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| Thema | Feuerwehr Grafenau: Alarmsicherheit wichtiger als reine Sollstärke | 12 Beträge | |||
| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 892107 | |||
| Datum | 20.12.2025 12:41 | 1521 x gelesen | |||
Es ist richtig, dass die geforderte Sollstärke der Feuerwehr der Stadt Grafenau aktuell nicht erreicht ist. Die vom Feuerwehrbeauftragten genannten fehlenden 30 bis 35 Prozent mögen auf den ersten Blick erschreckend wirken. Es soll aber angemerkt werden, dass Doppelmitglieder in der genannten Statistik nicht berücksichtigt werden dürfen. Da ich selbst als Doppelmitglied zähle, könnte ich auch in Betracht ziehen, den Dienst bei der zweiten Feuerwehr zu beenden, um die Statistik etwas aufhübschen zu können. Über die Sinnhaftigkeit dieser Vorgehensweise kann sich jeder selbst Gedanken machen. Auch Herr Binders Vorschlag, Bauhofmitarbeiter in den Feuerwehrdienst miteinzubinden, hätte keine positive Auswirkung auf die erwähnte Sollstärke! Da der Großteil bereits aktiven Dienst bei anderen Feuerwehren leistet oder laut Gesetz zuerst der Heimatwehr beitreten müsste, wären diese Kameraden folglich bei der Feuerwehr Grafenau als Doppelmitglieder zu führen, was, wie bereits erwähnt, keine Erhöhung der Sollstärke zur Folge hat. interessanter Gedankengang die Sollstärke nicht an stur an dem 3 x Fahrzeugsitzplätze festzumachen sondern die Alarmsicherheit dafür heranzuziehen. ev. wäre so was dafür geeignet: Ermittlung der durchschnittlichen Tagesalarmstärke durch ein mathematisches Verfahren MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 892109 | |||
| Datum | 20.12.2025 18:25 | 679 x gelesen | |||
| Guten Abend Geschrieben von Jürgen M. die Sollstärke nicht an stur an dem 3 x Fahrzeugsitzplätze festzumachen Mal abgesehen von diesem Fall; wenn ich die Sollstärke wirklich auf 3 x Fahrzeugsitzplätze festmachen sollte, dann müssten nicht wenige FFs in Deutschland sofort dichtgemacht werden. In welchen Bundesländern sind Sollstärken auf Sitzplätze in Feuerwehrfahrzeugen per Gesetz bzw. Verordnung, Verwaltungsvorschrift o.ä. vorgeschrieben? Und für welche Feuerwehrfahrzeuge gelten dieser Faktor dann ? Hätte eine FF 2 MTWs würden dann für deren dreifach-Besetzung 54 FW-Angehörige vorhanden sein ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 892110 | |||
| Datum | 20.12.2025 18:53
| 722 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Bernhard D. wenn ich die Sollstärke wirklich auf 3 x Fahrzeugsitzplätze festmachen sollte, dann müssten nicht wenige FFs in Deutschland sofort dichtgemacht werden. Und was ist dann die Alternative? Wenn man das so durchzieht, hat man eben nicht mehr relativ viele FFen auf dem platten Lande, die sich dann auch mal im Zweifelsfall im Rendezvous-Verfahren ergänzen sondern die nächste FF im Abstand von 30km. Von Hilfsfristen müssen wir dann sicher für einen Großteil der Fläche nicht mehr reden. Und nein, MTWs werden da üblicherweise nicht mit eingerechnet. Natürlich kann die 3fache Fahrzeugbesatzung irgendwo als Richtung angesehen werden, aber auch das hilft mir nicht, immer und überall genügend Leute sicher bei einem Alarm zu haben. Ich kenne Wehren mit noch nicht mal doppelter Stärke, die schaffen es fast immer, ihr(e) Fahrzeug(e) voll zu besetzen, auch zu ungünstigen Zeiten. Ich kenne aber auch welche, die haben fast die 4fache Stärke, haben aber zu gewissen Tageszeiten immense Probleme, das bzw. die Fahrzeuge vollzubekommen. Wer hier meint, mit starren Regeln spielen zu müssen, ist viel zu unflexibel. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Darr8e H8., hamburg / Hamburg | 892111 | |||
| Datum | 20.12.2025 18:54 | 573 x gelesen | |||
| Moin, Geschrieben von Bernhard D. In welchen Bundesländern sind Sollstärken auf Sitzplätze in Feuerwehrfahrzeugen per Gesetz bzw. Verordnung, Verwaltungsvorschrift o.ä. vorgeschrieben? In Niedersachsen. (Allerdings werden dort evtl. vorhandene MTW NICHT berücksichtigt) Niedersächsische Feuerwehrverordnung (Nds. FwVO) vom 08. April 2025 https://www.nlbk.niedersachsen.de/download/217021 § 3 Mindeststärke Grüße Hansi | |||||
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| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 892113 | |||
| Datum | 21.12.2025 09:33 | 563 x gelesen | |||
| Guten Tag Geschrieben von Michael W. viele FFen auf dem platten Lande, die sich dann auch mal im Zweifelsfall im Rendezvous-Verfahren ergänzen Nicht nur auf dem platten Land, beispielsweise auch in Ballungsgebieten rücken -meist werktags über- etliche FFs mit "Ausrückegemeinschaften" zu gewissen Einsatzstichworten gem. AAO von mehreren Standorten/Gemeinden aus. sondern die nächste FF im Abstand von 30km. Von Hilfsfristen müssen wir dann sicher für einen Großteil der Fläche nicht mehr reden. Siehe Niederlande oder auch Frankreich, bei letzteren rückten sogar Feuerwehrkräfte aus BaWü oder RLP zur Hilfe bei Großbränden aus. Wer hier meint, mit starren Regeln spielen zu müssen, ist viel zu unflexibel. So sehe ich das auch. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern | 892114 | |||
| Datum | 21.12.2025 09:34 | 643 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Und nein, MTWs werden da üblicherweise nicht mit eingerechnet. Natürlich kann die 3fache Fahrzeugbesatzung irgendwo als Richtung angesehen werden, aber auch das hilft mir nicht, immer und überall genügend Leute sicher bei einem Alarm zu haben. Ich kenne Wehren mit noch nicht mal doppelter Stärke, die schaffen es fast immer, ihr(e) Fahrzeug(e) voll zu besetzen, auch zu ungünstigen Zeiten. Ich kenne aber auch welche, die haben fast die 4fache Stärke, haben aber zu gewissen Tageszeiten immense Probleme, das bzw. die Fahrzeuge vollzubekommen. Wer hier meint, mit starren Regeln spielen zu müssen, ist viel zu unflexibel. Deshalb soll es Länder geben, die seit Jahrzehnten eine Feuerwehrbedarfsplanung für die Gemeinden vorsehen, die die Realitäten berücksichtigen sollte... und heute sollte man das gemeinde-/kreisseitig gerade nach den Flächenlagen auf eine allgemeine Gefahrenabwehrbedarfsplanung erweitern... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Dani8el 8W., Immenstedt / S-H | 892115 | |||
| Datum | 21.12.2025 19:09 | 444 x gelesen | |||
| Moin, Geschrieben von Bernhard D. Mal abgesehen von diesem Fall; wenn ich die Sollstärke wirklich auf 3 x Fahrzeugsitzplätze festmachen sollte, dann müssten nicht wenige FFs in Deutschland sofort dichtgemacht werden. Dieser Kunstgriff hat unter anderem wieder ermöglicht, die damals Pflichtfeuerwehr List auf Sylt wieder zur einer Freiwilligen Feuerwehr umzuwandeln. Dort wurde von drei Großfahrzeugen(LF 16/12, TLF 16/25 und TSF-W auf zwei Großfahrzeuge(HLF 20 und TLF 4000) reduziert und schon passte es rechnerisch wieder. Dazu kommen Kleinfahrzeuge wie MTW und KdoW welche wohl nicht mit in die Rechung einfließen. Ich bin ein Link Ich bin auch einer Gruß Daniel | |||||
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| Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 892118 | |||
| Datum | 22.12.2025 11:10 | 424 x gelesen | |||
| Hallo, also in Hessen ist die Mindeststärke einer FF eine Löschgruppe also 9 FM (SB). Ansonsten haben wir in der Feuerwehr-Organisationsverordnung geregelt, dass je nach Gefährdungspotenzial Fahrzeuge vorzuhalten sind und die entsprechende Mannschaftsstärken sich danach richtet (2-fache Sitzplätze ohne Kleinfahrzeuge wie KdoW, MTW usw.). FwOVO Das wären z.B. bei B3 und TH2 dann LF 10 und StLF 20, also 30 FM(SB). Gruß! +++ Melden macht frei und belastet andere! +++ | |||||
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| Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 892124 | |||
| Datum | 23.12.2025 11:00 | 250 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.In welchen Bundesländern sind Sollstärken auf Sitzplätze in Feuerwehrfahrzeugen per Gesetz bzw. Verordnung, Verwaltungsvorschrift o.ä. vorgeschrieben? In Bayern. Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
Viele Grüße Adrian | |||||
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| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 892125 | |||
| Datum | 23.12.2025 12:49 | 213 x gelesen | |||
| Guten Tag Geschrieben von Bernhard D. In welchen Bundesländern sind Sollstärken auf Sitzplätze in Feuerwehrfahrzeugen per Gesetz bzw. Verordnung, Verwaltungsvorschrift o.ä. vorgeschrieben? Mal ganz einfach gefragt; was passiert in den Bundesländern mit Mindestmannschaftsstärkenregelungen wenn die Aufsichtsbebörde spitz bekommt, dass die Sollstärke nicht ereicht wird ? Fahrzeugreduzierungen bis es passt, oder ??? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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| Autor | Jörn8 V.8, Grafrath / Bayern | 892128 | |||
| Datum | 23.12.2025 18:03 | 114 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Mal ganz einfach gefragt; was passiert in den Bundesländern mit Mindestmannschaftsstärkenregelungen wenn die Aufsichtsbebörde spitz bekommt, dass die Sollstärke nicht ereicht wird ? Hahaha, der war gut! Im föderal-kommunalen Kirchturm-Denken gibt es im deutschsprachigen Raum kein Qualitätsmanagement. Wie auch? Strukturell unmöglich. | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 892129 | |||
| Datum | 23.12.2025 19:59 | 53 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Jörn V. Im föderal-kommunalen Kirchturm-Denken gibt es im deutschsprachigen Raum kein Qualitätsmanagement. Wie auch? Strukturell unmöglich. Nunja, was wäre denn die Lösung in dem Fall? Fahrzeuge abziehen, bis die Zahlen passen? Wenn weniger als ein Fahrzeug da ist, wird es irgendwie nicht gehen, die nötigen Schutzziele wird man auch nicht immer mit weniger Fahrzeugen erfüllen können. Pflichtfeuerwehr gründen und Leute heranziehen bis es wieder passt, dürfte auch eher schlecht funktionieren, Beispiele dafür gibt es genug. Gruß, Michael | |||||
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