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Kleinlöschfahrzeug
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RubrikTaktik zurück
ThemaFührbarkeit von Einheiten oder denkwürdige Zuweisung von Fun5 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / 339406
Datum17.05.2006 13:27      MSG-Nr: [ 339406 ]6733 x gelesen

Hallo!



Ich hatte zuletzt die wunderbare Gelegenheit ein KLF nach DIN zu bewundern. Neben der Normbeladung war dieses KLF mit einer Tauchpumpe, einer Kettensäge, einem Lichtmast, einer Mittelschaumpistole mit 3 Behältern sowie einem handbetriebenen Kombispreizer ausgestattet. Dafür hatte es nur zwei Pressluftatmer.



Sah ja auch alles ganz gut aus bis ich den Funkrufnamen sah. Dieses KLF hatt tatsächlich die "47" !!



Und ich Trottel dachte immer die "47" ist nur für die TSF reserviert und die KLF hätten ihre feste "49". Also die "47" für Fahrzeuge die außer dem Wasser in der Kübelspritze und im Kühlkreislauf über keinen Löschwasservorrat verfügen.



Auch hat dieses KLF wie gehabt eine TS 6/6 an Bord. Und ich dachte man könnte von der Funkrufnummer so ungefähr auf die Art der mitgeführten Feuerlöschkreiselpumpe schließen. Wieder was gelernt.



Ab jetzt heißt es im VG-Gebiet aufpassen! Wenn sich Florian xx 47 meldet, nicht in die Wasserversorgung über lange Wegstrecken integrieren und auch nicht zu Wasserversorgung einsetzen. Man könnte überrascht sein.



Ach ja, laut Aussage wurde dem KLF vom Land die 47 zugewiesen da der Löschwassertank auf Grund der Beladung verkleinert wurde. Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich.



Kennt noch jemand solche Beispiele?



Werde demnächst mal Bilder vom Fahrzeug machen.



Gruß



Jakob









Alles meine ganz private Meinung!



"Wenn man zehn Deutsche zu einer Konferenz mit fünf Vertretern anderer Nationen mit dem Auftrag schickt, dort entschlossen die Interessen ihres Landes zu vertreten, bringen es die zehn Deutschen fertig, sich von ihren fünf Kontrahenten demokratisch zum Nachteile Deutschlands überstimmen zu lassen".



"Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen beschränkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzen zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen."






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