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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Autobahnmaut auch für Feuerwehrleistungen verwenden! | 33 Beiträge | ||
Autor | Nikl8as 8W., Gütersloh / | 336142 | ||
Datum | 22.04.2006 12:53 MSG-Nr: [ 336142 ] | 16286 x gelesen | ||
Morgen, Geschrieben von Christian Fischer Sprich es werden eigentlich Aufgaben erfüllt, die in den Verantwortungsbereich der Autobahnmeistereien fallen würden (und die sich so zusätzliche Bereitschaftsdienste sparen) bzw. die durch private Bergungsunterhenmen wahrgenommen würden (ist nur so für die anfordernde Stelle viel billiger, vrhindert aber ggfs. die Schaffung von Arbeitsplätzen in diesen Bereich). Ist das eigentlich rechtlich sauber? Mal davon abgesehen, dass ich es Schei.. finde, wenn Aufgaben für die eigentlich Fachfirmen da sind von Ehrenamtlern übernommen werden, könnten die Firmen dagegen klagen? Geht das dann auch bei FWlern, die Öl (meist nicht fachgerecht) abstreuen oder aber Bäume nach Unwettern zersägen? Gab es evtl. schon Klagen dagegen? Geschrieben von Christian Fischer Das Interessante am Rande bemerkt ist, daß außerhalb der THV-Bereitschaftsdienste das Leben auf den BAB auch weiter geht und diese Aufgaben auf wundersame Weise von irgend welchen Heinzelmännchen wahrgenommen werden, denn Montag morgens im größen Berufsverkehr steht keine THV-Bereitschaft... ABer lassen wir das. Das heißt also, dass THV im Prinzip auch nur ne ABM Maßnahme ist? Also quasi wenn noch irgendwer gebraucht wird, der die Straße fegt, zieht man das THW dafür ran? Du erwähntest eben die Olympia in München, also ist THV wohl ne bayerische Erfindung? Gibts das noch in andern BL? MkG Niklas Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein. (Christian Wallner) | ||||
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