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ThemaDFV: Positionspapier zur Zukunft des Bevölkerungsschutzes im Kontext der Zivilen Verteidigung25 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
Infos:
  • FW-Magazin: `DFV fordert Neuaufstellung des Bevölkerungsschutzes ´
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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg892897
    Datum27.03.2026 14:251526 x gelesen
    Guten Tag

    Der " Deutsche Feuerwehrverband " hat sich in einem umfassenden Positionspapier n die Bundespolitik gewandt. Mit dem vorliegenden Dokument soll eine organisations- und aufgabenübergreifende Grundlage geschaffen werden, um bestehende Konzepte und konzeptionelle Überlegungen entlang der Kernkompetenzen der jeweiligen Akteure einordnen und beabsichtigte Maßnahmen zielgerichteter strukturieren zu können.

    In einem Maßnahmenpaket zur zukünftigen Entwicklung des Bevölkerungsschutzes daraus u.a. zu lesen:

    [...]
    C. Ergänzung der Ausrüstung und Ausstattung sowie Härtung von Liegenschaften

    -> Flächendeckende Bereitstellung der CBRN-Erkundungskraftwagen und der für den gezielten Einsatz der Fahrzeuge erforderlichen CBRN-Messleitkomponenten, um eine qualifizierte Erkundung, Probennahme und vorläufige Bewertung von CBRN-Lagen gewährlisten zu können.

    -> Ausrüstung, Ausstattung und räumliche Erweiterung der Analytischen Task Force Deutschland, um weiterführende und gezielte CBRN-Proben, Analysen und Laboruntersuchungen sowie fachliche Beratungen flächendeckend parallel kurzfristig durchführen zu können.

    -> zum Schutz der Einsatzkräfte erforderliche CBRN-Körperschutzausrüstung sowie Ausrüstung und Ausstattung für einen Kontaminationsnachweis und die Dekontamination.

    -> Ausrüstung und Ausstattung für die Brandbekämpfung und Löschwasserversorgung.

    -> im Kontext der fachdienstübergreifenden Zusammenarbeit gleichfalls zu vervollständigende Ausrüstung und Ausstattung zur medizinischen Versorgung, insbesondere der Dekontamination von verletzten Personen und dem Transport von erkrankten oder verletzten Personen sowie modularer medizinischer Behandlungskapazitäten (z. B. MBM 5000)

    -> Konzepte zur Betreuung von Personen bis hin zur Notunterbringung, die zu vervollständigen sind.

    Die ergänzende Ausrüstung und Ausstattung des Bundes für den Zivilschutz muss auch zukünftig doppelnutzenfähig sein.




    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg892926
    Datum02.04.2026 10:20679 x gelesen
    Guten Tag

    Interessant auf S. 27 des DFV-Positionspapier zu lesen:

    [...]
    Für Zivilschutzszenarien sind daher im Vergleich zur Bedarfsplanung für alltägliche Ereignisse auch Hubrettungsgeräte zur Rettung von Menschen mit erweiterten Rettungshöhen erforderlich. Auch bei Gebäuden unter 22 m sind für Zivilschutzszenarien mitunter andere Hubrettungsfahrzeuge zur Menschenrettung notwendig, da durch Kampfmitteleinwirkungen Teileinstürze von Gebäuden mit entsprechendem Trümmerkegel vorliegen können, so dass reguläre Hubrettungsfahrzeuge (DL(A)K 23/12) nicht ausreichend nah am Gebäude positioniert werden können, um die Menschenrettungen aus oberen Geschossen durch führen zu können. In diesen Fällen sind Hubrettungsfahrzeuge mit größerer seitlicher Ausladung erforderlich.
    [...]


    Neben der bereits vorhandenen und geforderten Löschwasserversorgungskomponenten wie beispielsweise LF-KatS*, den SW-KatS* und HFS-Systeme* jetzt auch Hubrettungsfahrzeuge mit größerer seitlicher Ausladung * vom Bund ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    (Heinrich Heine)


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW892929
    Datum02.04.2026 21:09622 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Neben der bereits vorhandenen und geforderten Löschwasserversorgungskomponenten wie beispielsweise LF-KatS*, den SW-KatS* und HFS-Systeme* jetzt auch Hubrettungsfahrzeuge mit größerer seitlicher Ausladung * vom Bund ?

    Jep. Und weil bei den fraglichen (teileingestürzten) Gebäuden jede Erschütterung und Vibration zu vermeiden ist natürlich mit Elektroantrieb.

    Und bitte in blau, nicht dass jemand auf die Idee kommt, damit irgendwelche für den Brandschutz erforderlichen Fahrzeuge zu ersetzen!
    (LF-KatS als Erstangreifer gehen ja noch, aber das gab es früher (tm) auch mit LF16TS...)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg892930
    Datum03.04.2026 18:43599 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Henning K.

    Und weil bei den fraglichen (teileingestürzten) Gebäuden jede Erschütterung und Vibration zu vermeiden ist natürlich mit Elektroantrieb.

    Und bitte in blau, nicht dass jemand auf die Idee kommt, damit irgendwelche für den Brandschutz erforderlichen Fahrzeuge zu ersetzen!



    Ich gehe wohl weninger davon aus, dass der Bund in absehbarer Zeit (oder Überhaupt) irgendwelche "Hubrettungsfahrzeuge mit größerer seitlicher Ausladung" weder in Rot noch in Blau für den Zivilschutz beschafft.

    Eine Möglichkeit werde evtl. Hubarbeitsbühnen von gewerblichen Unternehmern zu beordern, einige Baumpflegedienste verfügen sogar über Allrad-Arbeitsbühnen.
    Man könnte für Alternativen mal wieder in die "KatS-DV 260 - Transport Verletzter aus Schadensstellen" ( so. ab S. 49 ) reinschauen.
    Eine alternative Methode übt gelegendlich auch mal das THW.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    (Heinrich Heine)


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    AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern892934
    Datum06.04.2026 00:45400 x gelesen
    Hallo,
    die blaue Fraktion hat das eine oder andere Einsatzmittel, welches man zweckentfremden könnte.
    Das ist aber nicht vom Bund und ich glaube nicht, dass der Bund hier ein Handlungsfeld sieht. Wäre natürlich gut, dann bekomme ich das Material finanziert.
    Wie sowas. Im Moment seitlich nur 15m.
    Nach Aufrüstung ca21m seitliche Ausladung.
    https://www.facebook.com/thw.germersheim/posts/bei-strahlendem-sonnenschein-fand-heute-die-spenden%C3%BCbergabe-der-sparkasse-s%C3%BCdpfa/826319112869037/

    Und im Zivilschutz dürfte die Notwendigkeit der Baumpflege eher in den Hintergrund rücken und die Geräte zur Verfügung stehen.
    Ansonsten Trümmer räumen und Platz für die Drehleiter schaffen. Ich denke auch, dass die Einsätze nicht so ablaufen, wie man das nach z.B. einer Gasexplosion durchführt. Man wird für Abarbeiten der Einsatzstelle einen anderen Zeitansatz haben und improvisieren mit dem was man vor Ort hat!

    Diese "alten" Bergungsmethoden werden noch teilweise beübt, aber Seilbahn ist das eher raus. Vielleicht Trockenübung. Aber das Gerät steht eigentlich nicht mehr zur Verfügung. SUG hat in den letzten Jahren " gerodet "und sämtliche Tätigkeiten einstellen lassen, wo man sich möglicherweise einen Finger einklemmen kann.

    Solche Geschichten ist mittlerweile Aufgabe von Höhenretter. Ob die Spezialisten im Fall der Fälle in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, ist ein anderes Thema.

    Die Wunschlisten sind lang! Ich glaube nicht, dass alle erfüllt werden kann und immer sinnvoll sind.
    Sinnvoller wäre es auf lokaler Ebene die Fähigkeiten der Zivilwirtschaft zu kennen und dann darauf zuzugreifen.
    Das wird dann irgendwann dann auch kommen. Ähnlich, wie Nordische Länder machen, die Bereits Industriekapazitäten reservieren und Fahrzeug und Gerät für den Fall der Fälle identifizieren und Finger darauf haben. Der Bergungsbereich wird hier keine großen "Materiallücken" haben. Das ist überwiegend "handwerkliche Tätigkeit".

    Alles was nicht verfügbar ist, muss beschafft werden. Da ist das Aufgabengebiet im Gesundheitswesen extrem kritisch! Vor allem wenn die Politik weiterhin Krankenhäuser schließt. Die Bettenkapazität mit entsprechenden Ausrüstung wird dann in der Fläche fehlen.
    Großkliniken, Pflegeheime werden die Herausforderung. Diese Objekte in 15-30 Minuten räumen? Wie und wohin mit den Patienten.

    Ja, Positionspapiere sind sinnvoll. Der Austausch mit der Ukraine liefert dazu valide Daten, was tatsächlich heute gebraucht wird und was funktioniert und unter welchen Bedingungen. Das eine oder andere Ministerium reagiert darauf.
    Teilweise sind die Beschaffungsvorstellungen sehr konkret.

    Gruß
    Dirk

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg892935
    Datum06.04.2026 07:51386 x gelesen
    Guten Morgen

    Geschrieben von Dirk S.

    die blaue Fraktion hat das eine oder andere Einsatzmittel, welches man zweckentfremden könnte.

    Den Teleskoplader mit Anbaugeräten (Typ C) oder den Geländefähigen Lastkraftwagen mit Ladekran ?

    Geschrieben von Dirk S.

    Die Wunschlisten sind lang! Ich glaube nicht, dass alle erfüllt werden kann und immer sinnvoll sind.

    Auf S. 28 des Positionspapier lese ich beispielsweise:

    2.3 Neben den Bereichen Brandschutz und CBRN-Gefahrenabwehr sind auch fürdie technische Rettung neue Risiken zu berücksichtigen. Im Hinblick auf Zivilschutzszenarien werden Hilfskräfte daher auch bei der Verschüttetenrettung (Urban Search and Rescue / USAR) nach militärischen Angriffen auf Gebäude tä tig. Da Gebäude(teil)einstürze keine alltäglichen Einsatzszenarien darstellen, ist die Ausstattung in der Fläche für solche Ereignisse im Regelfall sehr gering. Um den Zeitraum bis zum Eintreffen von spezialisierten Einheiten zum Beispiel vom Technischen Hilfswerk oder regionalen Privatunternehmen zu überbrücken, müssen auch Feuerwehren und/oder Hilfsorganisationen Fähigkeiten zur Verschüttetenrettung besitzen. Daher ist für den Bereich der technischen Menschenrettung im Zivilschutz die flächendeckende Bereitstellung folgender zusätzlicher Ausstattung erforderlich:

    Ausstattungs- und Ausrüstungssatz Verschüttetenrettung mit Ortungsgeräten, Hebe-, Aufbruchs- und Trenntechnik (auch für Beton) sowie Abstütz- und Aussteifmaterial.
    [...]


    Ich weis nicht ob man die Feuerwehren mit solch einem "Ausstattungs- und Ausrüstungssatz Verschüttetenrettung" ausrüsten muss ? Könnte man diesen Satz nicht einigen / allen THW-OVs stellen? Deren Fuhrpark ggf. um Fahrzeuge zu dessen Transport um kleine * oder mitllere* oder größere* Fahrzeuge ergänzen?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


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    AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern892937
    Datum06.04.2026 10:56373 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Bernhard D.Den Teleskoplader mit Anbaugeräten (Typ C) oder den Geländefähigen Lastkraftwagen mit Ladekran ?
    korrekt, wobei der Ladekran in der STAN Version nur 15m Ausladung hat.
    Ladekran kenne ich sehr gut, den fahre ich selber.
    Geschrieben von Bernhard D.Ich weis nicht ob man die Feuerwehren mit solch einem "Ausstattungs- und Ausrüstungssatz Verschüttetenrettung" ausrüsten muss ? Könnte man diesen Satz nicht einigen / allen THW-OVs stellen? Deren Fuhrpark ggf. um Fahrzeuge zu dessen Transport um kleine * oder mitllere* oder größere* Fahrzeuge ergänzen?
    Der Kleine wird dieses Jahr an alle Ortsverbände ausgeliefert. Es gibt keine Großfahrzeuge!
    Allenfalls gibt es eine Ergänzung durch Anhänger.

    Ansonsten würde ich das als Wunschliste für Weihnachtsmann und Osterhasen betrachten.
    Die FW wird kein Gerät für die Bergung bekommen. Das ist nicht im Ansatz finanzierbar. Das THW hat in diesem Bereich kapituliert. Das Modell B2 wurde aus Kostengründen aufgegeben. 1x Regionalstelle als SB.
    Ich persönlich würde mich mit Hilti und Brechstange anfreunden. Wer denkt, er bekommt dann noch ein Fahrzeug dazu, um den Koffer zu transportieren, lebt auf einem anderen Stern.
    Das Geld im BBK fließt schließlich auch in andere Projekte und ist, bis auf die Personalstellen, unterfinanziert.
    Mein Fokus würde sich daher auf die Kernaufgabe konzentrieren. Erst wenn das die Ausstattung vorhanden ist, würde ich nach anderen Aufgaben schielen.
    Aber es ja legitim nach Geldquellen zu forschen.

    Gruß
    Dirk

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    AutorIngo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen892938
    Datum06.04.2026 16:47345 x gelesen
    Geschrieben von Dirk S.Der Kleine wird dieses Jahr an alle Ortsverbände ausgeliefert
    Um was geht es bei einem solchen Satz "Verschüttetenrettung" ?

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW892940
    Datum06.04.2026 22:04322 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Könnte man diesen Satz nicht einigen / allen THW-OVs stellen?

    Du hast es doch selber zitiert:

    Die Feuerwehr braucht das (laut DFV) flächendeckend (!), um die Zeit bis zum Eintreffen des THW zu überbrücken.

    Stattdessen für das THW wieder eine bessere Abdeckung der Fläche zu fordern wird wohl nicht im Sinne des DFV sein.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg892941
    Datum07.04.2026 07:22270 x gelesen
    Guten Morgen

    Geschrieben von Henning K.

    Stattdessen für das THW wieder eine bessere Abdeckung der Fläche zu fordern wird wohl nicht im Sinne des DFV sein.


    Mag vielleicht nicht im Sinne des DFV sein; aber vielleicht im Sinne einer von ihm geforderten organisationsübergreifenden Grundlage für eine zielgerichtete Strukturierung zur Zukunft des Bevölkerungsschutzes im Kontext der Zivilen Verteidigung ?

    Man kann auch beim THW auf 669 Ortsverbände zur besseren Abdeckung der Fläche zu zurückgreifen.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg892942
    Datum07.04.2026 07:52278 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Dirk S.

    Die FW wird kein Gerät für die Bergung bekommen. Das ist nicht im Ansatz finanzierbar.

    Das glaube ich auch. Die Standardbeladung eines Rüstwagen verfügt über etwas Ausstattung für Hochbauunfälle, wäre evtl. als diesbez. Gerätesatz erweiterbar.

    Das THW hat in diesem Bereich kapituliert. Das Modell B2 wurde aus Kostengründen aufgegeben.

    War mal ihre ureigenste Aufgabe.


    Das Geld im BBK fließt schließlich auch in andere Projekte

    Da ist ja viel für die "Teileinheit Dekontamination für Verletzte" der "MTF des Bundes" mit beispielsweise dem Gerätewagen Dekontamination Verletzter (GW Dekon V) und weiteren Fahrzeugen in diesem Bereich geplant.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW892947
    Datum07.04.2026 19:54231 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Man kann auch beim THW auf 669 Ortsverbände zur besseren Abdeckung der Fläche zu zurückgreifen.

    Abdeckung der Fläche ist da natürlich relativ, wenn man es mit den über 30.000 Feuerwehr-Standorten vergleicht (Zahlt vom DFV, 2024).

    Allerdings wird wohl auch der DFV selber kaum daran glauben, dass der Bund nun plötzlich >30.000 Gerätesätze für Ortung, Aussteifung, Schneiden und Trennen (incl. Beton) beschaffen wird...

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW892948
    Datum07.04.2026 20:12185 x gelesen
    Geschrieben von Dirk S.Das THW hat in diesem Bereich kapituliert. Das Modell B2 wurde aus Kostengründen aufgegeben.
    (...)
    Geschrieben von Dirk S.Das Geld im BBK fließt schließlich auch in andere Projekte und ist, bis auf die Personalstellen, unterfinanziert.

    Wenn man das Szenario "Angriff auf deutsche Städte mit konventionellen oder ABC-Waffen" wieder als real betrachtet (egal ob durch "reguläre Truppen" oder asymmetrische Aktionen), dann muss man auch den Zivilschutz wieder dafür ausrüsten.

    Und da sehe ich vor allem blaue Autos, und nicht rote Quengelware.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg892950
    Datum07.04.2026 21:45185 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Henning K.Wenn man das Szenario "Angriff auf deutsche Städte mit konventionellen oder ABC-Waffen" wieder als real betrachtet (egal ob durch "reguläre Truppen" oder asymmetrische Aktionen), dann muss man auch den Zivilschutz wieder dafür ausrüsten.

    Und da sehe ich vor allem blaue Autos, und nicht rote Quengelware.

    die Mannschaft der "roten Quengelware" ist aber zahlenmässig deutlich grösser und flächendeckender verbreitet. Da sehe ich zumindest Grundausrüstungen für Bergung schon gut platziert.

    die "Blauen" sind dann die Spezialisten die dann mit Spezialgerät kommen.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg892951
    Datum08.04.2026 08:48129 x gelesen
    Guten Morgen

    Geschrieben von Jürgen M.

    die Mannschaft der "roten Quengelware" ist aber zahlenmässig deutlich grösser und flächendeckender verbreitet. Da sehe ich zumindest Grundausrüstungen für Bergung schon gut platziert.

    Mir ist z.Zt. nicht bekannt in welche Größenordnung und Anzahl sich DFV den sogenannte "Ausstattungs- und Ausrüstungssatz Verschüttetenrettung" mit Ortungsgeräten, Hebe-, Aufbruchs- und Trenntechnik (auch für Beton) sowie Abstütz-
    und Aussteifmaterial vorstellt, 30.000 Gerätesätze wohl eher nicht ?
    Wenn es sich um paar Hunderte handelt wären dann vom THW gestellte "SEG Verschüttetenrettung" nicht sinnvoller ? Die Sätze/ auf geländegängige Fahrzeuge* evtl. auch als Modul* verlastet, eine Option ?
    Interessanterweise haben wir vor 20 Jahren hier in einem anderen Zusammenhang die Thematik diskutiert.

    die "Blauen" sind dann die Spezialisten die dann mit Spezialgerät kommen.

    Da bräuchten sie u.a. mehr FG Räumen.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP892952
    Datum08.04.2026 09:05126 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Und da sehe ich vor allem blaue Autos, und nicht rote Quengelware.Ich sehe es eigentlich als egal an, welche Farbe das Auto hat, das nicht besetzt wird. Jedenfalls finde ich das DFV-Positionspapier dahingehend etwas arg dürftig. Es werden zwar erste Fluchtbewegungen in Phase II angesprochen, und der Wegfall der Reservisten in Phase III soll dann auch die Einsatzfähigkeit tangieren, dann wird ein bisschen was drumherum gefordert, was man auch sonst so regelmäßig fordert, nur eben etwas (zumindest teilweise) auf den Anlass abgestimmt. Es hat etwas von dieser seltsamen politischen Sprache, die mit "Gerade jetzt in diesen Zeiten" beginnt und dann auf Weisheiten schwenkt, die die letzten 100 Jahre auch nie andere waren. Spätestens beim Punkt "Ehrenamt" kommt mir dann aber wieder die Frage: Wieso gibt es überall wilde Fluchtbewegungen, und nur die Feuerwehr- und THW-Menschen stehen im geschützten Untergeschoß der gehärteten Unterkunft und können es kaum abwarten, mit den neuesten roten oder blauen Autos durch die Landschaft zu fahren?
    Personell werden kaum die Reservisten das größte Fragezeichen bei den Einsatzmöglichkeiten der BOS sein, sondern eher die normaldenkenden Menschen.
    Aber Hauptsache, man hat wieder ein Positionspapier aufgesetzt. Das letzte war wohl zu kurz.

    "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
    (Didi Hallervorden)

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    AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY892953
    Datum08.04.2026 09:50133 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Ausstattungs- und Ausrüstungssatz Verschüttetenrettung mit Ortungsgeräten, Hebe-, Aufbruchs- und Trenntechnik (auch für Beton) sowie Abstütz- und Aussteifmaterial.

    Ich bin irritiert dass es hier die ganze Zeit nur um die Ausrüstung geht. Ich frage mich viel mehr wer das am Ende bedienen soll? Denkt ihr ernsthaft das es mit einer Übung im Jahr getan ist? Da braucht du gute Leute mit Erfahrung wie es nicht geht. Sonst ist das Material schnell beim Teufel. Jeder der schon mal ne Bohrkrone versenkt hat, kann da ein Lied von singen.

    Wir arbeiten in dem Bereich mit Baufirmen zusammen. Durch entsprechende Kontakte haben wir schellen Zugriff auf einen großen Maschinenpark mit entsprechenden Bedienpersonal. Einige Einsatzkräfte der Feuerwehr sind auf viele Gerätschaften eingewiesen, und können dabei eigenständig arbeiten und unterstützen.

    Es wäre besser diesen Weg flächendeckend zu fördern bzw. die Plicht zur Zusammenarbeit entsprechendzu regeln, auch den Anspruch auf Schadensersatz dafür ist ein Thema. Ich kenne Firmen die bei Unwettereinsätzen am Ende nichmal ihren verbrauchten Diesel erstattet bekommen haben. Selbstredend dass diese Firmen nie wieder im Notfall aushelfen werden. Bei uns läuft das aktuell ganz gut. Aber nur weil es vorab Gespräche gegeben hat.

    Grüße
    Sascha

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg892954
    Datum08.04.2026 11:36107 x gelesen
    hallo,

    zum Personal:

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    - Art 12a


    (1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

    (2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.

    (3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.

    (4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

    (5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.

    (6) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.

    das wäre eine Rechtsgrundlage um Lücken zu schliessen. Wobei das Thema Ausbildung da spannend werden wird.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorPete8r M8., Wien / Wien892955
    Datum08.04.2026 12:1366 x gelesen
    Dann wir das Material requiriert und die halbwegs kundige Bedienmannschaft mitverpflichtet. Andere Aufträge der kleinen Baufirma (meine prototypische Annahme) stehen dann eben. Wenn die Leute in einer FF aktiv sind, verstehen sie Strukturen und Befehlskette, wenn nicht oder wenn dem Kommandanten das Know-how fehlt, wie er "Zivilisten" einsetzt, wird's lustig - oder unlustig.

    Feuerwehr-Führungskräfte (ich bleibe jetzt seehr allgemein zur Frage, auf welcher Ebene) darauf vorbereiten/schulen/Grundlagen dafür erstellen wäre doch eine schöne Aufgabe für den DFV?

    Grüsse,
    Peter

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    AutorUlri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern892956
    Datum08.04.2026 12:21105 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Stattdessen für das THW wieder eine bessere Abdeckung der Fläche zu fordern wird wohl nicht im Sinne des DFV sein.

    ? Wieso "wieder"?
    Wann war denn das THW mehr in der Fläche vertreten?

    Und:
    Würde das bei deren Aufgabenspektrum überhaupt Sinn machen?

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg892958
    Datum08.04.2026 12:4684 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Jürgen M.

    zum Personal:


    Hierzu regt der DFV in seinem Positionspapier auf S. 19/20 in einen Vorschlag -Ähnliche Vorschläge wurden auch schon von vielen Anderen gemacht- an:

    [...]
    4. Weiterentwicklung freiwilliger Dienstformen durch Wiedereinführung eines
    Wehrersatzdienstmodells

    Angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage wird in Deutschland wieder verstärkt über eine Reform oder Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht diskutiert. Vor diesem Hintergrund wird angeregt, ein modernes Modell des Wehrersatzdienstes im Bevölkerungsschutz zu entwickeln, angesiedelt beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Ein solches Modell würde jungen Menschen ermöglichen, einen gesetzlich anerkannten Dienst im Bereich des Zivil- und Bevölkerungsschutzes zu leisten und zugleich strukturelle Personalressourcen für Einsatzorganisationen zu schaffen.
    Die Feuerwehren und Hilfsorganisationen verfügen über hochqualifizierte Führungskräfte und umfangreiche Ausbildungserfahrungen und sind bereit, sich mit ihrer Expertise aktiv in die Konzeptentwicklung einzubringen. Ein neu konzipierter Dienst könnte sowohl die Einsatzorganisationen entlasten als auch generationenübergreifende Kompetenzentwicklung stärken.
    [...]


    Bezüglich Personalstärken/Vorhaltung im Bevölkerungs/Zivilschutz; wo verplane/zähle ich beispielsweise eine Schichtführer eines Elektrizitätswerks, der auch noch Reserveoffizier der Bunderwehr und Zugführer einer FF ist ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP892960
    Datum08.04.2026 14:2640 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.das wäre eine Rechtsgrundlage um Lücken zu schliessen.
    Machen wir das mit der gleichen Bevölkerung, die aktuell so wild wegen der haufenweise in den Staatskerkern gestapelten ungenehmigt Ü3-Monats-Auslandsreisenden herumheult? ;-)

    "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
    (Didi Hallervorden)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg892961
    Datum08.04.2026 14:3335 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Machen wir das mit der gleichen Bevölkerung, die aktuell so wild wegen der haufenweise in den Staatskerkern gestapelten ungenehmigt Ü3-Monats-Auslandsreisenden herumheult? ;-)

    ich denke im Verteidigungsfall wird das Rumheulen nicht viel bringen.

    Ich kann mir aber auch gut vorstellen das sich da nicht wenige freiwillig melden und helfen wollen

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW892962
    Datum08.04.2026 14:4536 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Bezüglich Personalstärken/Vorhaltung im Bevölkerungs/Zivilschutz; wo verplane/zähle ich beispielsweise eine Schichtführer eines Elektrizitätswerks, der auch noch Reserveoffizier der Bunderwehr und Zugführer einer FF ist ?

    Indem ich Regeln schaffe und anwende, die für 80% der Bevölkerung funktionieren und nicht für die 0,1 % die du oben beschreibst.

    Und Feuerwehr funktioniert meistens so, man schaut wer da ist und organisiert dann wer was macht.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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