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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Druckbehälterprüfung bei Feuerlöschern | 6 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 K.8, Eschweiler / | 339970 | ||
Datum | 22.05.2006 16:43 MSG-Nr: [ 339970 ] | 9048 x gelesen | ||
Hallo zusammen, Dauerdruckfeuerlöscher müssen alle 10 Jahre nach Druckbehälterverordnung durch einen Sachverständigen geprüft werden. Laut BVFA (Bundesverband Feuerlöschgeräte und -anlagen e.V.) gilt dies ausschließlich für Dauerdrucklöscher. Ist das wirklich so? Wenn ich einen Aufladelöscher aktiviere, habe ich doch auch einen Druckbehälter, oder? Danke für die Antworten, Gruss, Lutz Krüger | ||||
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