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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFreistellung / Was passiert ....30 Beiträge
AutorJoch8en 8K., Graben-Neudorf / 339256
Datum16.05.2006 14:45      MSG-Nr: [ 339256 ]11829 x gelesen

Ich gehe davon aus, dass dieser nicht mehr eingezogen wird, da die zuständige Behörde in den meisten Fällen erst eine Geldstrafe ausstellt bzw. die verletzte Zeit mit einem Stundensatz berechnet.



Natürlich kann die Behörde "Schwänzer" auch einberufen, aber dafür wäre der Aufwand zu groß und da Behörden gerne den bequemen Weg gehen wird die Geldstrafe sehr wahrscheinlich Vorrang bekommen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Jochen Köhler

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Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr

Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann!

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