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ThemaGender-Zoff bei der Feuerwehr7 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg891759
Datum25.10.2025 07:471790 x gelesen
Nur weibliche Formen in Satzung: Gender-Zoff bei der Feuerwehr in Friedrichsdorf

Streit um geschlechtergerechte Sprache: In Friedrichsdorf sorgt eine Feuerwehr-Satzung, die nur noch weibliche Amtsbezeichnungen kennt, für reichlich Zündstoff zwischen Bürgermeister und CDU-Fraktion.

hessenschau.de

Guten Morgen


-> hessenschau.de " Gender-Zoff bei der Feuerwehr in Friedrichsdorf "

[...]
Vermutlich werfen nur wenige Menschen einen Blick in eine Feuerwehrsatzung. Doch diesmal sorgte sie für Aufregung: Die CDU-Fraktion im Stadtparlament brachte einen Antrag ein und forderte eine Änderung mit einem Gleichstellungsparagrafen sollte alles "klarer" werden. Ergänzt werden sollte etwa der Satz: "Die in dieser Satzung genannten Personenbezeichnungen umfassen alle geschlechtlichen Formen". Zugleich sollte auf die Nennung der einzelnen Formen verzichtet werden. Dem Antrag wurde mit 20 Ja- und zwölf Nein-Stimmen zugestimmt.
[...]




Gruß aus swe Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 891760
Datum25.10.2025 14:24866 x gelesen
Hallo!

Naja, ich glaube wenn ich eine Vereinssatzung so schreiben würde....

"Die Vereinsmitglieder wählen die 1. Vorsitzende, ihre Stellvertreterinnen, die Kassenverwalterin, die Schriftführerin, die Kassenprüferinnen sowie die Beisitzerinnen"

Hätte ich wohl ein Problem mit der Anerkennung der Satzung durch das zuständige Registergericht.
Denn laut Satzung würden alle "männlichen" Vereinsmitglieder von der Übernahme eines Amtes im Vorstand ausgeschlossen.
Oder sehe ich das falsch?

Auf den Artikel bezogen, was passiert wenn für eines der genannten Ämter

Zitat:

"Die Angehörigen der Einsatzabteilung haben das Recht zur Wahl der Stadtbrandinspektorin, ihrer Stellvertreterinnen, der Wehrführerin, der stellvertretenden Wehrführerin sowie der Mitglieder des Feuerwehrausschusses."

keine weiblichen Bewerber zur Verfügung stehen? ;-)

Wie ist die ausschließliche Verwendung der weiblichen Form eigentlich rechtlich zu bewerten?

Sorry Leute, auch wenn ich kein Freund des gendern bin, in dem Fall hätte ich wirklich lieber die Schreibweise mit dem berühmten Gendersternchen gesehen oder die männliche und weibliche Schreibweise gemeinsam.

Ich finde man sollte sich nicht ein zukünftiges Problem schaffen das man eigentlich leicht hätte vermeiden können. Denn am Ende kommt es nicht darauf an was in einer Satzung gemeint ist, sondern was da geschrieben steht.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorDani8el 8H., Radolfzell / Baden-Württemberg891761
Datum25.10.2025 15:31772 x gelesen
Hallo,

wenn man mit dem Lesen der Satzung auf Seite 1 beginnt, stößt man auf Paragraph 1 "GLEICHSTELLUNGSBESTIMMUNG".
Dort heißt es:
Die in dieser Satzung genannten Personenbezeichnungen umfassen alle geschlechtlichen Formen.

Somit kann ich nicht nachvollziehen, wie man damit Männer damit ausschließt.


Ich gebe Dir aber Recht, dass man einfach die alte Schreibweise mit männlicher und weiblicher Form beibehalten hätte sollen. Es scheint mir, also ob mal wieder nur jemand ein Problem gesucht hat, das eigentlich gar nicht existierte.

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 891762
Datum25.10.2025 16:47764 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Daniel H.Es scheint mir, also ob mal wieder nur jemand ein Problem gesucht hat, das eigentlich gar nicht existierte.


Vielleicht hatte man ja schon eine Lösung - nur hat das passende Problem gefehlt?
Soll ja bei den Feuerwehrs nicht sooo unüblich sein. ;-)

Gruß vom Berg!

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen891763
Datum26.10.2025 21:48563 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.Naja, ich glaube wenn ich eine Vereinssatzung so schreiben würde....

"Die Vereinsmitglieder wählen die 1. Vorsitzende, ihre Stellvertreterinnen, die Kassenverwalterin, die Schriftführerin, die Kassenprüferinnen sowie die Beisitzerinnen"

Hätte ich wohl ein Problem mit der Anerkennung der Satzung durch das zuständige Registergericht.
Denn laut Satzung würden alle "männlichen" Vereinsmitglieder von der Übernahme eines Amtes im Vorstand ausgeschlossen.
Oder sehe ich das falsch?


Würdest du das bei der Formulierung andersherum genauso sagen?

Also wäre bei "1. Vorsitzender, sein Stellvertreter, der Kassenwart, ..." auch nur männliche Personen gemeint?
Vielleicht jetzt noch mal darüber nachdenken und dann die kritik am generischen Maskulinum eher verstehen - warum sollte dies hier im generischen Femininum nicht anders gemeint sein?

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AutorWolf8gan8g K8., Niddatal / Hessen891764
Datum27.10.2025 11:59525 x gelesen
Zunächst, wer den Artikel zu Ende liest, wir feststellen, daß die Feuerwehr mit der Satzung kein Problem hat.
Es sind der Bürgermeister (Grünen) und die CDU Fraktionen, die das Thema offenbar zu eine Fehde nutzen. Leider.

Ob die reine Nutzung des generischen Femininums etwas löst, lasse ich offen.

"Die Gesellschaft für deutsche Sprache äußerte sich im August 2020 in ihren Leitlinien zu den Möglichkeiten des Genderings ablehnend zur Verwendung femininer Bezeichnungsformen in generischer Bedeutung: Diese Lösung ist nicht geschlechtergerecht, denn hier wird das andere Geschlecht nicht explizit angesprochen, sondern ist nur mitgemeint. Die Kritik, die am generischen Maskulinum geübt wird, trifft hier ebenfalls zu. Eine Gleichbehandlung, um die es bei geschlechtergerechter Sprache geht, ist beim generischen Femininum so wenig gewährleistet wie beim generischen Maskulinum.[

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AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen891765
Datum27.10.2025 13:52636 x gelesen
Geschrieben von Wolfgang K.Zunächst, wer den Artikel zu Ende liest, wir feststellen, daß die Feuerwehr mit der Satzung kein Problem hat.
Es sind der Bürgermeister (Grünen) und die CDU Fraktionen, die das Thema offenbar zu eine Fehde nutzen. Leider.


Das habe ich jedenfalls anders aus dem Artikel verstanden und gerade noch einmal nachgelesen:
1. Die Stadt erstellt mit ihrer Feuerwehr zusammen eine neue Satzung; Vorgang 52/2025 im Informationssystem https://friedrichsdorf.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZYxoZH8AeTNFT_Dr_IUCMo4
u.a. enthält diese die Form männlich / weiblich (dies ist KEIN GENDERN!)
2. Die CDU stellt den Antrag, dass auf eine "Gleichstellungsbestimmung" gesetzt wird und folglich alle Bezeichnungen nur auf ein Geschlecht bezogen werden.
3. Der Bürgermeister MUSS handeln, da vom Rat so abgestimmt und spricht sich mit Feuerwehr ab und somit gibt es nur die Form mit dem generischen Femininum.
4. Die Feuerwehr hat mit der jetzigen Form keine Probleme:
Geschrieben von hessenschau Sicherlich, gibt er zu, sei das beim Lesen erstmal gewöhnungsbedürftig. "Aber warum nicht auch mal diese Variante wählen", sagt Raguso. [Stadtbrandinspektor der Feuerwehr]
Und möglicherweise mache seine Feuerwehr damit sogar etwas Einmaliges, sagt er. "Ob es hessen- oder deutschlandweit noch andere gibt, die das so handhaben, weiß ich nicht. Aber ich kann versichern, dass wir alle damit gut leben können", sagt die laut Satzung Stadtbrandinspektorin.

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 25.10.2025 07:47 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 25.10.2025 14:24 Jako7b T7., Bischheim
 25.10.2025 15:31 Dani7el 7H., Radolfzell
 25.10.2025 16:47 Jako7b T7., Bischheim
 26.10.2025 21:48 Robi7n B7., Braunschweig
 27.10.2025 11:59 Wolf7gan7g K7., Niddatal
 27.10.2025 13:52 Robi7n B7., Braunschweig
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