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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaÖffentl. Auschreibung. Pflicht??9 Beiträge
AutorOlaf8 W.8, Magdeburg/Drochtersen-Assel / 340608
Datum26.05.2006 23:33      MSG-Nr: [ 340608 ]8765 x gelesen

N'abend,



gilt diese Regelung denn auch für Neueinstellungen von Anwärtern (egal, ob mittlere, gehobener oder höherer Dienst)? Oder müssen die auf jeden Fall öffentlich ausgeschrieben werden?

Mein Text, meine Meinung



MkG, Olaf

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