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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaGefährdungsbeurteilung13 Beiträge
AutorGerr8it 8S., Hückelhoven / 343771
Datum19.06.2006 09:53      MSG-Nr: [ 343771 ]8563 x gelesen

Moin,

Hat sich schon jemand mal die mühe gemacht eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung für Berufsfeuerwehrleute zuerstellen?

Wie wurde die Anforderung bei euch gelöst ( Modular aus verschiedenen Tätigkeitsfeldern ? )

Für die Berufe RA / RS gibt es fertig Vorlagen ggf. noch zum selber anpassen, gibt es sowas auch für die FW.

Kann usn jemand ggf. ein vorlage zur verfügung stellen.


Gruß aus Hückelhoven


Gerrit


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