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| Thema | Umstrittenes Wahlplakat: CDU-Staatssekretär Lorek wirbt in Feuerwehr-Uniform | 2 Beträge | |||
| Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 892518 | |||
| Datum | 03.02.2026 10:57 | 987 x gelesen | |||
Siegfried Lorek ist nach eigenen Angaben seit seiner Jugend Mitglied der Feuerwehr. Im Alter von elf Jahren trat er der Jugendfeuerwehr bei. Der heute 48-Jährige ist CDU-Landtagsabgeordneter und Staatssekretär im Justizministerium von Baden-Württemberg und engagiert sich weiterhin bei der Freiwilligen Feuerwehr in seiner Heimatstadt Winnenden. Er betont, dass ihm persönliches Engagement im Ehrenamt wichtig sei und politische Verantwortungsträger dieses selbst ausüben sollten. Im Rahmen des Landtagswahlkampfs trat Lorek öffentlich in Feuerwehrdienstkleidung auf. Auf Wahlplakaten, Flyern sowie auf seiner Internetseite war er in Uniform mit Helm und Namenskennzeichnung zu sehen. Begleitet wurden diese Darstellungen von dem Slogan Immer im Einsatz. Damit wurde sein ehrenamtliches Engagement auch im Zusammenhang mit dem Wahlkampf sichtbar gemacht. wo setzt man da die Grenze? Die Verwendung von Dienstkleidung der Gemeinde so wie in diesem Fall geht nicht. Was ist aber wenn ein Kandidat einfach eine Einsatzkleidung die er selbst gekauft und auf der keine Wappen oder Gemeindename drauf hat verwendet? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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| Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 892519 | |||
| Datum | 03.02.2026 11:26 | 656 x gelesen | |||
| Zu diesem Thema hatte sich u.a. 2009 der Landtag Baden-Württemberg geäußert., der hierin nicht unbedingt ein Problem sieht. Bei sichtbaren kommunalen Wappen sieht das anders aus und Hilfsorganisationen haben meist Regelungen im Satzungsrecht / Dienstrecht getroffen. Grüße Udo | |||||
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