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Thema | Überarbeitung FwDV 1, hier: elektrische Leitungen | 36 Beträge | |||
Rubrik | neue FwDV´s | ||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 890845 | |||
Datum | 06.07.2025 20:29 | 2482 x gelesen | |||
https://ibk-heyrothsberge.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MI/IDF/IBK/Dokumente/Projektgruppe_feuerwehrdienstvorschriften/20250429_FwDV_1_Entwurf_final_ohne_QR.pdf Hallo zusammen, | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern | 891192 | |||
Datum | 05.08.2025 11:59 | 959 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Schade finde ich, dass in den Bildern durchgehend nicht vollständig abgerollte Leitungstrommeln dargestellt werden, das widerspricht den Einsatzgrundsätzen. Im Bild 9.2-1 wird immerhin das Anordnen der nicht benötigten Leitungslänge in Buchten angedeutet, in Bild 9.2-2 fehlt auch das. Ich hab gestern einen Entwurf zu einer Stellungnahme für verschiedene AG/FA verschickt, um möglichst eine abgestimmte zusammengefasste Version zu bekommen. Dazu habe ich mangels hinreichend stabiler Elektro-Kenntnisse nix geschrieben. Bitte reich das ein, ggf. in Verbindung mit anderen "Elektrikern" der Fw (z.B. dem früher hier sehr aktiven Hanswerner Kögler). ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 891197 | |||
Datum | 05.08.2025 20:25 | 796 x gelesen | |||
Eigentlich hatten wir hier in der Vergangenheit regelmäßig recht kompetente Diskussionen zu elektrischen Themen. Deswegen hatte ich auf etwas mehr Input gehofft, insbesondere was die Quelle für die "maximal 100 Meter Leitung am Stromerzeuger" angeht (den Beitrag hatte ich nicht mehr gefunden) und auch etwas Klarheit zu den 20 Metern Anschlussleitung für Tauchpumpen. Leider vergeblich, so dass ich am Wochenende meine Stellungnahme auf dem Stand des obigen Forumsbeitrags eingereicht habe. | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg | 891198 | |||
Datum | 05.08.2025 21:56 | 748 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Dazu finde ich auch die Begründung für das vollständige Abrollen fachlich zweifelhaft: "um eine unzulässige Erwärmung durch Induktion zu vermeiden." Bekanntlich ändert sich die Induktion des Kabels beim Aufrollen nicht nennenswert, weil Hin- und Rückleiter direkt nebeneinander liegen. Das Problem ist der Wärmestau der dicht neben- bzw. übereinander liegenden Kabelwicklungen! Sehe ich genauso. Die Stromwärmeverluste (ohmsche Verluste) sind der kritische Faktor. Induktion ist was ganz anderes. Geschrieben von Henning K. Bei den Anschlussleitungen bin ich am Ende immer noch nicht sicher, wie ich diesen Satz verstehen soll: Ich nehme a) ohne Telefonjoker Geschrieben von Henning K. Zu den zulässigen Leitungslängen an Stromerzeugern gab es ja schon beim Entwurf der aktuellen Fassung der FwDV1 Diskussionen. Eigentlich war mein Stand, dass technisch gesehen die Begrenzung lautet "maximale Länge der Fehlerschleife 200 Meter", und deswegen für den Feuerwehreinsatz die Regel "maximal 100 Meter Leitungslänge am Stromerzeuger" anzuwenden ist, weil die ohne viel Fachwissen leichter (und damit zuverlässiger) einzuhalten ist. Bei den zulässigen Fällen würde ich die 100m Regel als Intension sehen. Bei den unzulässigen spielen auch Lastfragen und deren Aufteilung eine Rolle. | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen | 891201 | |||
Datum | 06.08.2025 08:30 | 624 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk B.Sehe ich genauso. Die Stromwärmeverluste (ohmsche Verluste) sind der kritische Faktor. Heute haben wir durch LED Beleuchtung ja Verbrauchen mit deutlich geringerer Leistung als zu Zeiten von 2x 1000W Halogen. Hat dazu mal jemand Messungen mit aufgewickelter Kabeltrommel gemacht ? | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 891204 | |||
Datum | 06.08.2025 09:11 | 678 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk B.Warum dann unterschiedliche Ausnahmen? Das kriegt man ausbildungsmäßig doch nur schwer vermittelt. "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 891207 | |||
Datum | 06.08.2025 10:26 | 635 x gelesen | |||
Was willst du da messen? Die Anschlussleistung sollte bekannt sein oder sich errechnen lassen. Normativ gilt, siehe auch die zum Leitungsroller gehörende Bedienungsanleitung (hier Dönges Leitungsroller Feuerwehr 230 V/400 V, 16 A DIN 14680): (Auszug): Die maximal zulässige Anschlussleistung darf im abgerollten Zustand in der Summe 3.500 W bei 230 V und 11.000 W bei 400 V nicht überschreiten. Der Leitungsroller ist für den Betrieb stets vollständig abzuwickeln. Bei (Haushalts-)Leitungsrollern muss eine entsprechende Kennzeichnung angebracht sein. Ist mir bei unseren HiOrg-Leitungsrollern noch nicht aufgefallen, muss ich bei Gelegenheit mal gucken ... Grüße Udo | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 891209 | |||
Datum | 06.08.2025 15:01 | 595 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Deswegen hatte ich auf etwas mehr Input gehofft, insbesondere was die Quelle für die "maximal 100 Meter Leitung am Stromerzeuger" angeht (den Beitrag hatte ich nicht mehr gefunden) Eigentlich ergibt das sich das der Spannung. 230V Charakteristik eines B16 Automaten, dieser braucht einen Kurzschlußstrom des 5 fachen Nennstromes, also 80A. Das folgt das du eine maximale Schleifenimpendanz von rund 2,8 Ohm haben darfst. Hast du nun 100m 2,5mm² kommst du eigentlich gerade noch so hin, das die LSS in den geforderten 0,2s fliegt. Geschrieben von Henning K. und auch etwas Klarheit zu den 20 Metern Anschlussleitung für Tauchpumpen. Mein Wissensstand ist, 20m Anschlussleitung der Tauchpumpe sind nicht zu vernachlässigen. 20m sind zuviel, max 10m. Bei einer Tauchpumpe mit 20m Anschlussleitung wäre nur noch eine Kabeltrommel erlaubt. | |||||
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Autor | Thor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen | 891210 | |||
Datum | 06.08.2025 15:36 | 539 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Udo Burkhard--- Ist mir bei unseren HiOrg-Leitungsrollern noch nicht aufgefallen, muss ich bei Gelegenheit mal gucken ... Zumindest bei unseren Gifas-Leitungsrollern stehen die Daten für auf- und abgerollt auf der Rückseite auf dem Typschild. Aus dem Kopf bei Dönges eher nicht. Das Fachforum zum Thema Marine: www.forum-marinearchiv.de | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 891211 | |||
Datum | 06.08.2025 18:51 | 511 x gelesen | |||
Die 80A müssen aber erstmal vom 'Moppel' kommen :-) Und der muss auch dann schön die 230V halten, damit die Rechnung passt ... :-) | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg | 891212 | |||
Datum | 06.08.2025 19:39 | 497 x gelesen | |||
Geschrieben von Neumann T.Die 80A müssen aber erstmal vom 'Moppel' kommen :-) Und der muss auch dann schön die 230V halten, damit die Rechnung passt ... :-) Der erste Teil ist richtig, der Generator muss in der Lage sein den Kurzschlußstrom, wenigstens kurzfristig, bei vorhandener Impendanz des Stromkreises zu treiben. Die Generatormaschine kann mit 3 x Nennstrom abgeschätzt werden. Ein tragbarer Generator ist also noch weit weg von 80A. Der zweite Teil passt aber nicht, entscheidend ist nur der Strom (H und B als magnetische Parameter sind nur proportional zum Strom. Die Generatorspannung muss und wird auch nicht bei 230V bleiben. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 891214 | |||
Datum | 06.08.2025 22:16 | 448 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Eigentlich ergibt das sich das der Spannung. Insgesamt 200 Meter für die Schleife, oder? Also vom Stromerzeuger über L zum ersten Fehler, von da über den PE zum zweiten Fehler und von da über N zurück zum Stromerzeuger. Dazu mal ein paar Szenarien: 1. zwei 50m-Trommeln hintereinander geschaltet gibt im ungünstigsten Fall (ein Fehler am Stromerzeuger, ein Fehler am Verbraucher nach 100 Metern) 200 Meter für die Fehlerschleife. Ist also technisch in Ordnung. 2. zwei 50m-Trommeln parallel am Stromerzeuger angeschlossen gibt im ungünstigsten Fall (je ein Fehler am Ende beider Kabelstrecken) ebenfalls 200 Meter Fehlerschleife. Ist also technisch in Ordnung. 3. auch bei 3 (oder mehr) parallel angeschlossenen 50m-Trommeln wird meine Fehlerschleife nicht länger als die 200 Meter, weil ja maximal zwei Kabeltrommeln vom Doppelfehler betroffen sind. Ist also technisch auch in Ordnung. 4. Habe ich nach der ersten Kabeltrommel zwei weitere Kabeltrommeln parallel angeschlossen (Y-förmig quasi), dann habe ich im ungünstigsten Fall (je ein Fehler am Ende beider Kabelstrecken) eine Fehlerschleife von 300 Metern: 100 Meter vom Generator zum ersten Fehler, 100 Meter über den PE zum zweiten Fehler, 100 Meter zurück zum Generator. Fall 4 ist also technisch unzulässig, obwohl die im FwDV-Entwurf genannte Grenze "maximal 100 Meter zwischen zwei Geräten" nicht überschritten wird! Und damit der Laie mit den Fällen 3 und 4 nicht durcheinander kommt hat man die vereinfachte Regel "insgesamt maximal 100 Meter Leitung am Generator" eingeführt und damit vorsichtshalber auch den Fall 3 verboten. (Mit der Option, dass eine Elektrofachkraft den im Einzefall eben doch zulässt) So jedenfalls meine Erinnerung, und ich bin mir fast sicher es hatte hier auch mal jemand eine DIN genannt, in der das so steht? Für Fortgeschrittene: was ändert sich, wenn man Drehstromkabel nutzt? ;-) Das Geschrieben von Alexander H. Mein Wissensstand ist, 20m Anschlussleitung der Tauchpumpe sind nicht zu vernachlässigen. Damit haben wir hier also schonmal Stimmen für beide Möglichkeiten :-( | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 891215 | |||
Datum | 06.08.2025 22:26 | 470 x gelesen | |||
Hier mal das erstbeste Beispiel für eine BOS-Kabeltrommel mit entsprechendem Aufkleber: "bei nicht abgerolltem Kabel max. Belastung 1.500 W. Nicht mehr als 100 m Leitung hintereinander schalten. Im Einsatz Kabel abrollen" Wenn man da jetzt statt zwei 1.000 Watt Halogenstrahlern zwei 60 Watt LED-Strahler anschließt, wird das Kabel wohl nur müde lächeln. Aber auch hier war doch der Anspruch eigentlich "Feuerwehr-sicher", und deswegen sollte die Regel lauten "Kabeltrommeln immer komplett abwickeln". Und so sollte das dann bitte auch auf den Bildern in einer FwDV so dargestellt werden... | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 891218 | |||
Datum | 07.08.2025 07:06 | 508 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Fall 4 ist also technisch unzulässig, obwohl die im FwDV-Entwurf genannte Grenze "maximal 100 Meter zwischen zwei Geräten" nicht überschritten wird! Naja, theoretisch ja, im ungünstigen Fehlerfall können aber aus den 200m, wie du ja selbst richtig schreibst 300m werden. Man könnte es also so auslegen das die 100m Kabelstreck im ungünstigsten Fehlerfall nicht überschritten werden darf. Da es aber für einen kompletten elektrotechnischen Laien fast unmöglich ist dies zu verstehen, verbietet man Fall 4 einfach. Geschrieben von Henning K. Für Fortgeschrittene: was ändert sich, wenn man Drehstromkabel nutzt? ;-) Grundsätzlich ändert sich hier erstmal nichts. Geschrieben von Henning K. Damit haben wir hier also schonmal Stimmen für beide Möglichkeiten :-( Davon halte ich auch ehrlich gesagt nichts. Denn jetzt machen wir mal ein überspitzes Beispiel. Man nehme zwei Leitungstrommeln Form A und zwei Tauchpumpen. Jede Leitungstrommel wird am SEA eingesteckt, nun haben wir schonmal 220m, schließen wir an jede Leitungstrommel eine Tauchpumpe an, verlängert sich die Fehlerstrecke im ungünstigsten Fall schon auf respektable 260m. Da nach Din die Tp4/1 aber nur ein Anschlußkabel von 1,5mm² hat, verstärkt sich das Problem nochmal. Hier würden wir alleine aufgrund der Kupferstrecke schon auf 2,1ohm kommen, dazu kommt ja dann noch der Innenwiderstand und die Übergangswiderstände der Stecker. Wäre mal interessant ob der Kurzschlussstrom im ungünstigsten Fehlerfall dann noch ausreicht um den Leitungsschutzschalter in der geforderten Zeit zum auslösen zu bringen. Ich persönlich, hab da zumindest meine Zweifel. | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 891225 | |||
Datum | 07.08.2025 16:07 | 424 x gelesen | |||
:-) Ist schon klar, dass die Überstromschutzeinrichtung mit Überstrom auslöst. Aber wenn man den minimalen Strom im Kurzschlussfall ausrechnen will, und der Leitungswiderstand als gegeben angenommen wird, dann haben wir halt das klassisches I = U/R. Wenn der Strom bei 230V noch gerade so reicht, dann reicht er halt, wenn die Spannung des Moppels wegen des Überstroms (Stichwort: Innenwiderstand) auf 150V einbricht, nicht mehr. Daher die Bemerkung mit der Berechnung :-) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 891226 | |||
Datum | 07.08.2025 16:20 | 404 x gelesen | |||
Geschrieben von Neumann T.Wenn der Strom bei 230V noch gerade so reicht, dann reicht er halt, wenn die Spannung des Moppels wegen des Überstroms (Stichwort: Innenwiderstand) auf 150V einbricht, nicht mehr. Theoretisch hast du recht. Praktisch fliegt der LSS aber trotzdem schneller als die Spannung einbricht, sonst könnte man sich das ganze auch sparen. Jedes SEA kann kurzfristig locker den x fachen Kurzschlussstrom liefern als der Nennstrom ist. Sonst könntest du auch keine Motoren betreiben, denn auch hier kann der Anlaufstrom bis zum 8fachen des Nennstrom hochgehen. | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 891229 | |||
Datum | 07.08.2025 22:29 | 459 x gelesen | |||
Jetzt mal eine Frage an diejenigen unter uns, die auch im THW sind. Ich habe eine Ausbildungsunterlage Handbuch GA LA5 Version 1.2 Stand Dez. 2018. Darin wird auf Seite 64 genau das beschrieben, über das hier Dekussiert wird, nämlich 3x50m am Stromerzeuger. Dort ist es zulässig. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 891230 | |||
Datum | 07.08.2025 22:56 | 430 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich B.Darin wird auf Seite 64 genau das beschrieben, über das hier Dekussiert wird, nämlich 3x50m am Stromerzeuger. Dort ist es zulässig. Beim THW wäre also eine Konstellation wie in Bild 9.3.2-2 des FwDV1 Entwurfs zulässig? | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 891232 | |||
Datum | 08.08.2025 07:12 | 428 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich B.Ich habe eine Ausbildungsunterlage Handbuch GA LA5 Version 1.2 Stand Dez. 2018. Darin wird auf Seite 64 genau das beschrieben, über das hier Dekussiert wird, nämlich 3x50m am Stromerzeuger. Dort ist es zulässig. Sehe ich jetzt ehrlich gesagt nicht so. Einmal sind auf Seite 64 3 Leitungstrommeln a 50m in Ordnung und 2 mal 50m, wobei einmal 2 Geräte a 10m eingesteckt sind, die laut Unterlage vernachlässigt werden darf. 3 Kabeltrommeln, eine Strecke mit 50m und eine Strecke mit 100m (2 Trommeln hintereinander) sind da nicht beschrieben. | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 891233 | |||
Datum | 08.08.2025 08:32 | 335 x gelesen | |||
Nun ja, beim 8 fachen Nennstrom fliegt der B Automat und der C Automat kann auslösen. Die Frage ist auch (und das ist auch irgendwie Teil des Problems alles eindeutig und einfach in eine FwDV zu packen), von was für einem Stromerzeuger reden wir. Da gibt's ja die Bandbreite vom (fast) überall vorhandenen tragbaren Stromerzeuger (vulgo 'Moppel') über stationär verbaute (z.B. auf dem RW) bis hin zum NEA Anhänger. Und noch den Fall, dass 'Strom aus der Steckdose' zur Verfügung steht (aber eigentlich nicht verwendet werden sollte). Meine Ausführung bezogen sich hauptsächlich auf die tragbaren Stromerzeuger, und da ist meine Wahrnehmung, dass beim Einstecken eines 1KW Strahlers die Spannung kurzzeitig 'in die Knie' gegangen ist. Daher meine Skepsis und der Hinweis, dass nicht alles, was man üblicherweise für ein 'festes' Versorgungsnetz rechnet sich 1:1 übertragen lässt. Ich persönlich würde mir bei den 'kleinen, tragbaren' Stromerzeugern keine große Gedanken über die Abschaltung im Falle eines vollständigen Kurzschlusses sondern eher über den Überlastschutz und vor allem über den Personenschutz. Im Kurzschlussfall bleibt der Moppelmotor notfalls stehen :-) Meiner Erinnerung nach geht es eher darum, dass der Iso-Widerstand gegen Erde zu gering werden könnte und daher die Schutzart IT Netz nicht mehr korrekt funktioniert. | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 891237 | |||
Datum | 08.08.2025 09:21 | 432 x gelesen | |||
Ich vermute den Unterschied in der Art des Stromerzeugers. Bezieht sich die Ausbildungsunterlage evtl. (nur) auf größere Aggregate? | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 891250 | |||
Datum | 08.08.2025 14:36 | 501 x gelesen | |||
Geschrieben von Neumann T.Ich vermute den Unterschied in der Art des Stromerzeugers. Bezieht sich die Ausbildungsunterlage evtl. (nur) auf größere Aggregate? Nein, im Bild ist das gleiche 8er Aggregat, wie wir das bei der FW auch haben, nur in Blau. Heinrich | |||||
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Autor | Phil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland | 891270 | |||
Datum | 11.08.2025 11:12 | 381 x gelesen | |||
Hallo zusammen, beim THW wird unterschieden zwischen tragbaren Stromerzeugern, Stromerzeugeraggregaten (SEA) und Netzersatzanlagen (NEA). Die Tragbaren und die SEA werden in der Regel durch elektrotechnische Laien bedient, bzw beim SEA durch einen Maschinisten SEA der eine weitergehende Einweisung erhalten hat. Die NEA werden duch Maschinisten NEA bedient, die hier in der Regel Elektrofachkräfte sind. Bei den Tragbaren Stromerzeugern gibt es beim THW die Regel das die beiden längsten angeschlossenen Leitungen die Summe von 100m nicht überschreiten dürfen. Dabei spielt es keine Rolle wieviele Leitungen angeschlossen sind. so ergeben sich z.b. folgende Möglickeiten : 1x 100m 1x 75m n x 25m 1x 50m n x 25m+ n x 10m Dies führte im Einsatz schon zu Diskussionen mit Feuerwehrkräften. Die SEA werden im Laienbetrieb mit Isolationsüberwachung gefahren mit einer 2 Stufenfunktion (1. Warnen beim Unterschreiten von 50kohm und Abschalten beim Unterschreiten von 23kohm) und haben daher eine andere Art der Abschaltung im Fehlerfall. Sie können auch im Inselbetrieb im TN-S Netz betrieben werden, wenn der Sternpunkt des Generators entsprechend geerdet wurde. Hier erfolgt die Umschaltung mittels einem Schlüsselschalter. Gruß Philip | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 891271 | |||
Datum | 11.08.2025 11:40 | 302 x gelesen | |||
Geschrieben von Philip K.Bei den Tragbaren Stromerzeugern gibt es beim THW die Regel das die beiden längsten angeschlossenen Leitungen die Summe von 100m nicht überschreiten dürfen. Dabei spielt es keine Rolle wieviele Leitungen angeschlossen sind. Das ist die konsequente Umsetzung der Regel "maximal 200 Meter Fehlerschleife". Wie behandelt man da die Thematik der verzweigten Leitungen? | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 891273 | |||
Datum | 11.08.2025 12:05 | 340 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Das ist die konsequente Umsetzung der Regel "maximal 200 Meter Fehlerschleife". Wie behandelt man da die Thematik der verzweigten Leitungen? Hat aber zusätzlich noch Isolationsüberwachung, womit das Meterzählen eigentlich überflüssig ist. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 891279 | |||
Datum | 11.08.2025 15:10 | 312 x gelesen | |||
Für den ersten Fehler ja, für den zweiten nein. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 891280 | |||
Datum | 11.08.2025 16:10 | 280 x gelesen | |||
Geschrieben von Neumann T.Für den ersten Fehler ja, für den zweiten nein. Kann es dann überhaupt einen zweiten Fehler geben? Ich glaube eher nicht. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 891282 | |||
Datum | 11.08.2025 18:40 | 287 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas E.Hat aber zusätzlich noch Isolationsüberwachung, womit das Meterzählen eigentlich überflüssig ist. Ich hatte das so verstanden, dass die "kleinen" Aggregate beim THW keinen ISO-Wächter haben, sondern erst ab den "mittleren"? Wichtig ist aber auch, dass es da Unterschiede zwischen THW und Feuerwehr geben kann: Nur wenn der ISO-Wächter auch abschaltet kann man darüber nachdenken, längere Kabelstrecken zuzulassen. Wenn er nur warnt ist er für den Personenschutz nicht geeignet! (dazu kommt, dass ISO-Wächter ja generell eine gewisse Ansprechzeit haben, bevor sie warnen oder abschalten...) | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 891284 | |||
Datum | 11.08.2025 22:04 | 276 x gelesen | |||
Hallo Henning, Geschrieben von Henning K. ch hatte das so verstanden, dass die "kleinen" Aggregate beim THW keinen ISO-Wächter haben, sondern erst ab den "mittleren"? Ergänzend zu Phillips Ausführungen. ich habe in der Betriebsanweisung nachgesehen. Gültig bis 14kVA Dabei gibt es u.a. folgenden Punkte: ISO-Wächter mit der Test-Taste bei jeder Inbetriebnahme testen Die zulässige Leistung darf nicht überschritten werden Gesamtes Leitungsverteilungsnetz max. 100 m In den Ausbildungsunterlagen: "Im THW verfügen die nach Mai2014 beschafften tragbaren Stromerzeuger über eine Isolationsüberwachung mit Abschaltung. Bei diesen Stromerzeugern ist die Leitungslänge unbegrenzt" Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Stromerzeuger sich wesentlich zwischen THW und FW unterscheiden. Auch wenn das THW erfahrungsgemäß einen "Sicherheitsaufschlag" beauftragt, um die max. Sicherheit für den Anwender zu erreichen. Bezüglich Umgang mit ISO Überwachung gibt es ein Ausbildungskapitel bzw. Hinweis zur Beachtung. Also das was du schon vermutest. Müsste ich sowas erstellen, dann würde ich über den Tellerrand schauen und Kontakt mit der THW Leitung aufnehmen. Ich könnte mir vorstellen, dass man offen über die Technik, Gefahren und Einsatzgrundsätze kommuniziert. Die Infos könnte man auf Verwendbarkeit abgleichen. Zumal ja auch Stromerzeuger vom BBK bei der FW in Betrieb sind. Vielleicht kennt man auch jemand, der einen mal in die Unterlagen schauen lässt. Die Ausbildungsunterlagen sind im einem geschützten Bereich im Netz. Deshalb verzichte ich sie hier zur Verfügung zu stellen. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 891285 | |||
Datum | 11.08.2025 22:06 | 269 x gelesen | |||
Ich würde hier in grundsätzlich die Betriebsanweisung höher bewerten als die Ausbildungsunterlage. Also maximal 100 Meter insgesamt, nicht als Summe der längsten Stränge... | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 891286 | |||
Datum | 12.08.2025 09:07 | 217 x gelesen | |||
Ich dachte, der Grund für Isowächter etc. wäre der, dass im Falle des ersten Fehlers noch weitergearbeitet werden kann. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 891288 | |||
Datum | 12.08.2025 09:27 | 195 x gelesen | |||
Geschrieben von Neumann T.Ich dachte, der Grund für Isowächter etc. wäre der, dass im Falle des ersten Fehlers noch weitergearbeitet werden kann. Wenn der Iso-wächter nur warnt und nicht abschaltet ja, wenn er abschaltet, dann ist mit dem ersten Fehler Schluß Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 891289 | |||
Datum | 12.08.2025 09:29 | 201 x gelesen | |||
Geschrieben von Neumann T.Ich dachte, der Grund für Isowächter etc. wäre der, dass im Falle des ersten Fehlers noch weitergearbeitet werden kann. Bei der klassischen "Schutztrennung mit Potentialausgleich" merkst du vom ersten Fehler nichts und beim zweiten Fehler wird hart abgeschaltet. (*) Der ISO-Wächter reagiert schon auf den ersten Fehler. Ein ISO-Wächter mit Abschaltung schaltet also schon beim ersten Fehler ab, wenn der "gut genug" ist. Ein ISO-Wächter ohne Abschaltung gibt immer noch die Möglichkeit ein defektes Gerät aus der Benutzung zu nehmen bevor es beim zweiten Fehler zur Abschaltung durch den Potentialausgleich kommt. Ein ISO-Wächter ohne Abschaltung mit schlecht ausgebildetem Personal ist gefährlich... (*) Genau gesagt wird nur bei unterschiedlichen Fehlern abgeschaltet. Also L und N oder L1 und L2. Gleiche Fehler können im Prinzip in beliebiger Anzahl unbemerkt bleiben. | |||||
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Autor | Phil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland | 891290 | |||
Datum | 12.08.2025 10:27 | 248 x gelesen | |||
Hallo Henning, ich dachte meine Ausführung bezüglich der Verästelung wäre eindeutig gewesen. Es ist egal wie sehr oder wie weit die Leitung verästelt ist, wenn dabei berücksichtigt wird, das die Summe der beien längsten Leitungen nicht länger ist als 100m. wie Dirk geschrieben hat sind die tragbaren Stromerzeuger des THW seit 2014 mit Isowächter ausgerüstet. Bei der Prüfung der Stromerzeuger muss dieser mit 20kohm geprüft werden. Bei des SEA ( Anhängern ) bis 60kvA gibt es einen zweistufigen Isowächter. dieser wart in der ersten Stufe und bei der zweiten Stufe schaltet der dann ab. Es kann immer vorkommen das es mehrere Fehler gib. Seltener wenn nur ein Verbraucher angeschossen ist, aber wenn es mehrere gibt, weil z.b. die Leitung verästelt ist , kann es auch bei mehreren Verbrauchern zu mehreren Fehler kommen. Gruß Philip | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 891293 | |||
Datum | 12.08.2025 15:47 | 209 x gelesen | |||
Ich meine, das Thema ist eh schon recht komplex. Dann hier noch die Unterscheidung 'Wie viel Last hängt dran' reinzubringen, wäre für den 'gemeinen Truppmann (m/w/d)' noch verwirrender. Dazu kommt, dass ja eventuell später noch was an der Kabeltrommel, äh Kabelroller, angesteckt werden könnte. Dann müsste man erstmal beide Verbraucher ausgesteckt, der Roller abgerollt und dann beide Verbraucher wieder angesteckt werden. Wird in der Realität wohl keiner machen. Das bringt mich zu einem anderen Gedanken/Frage: Wie sinnvoll ist denn die Standardlänge von 50m für den Kabelroller, gerade in Verbindung mit einem tragbaren Stromerzeuger (und ich denke, die FwDV1 ist ja Allgemeingut und sollte daher vor allem diese Art von Stromerzeugern abdecken)? Wäre nicht z.B. 25m sinnvoller, die hat man auch schneller abgerollt? Würde ein 15m Kabel mit 3 fach Verteiler nicht oft den ersten Roller ersetzen? Oder man macht es gleich analog zum Schlauch: B Kabel (2.5/4 mm2 mit CEEBlau) zum Dreifachverteiler und dann C Kabel (2.5mm2 und Schuko) zu den einzelnen Geräten. Und weg von der Haspel (äh Roller) hin zum Kabeltragekorb :-). | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 891296 | |||
Datum | 12.08.2025 17:17 | 231 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Neumann T. e, die FwDV1 ist ja Allgemeingut und sollte daher vor allem diese Art von Stromerzeugern abdecken)? Wäre nicht z.B. 25m sinnvoller, die hat man auch schneller abgerollt? Würde ein 15m Kabel mit 3 fach Verteiler nicht oft den ersten Roller ersetzen? Aus der Erfahrung; 25m reicht tatsächlich in den meisten Fällen völlig aus und man ist in der Theorie flexibler, wenn man die 100m berücksichtigt. Wir haben selten zwei Kabeltrommeln hintereinander im Einsatz. Der Platzbedarf im Fahrzeug ist nur doppelt so groß. Kosten auch. Gruß Dirk | |||||
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