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ThemaNeue Kreisfeuerwehrbereitschaften Niedersachsen4 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
 
AutorIngo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen891778
Datum30.10.2025 15:321567 x gelesen
Hier gibt es den neuen Erlass zu den Kreisfeuerwehrbereitschaften in Niedersachsen
https://www.nlbk.niedersachsen.de/download/222292

Es wurde auch eine STAN für die Feuerwehrbereitschaften in Niedersachsen veröffentlicht.
https://www.nlbk.niedersachsen.de/startseite/rechtsgrundlagen/rechtsgrundlagen_katastrophenschutz/kats_stan_nds/kats-stan-nds-222618.html

Der Landkreistag schreibt dazu Rudschreiben 17
"Es wird zukünftig unterschieden zwischen der Kreisfeuerwehrbereitschaft, die auf Grundlage des Brandschutzgesetzes zu bilden ist und der Feuerwehrbereitschaften Niedersachsen, die für den Bereich des Katastrophenschutzes zukünftig überörtlich zum Einsatz kommen soll. Lediglich für die Feuerwehrbereitschaften Niedersachsen werden durch diesenErlass Mindestanforderungen definiert, die in der Folge dann auch mit einem Förderregimeseitens des Landes Niedersachsens hinterlegt werden soll. Über dieses Förderregime ist indem neu eingerichteten Brandschutzbeirat noch abschließend zu beraten.

Bei den Beratungen über diesen Erlass war für die kommunalen Spitzenverbände handlungsleitend, dass möglichst vielen unteren Katastrophenschutzbehörden die Möglichkeitgegeben wird, die Anforderungen des neuen Erlasses erfüllen zu können, um eine Feuerwehrbereitschaft Niedersachsen in ihrem Zuständigkeitsgebiet aufstellen zu können."

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg891779
Datum30.10.2025 18:03791 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Ingo z.

Hier gibt es den neuen Erlass zu den Kreisfeuerwehrbereitschaften in Niedersachsen

Interessante Gliederungen mit Modulen und speziellen Einheiten wie beispielsweise Fachgruppen "Versorgung und Eigenschutz" oder "Aufklärungstrupp Luft" samt grafischen Darstellungen, weit mehr als in BaWü in der " VwV KatSD " geregelt.
Bemerkenswert bei den Obliegenheiten der Gruppenführerin bzw. dem Gruppenführer u.a.:

" Überwachung der physischen und psychischen Einsatzfähigkeit der Einsatzkräften "

Es wird zukünftig unterschieden zwischen der Kreisfeuerwehrbereitschaft, die auf Grundlage des Brandschutzgesetzes zu bilden ist und der Feuerwehrbereitschaften Niedersachsen, die für den Bereich des Katastrophenschutzes zukünftig überörtlich zum Einsatz kommen soll.

Beim " LSHD " gabs auch schon mal örtliche und überörtliche Bereitschaften.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorAndr8é P8., Magdeburg / Sachsen-Anhalt891797
Datum02.11.2025 17:57512 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Interessante Gliederungen mit Modulen und speziellen Einheiten wie beispielsweise Fachgruppen "Versorgung und Eigenschutz" oder "Aufklärungstrupp Luft" samt grafischen Darstellungen

Klingt mir sehr nach einer Orientierung an dem Fähigkeiten-Konzept des BBK.

Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!

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AutorUlri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern891803
Datum03.11.2025 12:12535 x gelesen
Geschrieben von André P.Klingt mir sehr nach einer Orientierung an dem Fähigkeiten-Konzept des BBK.

Hallo,

da m.W. alle Bundesländer sowohl weder die erste Version zum Fähigkeitsmanagement bei den Vegetationsbränden (verabschiedet 2023) noch die folgenden zu anderen Lagen, die sich gerade aktiv in der Erarbeitung befinden, abgelehnt haben, sondern im Gegenteil, das über den AK V der IMK ja ausbauen und erweitern wollten, würde mich alles andere auch wundern..
https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/Krisenmanagement/faehigkeitsmanagement-bund-laender_download.pdf?__blob=publicationFile&v=1

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 30.10.2025 15:32 Ingo7 z.7, Salzhausen
 30.10.2025 18:03 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 02.11.2025 17:57 Andr7é P7., Magdeburg
 03.11.2025 12:12 Ulri7ch 7C., Pfarrkirchen
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