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Thema | Für Bergrettungseinsätze: eVTOL Jetson One hält starken Winden stand | 4 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 890913 | |||
Datum | 17.07.2025 17:22 | 1109 x gelesen | |||
wäre so was mal auch für Feuerwehrs interessant? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 890916 | |||
Datum | 17.07.2025 20:41 | 600 x gelesen | |||
Servus, so ein Thema hatten wir doch erst mit Drohnen und Co. Die ganze Technik ist noch nicht ausgereift und noch nicht zugelassen. Das dauert noch ein paar Jahre. Wenn das Ding auf dem Markt ist, dann kann man das vlt. noch einmal bewerten. Das MTOW ist hier mMn. zu gering. Deshalb werd des eher nix.... ;-) Gruß vom See Markus In Treue fest! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Klettgau / Baden-Württemberg | 890928 | |||
Datum | 20.07.2025 13:08 | 457 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus G.Das MTOW ist hier mMn. zu gering. Es könnte einen einzelnen Ersthelfer mit ein wenig Material zügig in die Nähe des Patienten bringen. Das ist es nach momentanem Stand auch schon. Ich kenne mich in der Bergrettung nicht gut genug aus, um die Häufigkeit einschätzen zu können, wie oft sich daraus ein großer Vorteil ergeben würde. Bei uns würde die Bedienung sicherlich mindestens eine Luftsportgeräteführer-Lizenz benötigen und man müsste wahrscheinlich erstmal die Regelung für Außenlandungen klären. Einfach kaufen und loslegen kann ich mir in Deutschland nicht vorstellen. Ein interessantes Fluggerät ist es allemal. Gruß Alex Dies ist meine persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 890935 | |||
Datum | 21.07.2025 14:20 | 350 x gelesen | |||
Hallo Alex, grundsätzlich ist der Gedanke, einen einzelnen Ersthelfer per Fluggerät schnell an schwer zugängliche Einsatzorte zu bringen, interessant, aber in der praktischen Umsetzung in Deutschland mit erheblichen Hürden verbunden. Zunächst zur Zuladung: Dieses ultraleichte Fluggerät (UL) hat eine maximale Nutzlast von ca. 95 kg. Das reicht kaum für einen ausgewachsenen Retter inklusive Ausrüstung. Hier stößt man schnell an physikalische und sicherheitsrelevante Grenzen. Dann kommt die rechtliche Seite ins Spiel, insbesondere die sogenannte Flugplatzpflicht. Gemäß § 25 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) dürfen Luftfahrzeuge in Deutschland nur auf genehmigten Flugplätzen starten und landen. Eine Ausnahme bilden sogenannte Außenlandungen, die jedoch laut § 19 Abs. 2 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) der Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde bedürfen. Solche Genehmigungen werden i.d.R. nur in engen Ausnahmefällen erteilt, etwa für spezielle land- oder forstwirtschaftliche Einsätze, aber nicht pauschal für Rettungseinsätze. Ein weiterer Punkt ist die flugrechtliche Qualifikation: Für den Betrieb eines UL ist mindestens ein Sportpilotenschein (SPL) notwendig, verbunden mit Ausbildung, laufender Flugtauglichkeit, medizinischer Untersuchung etc. Wenn solche Geräte im Rahmen von BOS-Organisationen (Bergwacht, DRK usw.) betrieben würden, müsste zudem klar geregelt werden, wer haftet, finanziert, wartet und betreibt nicht zuletzt, um eine private Mitnutzung auszuschließen. In der Summe ist die Idee zwar visionär, aber aktuell weder rechtlich noch organisatorisch realistisch umsetzbar. Ohne Sonderregelungen für Rettungsdienste im Luftrecht wäre so ein Projekt in Deutschland vermutlich eher eine nette Theorie als ein tragfähiges Einsatzmittel. my 2 Cent Gruß vom See Markus In Treue fest! | |||||
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