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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | VB: Gemeine Quecke | 16 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern | 343409 | ||
Datum | 16.06.2006 13:07 MSG-Nr: [ 343409 ] | 7555 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Robert Schenk was willst Du mir sagen Dass der VB BF immer gut informiert ist? Nicht mehr und nicht weniger ... Kennst den "Watzmann"? Dann weißt ja, "der liebe Gott hört alles, der liebe Gott sieht alles, und der liebe Gott riecht alles!" Aber ka Angst, die schicken sicher keinen Agent-Orange-Agent los um die Garage deiner Freundin zu entlauben ;-) Diese Problematik einer Dachbegrünung ist hier sicher manchen bekannt. Aber die Probleme werden wohl nicht erst mal an einer Pflanzenart entstehen. Ob das die "gemeine Quecke", die "hundsgemeine Quecke" oder die "allesanderealsgemeine Quecke" ist, wird wohl erst mal zweitrangig sein. Es wird um die Tatsache der Begrünung selbst gehen. Nach der Beschreibung "Garage zwischen Wohngebäuden" wird es unter anderem auf die Beurteilung der Trennung der Nutzungseinheiten ankommen, ggf. auf eine vorhandene Brandabschnittstrennung, dann auf die Qualität don Decken vor aufgehenden Wänden mit Öffnungen, ... -> Siehe Brandschutznachweis und Baugenehmigungsbescheid. Bei der spärlichen Information über die Rahmenbedingungen wirst Du trotz der verlinkten ausführlichen Angabe der "Gemeinen (Wobei manche auch trotz Info über die Umgebungsbedingungen vom Thema abweichen Dumdidumdidumm...) BTW: Du hast Post. Grüßla, Franz-Peter Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz | ||||
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