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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Überprüfung von Feuerlöschern in Gerätehaus und Fahrzeugen | 39 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 344424 | ||
| Datum | 22.06.2006 00:20 MSG-Nr: [ 344424 ] | 19079 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Rainer Widder Zum Glück haben meine Vorredner es richtig gestellt. Quelle? Geschrieben von Rainer Widder Anmerkung: Und? Besagter Paragraph stammt aus der BetrSichV und bezieht sich auf die Prüfung von Arbeitsmitteln. Dumm nur, dass ein Feuerlöscher kein Arbeitsmittel i.S. der BetrSichV ist. Vielmehr handelt es sich - wie bereits von mir erwähnt - um eine überwachungsbedürftige Anlage, welche in § 1 Abs. 2 Nr. 1 explizit getrennt zu den Arbeitsmitteln den § 1 Abs. 1 genannt werden. So what? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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