alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikAtemschutz zurück
ThemaLadungssicherung Atemschutzgeräte17 Beiträge
AutorStef8an 8R., Bielefeld / 339474
Datum17.05.2006 23:34      MSG-Nr: [ 339474 ]17381 x gelesen

Hallo Forum,



in vielen Feuerwehren wird der Ladungssicherung nur eine untergeordnete Beachtung geschenkt.



In der FwDV 7 wird in Kapitel 8 der Transport von Atemschutzgeräten beschrieben.

Zitat:

"Atemschutzgeräte und Druckbehälter sind in den dafür vorgesehen Halterungen in den Fahrzeugen zu transportieren. Fehlen solche Halterungen, dürfen Atemschutzgeräte und Druckbehälter nur in nach geltendem Gefahrgutrecht geeigneten Transportbehältern oder Transportkisten transportiert werden. Außerdem ist auf die Ladungssicherung nach der Straßenverkehrsordnung

zu achten."



Kann mir einer von Euch erklären, wie diese Transportbehälter oder Transportkisten nach geltendem Gefahrgutrecht beschrieben sind. Ich habe in der GGBefG keinen dienlichen Hinweis gefunden.



In der STVO § 22 Abs.1 steht nur:

Zitat:

"...sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."



Wie habt Ihr die Transportmöglichkeit in euren MTW/MTF gelöst? Über gute und sichere Ideen würde ich mich freuen.



MfG



Stefan


Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.090


Ladungssicherung Atemschutzgeräte - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt