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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Biergarten in der Feuerwehrzufahrt | 8 Beiträge | ||
Autor | Karl8 R.8, München / | 338419 | ||
Datum | 08.05.2006 23:17 MSG-Nr: [ 338419 ] | 8383 x gelesen | ||
Hallo, ich wohne in einem L-Förmigen Wohnhaus in der 4. von 4 OG. Wir haben im Hof die Tiefgarage und die Feuerwehrzufahrt, ca 8m breit an der langen Seite vom L entlang bis zum Knick. Im EG ist ein Cafe welches vor kurzem eine Nutzungsänderung machte. Denn es ist nun ein Biergarten mit ca 120 Plätzen in der Feuerwehrzufahrt vor der Hoftüre des Cafes direkt am Haus. Nun ist laut Cafe-Betreiber das auch vom Amt genehmigt worden. Er sagt, dass die Fahrzeuge der Feuerwehr nur einen Korridor von 3m bräuchten, um im Rettungsfall an den Lokalgästen vorbei fahren zu können. Der ist vorhanden. Um an die Fenster zu kommen, kann die Feuerwehr dann über die Köpfe der Lokalgäste hinweg ihre Hub und sonstigen Gerätschaften benutzen. Stimmt das denn auch? Ich dachte, dass die Abstandsflächen eingehalten werden müssen. Dann ist aber kein Platz mehr für einen Biergarten. Außerdem ist der Wert der Wohnungen ja nun geringer, wegen der Lärmbelästigungen. Kann man sich da wehren? Gruß Karl aus Bayern | ||||
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