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ThemaRP: Katastrophenschutzverordnung und neue Feuerwehrverordnung veröffentlicht25 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP891595
Datum29.09.2025 09:142015 x gelesen
Katastrophenschutzverordnung und neue Feuerwehrverordnung veröffentlicht

Vieles zu erwarten, einiges wird auch in den BOS, Verwaltungen, Medien... sicher noch Kreise ziehen. Tatsächlich hat man es in der FwVO nun geschafft, aus unseren 8 Minuten 10 zu machen, allerdings ohne, wie länger im Raum stand, dabei auch vom Konstrukt der Einsatzgrundzeit zur normierten Hilfsfrist zu wechseln. Das heißt, in jedem Rathaus sitzt jetzt einer, der schaut, ob sich diese gewonnenen 2min in einer Art und Weise auf irgendwelche realistischen oder gewürfelten Anfahrtsisochrone auswirken, so dass ab morgen die Feuerwehrhäuser 1. weniger werden und 2. an andere Standorte gebeamt werden. Das wird real praktisch 0 Auswirkungen haben, politisch oder feuerwehr-emotional sicher jedoch manchen mittelschweren Weltuntergang verursachen ;-)

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS891596
Datum29.09.2025 09:53771 x gelesen
Das waren/sind teilweise ziemliche Debatten. Trier hatte da ja auch Diskussionen. Da wird ja jetzt eine neue Wache gebaut Mit 280 Preissteigerung in den vergangenen 10 Jahren) an einem Standort den man 2015 aufgrund zu klein und zu hoher Personalbedarf kategorisch ausgeschlossen hat (Hätte 2015 dort ~ 39 Mio kosten sollen plus zusätzliche 37,5 Mio Personalkosten für die nächsten 50 Jahre)
Ich glaube mittlerweile es geht bei solchen Standortsuchen nur noch um politische Entscheidungen (Stichwort Nachnutzung)und "Befindlichkeiten", nicht um Sachargumente. Stichwort realistische Anfahrtszeiten.

Dies ist meine Meinung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP891597
Datum29.09.2025 10:36759 x gelesen
Andere interessante Details:
  • Rheinland-Pfalz streicht Käppi, Halstuch, Rock - nur noch eine einheitliche Dienstkleidung für Männlein und Weiblein. Und es heißt ab sofort nicht mehr Feuerwehr-Dienstkleidung, sondern Feuerwehrdienstkleidung. Wenn man schonmal am Überarbeiten ist... ;-)

  • In die AAO sind für "unabdingbare Einsatzmittel" (=alles, was Mindestbedarf mit Einsatzgrundzeit ist) zwei Alternativen zu hinterlegen. Standard bisher dürfte landesweit eins (wenn überhaupt) sein.

  • Neue (alte...) Aussagen zur Führungsunterstützung durch die FEZen in den Alarmstufen finden sich nun in einem neuen § 30 FwVO:
    (2) Bei Einsätzen nach landesweit einheitlichen Alarmstichworten der Alarmstufe 1 leisten in der Regel die Integrierten Leitstellen die Aufgabe einer Feuerwehrein satzzentrale zur Führungsunterstützung.
    (3) Bei Einsätzen nach landesweit einheitlichen Alarmstichworten ab der Alarmstufe 2 leisten die Integrierten Leitstellen die Aufgabe einer Feuerwehreinsatzzentrale zur Führungsunterstützung, sofern diese nicht besetzt wird.
    (4) Bei Einsätzen nach den landesweit einheitlichen Alarmstichworten ab der Alarmstufe 3 oder Flächeneinsatzlagen sind die Feuerwehreinsatzzentralen, in deren Gebiet sich das Schadensereignis befindet, unverzüglich zu besetzen.
    Da könnte das Land manche Feuerwehreinheit (-einsatzkraft) mal so richtig entlasten - wenn die Feuerwehreinheit (-einsatzkraft) dazu bereit ist...

  • Eine Klarstellung für die Fälle, in denen Leute in Führungspositionen gewählt werden, die die notwendige Ausbildung dazu erst noch erreichen müssen: "Solange eine Führungsausbildung nicht erfolgreich abgeschlossen ist, darf eine entsprechende Funktion im Einsatz nicht wahrgenommen werden."

  • Fahrzeuge und Ausrüstungen, die nicht der aktuellen FwVO entsprechen, dürfen (wie bisher) weiter verwendet werden - aber dem LfBK wird ausdrücklich das Recht zugewiesen, die Außerdienststellung anzuordnen.


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP891598
Datum29.09.2025 11:14678 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Neue (alte...) Aussagen zur Führungsunterstützung durch die FEZen in den Alarmstufen finden sich nun in einem neuen § 30 FwVO:
"(2) Bei Einsätzen nach landesweit einheitlichen Alarmstichworten der Alarmstufe 1 leisten in der Regel die Integrierten Leitstellen die Aufgabe einer Feuerwehrein satzzentrale zur Führungsunterstützung.
(3) Bei Einsätzen nach landesweit einheitlichen Alarmstichworten ab der Alarmstufe 2 leisten die Integrierten Leitstellen die Aufgabe einer Feuerwehreinsatzzentrale zur Führungsunterstützung, sofern diese nicht besetzt wird.
(4) Bei Einsätzen nach den landesweit einheitlichen Alarmstichworten ab der Alarmstufe 3 oder Flächeneinsatzlagen sind die Feuerwehreinsatzzentralen, in deren Gebiet sich das Schadensereignis befindet, unverzüglich zu besetzen."Da könnte das Land manche Feuerwehreinheit (-einsatzkraft) mal so richtig entlasten - wenn die Feuerwehreinheit (-einsatzkraft) dazu bereit ist...


Da wird in den Leitstellen wohl unbändige Freude aufkommen.....
Das sehe ich spannend in der praktischen Umsetzung. (Ja, ich weiß, andere Bundesländer handhaben das schon seit Dekaden so.)

Geschrieben von Sebastian K.Fahrzeuge und Ausrüstungen, die nicht der aktuellen FwVO entsprechen, dürfen (wie bisher) weiter verwendet werden - aber dem LfBK wird ausdrücklich das Recht zugewiesen, die Außerdienststellung anzuordnen.

Da freue ich mich dann schon auf den medialen Aufschrei wenn das LfBK das das erste Mal durchzieht.

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP891599
Datum29.09.2025 11:56717 x gelesen
Geschrieben von Michael L.Da wird in den Leitstellen wohl unbändige Freude aufkommen.....Ja, die nach Abs. 1 noch vorgeschaltete Absprache LfBK - kommunale Spitzenverbände (- Leitstellen) wird noch spaßig, denn eigentlich war das Ende der FEZen bei Stufe 1 schon bei der Einrichtung der ILS mal Thema gewesen. Ich würde die konsequente, flächendeckende wortgetreue Umsetzung der Absätz 2 bis 4 schon sehr begrüßen. Die FEZen im Land wurden/werden reihenweise für teures Geld massiv hochgerüstet, und ringen nun beim PKW-Brand um irgendeine Daseinsberechtigung. Da ist eine Regelung über die FwVO ein stückweit auch einfach mal Klarstellung der Realität. Unsere FüRi ist ja nun auch nicht soooo modern, aber auch da steht schon bei Stufe 1 und 2: FEZ oder Leitstelle.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg891606
Datum29.09.2025 18:39647 x gelesen
Guzen Tag

Geschrieben von Sebastian K.

Fahrzeuge und Ausrüstungen, die nicht der aktuellen FwVO entsprechen, dürfen (wie bisher) weiter verwendet werden - aber dem LfBK wird ausdrücklich das Recht zugewiesen, die Außerdienststellung anzuordnen.


Was kann man da sich genau darunter verstehen ?
Könnte das LfBK beispielsweise verlangen ein nicht Normgerechtes FW-Fahrzeug außer Dienst zu stellen ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorIngo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen891607
Datum29.09.2025 20:26694 x gelesen
Da gibt es im Aufgabenberecht PSNV eine Fähigkeit / Einheit
"Kurzfristige und ereignisnahe Angebote der psychosozialen Akuthilfe für
Betroffene und Einsatzkräfte als Krisenintervention inklusive der Vermittlung in
soziale Netzwerke und/oder in mittel- und langfristige Angebote
psychosozialer und psychotherapeutischer Hilfe als Psychosoziale
Notfallversorgung (PSNV) für 50 Personen"

Die Stark soll so eine Einheit sein ?

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP891767
Datum28.10.2025 09:23630 x gelesen
Zun den Änderungen der FwVO hat man nun die Begründungen veröffentlicht.

Geschrieben von Sebastian K.Tatsächlich hat man es in der FwVO nun geschafft, aus unseren 8 Minuten 10 zu machen, allerdings ohne, wie länger im Raum stand, dabei auch vom Konstrukt der Einsatzgrundzeit zur normierten Hilfsfrist zu wechseln.
Begründung:
Weiterhin wird die bisherige Einsatzgrundzeit von acht Minuten auf zehn Minuten verlängert. Die Einsatzgrundzeit ist die Zeit nach der Alarmierung bis zum Einleiten wirksamer Hilfe. Sie besteht in der Regel aus Ausrückezeit (der Zeit, die freiwillige Feuerwehrangehörige benötigen, um vom jeweiligen Aufenthaltsort das Feuerwehrgerätehaus zu erreichen) und Anfahrtszeit (der Fahrtzeit vom Feuerwehrgerätehaus an die Einsatzstelle). Die Verlängerung der Einsatzgrundzeit um zwei Minuten ist fachlich gerechtfertigt auf Grund der schnelleren Alarmierung durch die nunmehr flächendeckend vorhandenen Integrierten Leitstellen in Rheinland-Pfalz. Die Zeitspanne zwischen Schadensmeldung und Hilfeleistung für die Bürgerinnen und Bürger bleibt somit gleich, sodass das Schutzniveau konstant gehalten werden kann.
Heißt vereinfacht: Die Polizei als erstalarmierende Stelle hat damals 2min länger gebraucht um die leidlich richtige Fünftonfolge aus den Unterlagen zu suchen ;-)
Zusammen mit dem technischen Fortschritt in diesem Bereich ist das aber eine Begründung, die nicht völlig aus der Luft gegriffen ist, und mit der man arbeiten kann, wenn mal einer meint, die 2min veränderten die Welt nun doch massiv.
Nicht völlig, weil die Zeiten der Polizeiinspektionen, in denen Zettel mit Feuerwehr-Fünftonfolgen herumfliegen, nun doch schon etwas länger her sind und die Vorstufe der Integrierten Leitstellen dann eben doch die Leitstellen der BF oder Rettungsleitstellen waren, in denen vom Stand der EDV und des Personals schon so gearbeitet wurde, dass der nun so begründete Unterschied zwischen den 8 und 10 Minuten hauptsächlich im Ändern des Klingelschildes besteht - und das wirkt dann vielleicht doch etwas kurios.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz891772
Datum29.10.2025 07:42459 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Nicht völlig, weil die Zeiten der Polizeiinspektionen, in denen Zettel mit Feuerwehr-Fünftonfolgen herumfliegen, nun doch schon etwas länger her sind und die Vorstufe der Integrierten Leitstellen dann eben doch die Leitstellen der BF oder Rettungsleitstellen waren, in denen vom Stand der EDV und des Personals schon so gearbeitet wurde, dass der nun so begründete Unterschied zwischen den 8 und 10 Minuten hauptsächlich im Ändern des Klingelschildes besteht - und das wirkt dann vielleicht doch etwas kurios.

Kann eigentlich jemand sagen, wann letztmals in RLP die Polizei erstalarmierende Stelle war? Ich weiß nur, dass bei uns (Westpfalz) schon vor ca. 25 Jahren auf die Feuerwehr und vor 20 Jahren auf die integrierte Leitstelle umgestellt wurde. Die Anpassung von 8 auf 10 Minuten war ja schon lange demzufolge mit dieser Begründung angekündigt, kommt mir aber nun auch etwas spät vor.

Wenn ich aber daran denke, wie damals die Alarmierung durch die Polizei stellenweise ablief, dann waren da meist nicht nur 2 Minuten Unterschied...

Gruß,
Michael

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP891773
Datum29.10.2025 09:06422 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Kann eigentlich jemand sagen, wann letztmals in RLP die Polizei erstalarmierende Stelle war?
Bei uns müsste das 2011 gewesen sein. In dem aktuellen RAEP Autobahn oder der FüRi ist es allerdings noch vorgesehen ;-)

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(Didi Hallervorden)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz891774
Datum29.10.2025 12:12401 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian K. In dem aktuellen RAEP Autobahn oder der FüRi ist es allerdings noch vorgesehen ;-)

Der RAEP Autobahn ist kein RAEP sondern ein AEP, der war allerdings schon veraltet, als er 2008 veröffentlicht wurde. Nicht nur in dieser Hinsicht...

Gruß,
Michael

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AutorAlex8 S.8, Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz891777
Datum30.10.2025 07:35472 x gelesen
Entsprechend §30 sollen in Alarmstufe 1 und 2 die Leitstellen die Aufgaben der FEZen übernehmen.
Erst in Stufe 3 sollen die FEZen besetzt werden.

Weiß jemand ab wann das umgesetzt werden soll?

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AutorBjor8n R8., Mommenheim / Rheinland-Pfalz891780
Datum30.10.2025 20:37423 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Alex S.Erst in Stufe 3 sollen die FEZen besetzt werden.

Weiß jemand ab wann das umgesetzt werden soll?


Ich rate mal: das wird - um die individuellen "örtlichen Besonderheiten" angemessen zu berücksichtigen von jeder Leitstelle mit den Kreisen individuell abzustimmen sein.
Ich schreibe mal Kreis und hoffe - den ILSn zuliebe - mal nicht, dass sich hier jede FEZ jeder VG einzeln melden darf um zu diskutieren, dass sie jeden Einsatz, ob Mülleimerbrandnachschau oder Jumboabsturz auch problemlos selber abarbeiten kann und daher sich gar nicht ändern muss. Oder sollte.

In Bereichen noch ohne ILS in RLP *hüstel* stellen sich vmtl. solche Überlegungen eh nicht, da es hier ja glasklar noch an den Voraussetzungen mangelt. Da bleibt Raider einfach noch weiter Raider.
(jetzt mal meine Vermutung)

So long,
Bjorn

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz891781
Datum30.10.2025 21:12340 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Bjorn R.Ich rate mal: das wird - um die individuellen "örtlichen Besonderheiten" angemessen zu berücksichtigen von jeder Leitstelle mit den Kreisen individuell abzustimmen sein.

Sofern die ILSen das abarbeiten müssen/sollen, wird vermutlich dort eben mehr Personal benötigt. Zahlt dann jeder Landkreis dementsprechend. Daher könnte es auch sein, dass man das versucht, solange wie möglich ehrenamtlich abzuarbeiten. Sofern die FEZ das leisten kann und will.

Geschrieben von Bjorn R.In Bereichen noch ohne ILS in RLP *hüstel* stellen sich vmtl. solche Überlegungen eh nicht, da es hier ja glasklar noch an den Voraussetzungen mangelt.

Wo gibt es die denn noch?

Gruß,
Michael

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP891783
Datum31.10.2025 08:18382 x gelesen
Geschrieben von Bjorn R....hoffe - den ILSn zuliebe - mal nicht, dass sich hier jede FEZ jeder VG einzeln melden darf um zu diskutieren, dass sie jeden Einsatz, ob Mülleimerbrandnachschau oder Jumboabsturz auch problemlos selber abarbeiten kann und daher sich gar nicht ändern muss.
Oder sollte.

Darauf soll es wohl hinauslaufen, nur andersrum formuliert. Wie man es in RP gerne so macht: Die sinnvolle übergeordnete Stelle darf der armen kommunalen Selbstmisshandlung die Aufgabe nicht wegnehmen. Die einzelne Kommune entscheidet selbst, ob/wann sie eine FEZ in den Stufen 1 und 2 besetzt.

Aus der Begründung der VO:
Ergebnis der Beteiligung des Kommunalen Rates und der kommunalen Spitzenverbände sowie der Anhörung anderer Stellen
Schließlich hat der Deutsche Gewerkschaftsbund Rheinland-Pfalz / Saarland (DGB) beanstandet, dass die Führungsunterstützung durch die Integrierten Leitstellen zu einer konkreten personellen Mehrbelastung führe. Daher solle, so der DGB, eine Übergangsfrist eingeräumt, eine Personalbedarfsberechnung seitens des Landes erstellt sowie eine Klärung der refinanzierten Zuständigkeiten zwischen Kommunen und Land herbeigeführt werden. Dem steht entgegen, dass die Regelung zur rückwärtigen Führungsunterstützung der seit jeher gelebten Praxis entspricht. Eine zusätzliche Belastung entsteht dadurch nicht. Im Übrigen tragen das Land und die Kommunen bereits jetzt gemeinsam die Kosten für die Integrierten Leitstellen. Die Bemessung der Personalstellen und die daraus resultierenden Personalkosten werden im Einvernehmen mit allen betroffenen Gebietskörperschaften ermittelt.
Soweit der DGB die Auffassung vertritt, die Regelung in § 30 Abs. 2 und 3 zur rückwärtigen Führungsunterstützung sei unklar, kann dem nicht gefolgt werden: Die in § 30 Abs. 2 und 3 gewählte Formulierung (leisten in der Regel) begründet eine eindeutige Verpflichtung zur rückwärtigen Führungsunterstützung, von der nur in besonderen Ausnahmefällen abgewichen werden kann etwa dann, wenn die Kommunen entscheiden, selbst eine Feuerwehrzentrale zu besetzen.


Dazu dann die paar begeisterten FEZler, die doch jede Kommune noch zusammenbringt und von denen manche meinen, ohne sie am Computer wäre kein Stufe 1-Killefitz zu händeln. Und vielleicht gibt es auch ein paar Wehren/Leitungen, wo man in den vergangenen Jahren hohe fünf- oder gleich sechsstellige Beträge in den Neubau und Neuausstattung der FEZ gesteckt hat, und jetzt dem Bürgermeister/Rat erklären müsste, wieso diese teure Funkbude jetzt nicht mehr alle paar Tage, sondern nur alle paar Monate einsatzmäßig ernsthaft genutzt wird.
Ich vermute, das artet in wunderbaren Wildwuchs aus. Eine Zeitschiene für eine landesweite sinnvolle Umsetzung kann man aus dem StatusQuo und dieser "Neu"regelung nicht herleiten.

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AutorBjor8n R8., Mommenheim / Rheinland-Pfalz891784
Datum31.10.2025 11:31328 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael W.Daher könnte es auch sein, dass man das versucht, solange wie möglich ehrenamtlich abzuarbeiten. Sofern die FEZ das leisten kann und will.

"Ehrenamtlich" ist nicht notwendigerweise kostenfrei - oder auch günstig.

Der IT-Experte, der aus dem Homeoffice mehrfach die Woche für einen Mülleimerbrand in die FEZ fährt, mit An- und Abreise 2h bei der Arbeit fehlt und dies natürlich ordnungsgemäß bei seinem Arbeitgeber meldet ist nicht kostenfrei.
Denn natürlich kann sich der Arbeitgeber dies dann von der VG erstatten lassen.

Und Tendenz geht schon in die Richtung, in der Personalabteilung sich doch mal dieses komische Formular der VG anzuschauen und die Kosten zurückzuholen. Auch wenn das natürlich etwas (Zeit der HR-Personals) kostet.
Früher war das gefühlt eher unter "ach lass mal den Aufwand, ist ja für nen guten Zweck" gelaufen.

Aber der hochqualifizierten CI/CD Developer kostet ja ordentlich Geld wenn man auch die Nebenkosten betrachtet.

Und auf VG Seite kostet das dann ja auch wieder was.
Der eingegangene Antrag auf Kostenerstattung muss dann durch die Verwaltung - und das gibt es ja auch nicht zum Nulltarif. Allein die Abstimmung, ob der Anspruch gerechtfertigt ist bis hin zur Zahlungsanweisung erscheint mir nicht schnell und automatisiert und frei von menschlicher Interaktion.

Bin mir nicht sicher, wie da ein Gesamtkostenvergleich gegen einen Leitstellendisponenten aussehen würde. :-)


Geschrieben von Michael W.Wo gibt es die denn noch?

Mainz
Aber auch da tut sich ja was...

So long,
Bjorn

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AutorMarc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz891785
Datum31.10.2025 12:32295 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Darauf soll es wohl hinauslaufen, nur andersrum formuliert. Wie man es in RP gerne so macht: Die sinnvolle übergeordnete Stelle darf der armen kommunalen Selbstmisshandlung die Aufgabe nicht wegnehmen. Die einzelne Kommune entscheidet selbst, ob/wann sie eine FEZ in den Stufen 1 und 2 besetzt.

Es steht eher zu vermuten, dass man die Kosten für das Mehr an Personal in der ILS gerne auch bei der jeweiligen Kommune berechnen möchte. Und weil man das wegen des Konnexitätsprinzips eben nur kann, wenn die selbstbewusste Kommune hier eine eigene Entscheidung nach Bewertung der Lage vornimmt, wird man das so gestaltet haben.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz891786
Datum31.10.2025 12:42296 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Bjorn R.Bin mir nicht sicher, wie da ein Gesamtkostenvergleich gegen einen Leitstellendisponenten aussehen würde. :-)

Kann so sein. Kann aber auch sein, dass es sich bei den FEZlern zum Einen um Leute handelt, die das in ihrer Freizeit machen und nicht vom Arbeitsplatz wegrennen, weil der sowieso zu weit weg wäre. Zum anderen vielleicht auch welche, die gerade in der öffentlichen Verwaltung arbeiten, vielleicht auch noch nicht mal beim Aufgabenträger selbst, so dass dort gar kein Lohnersatz in dem Falle gezahlt wird.

Geschrieben von Bjorn R.Mainz
Aber auch da tut sich ja was...


Auch wenn es da noch keine ILS ist, so dürfte das nicht mit Polizei-Erstalarmstellen der Vergangenheit gleichzusetzen sein.

Gruß,
Michael

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP891787
Datum31.10.2025 14:03288 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Zum anderen vielleicht auch welche, die gerade in der öffentlichen Verwaltung arbeiten, vielleicht auch noch nicht mal beim Aufgabenträger selbst, so dass dort gar kein Lohnersatz in dem Falle gezahlt wird....aber trotzdem Kosten anfallen bzw. Arbeit liegen bleibt. Und zwar da, wo der Aufgabenträger es dann auch direkt merkt.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP891788
Datum31.10.2025 14:15292 x gelesen
Geschrieben von Marco I.Es steht eher zu vermuten, dass man die Kosten für das Mehr an Personal in der ILS gerne auch bei der jeweiligen Kommune berechnen möchte. Das wäre wirklich mal interessant, wer welchen Finanzierungsschlüssel dafür erfinden möchte. Bei Stufe 1-Einsätzen, die keine Nachalarmierung erfordern, könnte man regelmäßig jegliche Funksprüche zur Leitstelle einfach unterlassen, sofern der Status funktioniert. Alles weitere dokumentiert man eben im kurzen Bericht. Da würde bei vielen FEZen vieles wegfallen - wenn man das denn wollte - ohne bei der ILS tatsächlich messbaren Mehraufwand zu verursachen.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz891789
Datum31.10.2025 14:22273 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian K....aber trotzdem Kosten anfallen bzw. Arbeit liegen bleibt. Und zwar da, wo der Aufgabenträger es dann auch direkt merkt.

Kommt drauf an, wenn's nicht der Aufgabenträger selbst ist, fallen für ihn keine Kosten an und er merkt nix davon. Was juckt es die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ein Mitarbeiter vom Finanzamt für die Feuerwehr im Einsatz ist...? Meist nix.

Gruß,
Michael

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz891790
Datum31.10.2025 14:24346 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian K.(...) sofern der Status funktioniert.

Tja, wenn er das bei der RLP-Speziallösung denn mal täte, könnte man das. Scheint aber ja unlösbar zu sein, wenn ich sehe, wie lange man schon mit dem aktuellen Problem rumeiert.

Mir ist das zu viel hätte, wäre, wenn.

Gruß,
Michael

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AutorBjor8n R8., Mommenheim / Rheinland-Pfalz891794
Datum31.10.2025 21:07417 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael W.Auch wenn es da noch keine ILS ist, so dürfte das nicht mit Polizei-Erstalarmstellen der Vergangenheit gleichzusetzen sein.


Das hast Du natürlich recht - ging mir hier eher darum, dass das Projekt ILS natürlich höhere Prio hat als jetzt auch noch die FEZ Ablösung für Stufe 1 und 2 als Projekt anzunehmen.

So long,
Bjorn

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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz891795
Datum01.11.2025 16:54431 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Sebastian K.
Die einzelne Kommune entscheidet selbst, ob/wann sie eine FEZ in den Stufen 1 und 2 besetzt.
Wo kann ich mich melden? AS 1 gebe ich gerne komplett ab, AS 2 die meisten Stichworte kann das auch gerne die ILS machen.

Geschrieben von Sebastian K.
Und vielleicht gibt es auch ein paar Wehren/Leitungen, wo man in den vergangenen Jahren hohe fünf- oder gleich sechsstellige Beträge in den Neubau und Neuausstattung der FEZ gesteckt hat
Ja, das haben wir auch gemacht. Ich bzw. wir stehen halt auf dem Standpunkt, wenn wir das schon machen müssen, sollen auch die Arbeitsbedingungen optimal sein. Und zum Zeitpunkt unserer Sanierung war noch überhaupt nicht absehbar, das diese Neuregelung tatsächlich irgendwann kommt. Und da unser Bürgermeister vor seiner Wahl selbst FEZ-Leiter bei uns war, mussten wir da jetzt auch nicht sooo viel diskutieren, er kannte einfach die Probleme.

Geschrieben von Sebastian K.
Dazu dann die paar begeisterten FEZler, die doch jede Kommune noch zusammenbringt und von denen manche meinen, ohne sie am Computer wäre kein Stufe 1-Killefitz zu händeln.
Die haben wir definitiv auch, also die begeisterten FEZler, und ich bin auch wirklich stolz auf die und ihre Arbeit. Allerdings haben unsere FEZler keinesfalls die Meinung, dass sie bei jedem umgestürzten Baum die FEZ besetzen müssen, ich denke eher, sobald wir das ändern, machen die ne extra Fete, so gerne die die Arbeit grundsätzlich machen.

Ich würde mich wirklich freuen, wenn das zeitnah umgestellt würde, ich glaube es aber tatsächlich wirklich erst, wenn wir den ersten 1er-Einsatz von der Leitstelle auch "geführt" bekommen (was auch immer geführt beim Baum auf Straße bedeutet).

Gruss
Ralf

Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.vg-feuerwehr-kirchen.de


Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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 29.09.2025 09:14 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 29.09.2025 09:53 Volk7er 7C., Garbsen
 29.09.2025 10:36 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 29.09.2025 11:14 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 29.09.2025 11:56 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 29.09.2025 18:39 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 29.09.2025 20:26 Ingo7 z.7, Salzhausen
 28.10.2025 09:23 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 29.10.2025 07:42 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 29.10.2025 09:06 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 29.10.2025 12:12 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 30.10.2025 07:35 Alex7 S.7, Waldbreitbach
 30.10.2025 20:37 Bjor7n R7., Mommenheim
 30.10.2025 21:12 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 31.10.2025 11:31 Bjor7n R7., Mommenheim
 31.10.2025 12:42 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 31.10.2025 14:03 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 31.10.2025 14:22 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 31.10.2025 21:07 Bjor7n R7., Mommenheim
 31.10.2025 08:18 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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 31.10.2025 14:15 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 31.10.2025 14:24 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
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