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Feuerwehrdienstvorschrift
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Atemschutzgeräteträger
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikÜbung zurück
ThemaFwDV 7, Wiederholungsübung + Einsatz oder Übung unter PA...20 Beiträge
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / 337031
Datum27.04.2006 13:00      MSG-Nr: [ 337031 ]11128 x gelesen

Hallo,



wie wird das bei euch gemacht? In der FwDV 7 steht ja das ein Atemschutzgeräteträger mind. zweimal im Jahr ein PA genutzt haben muss. Einmal während der Wiederholungsübung in der Atemschutzübungsstrecke und einmal im Einsatz oder während einer Übung.



Jetzt wird bei uns selten mit PA geübt, um den armen Leuten die in der Atemschutzwerkstatt arbeiten müssen nicht soviel arbeit zu bescheren (ich weiss, ist doof, ich bin auch dagegen!).



Aber jetzt erstmal zur eigentliche Frage: wie regelt ihr diese Übungen unter PA um alle AGT zweimal im Jahr das Gerät tragen zu lassen? im wechsel von 6 monaten? Kurz vor der Wiederholungsübung? Gar nicht? Egal? Wechel Sommer Übung/ Winter Strecke?



Ich weiss nur das einige diese Übung noch machen müssen/ sollten, nur wann legt man den Termin fest, wenn man durchaus auf größere Gegenwehr trifft?



Da geschrieben steht die Übung muss erfolgen, wenn man nicht unter PA im Einsatz eingesetzt wurd, was wird unter eingesetzt verstanden? Ist der Begriff etwas weiter definiert? Ist 5minuten Maske und PA wegen Essen auf Herd getragen schon eingesetzt? Oder um den Lüfter im 1.OG in Stellung zu bringen?



Gibt es eine genau definition?



Thanks and good luck

Thobias



("Hast du eine e-mail adresse?" - "Nein, Ich bin bei AOL!") "g"


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