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ThemaFeuerwehr Grafenau: Alarmsicherheit wichtiger als reine Sollstärke10 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg892107
Datum20.12.2025 12:411437 x gelesen
Feuerwehr Grafenau: Alarmsicherheit wichtiger als reine Sollstärke

Eine der acht Grafenauer Feuerwehren soll laut dem Rechenschaftsbericht des Feuerwehrbeauftragten Helmut Binder unter der geforderten ...

Pnp.de

hallo,

Es ist richtig, dass die geforderte Sollstärke der Feuerwehr der Stadt Grafenau aktuell nicht erreicht ist. Die vom Feuerwehrbeauftragten genannten fehlenden 30 bis 35 Prozent mögen auf den ersten Blick erschreckend wirken. Es soll aber angemerkt werden, dass Doppelmitglieder in der genannten Statistik nicht berücksichtigt werden dürfen. Da ich selbst als Doppelmitglied zähle, könnte ich auch in Betracht ziehen, den Dienst bei der zweiten Feuerwehr zu beenden, um die Statistik etwas aufhübschen zu können. Über die Sinnhaftigkeit dieser Vorgehensweise kann sich jeder selbst Gedanken machen. Auch Herr Binders Vorschlag, Bauhofmitarbeiter in den Feuerwehrdienst miteinzubinden, hätte keine positive Auswirkung auf die erwähnte Sollstärke! Da der Großteil bereits aktiven Dienst bei anderen Feuerwehren leistet oder laut Gesetz zuerst der Heimatwehr beitreten müsste, wären diese Kameraden folglich bei der Feuerwehr Grafenau als Doppelmitglieder zu führen, was, wie bereits erwähnt, keine Erhöhung der Sollstärke zur Folge hat.
interessanter Gedankengang die Sollstärke nicht an stur an dem 3 x Fahrzeugsitzplätze festzumachen sondern die Alarmsicherheit dafür heranzuziehen.

ev. wäre so was dafür geeignet: Ermittlung der durchschnittlichen Tagesalarmstärke durch ein mathematisches Verfahren

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg892109
Datum20.12.2025 18:25652 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Jürgen M.

die Sollstärke nicht an stur an dem 3 x Fahrzeugsitzplätze festzumachen

Mal abgesehen von diesem Fall; wenn ich die Sollstärke wirklich auf 3 x Fahrzeugsitzplätze festmachen sollte, dann müssten nicht wenige FFs in Deutschland sofort dichtgemacht werden.
In welchen Bundesländern sind Sollstärken auf Sitzplätze in Feuerwehrfahrzeugen per Gesetz bzw. Verordnung, Verwaltungsvorschrift o.ä. vorgeschrieben?
Und für welche Feuerwehrfahrzeuge gelten dieser Faktor dann ? Hätte eine FF 2 MTWs würden dann für deren dreifach-Besetzung 54 FW-Angehörige vorhanden sein ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz892110
Datum20.12.2025 18:53   686 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Bernhard D.wenn ich die Sollstärke wirklich auf 3 x Fahrzeugsitzplätze festmachen sollte, dann müssten nicht wenige FFs in Deutschland sofort dichtgemacht werden.

Und was ist dann die Alternative? Wenn man das so durchzieht, hat man eben nicht mehr relativ viele FFen auf dem platten Lande, die sich dann auch mal im Zweifelsfall im Rendezvous-Verfahren ergänzen sondern die nächste FF im Abstand von 30km. Von Hilfsfristen müssen wir dann sicher für einen Großteil der Fläche nicht mehr reden.

Und nein, MTWs werden da üblicherweise nicht mit eingerechnet. Natürlich kann die 3fache Fahrzeugbesatzung irgendwo als Richtung angesehen werden, aber auch das hilft mir nicht, immer und überall genügend Leute sicher bei einem Alarm zu haben. Ich kenne Wehren mit noch nicht mal doppelter Stärke, die schaffen es fast immer, ihr(e) Fahrzeug(e) voll zu besetzen, auch zu ungünstigen Zeiten. Ich kenne aber auch welche, die haben fast die 4fache Stärke, haben aber zu gewissen Tageszeiten immense Probleme, das bzw. die Fahrzeuge vollzubekommen. Wer hier meint, mit starren Regeln spielen zu müssen, ist viel zu unflexibel.

Gruß,
Michael

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AutorDarr8e H8., hamburg / Hamburg892111
Datum20.12.2025 18:54548 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Bernhard D.In welchen Bundesländern sind Sollstärken auf Sitzplätze in Feuerwehrfahrzeugen per Gesetz bzw. Verordnung, Verwaltungsvorschrift o.ä. vorgeschrieben?

In Niedersachsen.
(Allerdings werden dort evtl. vorhandene MTW NICHT berücksichtigt)

Niedersächsische Feuerwehrverordnung (Nds. FwVO)
vom 08. April 2025

https://www.nlbk.niedersachsen.de/download/217021

§ 3 Mindeststärke

Grüße
Hansi

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg892113
Datum21.12.2025 09:33537 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Michael W.

viele FFen auf dem platten Lande, die sich dann auch mal im Zweifelsfall im Rendezvous-Verfahren ergänzen

Nicht nur auf dem platten Land, beispielsweise auch in Ballungsgebieten rücken -meist werktags über- etliche FFs mit "Ausrückegemeinschaften" zu gewissen Einsatzstichworten gem. AAO von mehreren Standorten/Gemeinden aus.


sondern die nächste FF im Abstand von 30km. Von Hilfsfristen müssen wir dann sicher für einen Großteil der Fläche nicht mehr reden.

Siehe Niederlande oder auch Frankreich, bei letzteren rückten sogar Feuerwehrkräfte aus BaWü oder RLP zur Hilfe bei Großbränden aus.


Wer hier meint, mit starren Regeln spielen zu müssen, ist viel zu unflexibel.

So sehe ich das auch.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorUlri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern892114
Datum21.12.2025 09:34610 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Und nein, MTWs werden da üblicherweise nicht mit eingerechnet. Natürlich kann die 3fache Fahrzeugbesatzung irgendwo als Richtung angesehen werden, aber auch das hilft mir nicht, immer und überall genügend Leute sicher bei einem Alarm zu haben. Ich kenne Wehren mit noch nicht mal doppelter Stärke, die schaffen es fast immer, ihr(e) Fahrzeug(e) voll zu besetzen, auch zu ungünstigen Zeiten. Ich kenne aber auch welche, die haben fast die 4fache Stärke, haben aber zu gewissen Tageszeiten immense Probleme, das bzw. die Fahrzeuge vollzubekommen. Wer hier meint, mit starren Regeln spielen zu müssen, ist viel zu unflexibel.


Deshalb soll es Länder geben, die seit Jahrzehnten eine Feuerwehrbedarfsplanung für die Gemeinden vorsehen, die die Realitäten berücksichtigen sollte... und heute sollte man das gemeinde-/kreisseitig gerade nach den Flächenlagen auf eine allgemeine Gefahrenabwehrbedarfsplanung erweitern...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDani8el 8W., Immenstedt / S-H892115
Datum21.12.2025 19:09419 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Bernhard D.Mal abgesehen von diesem Fall; wenn ich die Sollstärke wirklich auf 3 x Fahrzeugsitzplätze festmachen sollte, dann müssten nicht wenige FFs in Deutschland sofort dichtgemacht werden.
In welchen Bundesländern sind Sollstärken auf Sitzplätze in Feuerwehrfahrzeugen per Gesetz bzw. Verordnung, Verwaltungsvorschrift o.ä. vorgeschrieben?
Und für welche Feuerwehrfahrzeuge gelten dieser Faktor dann ? Hätte eine FF 2 MTWs würden dann für deren dreifach-Besetzung 54 FW-Angehörige vorhanden sein ?


Dieser Kunstgriff hat unter anderem wieder ermöglicht, die damals Pflichtfeuerwehr List auf Sylt wieder zur einer Freiwilligen Feuerwehr umzuwandeln. Dort wurde von drei Großfahrzeugen(LF 16/12, TLF 16/25 und TSF-W auf zwei Großfahrzeuge(HLF 20 und TLF 4000) reduziert und schon passte es rechnerisch wieder. Dazu kommen Kleinfahrzeuge wie MTW und KdoW welche wohl nicht mit in die Rechung einfließen.
Ich bin ein Link Ich bin auch einer

Gruß
Daniel

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AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen892118
Datum22.12.2025 11:10382 x gelesen
Hallo,

also in Hessen ist die Mindeststärke einer FF eine Löschgruppe also 9 FM (SB).

Ansonsten haben wir in der Feuerwehr-Organisationsverordnung geregelt, dass je nach Gefährdungspotenzial Fahrzeuge vorzuhalten sind und die entsprechende Mannschaftsstärken sich danach richtet (2-fache Sitzplätze ohne Kleinfahrzeuge wie KdoW, MTW usw.).

FwOVO

Das wären z.B. bei B3 und TH2 dann LF 10 und StLF 20, also 30 FM(SB).

Gruß!

+++ Melden macht frei und belastet andere! +++

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AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern892124
Datum23.12.2025 11:00153 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.In welchen Bundesländern sind Sollstärken auf Sitzplätze in Feuerwehrfahrzeugen per Gesetz bzw. Verordnung, Verwaltungsvorschrift o.ä. vorgeschrieben?

In Bayern.

Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
§ 4
Stärke
(1) 1Die Stärke einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Pflichtfeuerwehr richtet sich nach der Größe des von ihr zu schützenden Gebiets und nach den dort vorhandenen Gefahren. 2Die Geräte sollen mindestens dreifach besetzt sein.
(2) 1Die Mindeststärke einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Pflichtfeuerwehr ist eine Gruppe in dreifacher Besetzung. 2In Ausnahmefällen kann die Mindeststärke auf die zweifache Besetzung beschränkt werden.


Viele Grüße
Adrian

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg892125
Datum23.12.2025 12:49106 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Bernhard D.

In welchen Bundesländern sind Sollstärken auf Sitzplätze in Feuerwehrfahrzeugen per Gesetz bzw. Verordnung, Verwaltungsvorschrift o.ä. vorgeschrieben?


Mal ganz einfach gefragt; was passiert in den Bundesländern mit Mindestmannschaftsstärkenregelungen wenn die Aufsichtsbebörde spitz bekommt, dass die Sollstärke nicht ereicht wird ?
Fahrzeugreduzierungen bis es passt, oder ???

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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 20.12.2025 12:41 Jürg7en 7M., Weinstadt
 20.12.2025 18:25 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 20.12.2025 18:53 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 21.12.2025 09:33 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 21.12.2025 09:34 Ulri7ch 7C., Pfarrkirchen
 20.12.2025 18:54 Darr7e H7., hamburg
 21.12.2025 19:09 Dani7el 7W., Immenstedt
 22.12.2025 11:10 Oliv7er 7S., Dietzenbach
 23.12.2025 11:00 Adri7an 7R., Utting
 23.12.2025 12:49 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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