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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrzeugschlüssel aufbewahrung | 34 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8W., Norden / | 335076 | ||
Datum | 16.04.2006 17:37 MSG-Nr: [ 335076 ] | 18159 x gelesen | ||
Aus Anlaß des Unfalls beim JF-Dienst der hier gepostet wurde stell ich nunmal diese Fragen in den Raum. Wie sieht es denn damit aus das die Fahrzeugschlüssel bei den meisten Fahrzeugen stecken? Wie ist die Rechtslage wenn nun wie passiert, ein Jugendlicher einen Unfall verursacht, dann auch noch mit Personenschaden? Kann man der Wehrführung, oder wem auch immer, daraus einen Strick drehen? Wie sieht es aus wenn ins Fw-Haus eingebrochen wird und die Fahrzeuge entwendet werden? Wer hat denn die Schlüssel unter Verschluß? Welche Lösungen haben sich bewährt? Wie wird das denn bei euch, bzw. bei Onkel Staatsanwalt gehandhabt? ------------------------------------------------------------------------ | ||||
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