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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Berechtigung zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen | 23 Beiträge | ||
Autor | Patr8ic 8V., Contwig / Rheinland-Pfalz | 343065 | ||
Datum | 13.06.2006 17:09 MSG-Nr: [ 343065 ] | 11049 x gelesen | ||
Hallo, natürlich muss für das Fahrzeug die entsprechende Fahrerlaubnis vorliegen. Gerade wenn ich an Versorgungsfahrten mit MTW o.ä. denke, muss der Maschinistenlehrgang nicht unbedingt absolviert sein. Dennoch solltest du dich auf keinen Fall einfach in ein Fahrzeug setzen und 'drauf losfahren', sondern mit deinem Wehrführer absprechen, wie es bei euch geregelt ist. Bei uns erhält jeder, der als vernünftig genug angesehen ist und keinen Unfall hatte (gerade bei Führerscheinneulingen), eine Einweisungsfahrt. Danach darf er das Fahrzeug zur Übung und auch im Einsatz fahren. Wenn du allerdings ein Löschfahrzeug fahren willst, gehört meiner Meinung nach der Maschinistenlehrgang einfach hinzu, Sprechfunklehrgang ist auch nicht schlecht. Viele Grüße ------------------ Dieser Beitrag gibt nur meine Meinung wieder. Besucht die Feuerwehr Contwig | ||||
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