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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaÜberprüfung von Feuerlöschern in Gerätehaus und Fahrzeugen39 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio344424
Datum22.06.2006 00:20      MSG-Nr: [ 344424 ]19079 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Rainer WidderZum Glück haben meine Vorredner es richtig gestellt.
Feuerlöscher müssen nach spätestens 24 Monaten einer brandschutztechnischen Prüfung unterzogen werden.


Quelle?

Geschrieben von Rainer WidderAnmerkung:

§ 25
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
entgegen § 10 Abs. 1 Satz 1 nicht sicherstellt, dass die Arbeitsmittel geprüft werden,
entgegen § 10 Abs. 2 Satz 1 ein Arbeitsmittel nicht oder nicht rechtzeitig prüfen lässt oder
entgegen § 10 Abs. 2 Satz 2 ein Arbeitsmittel einer außerordentlichen Überprüfung nicht oder nicht rechtzeitig unterzieht.

(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
entgegen § 15 Abs. 3 Satz 2 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder
entgegen § 18 Abs. 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.


Und?
Besagter Paragraph stammt aus der BetrSichV und bezieht sich auf die Prüfung von Arbeitsmitteln.
Dumm nur, dass ein Feuerlöscher kein Arbeitsmittel i.S. der BetrSichV ist. Vielmehr handelt es sich - wie bereits von mir erwähnt - um eine überwachungsbedürftige Anlage, welche in § 1 Abs. 2 Nr. 1 explizit getrennt zu den Arbeitsmitteln den § 1 Abs. 1 genannt werden.
So what?


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

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