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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaVB: Gemeine Quecke16 Beiträge
AutorRobe8rt 8S., Kaufbeuren / Bayern343255
Datum14.06.2006 22:05      MSG-Nr: [ 343255 ]9209 x gelesen

Hallo zusammen,

eine Freundin bat mich heut eum Rat:

In Ihrer Eigentumswohnanlage ist das Dach einer Garage zw. 2 Gebäudeteilen mit einer
Gemeinen Quecke bepflanzt. Diese Bepflanzung war von Anfang an umstritten.

Jetzt hat ein Mitbewohner die Theorie aufgestellt, dass da ein anderes Kraut gepflanzt werden muss, da die Gemeine Quecke (deswegen wahrscheinlich "gemein" ,-) ) eine Brandausbreitung beschleunigen würde und vom Vorbeugend Brandschutz daher verboten wäre. Der Spaß soll 5000 Euro kosten, was bei der Freundin nicht gerade auf Gegenliebe stößt.

Kann von Euch das jemand beurteilen, da gemeine Quecken in Bayern leider nicht Bestandteil des GF Lehrgangs sind ;-) ???


Viele Grüße

Robert

**********

Meine persönliche Meinung, deren Äußerung mir freisteht ;-)

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