern auch nach PSA-Kombinationen, Umgebungstemperatur, Einsatzdauer, ... usw. Auch personenbezogene Faktoren (z.B. persönliche Belastbarkeit) spielen eine Rolle.
Grundsätzlich ist der Unternehmer gefordert, in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Arzt (z.B. Betriebsarzt) den notwendigen Untersuchungsumfang in einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen

Grüße
Udo

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg889893
Datum07.02.2025 19:05609 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Udo B.

Grundsätzlich ist der Unternehmer gefordert, in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Arzt (z.B. Betriebsarzt) den notwendigen Untersuchungsumfang in einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen

Könnte das BBK als "Unternehmer" (?) der Medizinische Task Force des Bundes hier eine einheitliche Gefährtungsbeurteilung und ggf. die dafür notwendige arbeitmedizinische Untersuchung bundesweit festlegen, durchführen und zu bezahlen ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

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(Heinrich Heine)


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW889896
Datum07.02.2025 21:42591 x gelesen
Geschrieben von Udo B.Vorsorgeuntersuchungen (vergleiche auch AMR 14.2) gliedern sich in
Angebotsvorsorge für die Gerätegruppe 1, z.B. FFP-Masken - Der Unternehmer muss eine Vorsorge regelmäßig anbieten. Das Angebot muss persönlich und in Textform erfolgen.
Pflichtvorsorge für die Gerätegruppen 2 und 3 - Der Unternehmer muss eine Vorsorge veranlassen. Die Teilnahme ist Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit. Es besteht eine Mitwirkungspflicht des Versicherten.
Wunschvorsorge - Auf Wunsch des Versicherten, muss vom Unternehmer ermöglicht werden.
Vor dem erstmaligen Beginn einer Tätigkeit unter Atemschutz muss der Unternehmer zwingend eine Erstvorsorge veranlassen.


Verständnisfrage:
Wer außerhalb der "UVV Feuerwehr" PA tragen will (also z.B. in einer HO) und es auch keine Betriebsvereinbarung o.ä. zu dem Thema gibt, dann ist die Teilnahme an "der G26.3" Pflicht, das Ergebnis braucht der "Arbeitgeber" aber nicht zu erfahren?

(mit ist da eine ähnliche Diskussion zur Thematik der Untersuchung fka "G25" für Kraftfahrende bekannt...)

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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg889899
Datum08.02.2025 10:19593 x gelesen
Die Datenschutzproblematik hast du bei allen Vorsorge- oder Eignungsuntersuchungen.

Bei der Eigungsuntersuchung erhält der Arbeitgeber (Feuerwehr) nur eine Mitteilung, ob der Betroffene für eine bestimmte Arbeitsaufgabe geeignet, eingeschränkt geeignet oder nicht geeignet ist. Weitere Untersuchungsergebnisse erhält der Arbeitgeber nur mit Zustimmung des Betroffenen.

Bei Vorsorgeuntersuchungen erhält der Arbeitgeber nur die Mitteilung "teilgenommen" oder "nicht teilgenommen". Auch hier erhält der Arbeitgeber Untersuchungsergebnisse nur mit Zustimmung des Betroffenen.

Eine auf den Einzelfall bezogene Schweigepflichtentbindung durch den Arbeitnehmer ist zulässig.

Für Betriebsärzte bestehen Ausnahmen von der Schweigepflicht, wenn:
... ein begründeter Verdacht auf eine Berufskrankheit des Betroffenen vorliegt. In diesem Fall muss er es dem Unfallversicherungsträger mitteilen, jedoch nicht dem Arbeitgeber.
... der Arbeitnehmer unter einer meldepflichtigen Krankheit leidet. Dann darf und muss er diese Information wie jeder Arzt an das Gesundheitsamt weiterleiten, nicht aber an den Arbeitgeber.
... eine Gefahr für Leib und Leben Dritter am Arbeitsplatz gegenüber den Geheimhaltungsinteressen des Arbeitnehmers überwiegt.
... er/sie von einer geplanten Straftat erfährt, welche die Gesundheit oder das Leben Dritter gefährdet.


Bei den klassischen HiOrgs (... e.V.) fehlt es für die Durchführung von Vorsorge- und/oder Eignungsuntersuchungen im Allgemeinen an einer Rechtsgrundlage (es gibt leider keine UVV Hilfsorganisationen). Deshalb wird hier häufig auf eine Krücke mit einer "Selbsteinschätzung" (Beispiel) zurückgegriffen.

Die DRK-Wasserwacht hat für Ihren Tätigkeitsbereich konkrete Regelungen getroffen.

Grüße
Udo

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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg889900
Datum08.02.2025 10:29513 x gelesen
Dafür fehlt es an schlicht und einfach an einer Rechtsgrundlage (Bundes-Gesetz oder Verordnung).
Gleiches gilt für die Länderebene.

Es ist und bleibt somit Sache der beteiligten Hilfsorganisationen, in Eigenregie für ausreichenden Gesundheitsschutz bei ihren Einsatzkräften zu sorgen.

Grüße
Udo

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AutorLars8 R.8, Sonsbeck / Nordrhein-Westfalen889901
Datum08.02.2025 11:27600 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Udo B.Bei Vorsorgeuntersuchungen

Wenn wir es schon so detailliert auseinander nehmen:
Der Begriff der Vorsorgeuntersuchung wird nicht mehr verwendet. Die arbeitsmedizinische Vorsorge kann eine Untersuchung umfassen, wenn sie erforderlich ist und der Beschäftigte sie nicht ablehnt. Für ein "teilgenommen" reicht es aber, den Arzt aufzusuchen, ihm zuzuhören und dann zu sagen "Vielen Dank, ich gehe jetzt wieder". Niemand muss sich in diesem Kontext gegen seinen Willen untersuchen lassen. Im Zweifel ist es Aufgabe des Arbeitsmediziners, den Beschäftigten zu beraten und von den Vorteilen zu überzeugen.

Viele Grüße
Lars

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg889903
Datum09.02.2025 16:42562 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Udo B.

Dafür fehlt es an schlicht und einfach an einer Rechtsgrundlage (Bundes-Gesetz oder Verordnung).
Gleiches gilt für die Länderebene.


Leider.


Es ist und bleibt somit Sache der beteiligten Hilfsorganisationen, in Eigenregie für ausreichenden Gesundheitsschutz bei ihren Einsatzkräften zu sorgen.

Bez. zur Mitwirkung in der MTF des Bundes; fragen sich da nicht die Ort,-Kreis- oder Landesverbände wieso sie dafür die Kosten übernehmen sollen ?

Interessant zur Ausbildung und Finanzierung das Ausbildungskonzept " Ergänzende Zivilschutzausbildung ".



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg889906
Datum10.02.2025 10:23666 x gelesen
Naja, es ist ja nicht so, dass sich der Bund nicht beteiligt, er trägt ja die anfallenden Kosten (zumindest zum Teil).
Siehe beim Thema Atemschutz das Bewirtschaftungsrundschreiben:

Die Pauschalen für die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen der auf den bundeseigenen Fahrzeugen eingesetzten Atemschutzgeräteträger nach DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen basieren auf der Pflicht zur Wiederholungsuntersuchung alle 3 Jahre und einer jährlichen Helferfluktuation von 10 %. Es werden 40 % der kalkulierten Untersuchungsausgaben je Einsatzkraft und Jahr erstattet.
Zur Auszahlung kommen zur Pflichtvorsorge nach ArbmedVV für Atemschutzgeräte Gruppe 2 (ehemalige Untersuchung nach DGUV-Grundsatz 26.2) ein Betrag von 74,00 pro Jahr/Einsatzkraft und für die Pflichtvorsorge nach ArbmedVV für Atemschutzgeräte Gruppe 3 (ehemalige Untersuchung nach DGUV-Grundsatz 26.3) ein Betrag von 88,00 pro Jahr/Einsatzkraft.


Kosten für die Wartung von Atemschutzmasken werden übernommen, sowie auch Kosten für Ersatzbeschaffungen bei Ablauf von Haltbarkeitsdaten. Es gibt eine Kostenerstattung für die standortbezogene Ausbildung (2,70 je UE je Person) und die Überörtliche Ausbildung (21,30 je UE je Person), pauschale Kostenerstattung für die Unterbringung von Fahrzeugen, usw, usw.

Auch die Länder / Kommunen erstatten IMHO nach jeweiligem LKatSG Kosten für Unterbringung und Betrieb von Landesfahrzeugen sowie Einsatzkosten.

In BaWü wird derzeit über den Abrechnungsmodus von Kosten für AEL (Außergewöhnliche Einsatzlage) diskutiert.

Grüße
Udo

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